Folgender Fall: Ein Autofahrer überfährt innerhalb einer Ortschaft einen Zebrastreifen. Kurz danach wird er von der Polizei angehalten mit dem Vorwurf er habe den Zebrastreifen überfahren ohne anzuhalten, obwohl sich eine Fußgängerin genähert habe. ... Ist der Vorwurf der Polizei berechtigt?
Deswegen habe ich nicht die Polizei angerufen. 1 Monate später: Brief von Polizei, Tatvorwurf: "fahrlässiger Körperverletzung (229 StGB) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 SzGB)" Ereigniszeit: Mo. 17:20 Mein Sachbearbeiter sagte dass der Junge wegen Kopfschmerzen im Krankenhaus war, und das Fahrrad auch bisschen geschädigt. ... Am 5.7.2018 von reckoner Hallo, den Vorwurf der Fahrerflucht sehe ich hier nicht so tragisch, das wird eingestellt (soweit es der Junge ähnlich geschildert hat natürlich). Es bleibt aber ein Unfall auf einem Zebrastreifen, das ist immer schlecht.
Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr
1 von 5 Sterne
Am 20.2.2009 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Ohne den genauen Vorwurf, bzw. die Aussagen der Gegenseite zu kennen würde ich mir jede Aussage verkneifen. ... Zumindest mal zur Akteneinsicht und einem anschließenden Beratungsgespräch. danach kann man immer noch entscheiden ob, und wenn ja wie, man gegen den Vorwurf ankämpfen möchte. ... Also verweiger ich bei der Polizei die Aussage erstmal und kann später quasi noch mit Hilfe meines Anwalts eine Aussage machen, die mir am besten zu Gute kommt?
Wäre ich also in gleicher Geschwindigkeit über die Straße gejoggt und umgefahren worden, wäre der Autofahrer Schuld gewesen, da ich aber ein Fahrrad unterm Hintern hatte, soll ich Schuld sein? ... Da ist nirgendwo ein Zebrastreifen oder sonstiges zu sehen, das Fußgängern Vorrang einräumt ... ... Allerdings entscheidet die Polizei sowieso nicht, wer zivilrechtlich haften muss.