40 Ergebnisse für „einparken schuld versicherung“

Leserforumvon hanneskoter | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 23.09.2014 23:13
Gerade als er mit der Hintertür auf Höhe deines Autos war scherst du zum Einparken aus und triffst ihn. ... Gerade als er mit der Hintertür auf Höhe deines Autos war scherst du zum Einparken aus und triffst ihn. ... Nein, wenn die eigene Versicherung der Meinung ist, dass man der Verursacher ist und die Versicherung deshalb großzügig den Schaden beim Gegner bezahlt, dann kann man das nicht verhindern.
Leserforumvon Teufel16 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 06.11.2003 20:40
Für das seitliche Einparken in einer engen Straße fahre ich an der Parklücke vorbei und halte links neben einem parkenden Auto an. ... Ich konzentriere mich auf das Einparken nach links hinten und fahre los. ... Danke Teufel16 Am 7.11.2003 von kobold Schildere den Vorfall Deiner Versicherung.
Leserforumvon Bienchen266 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 07.05.2012 18:17
Wer hat Schuld? ... MfG Stefan Am 8.5.2012 von Khryztynna quote:Wer hat Schuld? ... Durchs nicht blinken wäre überhaupt nicht ersichtlich, dass sie links einparken wollten.
Leserforumvon fb545274-45 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 30.04.2020 22:21
Hallo, heute ist beim rückwärts seitwärts einparken ein Unfall passiert, der mich sehr aufregt - ich wollte bei uns am Hof seitwärts rückwärts einparken, und hab mich passend hingestellt. ... Zitat (von fb545274-45):und den Unfall meiner Versicherung so melden muss, Unfug. ... Den Unfallhergang sollte man der Versicherung so schildern, wie er stattgefunden hat.
Leserforumvon Michael Moll | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 22.05.2006 15:20
Er räumte sofort ein, dass er Schuld wäre und mich nicht gesehen habe. ... Ich meldete den Vorfall seiner Versicherung. Nun bestreitet die Versicherungsnehmerin (LAG des Fahrers) plötzlich seine Schuld und sagt: Er wäre gerade beim Rückwärts Einparken gewesen (und auch rückwärts gefahren) und ich bin ihm reingefahren.
Leserforumvon KatjaP82 | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 03.01.2008 21:42
Jetzt heute schrieb uns die Versicherung an das die sich die Akte der Polizeit holen weil der Verursacher jetzt sagt er wäre nicht allein Schuld. mhhh was sind Eure Meinungen darüber? ... Am 7.1.2008 von Araval Die Polizei stellt nicht die Schuld fest. ... Ich halte die Argumentation der Versicherung für einen Trick zum Einschüchtern.
Leserforumvon mavina | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 22.10.2006 10:01
Dann trifft den Autofahrer die volle Schuld? An welche Versicherung wendet man sich oder ist das bei voller Schuld gar nicht möglich? ... Kurzes Rückwärtsfahren zum Einparken ist auch in Einbahnstraßen erlaubt.
Leserforumvon Sonne2019 | Verkehrsrecht | 47 Antworten | 20.09.2016 08:33
B hat gegenüber der Polizei ausgesagt nicht gesehen zu haben, dass A nach rechts geblinkt hat und hat die Schuld nicht anerkannt. ... Fragen: -Wie ist hier Eure Meinung bezüglich der Schuld? ... Herzliche Grüße -- Editier von Wolke2016 am 20.09.2016 08:34 -- Editier von Wolke2016 am 20.09.2016 08:35 Am 20.9.2016 von hiphappy Zitat:-Wie ist hier Eure Meinung bezüglich der Schuld?
Leserforumvon Mohnblume27 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 08.11.2012 15:12
Freund wollte rückwärts einparken. ... Da man von ausging das sie Schuld hat und der größere Schaden bei ihr lag und es sich bei uns um ein altes Auto handelt wollten man nicht viel Aufsehen erregen. ... Ich rief die Versicherung an und man sagte mir das solche Schäden immer 50 / 50 geregelt werden.
Leserforumvon Coquus | Verkehrsrecht | 31 Antworten | 25.02.2024 15:26
Die Photos, die die Polizei vor Ort gemacht hatte, zeigen, daß sich die Fahrzeuge so berühren, daß kaum ein Blatt dazwischenpaßt (wie gesagt: nicht durch mein Einparken!). ... Coquus hat nun Folgendes im Ausgangsbeitrag geschrieben: [quote=Coquus]Die Photos, die die Polizei vor Ort gemacht hatte, zeigen, daß sich die Fahrzeuge so berühren, daß kaum ein Blatt dazwischenpaßt (wie gesagt: nicht durch mein Einparken!). ... [/quote] Coquus schreibt also, dass kaum ein Blatt zwischen die Fahrzeuge passte "nicht durch mein Einparken".
Leserforumvon phleee | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 21.05.2021 03:55
Was soll ich der Versicherung antworten? ... [/quote] Die Haftung aus Betriebsgefahr hat nichts mit Schuld zu tun. ... Melde das auf jeden Fall sofort Deiner eigenen Versicherung.
Leserforumvon iwy | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 09.07.2008 19:31
Was hat denn unsere Versicherung damit zu tun, wir hatten ganz sicher überhaupt keine Schuld an dem Unfall?! ... LG Am 9.7.2008 von Despi Wenn er eindeutig schuld ist, kannst du den Schaden seiner Versicherung melden. ... Nun kam von hinten der Verursacher und wollte in die schräg gegenüberliegende Parklücke einparken.
