66 Ergebnisse für „fahrerlaubnis fahrt klasse“

Leserforumvon Crazyhorst | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 12.11.2017 17:01
Mir ist nach bestandener Prüfung der Klasse A1, wohl versehentlich, die Klasse B mit eingetragen worden. ... Es berechtigt natürlich nicht zum fahren der Klasse B und wird dementsprechend beim erwischen während der Fahrt geahndet. Am 1.12.2017 von -Laie- Zitat (von essey):Es berechtigt natürlich nicht zum fahren der Klasse B und wird dementsprechend beim erwischen während der Fahrt geahndet.
Leserforumvon Antec | Verkehrsrecht | 16 Antworten | 21.06.2018 19:34
Geburtstages würde das Führen eines Fahrzeugs der Klasse CE also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG darstellen. ... Daraus ergibt sich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse CE am Tag des 50. ... Daraus ergibt sich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse CE am Tag des 50.
Leserforumvon 0matti0 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 16.04.2016 12:20
Weil, die Fahrerlaubnis der Klasse AM wurde mir ja auch kurz nach dem Vorfall mit dem THC genehmigt. ... Neue Klasse = neue Entscheidung. ... Also fährt man bekifft und dazu noch betrunken Mofa, das wäre ok?
Leserforumvon ketchup | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 22.08.2010 11:37
( Habe Führerschein Klasse B / M inbegriffen ) habe das Geständnis unterschrieben. ... ( Habe Führerschein Klasse B / M inbegriffen ) Legal bist du unterwegs, wenn der Roller 45km/h fährt, dazu kommen noch maximal 10% Toleranz. -- Editiert am 22.08.2010 13:42 Am 23.8.2010 von guest-12311.10.2014 11:33:25 quote:sowie den Entzug der Fahrerlaubnis geben. ... So aber sieht es für die Justiz so aus, dass Du einen Variomatik-Ring mitgeführt hattest, was ja nicht gerade ein typisches Ersatzteil ist das man immer mitführen sollte und eingeräumt hast das der Roller schneller fährt als es Dir Deine Fahrerlaubnis gestattet. ----------------- "Nachfragen bitte im Forum stellen.
Leserforumvon fischerm250685 | Verkehrsrecht | 35 Antworten | 27.02.2018 17:30
Gruss Stefan Am 28.2.2018 von hh Das sehe ich wie lemonshaker: Bei einer privaten Fahrt mit Führerschein Klasse 3 passiert nichts. ... Bei einer gewerblichen Fahrt mit Führerschein Klasse B wird es teuer bis hin zum Führerscheinentzug. ... mit Klasse B und einem solchen Anhänger haben Sie dann tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis.
Leserforumvon Kreidler12 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 13.10.2011 21:22
Er sagte mir schon im vorraus das dieser 60 fährt, er aber daran nichts frisiert hat. ... Am 13.10.2011 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Das Dumme ist nur, dass der Führerschein der Klasse B nur die Klasse M, nicht aber die Klasse A beinhaltet. Somit Würde ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, das auch entsprechend geahndet würde.
Leserforumvon I3ene | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 24.07.2017 08:26
-Klasse C1). Des Weiteren sagte er ich würde mich strafbar machen wenn ich damit fahren würde, da ich angeblich ohne Fahrerlaubnis fahre. ... Wenn man also die Models von Heidi Klum fährt, dürfte das kein Problem darstellen ...
Leserforumvon 123chris.net | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 30.10.2007 14:33
Klasse M besitzt wurde Dir diese vermutlich vorläufig entzogen. ... Am 31.10.2007 von hh Und je nachdem wie es zu dieser Fahrt gekommen ist, kommt auf Deine Eltern auch noch ein Strafverfahren wegen der Gewährung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. ... Am 31.10.2007 von KleinerJurist 'Und je nachdem wie es zu dieser Fahrt gekommen ist, kommt auf Deine Eltern auch noch ein Strafverfahren wegen der Gewährung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.'
Leserforumvon JesusVerliehSieNicht | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 05.08.2020 12:59
Hänger jeder mit Klasse B darf diese Fahren - Kat.2. ... In der Regel Entleiht derjenige, der auch fährt. ... In der Regel Entleiht derjenige, der auch fährt.
Leserforumvon Fuchstrifftaufhase | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 08.10.2010 17:58
Aber eine bekiffte Fahrt wird reichen um die Fahrerlaubnis wieder zu entziehen, da mehrfacher Konsum feststeht. ... Der (dauerhafte) Besitz einer Fahrerlaubnis oder der Drogenkonsum. ... Antwortest Du wahrheitsgemäß wirst Du keine Fahrerlaubnis erhalten.
