Wenn ich die Versandkosten haben will, schickt er mir das Gerät zurück, weil es eben im gebrauchten Zustand ist und er es nicht zurück nehmen muss. In den AGB bei Ihnen steht davon auch nichts, dass man das Gerät nicht auch testen kann. ... Da ich das Gerät ca. 10 Tage getestet habe und er angibt das er es nicht mehr als NEU verkaufen kann, ist seine Meinung das ich die Versandkosten tragen soll.
Am 2.8.2004 von Bob.Vila Da gibt es ja nicht viel zu dikutieren - die Regelung des § 439 II BGB ist insofern ja sehr eindeutig: Die Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen. ... , dass das Gerät eine bestimmte Zeit lang (eben die Garantiedauer, idR zwei Jahre) funktioniert. ... nun stellt es sich so dar, dass der händler das gerät ja ohne probleme bereits zum zweiten mal angenommen hat und die reparatur/den austausch jeweils vom hersteller hat durchführen lassen. der hersteller wiederum ist wohl nicht bereit versandkosten zu übernehmen weswegen der händler mir diese komplett "aufgezwungen" hat. ist das jetzt so in ordnung oder habe ich doch eine chance die mir entstandenen versandkosten wiederzubekommen?
Wenn ich den kauf widerrufe, muss der Verkäufer mir auch die Versandkosten erstatten? ... Bei einem Rücktritt vom Kauf hat der K die Versandkosten zu tragen oder der VK, jeh nachdem was die AGB besagen! ... Der Verkäufer müsste in seinen AGB einen konkreten Preis benennen für den Rückversand nicht paketfähiger Ware, wenn er die Rücksendekosten auf den Verkäufer abwälzen will.
Im Bestellvorgang und in der Auftragsbestätigung werden nur die Versandkosten berechnet. ... Was ist, wenn in den AGB steht "Bestellungen werden für uns erst bindend, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben.... Was solls, ich bestell mir das Gerät einfach für den regulären Preis.
Gib das Gerät doch einfach wegen Nichtgefallen zurück, der Verkäufer muss Dir Deine Versandkosten erstatten. ... "Versandkosten sind kein Bestandteil einer Garantie. ... "Oder muss ich es akzeptieren, wenn er das Gerät reparieren möchte??"
Der Verkäufer wäre verpflichtet, diese abzuwickeln, so daß der Fragesteller auf alle Fälle seine Versandkosten zu erhalten hat. ... Und dann soll mir der Verkäufer 1. die Rücksendekosten erstatten 2. das Gerät kostenfrei austausch 3 die Portokosten für die Rücksendung übernehmen? ... Und dann soll mir der Verkäufer 1. die Rücksendekosten erstatten 2. das Gerät kostenfrei austausch 3 die Portokosten für die Rücksendung übernehmen?
Habe bei Ebay ein Gerät ersteigert (über 40€ ), geliefert bekommen, war defekt und unvollständig. ... Nur wenn sich in den AGB des Verkäufers nichts dazu findet. ... Da muss ich wohl mal die AGB´s ändern.
Der Auktionspreis war bei 76,90 EUR + 4,50 EUR Versandkosten. ... ist es auch richtig, dass der Verkäufer laut §§ 346, 357 BGB und den aktuellen Fernabsatzrichtlinien Artikel 6 mit dann Kaufpreis 76,90 EUR + 4,50 EUR Versandkosten = Rechnungsbetrag 81,40 EUR + 6,70 EUR Rückversandkosten also insgesamt 88,10 EUR überweisen muss? ... Dieses Gerät hätte er bei ebay ohne Zertifizierung gar nicht anbieten dürfen.
Einige Tage nach Online-Bestellung widerruft der Kunde seine Bestellung, der Widerruf wird vom Verkäufer angenommen jedoch teilt dieser dem Kunden mit, dass das Paket 1 Tag vor seinem Widerruf verschickt wurde und aufgrund der € 40-Grenze keine Erstattung der Versandkosten möglich ist. ... Sprich, wann ist der Verkäufer verpflichtet den Kaufpreis zurück zu erstatten und hat der Kunde auch einen Anspruch auf Erstattung der Versandkosten? ... Nach den AGB: 6.
