133 Ergebnisse für „bußgeld verjährung“

Leserforumvon gabima | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 06.07.2018 08:12
Wann verjährt das Bußgeld? ... Sicher sein dass tatsächlich Verjährung eingetreten ist, kann man sich dann aber noch nicht, da auch behördeninterne Vorgänge die Verjährung unterbrechen können. ... Wie bereits gesagt kann die Verjährung unterbrochen werden.
Leserforumvon derMac | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 01.09.2013 14:09
Eingang dieses Schreibens war der 11.07.2013 Ist dieses Bußgeld nicht schon längst verjährt? MfG -- Editiert derMac am 01.09.2013 14:09 Am 1.9.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Ist dieses Bußgeld nicht schon längst verjährt? ... Danach sind es mindestens 3 Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides, bis die Vollstreckungs-Verjährung eintritt. ----------------- "" -- Editiert asap am 01.09.2013 18:56
Leserforumvon msms500 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 24.11.2010 10:21
Hallo, ich wurde am 25.07.2010 angehalten wegen zu wenig Abstand laut beamten 1-2 Monate Fahrverbot habe bis heute keinen Brief bekommen auch kein Anruf heute am 24.11.10 wurde ich von einen Beamten Angerufen er fragte ob meine Adresse stimme weil die Kollegen von Badenwürtenberg mir den Bußgeld zusenden möchten es handelt sich höchstwahrscheinlich um den Bußgeld von 25.07 meine Frage wenn ja ist diese sache verjährt nach knapp 4 Monaten? oder muss ich den Führerschein abgeben würde mich sehr über eure antworten freuen. ----------------- "" Am 24.11.2010 von andreas124 Es gibt verschiedene Ma0nahme die die Verjährung unterbrechen und von den der Betroffene nichts erfährt.
Leserforumvon fb513089-2 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 13.04.2019 13:56
Das Bußgeld beläuft sich kumulativ auf ca. 150€ + 1 Punkt im Fahreignungsregister. ... Offensichtlich nicht - ein Einspruch hemmt natürlich die Verjährung.
Leserforumvon faehre | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 23.02.2007 13:43
Liegt eine Verjährung vor oder hat der Zeugenfragebogen an die Fa. verjährungshemmende Wirkung? ... (Egal ob per Bußgeld oder Anhörungsbogen.) ... Im übrigen geht es mir nicht um die mickrigen 40 EUR sondern: 1. um mein Recht 2. den Punkt in Flensburg Viele Grüße faehre ----------------- "faehre" Am 23.2.2007 von guest123-1542 Die Verjährung wird nicht gehemmt, sondern unterbrochen: § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, 2. jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung, 3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter, wenn vorher der Betroffene vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist, 4. jede Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten, 5. die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht, 6. jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, 7. die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen, 8. die Abgabe der Sache durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde nach § 43, 9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung, 10. den Eingang der Akten beim Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde nach § 69 Abs. 5 Satz 1, 11. jede Anberaumung einer Hauptverhandlung, 12. den Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden (§ 72 Abs. 1 Satz 2), 13. die Erhebung der öffentlichen Klage, 14. die Eröffnung des Hauptverfahrens, 15. den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung. 2Im selbständigen Verfahren wegen der Anordnung einer Nebenfolge oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung wird dieVerjährung durch die dem Satz 1 entsprechenden Handlungen zur Durchführung des selbständigen Verfahrens unterbrochen. (2) 1Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. 2Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. (3) 1Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. 2Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. 3Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, so gilt als gesetzliche Verjährungsfrist im Sinne des Satzes 2 die Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt. 4§ 32 bleibt unberührt. (4) 1Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. 2Die Unterbrechung tritt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7, 11 und 13 bis 15 auch dann ein, wenn die Handlung auf die Verfolgung der Tat als Straftat gerichtet ist Nach § 21 Abs. 2 OWiG verjährt diese Tat nach 6 Monaten. -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:26:12 -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:28:46 Am 23.2.2007 von barchetta Vielen Dank meri dass du schon den Verweis auf den § 33 OWiG gepostet hat.
Leserforumvon Engelchen* | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 17.03.2005 12:26
Am 17.3.2005 von realeasy Verjährung sind 6 Monate, keine 3 mehr. ... Wenn Du Dich auf die Verjährung berufst, dann reicht das. ... Es ist natürlich selbstredend, dass das Vergessen auch nur einer Eintragung mit einem kräftigen Bußgeld belegt ist.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 16.10.2016 19:30
., Nö, die Verjährung ist höchstvermutlich gehemmt. ... Zitat:Nö, die Verjährung ist höchstvermutlich gehemmt. ... Grund hierfür ist die Unterbrechung der Verjährung vom Bußgeld.
Leserforumvon Ra-Hoor | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 14.06.2011 14:10
Meine Frage ist jetzt, warum es nicht das typische Verwarngeld sondern Bußgeld gibt und von welchem Verfahren da gesprochen wird. ... Der Kostenbescheid wird in der Regel dann erstellt, wenn die sogenannte Verjährung gegen Dritte eingetreten ist. ... Du kriegst die Knolle neu zugestellt und das Bußgeld gegen deine Freundin wird eingestellt, weil du der Betroffene bist.
Leserforumvon guest-12329.11.2022 00:29:27 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 04.11.2016 10:31
Jetzt kam das Bußgeld aus der Schweiz an meine Heimadresse. 100 Franken. ... D und CH gibt, aber kein Vollstreckungsabkommen für die Strafe - Außerdem gibt es eine Verjährung von 2 oder 3 Jahren - Zudem haben wir dank Schengen keine Grenzkontrollen, d.h. ... Zwar verjährt das Bußgeld nach drei Jahren, nicht aber die Verwaltungskosten.