Leserforumvon crypto | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 20.06.2006 10:52
Versicherung kein erkennbares Verschulden (!) ... Wo bleibt da die Gerechtigkeit wenn einer immer schuld ist, egal wie sorgfältig er sich verhalten hat? ... Es wäre schön, wenn die Sache außergerichtlich geregelt würde, weil meine RS-Versicherung noch in der Wartezeit-Phase ist und ich die Kosten auslegen müsste.
Leserforumvon Pyra2000 | Verkehrsrecht | 19 Antworten | 17.04.2009 13:21
. - ich stand mit meinem Wagen da ich abwarten wollte um nicht in den flißenden Verkehr zu geraten (beim rückwärts einparken) Noch etwas, die Frau war der meinung das Sie in die Parklücke wollte. ... Wer auffährt ist normarweise Schuld, vor allem wenn der andere steht. ... Also ich denke mal das ist eindeutig deren Schuld.
Leserforumvon WernerImperium | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 06.05.2010 21:45
Also, meine Versicherung zahlt nicht, nicht Ihr Schaden.. ... Stadt Düsseldorf sagt mir das muß geprüft werden, sprich (Aussage einer Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung) Könnte sein das jamand eine Stunde vorher die Laterne beim Einparken angestoßen hat und sich dadurch das Glas gelöst hat. Das wäre dann nicht mehr Ihre Schuld und ich müßte dann eine Anzeige gegen Unbekannt machen....
Leserforumvon GregorGreen | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 06.04.2015 22:31
Um dem Vordermann das Einparken in eine Parklücke zu ermöglichen setzt Fahrzeug A zurück. ... Wie verhält sich die Schuld hier - oder wird hier sogar von Teilschuld gesprochen und welches Verhältnis einer Teilschuld wäre zu erwarten? ... Oder bedeutet dies, dass die jeweils gegnerische Versicherung 50% der Kosten des jeweils entstandenen Schadens trägt?
Leserforumvon bille1988 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 03.11.2009 14:35
Ich dachte mir des wir wohl beide schuld sind. ... Das heißt jeder (bzw. die jeweilige Versicherung) zahlt 50% des gegnerischen Schadens. ----------------- "Nachfragen bitte im Forum stellen. ... Er hat keine Rücksicht geübt, stattdessen wollte er "schnell" einparken, ohne auf die Gegebenheiten zu achten.
Leserforumvon go469997-17 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 11.07.2017 16:04
Guten Tag, ich habe da ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen und zwar ist mir einer beim einparken in mein parkenden Auto reingefahren. Der Unfallverursacher hat die Schuld zugegeben Schriftlich natürlich bin zur Werkstatt Kostenvoranschlag alles gemacht und an die Versicherung vom Unfallgegner geschickt jetzt fordern die mein Kaufvertrag und vorangegangene Schäden am Auto ist das überhaupt Rechtens? Ich denke die Versicherung will denn Schaden mindern aufgrund zeitwert.
Leserforumvon DeineMudda | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 10.11.2005 01:09
Habe heute beim Einparken, bei einem Daewoo (Kelo Sunshine [Kleinwagen] glaube ich) einen kleinen Kratzer (am Stoßfänger) erzeugt...Meinen Unfallgegner trifft keine Schuld. ... Wenn mir da jemand helfen kann wäre ich echt dankbar... -- Editiert von DeineMudda am 10.11.2005 01:12:21 Am 10.11.2005 von Dumbele geben sie die sache ihrer versicherung, haftpflicht, die reguliert und die versicherung bietet kann ihnen anbieten, dass sie die summe innerhalb einer frist wieder begleichen. zur frage der höhe des schadens: was kaputt oder zerkratzt ist, muss ersetzt werden, es sei den, ein gutachter stellt anderes fest (z.b. altes fzg) aber lohnt ein gutachter bei der kleinigkeit. das auto ist halt des deutschen liebstes kind *g* und muss makellos sein. und meine pers. meinung noch, das was heute stoßstange genannt wird, verdient den namen schon lange nicht mehr. ... Wollte das meiner Versicherung nicht melden, da ich Angst habe es steigen die Beiträge...
Leserforumvon Samtron93 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 16.02.2013 10:43
Undzwar muss Ich oder einer der Zugang zum Wagen hat beim einparken ein Auto an der Stoßstange beschädigt haben Schaden ca. 750€ laut versicherung. Nun wurde mein Vater vorgeladen aber da ich Hauptsächlich das Auto gefahren bin, bin ich mit nun so habe ich gesagt bei der Polizei das ich Hauptsächliche fahre und ich diesen Parkrempler nicht mitbekommen habe da ich gerne mal Lauter Musik höre, allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich an dem Abend gefahren bin als dieses geschah, aber ich habe es erstmal so ausgesagt nun habe ich erfahren von Freunden das ich lieber nicht die Schuld auf mich genommen hätte und so mit einem Fahrtenbuch aus der Sache kommen könnte nichts desto trotz ist es hier nicht der fall und ich muss nächste Woche zum Jugendrichter, meine frage an euch in welcher höhe erwartet mich ein Bußgeld jemand schon erlebnis in dem Sinne gehabt das ein Aufbauseminar mich erwartet und dadurch Verlängerung der Probezeit ist mir bewusst.
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