490 Ergebnisse für „widerrufsrecht 14“

Leserforumvon rechtler1 | Kaufrecht | 20 Antworten | 02.12.2007 15:02
Ich habe ihm gesagt, dass er ihn innerhalb der 14 Tage ohne Probleme zurück geben kann. ... Ich habe auch keine Erfahrung mit Widerrufsrecht. ... Ich bin auch der Meinung, dass man das innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann ohne Angabe von Gründen.
Leserforumvon amz491796-17 | Kaufrecht | 2 Antworten | 31.05.2018 11:17
Ich habe sie gebeten die Bestellung zu Stornieren aber es kam nur die Rückantwort das ich über den 14 Tagen liege. ... Am 31.5.2018 von fm89 Die 14 Tage Widerrufsrecht laufen erst ab Zustellung der Ware.
Leserforumvon Petra836 | Kaufrecht | 17 Antworten | 24.07.2007 00:01
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des 14 Tägigen Widerrufsrechts, da ich noch nie in solch eine Situation kam. ... Dann ist wohl wirklich eBay besser geeignet, als vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen :-( Am 24.7.2007 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 24.7.2007 von normi *..oder sie machen es wie alle Käufer.* Man sollte nicht von sich selbst auf andere schließen. ... kostet es irgendwas um die 14 EUR mit Hermes...
Leserforumvon Maladict | Kaufrecht | 8 Antworten | 19.11.2005 18:14
Dem Verbraucher sein Widerrufsrecht vor diesem Zeitpunkt zu versagen wäre unzulässig. ... Danach besteht eigentlich kein Widerrufsrecht. ... Roenner am 21.11.2005 23:11:14 Am 21.11.2005 von Maladict Hallo!
Leserforumvon guest-12319.01.2011 22:11:43 | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.07.2010 12:05
Sehr geehrte Cumminity, meine Frage bezieht sich auf das Widerrufsrecht. ... Der wichtigste Aspekt ist für mich, ob es reicht, den Verkäufer binnen der 14 Tage über den Widerruf zu informieren, oder ob man da bereits den Artikel zurückgesandt haben muss. ... Leider ist mir immer noch nicht klar, ob der Widerruf auch rechtens ist, wenn ich binnen der 14 Tage zwar einen schriftlichen Widerruf einreiche, den Artikel aber verstpätet zurücksende?
Leserforumvon Erwin763 | Kaufrecht | 3 Antworten | 13.02.2011 10:47
In der Bestätigungsemail von Fundorado steht das: Widerrufsrecht: Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. ... Worauf müsste ich sie hinweisen das sie das Widerrufsrecht per Mail hinnehmen müssen? ... -- Editiert am 13.02.2011 11:07 Am 13.2.2011 von guest-12322.08.2012 17:44:40 Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
Leserforumvon Heinrich77 | Kaufrecht | 1 Antwort | 07.05.2020 20:19
Dieses sind die AGBs zu dieser Sprachschule: https://www.vakademie.de/agb/ Ich habe das Widerrufsrecht von 14 Tagen so verstanden, dass wenn ich den die Sprachprüfung nur Online abschließe, ich 2 Wochen für den Widerruf habe.
Leserforumvon abram2 | Kaufrecht | 5 Antworten | 25.09.2008 09:54
nicht,dass ihr auf den gedanken kommt,ich will meine hefte umtauschen lol. aber stand mal im bgb nicht irgendwas von 14 tagen drin? ... Im Laden gibts überhaupt kein Widerrufsrecht. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Ein gesetzliches Widerrufsrecht (14 Tage bzw. 1 Monat, je nach Umständen) besteht nur (mit Ausnahmen) im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften.
Leserforumvon excalibur87 | Kaufrecht | 8 Antworten | 15.07.2010 19:03
Er hat 14 Tage zeit zu testen und bestellt dann bei uns (evtl. sogar wesentlich mehr als vorgesehen). ... -- Editiert am 15.07.2010 19:14 Am 15.7.2010 von boscoop quote:Darf ich nun ein Widerrufsrecht ausschließen, wenn der Kunde gebrauchte Ware vorher testen kann? ... Man kann das Widerrufsrecht nicht umgehen, Punkt.
Leserforumvon Carolin250 | Kaufrecht | 2 Antworten | 02.07.2012 07:29
Hallo, möchte was fragen: wenn man einen Garantieverlängerungsvertrag in einem Geschäft abgeschlosssen hat (also nicht online, sondern direkt im Geschäft vor Ort) , hat man dann auch das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen? ... Weiter oben steht noch: "Für den Verkauf der xxx-Garantie gelten ausschließlich diese hier geregelten AGB und gehen im Fall von Widersprüchen auch den AGB für Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen vor." -- Editiert Carolin250 am 02.07.2012 07:47 Am 2.7.2012 von hamburger-1910 quote:hat man dann auch das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen?
