Hallo, meine Frau hat beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt. Dieses stand im absoluten Halteverbot und hat meine Frau beim Ausparken massiv behindert, weil es im Abstand von ca 2m quer hinter den korrekt parkenden Fahrzeugen stand. Zudem war es dunkel, das gegnerische Fahrzeug schwarz und der Parkplatz schlecht beleuchtet.
Mir - bzw. meinem Fahrzeug - wird unzulässiges Parken im eingeschränkten Halteverbot vorgeworfen. ... Stock zu bringen, während das Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot steht? ... [/quote]Das Fahrzeug wurde NICHT beladen.
Unsicher war ich nur, da das von mir übersehene VKZ (Halteverbot) nicht als Grund des Vergehens angegeben wurde. ... Senat Entscheidungsdatum:27.05.2002 Aktenzeichen:3 B 67/02 Dokumenttyp:Beschluss bevor er sich für eine mehrwöchige stationäre Behandlung in ein Krankenhaus begab, sein Fahrzeug zwar zulässig abgestellt, war aber dadurch zum Störer geworden, dass infolge der Aufstellung eines mobilen[color=red] Halteverbotsschilds Am 29. ... Und der Duden fragt bei der Anfrage nach "Haltverbot" selbstverständlich, ob es nicht eher - grammatikalisch korrekt - "HaltEverbot" heißen sollte.
Ein Halteverbot hat schon seinen Sinn (meistens jedenfalls) und gerade im Baustellenbereich sollte das Halteverbot besonders beachtet werden. ... Ich habe vor einigen jahren mein Auto auch im Halteverbot abgestellt. ... Mir ist in etwa das gleiche passiert.ich bin bei Glatteis auf ein im Halteverbot stehendes Fahrzeug gerutscht.Die Polizei sagte mir dass ich mein Fahrverhalten an die Verkehrsbedingung anpassen muss damit ich, auch keinen Falschparker,beschädige.
Ticket wegen Halteverbot berechtigt?
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In einem Halteverbot darf man wie gesagt nicht halten. ... Die Bayrische Polizei Zitat: Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann.
Aber das Halteverbot ja dann auch nicht? ... Bei "Halteverbot" nichts von beidem. ... Dafür gibt es nur die Wahl - Gehweg oder Halteverbot.
Folgendes: Ich hatte mein Auto im absoluten Halteverbot geparkt. Ein Mann hat dann beim Ausparken mein Fahrzeug gerammt. ... Du bekommst nicht alleine deswegen eine Teilschuld, weil Dein Auto im absoluten Halteverbot stand.
Auf einer Seite ist daher ein absolutes Halteverbot eingerichtet. ... Soweit so gut - Nur wurde dieses Halteverbot nie angekündigt. ... Direkt morgen abschleppen wäre dann nicht zulässig, eine Vorlaufzeit von 48-72 Stunden, damit jeder sein Fahrzeug weg parken kann muss eingehalten werden.
Das Fahrzeug parkte an der genannten STelle im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286), so dass diese nicht entsprechend der Zweckbestimmung für Ladegeschäfte in Anspruch genommen werden konnten. Eine Ladetätigkeit wurde an dem betroffenen Fahrzeug im angegebenen Zeitraum nicht festgestellt. das steht auf meinen Gebürenbescheit der auch noch 251,81€ gekostet hat ... nur stand ich wo oben genannt in keiner Ladezone. ... Die nachfolgenden Zeilen dienen dazu, den Vortrag etwas zu relativieren: Absolutes Halteverbot: Wer seinen Pkw im absoluten Halteverbot parkt, darf auch dann abgeschleppt werden, wenn er den Verkehr weder stört noch gefährdet.