Leserforumvon Dontdrinkanddrive | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 03.03.2020 21:00
Bußgeld inkl. ... Dann aber wäre keine Verjährung eingetreten. ... Dann aber wäre keine Verjährung eingetreten.
Leserforumvon WY | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 11.06.2010 12:30
Und zwar wollen sie "Bußgeld wegen OWIG am 02.01.08" verlangen. ... Gilt es als "Unterbrechung der Verjährung" wenn es sein sollte, dass sie innerhalb diesen 2,5Jahre meine Adresse überprüft haben. aber kann doch nicht sein, dass sie 2,5 Jahre gebraucht haben...
Leserforumvon werner2541 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 03.07.2019 22:26
Somit wäre die Firma der Aufforderung, wenn auch verspätet, nachgekommen und ich könnte mich auf die Verjährung der Tat berufen. ... Zitat:Somit wäre die Firma der Aufforderung, wenn auch verspätet, nachgekommen und ich könnte mich auf die Verjährung der Tat berufen. ... Die Preisfrage ist halt, was die Firma an Kosten auf sich nehmen möchte, um den Mitarbeiter vor einem Bußgeld zu bewahren.
Leserforumvon Martin-1984 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.06.2009 13:25
Nachdem die Verjährung eingetreten ist. ... Sobald die Verjährung eingetreten ist stimmt das. ... (Verjährung meiner 3Monats-Frist wäre erst am 21.06.) zu Punkt1 nämlich: "Angaben zur Person des Betroffenen" MUSS er sich angeblich äußern, sonst drohtnach §111 OWiG ein Bußgeld. (?)
Leserforumvon sonni73 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.10.2006 14:15
Gibt es noch eine Möglichkeit, die Verjährung weiter laufen zu lassen? ... Am 6.10.2006 von hh Doch, die Verjährung beginnt von vorne. ... Aber irgendwie steht der damit verbundene Aufwand doch in keinem vernünftigen Verhältnis zum zu erwartenden Bußgeld.
Leserforumvon Daniel_D | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 05.10.2022 17:24
Für die Verjährung ist entscheidend, wann der Bußgeldbescheid erlassen wurde. ... Dann wäre eben zu klären, ob die Verjährung rechtskonform unterbrochen wiurde, oder nicht. ... Diese Sache hat gerade mein Interesse geweckt, das eigentliche Bußgeld und der Punkt würden mich jetzt nicht in die Krise stürzen.
Leserforumvon cellentano | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 06.02.2008 20:28
hallo ich hab auch ein problem und brauche Rat Ich wurde am 31.10.07 geblitzt mit einer Überschreitung von 21 km/h. Das Auto ist auf mich zugelassen.Am 20.12.07 habe ich Post bekommen Anhörungungsbogen mit bild von mir drauf und soll mich dazu äußern was ich nicht getan habe. Am 05.02.08 kommt die Polizei zu mir und will das ich die Tat zugebe und unterschreibe hab ich ersmal abgelehnt und darauf hin haben die gesagt das sie mich erkannt haben auf dem bild und es der zuständigen stelle weiterleiten. meine frage ab wann gilt die verjährungsfrist am Tag der Tat also 31.10.07 dann sind es über 3 monate oder ab dem tag wo das schreiben kommt 20.12.07.
Leserforumvon tom99999 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 06.08.2007 12:11
Kann die Verjährung eventuell unterbrochen sein, wenn z.B. mein damaliger AG fristgerecht angeschrieben wurde? Danke, MfG Tom99999 -- Editiert von tom99999 am 06.08.2007 12:55:57 Am 6.8.2007 von guest123-1151 Ja in der Tat, die Verjährung kann durch vielerlei dinge unterbrochen worden sein und begann dann eben von vorn. ... Egal was Du in den Anhörungsbogen hineinschreibst oder ob Du ihn überhaupt zurückschickst, gehe ich davon aus, dass ein Bußgeld verhängt wird und Du es auch zahlen musst.
Leserforumvon dunkleZiffer | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 18.11.2022 13:38
Wenn ein Anhörungsbogen versandt wird, wird die Verjährung unterbrochen. ... Wenn der Bussgeldbescheid einen Monat später kommt, wird dadurch die Verjährung noch einmal unterbrochen? ... Im Internet habe ich gelesen, dass die Verjährung nur einmal unterbrochen werden kann.
Leserforumvon McClane85 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 04.11.2014 08:31
Die Verjährung wird durch die Anhörung des Vaters nicht(!) ... Trotzdem ist wahrscheinlich noch keine Verjährung eingetreten. ... Danke für die schnellen Auskünfte ----------------- "" Am 4.11.2014 von drkabo Um welches potenzielles Bußgeld geht es überhaupt?
Leserforumvon The Honk | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 03.02.2006 19:03
Und der Anwalt ist eben meistens teurer als das Bußgeld. ... Zur Verjährung heißt es im §26 STVG: (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wodurch die Verjährung unterbrochen werden kann ist in §33 OWiG nachzulesen, in §49 OWiG erfährt man, dass man gerade bei Ordnungswidrigkeiten auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten kann... -- Editiert von danielB am 04.02.2006 00:59:51 Am 4.2.2006 von DanielB Nur zur Sicherheit: Wie lautet denn der Tatvorwurf?
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