Ware geht bei Post verloren
4,5 von 5 Sterne
Als ich nach den Versandkosten fragte, wurde mir mitgeteilt, dass diese im Kaufpreis inbegriffen wären - soweit so gut. ... ----------------- "" Am 6.11.2014 von moryabro Wenn ich das richtig auf der Post-Homepage lese, hätte er solch ein teures Gerät gar nicht per Einschreiben verschicken dürfen "Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. ... Und dann müßte eigentlich diese für den Verlust haften Ja, die Post wäre rein theoretisch schadenersatzpfichtig, allerdings dem Verkäufer gegenüber und dann wäre noch ganz wichtig die Höhe der Haftung zu berücksichtigen quote:Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: siehe AGB BRIEF NATIONAL.
Dies lehnt der Verkäufer rundweg ab. Sowas würde nicht in seinen AGB stehen und das überhaupt vollkommen unüblich, dass sowas der Verkäufer zahle. ... Er besteht drauf, das sei der normale Ablauf und für den Fall, dass er auch einen Mangel erkennt, würde er die Versandkosten erstatten.
Manche übernehmen in den AGB dieses Risiko, viele nicht. ... Und jetzt gerät man in Konflikt mit dem Versandunternehmen. So haben alle mehr oder weniger eindeutige AGB.
Ansonsten bliebe nur den Verkäufer gerichtsfest in Verzug zu setzen. ... Selbst durch AGB oder sonstige Bestimmungen kann der Händler seine Pflichten nicht von den Bedingungen der Herstellergarantie abhängig machen, § 475 I iVm. § 443 I BGB. ... Sie haben das Gerät bei uns vor über 6 Monaten erworben.
Heute war ich nun bei dem Händler und wollte das Gerät zurückgeben. ... In dem AGB des Händler steht folgener Hinweis: Widerrufrecht nach § 355 BGB Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. ... Wenn ich das Paket versende, entstehen ca. 10,- EUR Versandkosten.
Den Kaufpreis und die Versandkosten (Hinsendekosten). ... Der Widerruf ist zugegangen, der Verkäufer bestreitet das nicht. ... Genau diese 30 Tage stehen in den AGB des Verkäufers und ich dachte, dass es relativ lang ist.
Wer trägt nun die sehr hohen Versandkosten? - Muss der Käufer den Artikel nach Deutschland transportieren und von dort aus weiter schicken und kann dann erst die Versandkosten dem Verkäufer in Rechnung stellen? - Oder muss der Verkäufer die Versandkosten auch tragen, wenn der Artikel normal über die Post versendet wird (vom nicht-EU Ausland) ?
Am 13.3.2005 von JuR Guten Abend BlueiZ, da Sie sich noch in der Garantiezeit befinden, müssen Sie in den jeweiligen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingugnen) des Verkäufers nachschauen, wie die Versandkosten geregelt sind. ... In den AGBs von dem Verkäufer steht jedoch nur '. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. ' Ich hab nun angerufen und ihnen Mitgeteilt das ich das Gerät schon zum 4ten mal einschicken lassen habe, von ihnen kam jedoch das ich das Gerät bei weiteren Mängeln bei ihnen einschicken lassen soll.
Der Höchstbitende hat natrülich den Betrag + Versandkosten Ordnungsgemäß bezahlt. ... Grundsätzlich kann auch der Verkäufer vom KV zurücktreten. ... Sie können nur versuchen, selbst schnellst möglich günstig an ein vergleichbares Gerät zu kommen.
Betrug bei Ebay!!!
5 von 5 Sterne
Das Gerät wurde als neu deklariert und OVP. Dem war auch so, nur hat der Verkäufer nicht gesagt das es aus Frankreich kommt und einen Sim Lock bei Bouyguez Telecom besitzt. ... Abs. 21 b) Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung des Kaufpreises sowie auf Ersatz der Versandkosten ist auch gemäß §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 Satz 1, 323, 346 BGB bzw. §§ 437 Nr. 3, 284 BGB begründet, da das angebotene Gerät mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz BGB ist.
D. h. die Transportkosten trägt der Verkäufer. ... Wenn das Gerät nicht dem Vertrag entspricht muss der Verkäufer den Vertrag nachträglich erfüllen (hat ja schliesslich Geld dafür bekommen). ... Von einer Regelung das der Käufer die Versandkosten zu tragen hat,habe ich Im Übrigen nichts geschrieben,ich weiss sehr wohl das diese Kosten der Händler zu tragen hat!