10 Ergebnisse für „bußgeld einspruch aussage handy“

Leserforumvon Schrauber0815 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 11.01.2017 00:26
Ich denke mal ein Einspruch könnte sich lohnen. ... Ich bin der Meinung, ein Einspruch wäre in diesem Falle vergebene Liebesmüh'. ... Naja ich warte mal den Bescheid ab und leg Einspruch ein.
Leserforumvon handycapwork | Verkehrsrecht | 58 Antworten | 21.02.2023 18:11
Dazu müsstest Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, damit er keine Rechtskraft erlangen kann. ... Auch die im Eingangspst getätige Aussage, dass quasi niemand gefährdet wurde, trägt dazu bei Am 27.2.2023 von Demonio [quote=cirius32832]Auch die im Eingangspst getätige Aussage, dass quasi niemand gefährdet wurde, trägt dazu bei[/quote]Das hieße im Umkehrschluss, dass Deiner Meinung nach Fahrlässigkeit vorliegen würde, wenn jemand gefährdet worden wäre. ... Gemeint war, dass aus der Aussage geschlossen werden kann, dass nach dem Ausschluss einer Gefährdung bewusst gefahren wurde.
Leserforumvon Jangaro | Verkehrsrecht | 26 Antworten | 25.08.2017 14:54
Aus besagten Gründen gibt T den Verstoß nicht zu und erhebt Einspruch. ... Selbst wenn die Aussage, man habe das Handy WEGGELEGT, verwertet wird, liegt hierin noch keine OWi vor. ... Am 25.8.2017 von drkabo Aus besagten Gründen gibt T den Verstoß nicht zu und erhebt Einspruch.
Leserforumvon Liesi123 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 11.04.2020 22:43
War in diesem Moment allerdings zu perplex, da ich das Handy während dem Rad fahren als gar nicht schlimm wahrgenommen habe, dass ich gegen den Vorwurf des Fahrens auf dem Gehweg nicht erwidern konnte. ... Jedoch bin ich mir im Nachhinein sicher, dass ich nicht auf dem Gehweg gefahren bin und ich einfach nur gefundenes Fressen war, um aus der Ordnungswidrigkeit eine Anzeige zu machen, denn beides Beträge gekoppelt übertrifft die Grenze zum Bußgeld (hat mir der Polizist sogar erklärt) Nun meine Frage, macht es Sinn in diesem Fall Einspruch zu erheben? ... Es steht Aussage gegen Aussage, da es nur ein Polizist war.
Leserforumvon John777 | Verkehrsrecht | 38 Antworten | 21.02.2023 15:55
[/quote] Naja natürlich steht dann Aussage gegen Aussage, wenn ein einziger Zeuge ohne einen Beweis eine Behauptung aufstellt, und ich sage, das stimmt nicht. ... [/quote] Aussage gegen Aussage bedeutet nicht, dass keine Verurteilung erfolgen kann. ... Bei solchen Aussagen hätte das Bußgeld mindestens verdoppelt werden sollen.
Leserforumvon loroschek | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 08.11.2010 15:43
Auf die Anzeige hin legte ich Widerspruch ein, mit der Aussage, das es ein sprachgesteuertes Headset ist und ich das Handy weder in die Hand genommen noch gehalten habe, was bei dem Gerät auch nicht nötig ist. ... Wenn du nichts weiter zu deiner Verteidigung vorzubringen hast, dann würde ich an deiner Stelle den Einspruch zurückziehen und das Bußgeld zahlen. ----------------- "" Am 8.11.2010 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Diese Gegen-Argumentation führt vor Gericht sicher zu keinem Erfolg. Die Aussage der Polizisten wäre zu entkräften durch irgendwelche Umstände (Sonne, Reflexe, etc.).
Leserforumvon fb490980-83 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 22.05.2018 18:37
Ich habe dann nach den Dienstnummern gefragt, welche mir dann ein Beamter ins Handy getippt hat (ich habe es hingehalten). ... Legen Sie Einspruch ein - dann müssen Sie erstmal nichts zahlen und das Ganze zieht sich ordentlich hin. ... In Deutschland hättest Du in einer vergleichbaren Situation jedenfalls keine Chance, das Bußgeld abzuwenden.
Leserforumvon Lankwitzer | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 30.09.2009 07:33
Tempo 30 über eine Brücke in der Stadt als ein Polizeiwagen entgegenkommt-- und schon dort wurde festgestellt, das Ding mit dem Handy. ... Selbst wenn sie dir gar nicht nachgefahren wären, hätte ein Bußgeld verhängt werden können. ... Und genau daher wird man deine Aussage wahrscheinlich als Schutzbehauptung werten.
Leserforumvon webfox | Verkehrsrecht | 30 Antworten | 19.09.2006 19:13
Sorry, aber diese Aussage ist völliger Unfug. ... Ansonsten reduziert sich das Bußgeld auf 75,-- Euro + Gebühren. ... Wenn die wilde Hatz tatsächlich von einem Parkplatz ausgegangen ist so wäre es meiner Meinung nach angebracht gewesen per Handy (eigenes oder fremdes) die Polizei zu benachrichtigen.
Leserforumvon Dontdrinkanddrive | Verkehrsrecht | 91 Antworten | 01.03.2020 20:24
(Betrug) Nach meiner Recherche sehe ich bisher 3x mögliche Ausgänge: 1) Promille BAK UNTER 0,5%. und KEINE Ausfallerscheinungen: Bußgeld für die Verkehrszeichen-Missachtung i.H.v. 25€ 2) Promille BAK ÜBER 0,5%. und KEINE Ausfallerscheinungen: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, 500€ Bußgeld + Verfahrenskosten, Blutentnahme etc. 3) Promille BAK zw. 0,3%. - 1,1%. ... Zur Gerichtsverhandlung kommt es dann erst, wenn man gegen den Strafbefehl Einspruch einle
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