Zwei der Nachbarn, wechseln sich mit dem Parken gegenüber meiner Einfahrt regelrecht ab. ... Parken sie einfach dort, wenn die Einfahrt-/Carportsituation nicht zumutbar erscheint. ... Parken sie einfach dort, wenn die Einfahrt-/Carportsituation nicht zumutbar erscheint.
In dieser Siedlungsstraße hat jeder eine Pkw-Einfahrt, mal unbefestigt, mal befestigt. ... Da wo der Estrich aufhört, ist m.E. auch Schluss mit Parken und es müssen 3,05m Fahrbahn frei bleiben. ... Damit ist aber nur die offensichtlich Beschädigung durch einmalige Benutzung gemeint, nicht jedoch der normale Verschleiß bei häufiger Benutzung.
Jedoch ist die Einfahrt dahinter noch so breit, dass man da problemlos raus kam. Muss selber oft aus dieser Einfahrt und es steht immer ein Auto da. ... Des Weiteren ist ein falsch parkender Wagen kein Grund für vorsätzliche Beschädigung oder ein Abhauen.
Rentner, Caterer, Stadtpolizistin und ich
3,8 von 5 Sterne
Auf mein Bitten hin hat die Stadt trotz abgesenkter Randsteine noch eine weisse Zick-Zacklinie auf der Gass gezogen, damit niemand meint, er könne dauerhaft vor den Betonpollern parken, so unter dem Motto, es werde ja niemand behindert und ich dann weder in Garage oder auf den Stellplatz komme. ... Der Caterer für den Kindergarten kann also nirgendwo in akzeptabler Entfernung vom Zugang zum Kindergarten parken.