46 Ergebnisse für „parkplatz zahl“

Leserforumvon Vento123 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 23.06.2018 15:13
Jedenfalls, was mich interessiert: Hat er Recht damit, dass das kein Parkplatz ist? ... Der einzige Unterschied: Die Fläche, auf der ich stand, ist durchgehend rot gepflastert, an anderen Stellen ist schwarze Pflasterung in Parkplatz-Form. ... Wobei ich es gerade irgendwie unterhaltsam finde, dass in dem Fall eigentlich - Ohne damit irgendwie mein Falschparken rechtfertigen zu wollen - jeden Tag eine zweistellige Zahl Autos in dieser Straße abgeschleppt werden müsste...Damit hätte ich echt nicht gerechnet.
Leserforumvon OrneryDuke | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 11.11.2003 08:51
Man fährt zu einem Park and Ride Parkplatz bei einer S-Bahn Station und der Parkplatz ist so gegen 9 Uhr schon voll. ... Am 11.11.2003 von doko Abhilfe: Früher aufstehen oder Parkplatz wechseln. ... Antwort auf Ihre Frage: Dann gilt die StVO. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon M4l3X | Verkehrsrecht | 27 Antworten | 02.11.2022 11:32
Auf dem Parkplatz im Kreis gefahren wäre? ... Auf dem Parkplatz im Kreis gefahren wäre?... Ganz ehrlich, zahl das Ding und stehe dazu, dass du dich unrechtmässig an einem Parkplatz bereichert hast...
Leserforumvon guest-12330.03.2009 14:52:31 | Verkehrsrecht | 12 Antworten | 20.09.2007 12:00
Diese ist auch beschildert als Privatgrundstück und als Parkplatz für unsere Parzelle. ... Im Falle eines Obsiegens vor Gericht hat die Staatskasse eventuelle Anwaltskosten von Dir zu tragen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon tomke | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 16.03.2010 01:09
Am Anfang ein Schild Zeichen 314 Parkplatz mit dem Zusatz Z 1044-10 nur für Schwerbehinderte. Keinerlei Bodenmarkierungen Ohne Pfeil und ohne Zahl gehe ich davon aus, es kann sich nur um "einen" Parkplatz für Schwerbehinderte handeln !!!??? Am 16.3.2010 von braveheart-sls in der regel erkennt man einen schwerbehindertenparkplatz daran, dass dieser eine breitere parkfläche hat. und natürlich daran, dass es ausgeschlidert ist. es ist nicht zwangsläufig so, dass der parkplatz vor oder hinter dem schild ist. örtliche gegebenheiten. ansonsten den fahcbereich deiner kommune mal anfunken. ----------------- ""
Leserforumvon Jotrocken | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 27.11.2007 17:11
Nehmen wir einmal an, zu einem Mehrfamilienhaus gehört ein privater Parkplatz, wobei jedoch nicht jede Mietpartei einen eigenen Parkplatz hat, sondern man, wenn man dort wohnt, parken kann wo man will. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Missspeedy | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.03.2010 11:24
Folgende Situation: Parkplatz, welcher in 5 Reihen geteilt ist. ... Ich will mich auch nicht um die 5 € streiten, die zahl ich ggf. auch, aber ich möchte es ja einfach auch generell wissen. ----------------- " " Am 5.3.2010 von muran Wie sind denn die anderen Reihen von einander getrennt? ... Auf einem Parkplatz neben der Straße genügt das Schild an der Einfahrt. ----------------- ""
Leserforumvon tohyp | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 27.06.2007 14:09
Auf diesem Parkplatz dürfen nur Lehrer sowie Schüler dieser Schule parken und zwar nur dann, wenn sie einen Parkausweis haben. ... Ich habe mein Auto daraufhin auf dem ca. 0,5km entfernten Öffentlichen Parkplatz gestellt. ... Nein, das stimmt nicht. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon sam066 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 24.10.2007 14:53
hi bin noch ganz neu hier. also mir is heute was nettes passiert. ich war auf einen großen öffentlichen parkplatz etwa 1h 15 min. war gegen mittag. ohne was zu ahnen bin ich dann heim gefahren. nach ca 3h hab ich an meiner beifahrerseite gemerkt, dass dort ein 10cm kratzer is. sehr breit bis auf die grundierung runter. es kann nur vom parkplatz sein, da ich da heim mich so gestellt hab dass neben mir kein auto stehen kann und da nichts is außer busch. kann mir jemand helfen wie ich mich jetzt verhalten soll? ... Die Polizei wird da kaum was ermitteln in der Sache. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon lefrosch | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 30.11.2007 17:00
Es stand hinter unserem angemieteten Parkplatz, da dieser bereits belegt war. ... Dass Sie dort den Weg versperren oder ungünstig stehen, gibt dem Nachbarn noch lange nicht das Recht, Ihren Wagen anzurempeln. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Fish179 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 17.01.2008 10:16
Mein Betreuer ist mir Rückwärts ins Auto gefahren.Ich stand auf dem Parkplatz Rückwärts,er Vorwärts und 2 parkplätze weiter.Ich fahre Vorwärts aus der Parklücke raus,dann sah ich schon wie er den Rückwärtsgang einlegte und ich habe gebremst.Dann sah ich wie er los fuhr und ich habe schnell wieder den Rückwärtsgang eingelegt... ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon cafes | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 28.01.2014 09:00
Unternimm' doch einfach alle 10 Tage ein Fahrt* und nutze dann einen neuen Parkplatz (am besten nicht der direkt vor oder hinter dem alten), dann kann dir keiner was. *z.B. zum Einkaufen, oder einfach mit zur Arbeit nehmen Oder zahl einmal die Owi und beweg' den Anhänger dann nicht mehr, Stichwort Dauerdelikt. quote:Es gibt keine spezielle Parkplätze für Hänger Doch, die gibt es, beispielsweise werden vielerorts extra Plätze für das Winterquartier von Wohnwagen angeboten - aber gratis ist das natürlich nicht. ... Stefan Am 29.1.2014 von TheCat quote:Oder zahl einmal die Owi und beweg' den Anhänger dann nicht mehr, Stichwort Dauerdelikt.
Leserforumvon shaitan02@web.de | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 17.11.2003 19:19
Ich wurde gerade auf einem Parkplatz von einer Polizeistreife angehalten, da ich dort das Anfahren geübt habe. ... Ab wann ist denn ein Parkplatz privat ? ... Wie steht´s mit einem Firmenparkplatz...also einem ausschließlich den Mitarbeitern der Firma zugedachten Parkplatz ?
Leserforumvon sawiran3 | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 04.05.2016 14:56
Ich habe mich lediglich nach einem Parkplatz umgesehen. ... Ja, zahl das Ding lieber gleich, sonst wirds teurer! ... