468 Ergebnisse für „bußgeld einspruch“

Leserforumvon Shakewiggel | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 20.07.2018 18:43
Guten Tag Habe vor kurzem einen Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid eingelegt da das Foto nicht klar zu erkennen war. ... Auf mein Einspruch bekam ich ein weiteres Beweisfoto zugesendet( siehe unten) in dem der Ordnungsbeamte Handschriftlich einen Vermerk machte das es sich vor meinem Gesicht um ein Handy handelt. ... Neben dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht nun auch noch ein Bußgeld wegen des Handys. -- Editiert von hh am 20.07.2018 21:20 Am 20.7.2018 von Shakewiggel Auf dem Original Foto in Farbe wird doch sicher genau zu erkennen sein das es sich um eine Dose handelt.
Leserforumvon guest-12316.04.2023 12:47:31 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 08.04.2021 12:52
Da ich mich jedoch nicht in der Schuld sehe, hat mein Anwalt Einspruch eingelegt. Nun wurde eine Hauptversammlung zum Einspruch angesetzt. ... Hat das Bußgeld in irgendeiner Form Auswirkung auf meine Zukunft (in jeglicher Form)?
Leserforumvon Timmermann | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 16.12.2005 02:30
Die Summe von 30 Euro läßt eigentlich darauf schließen, daß es sich nicht um ein Bußgeld, sondern nur um ein Verwarnunggeld handelt und das ist normalerweise ohne Gebühren zu zahlen.... ... Legst du Einspruch ein, werden die Bearbeitungsgebühren nur noch höher!
Leserforumvon Marcelmegaman | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 29.06.2016 13:20
Mein Einspruch wurde nun verworfen mit der Begründung des Eingangs nach Ablauf der Widerrufsfrist. ... Und damit hatte sich Ihr ursprünglicher Einspruch erledigt. ... Da es um einen doch erheblichen Betrag geht, möchte ich das Bußgeld nicht so ohne weiteres hinnehmen, zumal ich wirklich guten Geweissens sagen kann, dass ich keinen Verstoß begangen habe.
Leserforumvon 148GS | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 25.03.2021 13:29
Und gegen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, dass man das Verwarngeld + Bearbeitungsgebühr für diese Tat schon gezahlt hat.
Leserforumvon krissicolonia | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 19.07.2009 18:23
Gegen den Bescheid von knapp 50 Euro habe ich samt Foto Einspruch eingelgt. ... Ich habe auf meinen Einspruch keine Reaktion bekommen, insofern bin ich eigentlich nicht gewillt zu zahlen, da ich mcih im Recht sehe. ... Das Bußgeld kann in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Leserforumvon uwcck | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 17.11.2014 16:14
Mit dem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot könnte ich leben, ich will aber nicht, dass ich keinen Einspruch einlege, obwohl dieser "eindeutig" zur Einstellung des Verfahrens führen würde. ... Mit dem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot könnte ich leben, ich will aber nicht, dass ich keinen Einspruch einlege, obwohl dieser "eindeutig" zur Einstellung des Verfahrens führen würde. ... Du willst nicht, keinen Einspruch einlegen?
Leserforumvon Derlasse | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 01.03.2022 16:28
Kann ich da jetzt nochmals Einspruch einlegen? ... Auch, wenn ich mich entscheiden sollte das Bußgeld zu bezahlen? ... Auch, wenn ich mich entscheiden sollte das Bußgeld zu bezahlen?
Leserforumvon svenna | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 03.01.2008 13:02
O.K. dann ware ich nicht angeschnallt auch O.K. so jetzt 2 Monate später kommt ein Brief mit 1 Punkt in Flensburg 50,- euro Bussgeld und 20,- euro Bearbeitung und 2,51 Porto. heute kommt weiterer Brief per Einschreiben mit Bussgeld mit 30,- fürs nicht anschnallen und 20,- Verfahrenskosten und 2,51 Porto !!! Ist das so oder lohnt sich hier ein Einspruch ??? ... In diesem Fall sollte nur ein Bußgeldbescheid ergehen bei dem das Bußgeld für das teurere Vergehen angemessen erhöht wird.
Leserforumvon wirklichdreist | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 22.09.2009 12:20
Wieso antworten die Behörden aus Ö nicht auf meinen Einspruch? ... Ich soll ein Bußgeld zahlen oder es droht eine Ersatzfreiheitsstrafe (Knast), wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann. ... Anschließend erhalte ich eine Zahlungsaufforderung für das Bußgeld.
