44 Ergebnisse für „ampel fahrverbot führerschein monat“

Leserforumvon Susanne123456 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 22.11.2018 18:02
Die Ampel war aber nur für geradeaus grün und in Richtung rechts war rot. 1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein für 4 Monate entzogen. ... Anschließend kriegt sie Post. 1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein für 4 Monate entzogen. 4 Monate Fahrverbot gibt es gar nicht - bei Rotlichtdelikten ist es max. ein Monat. Und in der Variante, wo man nur einen Punkt kriegt, gibt es gar kein Fahrverbot.
Leserforumvon catwelatze | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 21.05.2012 13:36
Als es dann geblitzt hat sehr ich, das die Ampel knalle rot war. ... Wenn es jetzt wirklich über eine Sekunde war heisst das ja auch 1 Monat Fahrverbot. Ich habe jetzt gelesen, dass man nach Rechtskraft des BGB 4 Monate Zeit hat den Führerschein abzugeben.
Leserforumvon M-Power | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 06.12.2006 22:12
Je nach genauen Umständen kann jedoch ein Fahrverbot von einem Monat drohen. ... Der Polizist sagte mir, das ein Fahrverbot von 8 Monaten bis zu 2 Jahren mir droht (der Polizist selbst), rief danach eine Staatsanwältin an ob er Führerschein sofort einzuziehen ist, dem war aber nicht so. ... So und nun hoff ich das mir jemand dazu noch was sagen kann -- Editiert von M-Power am 09.12.2006 17:52:33 Am 10.12.2006 von C.Konert Wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot war gibt es bei überfahren der Haltelinie meines Wissens mindestens 1 Monat Fahrverbot.
Leserforumvon Chylla | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 22.11.2008 22:09
Hallo zusammen, mein Vater fuhr durch eine ihm nicht so bekannte Stadt und hatte eine Ampel komplett übersehen. ... Die Behörde geht davon aus, dass Dein Vater innerhalb der 4 Monate sich den Zeitraum für das Fahrverbot selbst aussucht und den Führerschein dann abgibt. ... Die Frist von einem Monat beginnt aber dennoch erst mit der Abgabe des Führerscheins.
Leserforumvon Markus1988 | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 02.12.2022 09:40
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mit Gefährdung oder Rotlicht schon länger als 1 Sekunde): 200€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, A-Verstoß (fallsProbezeit).... Fahrverbot wäre schlecht. ... Die eine Minute Wartezeit an der Ampel hätte dir den Führerschein gerettet.
Leserforumvon dermicha | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 18.10.2011 12:06
Jedenfalls habe ich im letzten Moment gesehen, dass die Ampel Gelb war und sofort gebremst. ... Nun habe ich gelesen, dass hier ein Monat Fahrverbot droht. 60 km Arbeitsweg. ... Fragestellung: Welche Chancen bestehen, dass ich den Führerschein behalten kann?
Leserforumvon phantom | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 27.09.2006 15:24
Hallo, ich habe eine rote Ampel überfahren und wurde erwischt. ... Punkte, Geldstrafe und womit ich überhaupt nicht gerechnet habe: 1 MONAT Fahrverbot(!!). ... Mit 1 Monat Fahrverbot kann ich mich beim besten Willen nicht abfinden.
Leserforumvon Michi1981 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 13.06.2004 19:32
Dann gibt es vielleicht statt eines Führerscheinentzugs nur ein Fahrverbot von einem Monat für das Überfahren der roten Ampel. ... Ein Fahrverbot wird für max. 3 Monate ausgesprochen. ... Für das Überfahren der roten Ampel gibt es ein Fahrverbot (1 Monat).
Leserforumvon guest-12323.03.2018 21:23:10 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 23.11.2009 19:16
Wollte aber den Stress umgehen da ja nur ein Fahrverbot von einem Monat und eine Geldstrafe erwartet wurde. ... Also gut, dann kann ich mich also entscheiden, ob ich einen Monat meinen Führerschein abgebe ODER das Aufbauseminar absolviere ?? ... Dafür musst Du den Führerschein für einen Monat in die Obhut der zuständigen Behörde geben.
Leserforumvon Lonicera | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 18.01.2005 13:14
Monat seiner Einreise beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. ... Meines Wissens gibt es beim Überfahren einer roten Ampel eigentlich immer ein 1monatiges Fahrverbot. ... Weiß ich nicht - ist mir auch egal" Am 18.1.2005 von Tommy21 "Meines Wissens gibt es beim Überfahren einer roten Ampel eigentlich immer ein 1monatiges Fahrverbot.
