374 Ergebnisse für „führerschein führerscheinentzug“

Leserforumvon cimbom | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 14.11.2009 19:00
Guten abend meine frage geht es um verjährung frist beim führerscheinentzug ich wurde im jahr 1998 zu 3 jahre wegen btmg verurteilt.mit der strafe wurde meine führerschein auch für 2 jahre weggenommen. erst 2005 habe ich neuerteilung führerschein beantragt,nach paar woche habe ich eine schreiben bekommen das ich dafür MPU machen soll.obwohl ich zeit meine entlassung keine drogen konzumiert habe, wegen höhen MPU kosten habe ich nicht mehr gekümmert. jetzt vor eine woche habe ich von filensburg auskunft über meine punkte beantragt,heute habe ich antwort bekommen vorderre seite das brief steht das ich 0 punkte bei filensburg habe, und zweites seite ist meine straftat von damals uzw. heute habe ich wider eine antrag für neuerteilug führerschein beantragt. was meint ihr jetzt ,muss ich nach 11 jahre letzter verurteilug jetzt eine mpu machen oder ist schon alles verjährt und darf ohne mpu führerschein machen???
Leserforumvon MichaelaZ. | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 21.08.2006 11:46
Danke für eure Hilfe Am 21.8.2006 von hh Ein Führerscheinentzug ist immer unbefristet. Nach Ablauf der Sperrfrist kann dann ein neuer Führerschein beantragt werden. Ob die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden ist (MPU, neue Prüfung usw.) hängt von der Schwere der Tat ab, wegen der der Führerschein entzogen wurde.
Leserforumvon jaane | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 22.07.2012 16:21
Oder zu warten bis die Führerscheinstelle sich wieder meldet und ihn den Führerschein entzieht? ... Und wenn da echt die einzige Strafe der Führerscheinentzug ist, dann sollte der Bekannte mitarbeiten und sich freuen. ... Wenn ich heute aus dem nichts wem was aufs Maul haue, kann die Strafe sein: Führerscheinentzug, obwohl die Tat nicht im Straßenverkehr stattfand.
Leserforumvon küfi | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 24.11.2006 01:38
Ein Fahrverbot ist eben kein Führerscheinentzug. ... Das ist bei einem Führerscheinentzug nicht der Fall. Bei einem Führerscheinentzug ist der alte Führerschein auf Dauer weg.
Leserforumvon cimbom | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 14.11.2009 19:00
Guten abend meine frage geht es um verjährung frist beim führerscheinentzug ich wurde im jahr 1998 zu 3 jahre wegen btmg verurteilt.mit der strafe wurde meine führerschein auch für 2 jahre weggenommen. erst 2005 habe ich neuerteilung führerschein beantragt,nach paar woche habe ich eine schreiben bekommen das ich dafür MPU machen soll.obwohl ich zeit meine entlassung keine drogen konzumiert habe, wegen höhen MPU kosten habe ich nicht mehr gekümmert. jetzt vor eine woche habe ich von filensburg auskunft über meine punkte beantragt,heute habe ich antwort bekommen vorderre seite das brief steht das ich 0 punkte bei filensburg habe, und zweites seite ist meine straftat von damals uzw. heute habe ich wider eine antrag für neuerteilug führerschein beantragt. was meint ihr jetzt ,muss ich nach 11 jahre letzter verurteilug jetzt eine mpu machen oder ist schon alles verjährt und darf ohne mpu führerschein machen??? ich danke euch für die antworten cimi ----------------- "" Am 14.11.2009 von whatever66 quote: 2005 habe ich neuerteilung führerschein beantragt Hast Du den Antrag,bei der Führerscheinstelle schriftlich zurückgezogen ??
Leserforumvon fb465223-32 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 06.05.2017 12:25
Hallo es geht darum das ich diesen Artikel http://www.bild.de/regional/muenchen/urteil/bekifft-am-steuer-lappen-weg-urteil-erwartet-51461150.bild.html laß und mir es genauso erging zufälligerweise wurde ich auch im April 2014 im Landkreis Bonn angehalten und mein Führerschein wurde auch erst im Dezember 2014 entzogen und ich musste auch im nachhinein die MPU machen, also es wurde mir keine gelegenheit gegeben die MPU direkt zu machen sondern erst nach dem Führerscheinentzug. Wie kann ich den jetzt dagegen vorgehen es sind nämlich für mich imense Kosten entstanden dadurch das ich z.B. den Führerschein neu beantragen musste? ... Am 9.5.2017 von BudWiser Zitat (von fb465223-32): Führerscheinentzug war nicht Rechtens wie vorgehen Warum war der Führerscheinentzug nicht rechtens?
Leserforumvon JD9191 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 01.11.2015 13:49
Führerscheinentzug jedoch kein Urteil Hallo liebe Gemeinde? ... Aus diesem Grund sollte der Führerschein entzogen werden und eine MPU verordnet werden. ... Ich habe nie eine Brief erhalten, geschweige denn das ich meinen Führerschein damals abgegeben hattr.
Leserforumvon bcbc | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 22.07.2014 10:30
Ich war beim Anwalt und er meint, dass Führerscheinentzug keine Freiheitseinschränkung ist nur das Geld was ich zurückbekomme, was ich von S-Bahn Tickets nachweisen kann. ... DIe haben mir ohne Beweis meinen Führerschein für 5 monate entzogen. ... Also ich habe jetzt keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigten Führerscheinentzug mit einem Tagessatz von 25 € wegen Freiheitseinschränkung?