Leserforumvon eskannnureinengeben | Verkehrsrecht | 98 Antworten | 01.10.2018 20:01
Zitat (von eskannnureinengeben):entziehung der fahrerlaubnis wegen btm (canabis) Wenn Drogen im Straßenverkehr festgestellt wurden, kann das passieren. ... So wer fährt nun andere platt? ... Am 2.10.2018 von fluffi84 Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand unter Cannabiseinfluss jemanden platt fährt ist dennoch geringer als unter Alkoholeinfluss.
Leserforumvon niki92 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 04.03.2010 23:07
Du darfst ohne Begleitung nur Fahrzeuge der Klasse M fahren. Fährt der Roller schneller, egal ob eingetragen oder nicht, bist Du nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis. ... Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht zu erwarten. ]Wie sieht es denn mit dem Versicherungskennzeichen aus?
Leserforumvon schnuffi321 | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 16.01.2024 20:24
Angenommen die Person ist 34 Jahre, hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen hat seit 1 Jahr den Führerschein (klasse B) ist also noch in Probezeit und kauft sich jetzt einen Roller der 45 fahren darf, macht lässt alles original keinerlei sportauspuff o.ä aber baut einen Drosselring raus und der Roller fährt jetzt echte 55 km/h Jetzt wird er erwischt und die Polizisten stellen fest dass der roller statt 45 nun 55 fährt, was für Strafen hat man zu erwarten? ... Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden? ... Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden?
Leserforumvon Tschousi | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 19.04.2009 00:28
Das Problem ist doch vielmehr, dass das Moped in seiner Bauart verändert wurde und die Fahrerlaubnis der Klasse M nicht mehr ausrecht. Ohne eine Fahrerlaubnis der Klasse A handelt es sich also in beiden Fällen um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. ... Es ist egal ob dein Moped von Werk aus 60 oder 100 fährt.
Leserforumvon guest-12308.02.2017 02:25:13 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 05.06.2008 22:01
Nach dem Tacho kann man nicht gehen, die sind immer "optimistisch" Wobei ein Roller mit 45 echten KM/h gefährlicher ist, als einer, der echte 55 km/h fährt.....von daher würde ich immer entdrosseln, egal was die "Rennleitung" sagt.. Gruß einer, der auch Hayabusa und Vespa fährt Am 6.6.2008 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Wenn man aber nur eine Fahrerlaubnis der Klasse M hat macht man sich strafbar wenn das Ding zu schnell läuft.
Leserforumvon schatzischnecke | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 29.01.2004 08:57
Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung etc. ... Ach ja, weder Fahrerlaubnis noch Betriebserlaubnis wurden eingezogen. ... Auch klasse.....
Leserforumvon peter123456 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 27.02.2008 12:18
Heute morgen kommt mir auf dem Stück ein weißer lieferwagen entgegen--bin nämlich grade in der B führerscheinausbildung.-- -Fahrerflucht ist das übrigens nicht-- aber möglicherweise Fahren ohne Fahrerlaubnis merkwürdige Fahrschule, in der man beigebracht bekommt,dass man ohne Fahrerlaubnis und dann auch noch gegen die Einbahnstraße fahren darf. Ich würde schnellstens die Fahrschule wechseln. -- Editiert von meri am 27.02.2008 15:41:28 Am 27.2.2008 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Der TE macht derzeit die Ausbildung der Klasse B. Das schliesst nicht aus, dass er die für den Roller erforderliche, Prüfbescheinigung (Mofa) oder Fahrerlaubnis Klasse M besitzt.
Leserforumvon MiRo2910 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 01.06.2010 07:59
(seines oder das der Tochter, wegen der SF-Klasse) Nun habe ich ein Gutachten über den Schaden, was dem Nachbarn zu schnell ging, da er das ja doch über seinen Traktor abwickeln wollte (1 Unfall frei und so....). ... (seines oder das der Tochter, wegen der SF-Klasse) Da gibt es kein Wahlrecht, er MUSS die Versicherung von dem Fahrzeug nehmen, mit dem auch der Unfall passiert ist. ... Hier ist mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens einem Netto-Monatsgehalt sowie dem Entzug der Fahrleraubnis Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate zu rechnen.
Leserforumvon quotendepp | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 13.10.2008 14:01
Ich war mit meinen Roller FS-Klasse M unterwegs. 3 Stunden zuvor habe ich ein, zwei Joints geraucht. ... Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. ... Ist die zufällig billiger da ich ja nur Klasse M habe?
Leserforumvon Talahari | Verkehrsrecht | 31 Antworten | 10.06.2019 15:30
Meiner Meinung nach haben Sie keine Beweise, das ich tatsächlich eine Geschwindigkeitsübertretung und somit auch die Straftat Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis begangen habe. ... Sie können bestimmt ein Urteil nennen, wo ein Kraftfahrer aufgrund einer Schätzung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis / oder Geschwindigkeitsübertretung angeklagt und verurteilt wurde. ... Im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wäre die Aussage der Beamten erst mal nur ein Beweismittel (Personalbeweis) der Staatsanwaltschaft die eine Straftat anklagt.
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