Leserforumvon 94Lissy | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 18.05.2014 14:40
Laut Polizei gilt das Überfahren der roten Ampel als Ausfallerscheinung. ... Mit welcher Strafe muss ich rechnen, vorallem was meinen Führerschein angeht ? ... Also: Straftat: Geldstrafe um 30 Tagessätze, Führerscheinentzug um die 9 Monate, 3 Punkte Ordnungswidrigkeit: 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte Die strafrechtliche Geldstrafe kann durch Sozialstunden ersetzt werden, sofern Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt, was mit 19 durchaus denkbar ist.
Leserforumvon educat | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 24.11.2008 23:43
Tatvorwurf: - Umfahren einer roten Ampel; - Mißschtung von Verkehrzeichen lt. ... Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da ich beruflich bedingt auf meinen Führerschein angewiesen bin. ... Am 25.11.2008 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Das klingt nach einer Ahndung als qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Bkat 132.1. das macht dann 125€ Bußgeld zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Leserforumvon gnc92 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 11.06.2011 23:33
Hallo habe schon knap 2 jahre meinen Führerschein. ... Mein Führerschein ist eh weg das ist klar . ... Der Polizist meinte 1-3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld + Aufbauseminar.
Leserforumvon Ricky123mitglied | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 05.06.2017 09:51
Hallo Zusammen, ich bin gestern versehens bei rot über die ampel. ... Kann man den wenigsten das Fahrverbot aufschieben? ... Bei über einer Sekunde, wird es wahrscheinlich bei 200€, 2 Punkten und einem Monat ohne Führerschein bleiben. -- Editiert von spatenklopper am 07.06.2017 14:54 Am 7.6.2017 von -Laie- Zitat (von Ricky123mitglied):Mit meinem alten auto hätte ich es noch bei orange geschafft. . .Auch das überfahren einer gelben Ampel ist verboten und kann bestraft werden!
Leserforumvon halunke | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 03.03.2005 19:42
., bin Heute bei Gelb Über die Ampel gefahren und wurde dabei erwischt (Video). ... Bei "Gefährung oder Sachbeschädigung" oder bei mehr als einer Sekunde drüber gehts dann direkt auf 125,-EUR plus 3 Punkte plus einen Monat Fahrverbot. ... Oh Oh, ich hoffe doch stark, dass MC.Iglo keinen Führerschein hat ;-) Gruß, Tommy
Leserforumvon madness666 | Verkehrsrecht | 26 Antworten | 11.08.2008 13:24
Nun hab ich ja aber wie bereits erwähnt nen Job wo ich den Führerschein brauche, was kannich nun machen? ... Ich dachte immer Verkehrsrowdys zeichnen sich durch Rücksichtslosigkeit aus, Vorfahrt nehmen, bei Rot über die Ampel, nicht blinken, zweite reihe parken, in der Stadt rasen, drängeln ... usw.. ... Die ganze Sache wird Megateuer, aber hauptsache ich behalte den Führerschein.
Leserforumvon Yangar | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 19.01.2008 06:00
Führerschein wohl weg, eventuell 3-monatiges Fahrverbot. ... Am 19.1.2008 von Jotrocken Ich sehe hier auch nur 1 Monat Fahrverbot, nicht 4. ... Am 24.1.2008 von hh Auch, wenn hier BKat 132.2.1 zutrifft, dann beträgt das Fahrverbot nur 1 Monat.
Leserforumvon recz14 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 15.12.2014 20:52
Ohne meinen Führerschein stehe ich kurz vor dem rausschmiss.. ... Der ist auch 'relativ frisch'. 1 Monat her ungefähr ----------------- "" Am 15.12.2014 von Harry van Sell Weswegen genau? ... 'umfahren' einer roten ampel.. ----------------- "" Am 15.12.2014 von lesen-denken-handeln Hallo, quote: Ich bin nämlich zwecks Beruf auf meinen Führerschein extrem angewesen.
Leserforumvon Pikante | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 15.09.2008 13:04
Meinen Führerschein habe ich ebenfalls am Ausgang zurück erhalten. ... Und beim Erstverstoß beträgt die Geldbuße beim § 24 a StVG 250 Euro + 1 Monat Fahrverbot. ... Und ja, vier Wochen nat. ein Monat Fahrverbot, war aber wohl auch klar. -- Editiert von Mounti23 am 15.09.2008 18:58:55 Am 15.9.2008 von Pikante Zugegeben habe ich nur das ich gefahren bin und logischerweise den festgestellten alkoholkonsum!
Leserforumvon Jackauswesten | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 22.05.2019 14:59
Ich habe gar keine Pkt in Flensburg und nie im Leben rote Ampel überfahren und niemals Führerschein abgeben müssen..... wir verstähen die Härte der Straffe gar nicht... wenn es bei mir der 3fache Satz war,, was sollen die selbständige dann bezahlen, die 4-10 x so viel im Monat verdinnen...?? ... Die Alternative ist das Fahrverbot ... ... Bei so etwas kann der Führerschein schnell weg sein.
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