Leserforumvon David1234 | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.07.2016 14:17
-- Editiert von Moderator am 18.07.2016 14:27 -- Thema wurde verschoben am 18.07.2016 14:27 Am 18.7.2016 von BigiBigiBigi Wenn es sich lediglich um einen Umtausch handelt (einvernehmliche Vertragsänderung, nicht Aufhebung des alten Vertrages und Abschluß eines neuen), dürfte das Widerrufsrecht nicht erneut loslaufen. ... Letzter Ausweg wäre eine Prüfung, ob der K ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde - falls nicht, hat die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen.
Leserforumvon Izzy01 | Kaufrecht | 3 Antworten | 09.03.2016 07:23
Online hat A gelesen, dass bei einer 0%-Finanzierung kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, er also vom Kaufvertrag, aber nicht vom Kreditvertrag zurücktreten kann. Die AGB des Onlineshops besagen zum Widerrufsrecht: Finanzierte Geschäfte Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. ... XI ZR 168/13 vom 30.09.2014, https://www.test.de/Null-Prozent-Finanzierung-Kein-Widerrufsrecht-bei-Gratiskrediten-4777435-0/
Leserforumvon rici3000 | Kaufrecht | 11 Antworten | 03.04.2007 19:16
Dann steht der Oma ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, welches mit dem Erhalt der Ware beginnt. ... Ob Sie ordentlich über das Widerrufsrecht beleehrt wurde, kann ich nicht sagen. ... Wann erlischt das Widerrufsrecht hier genau?
Leserforumvon guest123-2021 | Kaufrecht | 4 Antworten | 28.05.2005 21:37
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären [...] " Also keine 14 Tage Rücksendefrist. Wurde hingegen nach §356 I BGB das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt (etwa per AGB), so muß der K nach §356 II BGB tatsächlich innert 14 Tagen zurücksenden, um sein Recht ausüben zu können.
Leserforumvon Blume5001 | Kaufrecht | 3 Antworten | 02.01.2020 11:28
Nun wollte ich die Bestellung gemäß §355 BGB (14 tägiges Widerrufsrecht) widerrufen,was aber aufgrund der abgelaufenen Gutscheine abgelehnt wurde. 1. ... Allerdings werden Gutscheine doch als "Ware" behandelt und dann steht doch ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu oder nicht?
Leserforumvon OS92 | Kaufrecht | 4 Antworten | 16.12.2018 14:42
Ich habe noch Widerrufsrecht (es ist mir noch ein paar Tagen von die gesetzliche 14 geblieben). ... Der Widerrufsrecht beträg 14 Tage.
Leserforumvon Mooni | Kaufrecht | 17 Antworten | 29.11.2014 13:13
Nun ist die Frage, muss ich ihr trotzdem das Widerrufsrecht gewähren? ... Bestehendes Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind ... ... Denn unggeignete Produktionsabläufe sind ebenfalls kein Grund sich dem Widerrufsrecht entziehen.
Leserforumvon mysticia | Kaufrecht | 12 Antworten | 28.05.2003 09:07
Und vor allem nicht solch komplexe Dinge wie "Router" einfach vorschnell kaufen. 14 Tage Rückgaberecht? ... Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt als ich den Titel des Artikel mit "14 Tage Rückgaberecht" bezeichnet habe. Tatsächlich meine ich "14 Tage Widerrifsrecht".
Leserforumvon guest-12319.02.2015 19:59:27 | Kaufrecht | 8 Antworten | 19.02.2015 11:32
Kann in diesem Fall vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden? ... Lg Anna Am 19.2.2015 von radfahrer999 quote:von annas44 am 19.02.2015 11:32 Kann in diesem Fall vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden? ... Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.
Leserforumvon go323590-83 | Kaufrecht | 7 Antworten | 29.12.2011 12:27
NUR bei Versandgeschäften gibt es das Widerrufsrecht. ----------------- "" Am 4.2.2012 von Ralf aus Bonn Bei Verträgen mit "wiederkehrenden Zahlungsverpflichtugen" (also Ratenzahlungsverträgen) gibt es selbstverständlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, nicht nur bei Fernabsatzverträgen. ----------------- "" Am 4.2.2012 von guest-12313.09.2012 15:30:27 quote:Wenn dem Käufer "unentgeltlich" ( = zinsfrei ) gestattet wird, den Kaufpreis in Raten zu begleichen, gibt es jedenfalls kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge, §§ 491, 495 BGB. ... ----------------- " Gruss aus Offenbach" Am 4.2.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote: quote:Wenn dem Käufer "unentgeltlich" ( = zinsfrei ) gestattet wird, den Kaufpreis in Raten zu begleichen, gibt es jedenfalls kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge, §§ 491, 495 BGB. ... Der VK kann sich dem kaum entziehen: XI ZR 513/07 Oft wird das Widerrufsrecht in solchen Fällen wie hier aber an § 491 II Nr.1 BGB scheitern: (2) Keine Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge, 1. bei denen der Nettodarlehensbetrag (Artikel 247 § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 Euro beträgt, ... ----------------- ""
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