Um Elektroarbeiten in einem Krankenhaus ausführen zu können, wurde mir von der Haustechnik des Krankenhaus eine Abstellmöglichkeit im Halteverbot auf einem Ärzteparkplatz zugewiesen. ... Er meinte das ich im Halteverbot stand und er sich keiner Schuld bewusst ist. ... Ich habe ihn darauf hingewiesen das das Auto ein leasing Fahrzeug meiner Firma ist und ich die Polizei rufen muss, er meinte das ist nicht sein problem.
Ob dort zu Recht ein Halteverbot steht ist eine andere Frage - aber es stand nun mal da! ... Halteverbot (=Parkverbot ?) ... Abschleppende nur dann verpflichtet zunächst diese Nummer anzurufen, wenn: - sie sehr gut sicvhtbar am Fahrzeug angebracht ist - der genaue Aufenthaltsort des Fahrzeugführers angegeben ist.
absolutes Halteverbot = absolutes Halteverbot. ... A hat geparkt, nicht gehaltet, da er das Fahrzeug verlassen hat. ... Dazu meine ich das es eindeutig Parken war, da das Fahrzeug verlassen wurde.
Hallo, soeben wurde ich Zeuge, wie ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sein privat Fahrzeug im absoluten Halteverbot abstellte.
Am Gegnerischen Fahrzeug wirklich nur minimaler Schaden(hab davon auch Bilder gemacht). ... Am 20.5.2008 von Stefan 5 Da Sie rückwärts auf ein stehendes Fahrzeug auffuhren und das Halteverbot auch nicht dazu diente Unfälle wie Ihren zu vermeiden, sehe ich an Ihrer Haftung keinen Zweifel. ... Am 21.5.2008 von hh Es ist unerheblich, dass er im Halteverbot geparkt hat.
Vor dem Bahnhof besteht absolutes Halteverbot, die betroffene Strasse ist extrem schmal. Die Fahrerin hält trotzdem im Halteverbot um das Kind aus dem Auto zu lassen. ... Was von der falsch parkenden Fahrerin gefordert wird ist der Ersatz des Schadens am eigenen Fahrzeug.
Hallo, Ich bitte um Einschätzung des folgenden Szenarios: Ein KFZ wird im Halteverbot seitlich an einer Parkplatzausfahrt geparkt (parallel zur Straße auf dem Bürgersteig). Dabei ist genügend Abstand zur Ausfahrt, diese wird dabei nicht blockiert, und das Fahrzeug ist auch in der Ausfahrt gut sichtbar. ... Das das Auto im Halteverbot steht wird scheinbar von der Polizei dokumentiert.
November parkte ich mein Fahrzeug nahe der Innenstadt in einer gerade freigewordenen Parkbucht. ... Für mich war das absolute Halteverbot nicht ersichtlich. ... Für mich war das absolute Halteverbot nicht ersichtlich.
Parken gegenüber Halteverbot mit Zeitbeschränkung
1 von 5 Sterne
Straßenseite mit Halteverbot Straßenseite ohne Halteverbot Die Bilder wurden jeweils versetzt von der gegenüberligenden Seite und Kreuzung gemacht. ... Ein weiteres Fahrzeug hatte am späten Nachmittag auch noch einen Strafzettel an der Scheibe. ... Das Schild, die Straßenecke ohne Schild, Straßennahmen, und mein Fahrzeug mit KFZ-Kennzeichen auf dem "Tatort".
An diesem ist angrenzend auf ganzer Fläche ein absolutes Halteverbot. ... Können die Eltern nun gegen die Fahrer aus dem Halteverbot vorgehen? ... Auch verdeckte dieses Fahrzeug die Sicht des Klägers und der Beklagten zu 1).
Der Tatvorwurf lautet: "Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286). ... SIe bewirkt selbst [i]kein[/i] Halteverbot. ... Der Parkstreifen ist nämlich kein Teil der Fahrbahn, und so wie man auf einem "Schräg-Parkplatz" sowohl mit dem Fahrzeug-Heck als auch mit dem Fahrzeug-Bug zur Fahrbahn stehen darf, so darf man auf dem Parkstreifen in beiden Richtungen stehen.