Leserforumvon pmki1561 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 03.10.2011 18:49
Es wäre denkbar, dass der Mitarbeiter der Behörde so verfahren wollte, das Bußgeld verdoppelt und dann vergessen hat das Fahrverbot zu streichen. ... Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Einspruch per Email ist nicht möglich.
Leserforumvon fb487078-94 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 27.03.2018 18:25
Ich habe heute die vorladung am gericht erhalten, ich gedenke aber eher den einspruch zurück zu ziehen. ... Bedeutet das jetzt wenn ich den Einspruch zurück ziehe muss ich die 250€ zahlen + meine Ursprüngliche Geldbuse vom Geblitzt werden? Danke für eure Hilfe Am 27.3.2018 von hh Nein, es bleibt beim ursprünglichen Bußgeld.
Leserforumvon Bernhard Diener | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 02.03.2006 07:42
Lohnt sich ein Einspruch? ... (Ich weiss nur von ihr, dass sie vor 4 oder 5 Jahren das letzte mal ein Bussgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit bekam.....)
Leserforumvon Tom1985 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 19.01.2009 19:05
Dan hatte ich monatelang ruhe gehabt, aber Anfang Dezember kommt Dan erneut ein schreiben zum gleichen Thema aber diesmal ein anderer Betrag, 23.50 Bußgeld und 6 Euro Mahngebühr. ... Und da ich Einspruch eingelegt habe (obwohl ich nur den Hinweis gegeben habe, das ich das bezahlt hatte, was für mich kein Einspruch ist.), hat mir die Nette Frau gedroht, wenn ich es nicht bis morgen zahle, wird sie es zum Gericht weiterleiten.. ... In diesem Fall ist es positiv, dass Ihr Einwand der Zahlung als Einspruch behandelt wird.
Leserforumvon Ra-Hoor | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 14.06.2011 14:10
Meine Frage ist jetzt, warum es nicht das typische Verwarngeld sondern Bußgeld gibt und von welchem Verfahren da gesprochen wird. ... Also: Freundin legt Einspruch ein! ... Du kriegst die Knolle neu zugestellt und das Bußgeld gegen deine Freundin wird eingestellt, weil du der Betroffene bist.
Leserforumvon avocado86 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 26.01.2012 22:38
Muss ich dann trotzdem erst mal zahlen und bekomme dann (eventuell...) später das Geld wieder oder wird bei Einspruch erst mal generell nicht gezahlt? ... Wenn Du Dich jetzt weigerst zu bezahlen, dann werden die anschließend auflaufenden Gebühren das eigentlich verhängte Bußgeld noch übersteigen. ----------------- " " Am 26.1.2012 von avocado86 Ja danke, aber die Frage ist ja nur, ob ich bezahlen muss, wenn ich Einspruch einlege oder ob ich dann damit warten kann, bis die Sache geklärt ist. Und ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, Einspruch einzulegen... ----------------- ""
Leserforumvon pegelbert | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 29.06.2011 19:48
Womit hat A denn seinen ersten Einspruch begründet? ... Das Bußgeld ist wohl in jedem Fall berechtigt, ich hätte sofort gezahlt. ... Einzig für das beauftragte Unternehmen könnte das Probleme bringen, du wirst jedoch dadurch nicht um das Bußgeld herum kommen.
Leserforumvon Wolle9 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 10.05.2010 00:52
Was erwartet mich nach dem Einspruch? ... Sollte der Gutachter dann Deine Identität feststellen, dann zahlst Du neben Bußgeld und Prozesskosten auch noch die Gebühren für das Gutachten. ... Erst gegen den kannst Du Einspruch einlegen.
Leserforumvon mayyya | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 08.10.2023 19:01
[/quote] Nachdem Bußgeld beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. ... Variante: Einspruch zurücknehmen, Bußgeldbescheid wird rechtskräftig. ... Am 31.12.2023 von mayyya [quote=JürgenP]Bußgeld fällt in jedem Fall an.
Leserforumvon amz501902-63 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 22.10.2018 11:50
Ich hab ein wenig Angst davor Einspruch einzulegen weil falls dem nicht stattgegeben wird kommen ja noch mehr Kosten auf mich zu... hat jemand da schon mal Erfahrung mit gemacht?
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