11 Ergebnisse für „mpu trunkenheitsfahrt urteil flensburg“

Leserforumvon Jonny0024 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 11.02.2009 16:58
Hast Du es nach der zweiten Trunkenheitsfahrt geändert? ... Nach der zweiten Trunkenheitsfahrt hätte die FEB eine MPU anordnen müssen . ... Dabei hemmt die zweite Trunkenheitsfahrt die Tilgung der ersten.
Leserforumvon StefanHAM | Verkehrsrecht | 26 Antworten | 04.09.2021 03:37
Der Strafbefehl bzw. das daraus ergehende Urteil wurde genau am 1. ... So, wenn da jetzt nichts drin steht, ein/e Fahrer/in bisher völlig unauffällig in jeglicher Hinsicht (sowohl im Führungszeugnis, als auch in Flensburg) war und bisher auch in Sachen Alkohol nie aufgefallen ist, welche Auswirkung könnte das Urteil aus März 21 dann auf diese Person haben !? ... Wobei es wohl auch schon Urteile gegeben hat, in denen bereits im Urteil die MPU angeordnet wurde.
Leserforumvon DavidNoName | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 09.04.2018 20:57
Zitat:Auf eine Radfahrt mit 1,6 Promille oder mehr folgen eine Strafanzeige, zwei Punkte in Flensburg und in etwa ein Monatsnettogehalt als Geldstrafe. ... Bei einer BAK von über 2‰ unterstellt zudem mancher Richter eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt. ... Da war es eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto.
Leserforumvon Jamirohead | Verkehrsrecht | 30 Antworten | 29.03.2019 02:21
Kann es jedoch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der schon 4P in Flensburg meint, es müsse dennoch eine MPU angeordnet werden? ... Falls nein, so bekäme A ja durch die Trunkenheitsfahrt erneut 3P und hätte dann 7P insgesamt (nach Urteil wegen Trunkenheitsfahrt) und sollte sich dann absolut gar nichts mehr zu Schulden fallen lassen oder? ... Zitat (von Jamirohead):Kann es jedoch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der schon 4P in Flensburg meint, es müsse dennoch eine MPU angeordnet werden?
Leserforumvon polathgav | Verkehrsrecht | 66 Antworten | 29.12.2013 18:10
Die Kombination von "ist Alkohol erheblich gewöhnt" und "neigt zur Verharmlosung von Alkohol" kann sogar eine MPU einbringen. zur Sache: Es scheint alles korrekt gelaufen zu sein.
Leserforumvon muki | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 13.11.2008 15:05
Weiterhin würdest Du im Falle eines Strafbefehls / Verurteilung 7 Punkte in Flensburg bekommen, und die Trunkenheitsfahrt wäre 10 Jahre verwertbar. Das würde bedeuten, dass Du bei einer neuerlichen Trunkenheitsfahrt innerhalb der nächsten 15 Jahre zur MPU müsstest um eine Fahrerlaubnis zu erhalten oder zu erwerben. ... Insofern ist es unwahrscheinlich, daß eine Verurteilung billiger als 600 Euro wird, auch wenn das Urteil letztlich von einem Richter verhängt wird und nicht von der StA.
Leserforumvon Messi | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 22.12.2008 10:29
Also...ich habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir wegen eines rechts-vor-links verstosses und der Führerschein war schon 12 Monate weg wegen einer Trunkenheitsfahrt. ... Weiterhin 7 Punkte in Flensburg. ... Dann hast Du jetzt, wenn die Unfallflucht rechtskräftig durch Urteil oder Strafbefehl geahndet werden sollte die 3.
Leserforumvon Claire123 | Verkehrsrecht | 55 Antworten | 02.01.2008 15:21
In der Tat liegt der Verdacht einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt nahe. ... Es gibt nichts womit Du eine Trunkenheitsfahrt (TF) entschuldigen könntest. ... Es gibt Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung und auch Möglichkeiten positiv auf das Urteil einzuwirken.
Leserforumvon trentch | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 26.06.2008 11:27
Ob Du zur MPU mußt hängt davon ab, ob die erste Trunkenheitsfahrt noch verwertet werden kann oder nicht. sprich ob Du als Wiederholungs- oder Ersttäter einzustufen bist. Gab es seit der ersten Trunkenheitsfahrt irgendwelche weiteren Punkte in Flensburg? ... Auch wenn Du nicht zur MPU musst.
Leserforumvon Petra222 | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 24.07.2010 10:11
Ohne den Unfall wäre es "nur" eine Trunkenheitsfahrt bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Folge Alkoholkonsums gem. § 316 StGB gewesen. ... Das heißt, dass das Zulassen einer Trunkenheitsfahrt nicht strafbar ist. ... Ob auch eine Anstiftung oder Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt geahndet werden kann ist ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht realistisch einzuschätzen.
Leserforumvon Jamirohead | Verkehrsrecht | 25 Antworten | 25.05.2017 17:22
Das ist Geschichte, siehe Urteil des BVerwG 3 C 24.15 vom 06.04.2017. ... Am 26.5.2017 von muemmel und dass der Führerschein wohl 9-12 Monate eingezogen wird, plus in etwa ein Netto Monatsgehalt als Strafe. 3 Punkte in Flensburg nicht zu vergessen, die man 10 Jahre behält. ... Das Bundesland ist Hessen, sofern das eine Rolle spielt zwecks MPU.
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