Leserforumvon Birnenbaum | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 11.04.2007 17:51
Aus diesem Grund wurde mir der Führerschein schon vorläufig vor der egtl. ... Führerscheinentzug stellt eine freiheitseinschränkende Maßnahme dar, also müsste mir da doch was zustehen, oder? ... Ich hatte für 10 Tage unschuldig Führerscheinentzug 348,- Euro bekommen.
Leserforumvon anqeliqe | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 06.10.2009 11:06
Nun zum Sachverhalt: Mein Lebensgefährte hat 2006 seinen Führerschein in Tschechien gemacht. ... Auf diesen tschech, Führerschein ist seine deutsche Wohnanschrift erfasst. ... Man informierte Ihn dann auf den Revier, dass es ein neues Gesetz das im Jan. 2009 in Kraft getreten ist, was beinhalten würde, dass auch solch Führerschein (also ohne das man eine MPU oder einen Führerscheinentzug in D umgehen wollte ) keine Gültigkeit in Deutschland habe.
Leserforumvon james001 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 14.01.2010 16:05
Und hab ich nach einen Monat meinen Führerschein wieder? ... Im Gegensatz dazu ist bei einem Führerscheinentzug der Führerschein komplett weg und es wird eine Sperrfrist verhängt. Frühestens mit Ablauf der Sperrfrist wird dann ein neuer Führerschein erteilt, d.h. mit neuem Ausstellungsdatum.
Leserforumvon isabella622000 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 23.08.2011 11:41
Hallo hier kurz mein Fall Ich habe 1993 durch Alkohol meinen Führerschein entzogen bekommen, habe dann im November 2011 eine MPU gemacht und diese war negativ. ... Habe mich jetzt mal versucht mich schlau zu machen und meine die 15 Jahre wären nach Führerscheinentzug und die 10 jahre nach versagtem Antrag. ... quote:Habe mich jetzt mal versucht mich schlau zu machen und meine die 15 Jahre wären nach Führerscheinentzug und die 10 jahre nach versagtem Antrag.
Leserforumvon phiwe90 | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 22.03.2017 09:06
Ich bin beruflich viel unterwegs und deshalb stark auf meinen Führerschein angewiesen. Aus diesem Grund würde es mich sehr interessieren, ob ich mit einem Führerscheinentzug rechnen muss oder nicht.
Leserforumvon Balticsea | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 09.12.2009 17:49
ich habe fälschlicherweise, in der Annahme, daß man den Führerschein nach 10 ( Urteil Herbst 1997) Jahren zurückbekommt (ohne MPU und neuerliche Prüfung), einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. ... Er hatte seinen Führerschein ohne MPU wiederbekommen, und weil unsere Fälle ähnlich lagen versuchte ich es auch. ... Geldstrafen und Führerscheinentzug alleine sind nicht abschreckend genug.
Leserforumvon ScaryGary | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 28.10.2004 15:59
Am 28.10.2004 von 525tds Der Führerscheinentzug wird auch verlängert. ... Allerdings hab ich bei der polizeilichen Vernehmung gesagt, daß mein Vater von dem Führerscheinentzug nichts wusste. ... Am 29.10.2004 von GoGoGo1 Jain. normlerweise muss sich jeder Fahrzeughalter vor JEDER Fahrt versichern, daß der fahrer einen Führerschein hat.
Leserforumvon Harry Hirsch | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 06.04.2020 21:26
Meine erste Frage: Wie kann es sein dass der Führerschein eingezogen wird ohne dass die beschuldigte Person im Vorfeld der Maßnahme schriftlich informiert wurde? ... Nein, wenn ihr jetzt der Führerschein abgenommen wurde, weil ein Fahrverbot vorliegt, dann hat sie den Bußgeldbescheid schon vor mehr als 4 Monaten bekommen. ... Das wiederum heißt, dass aus dem Fahrverbot voraussichtlich ein Führerscheinentzug wird und dann muss sie längere Zeit auf das Autofahren verzichten.
Leserforumvon mipegr | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 20.11.2008 12:10
Somit könnte ich noch keinen Führerschein neu beantragen, soweit verständlich für mich. ... Ursprünglich wurde mein Führerschein in der Stadt G. ausgestellt. ... Wohin geht dann der entzogene Führerschein ?
Leserforumvon Joachim30 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 31.12.2007 11:07
Hallo, meinen Kumpel ist der Führerschein entzogen worden, insgesamt für einen Monat. Er hat seinen Führerschein abgegeben, anschließend bekam er ein paar Tage später Post. ... Ich mußte vor ein paar Jahren auch für 4 Wochen meinen Führerschein abgeben.
Leserforumvon itzi | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 20.07.2005 20:43
Nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides hast Du 4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben, wenn das das erste Fahrverbot ist. Im Gegensatz zu einem Führerscheinentzug bekommst Du den Führerschein bei einem Fahrverbot automatisch nach Ablauf des Verbotes zurück.
Leserforumvon Tito1980 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 09.09.2015 15:50
Nach einmonatigen Führerscheinentzug bekam ich ihn wieder. 3 Tage später kam ein Brief, das ich ihn abgeben soll, weil ich ungeeignet für den Verkehr bin. ... Oder gar den Führerschein komplett neu machen? ... Würde ich meinen alten Führerschein wieder bekommen.
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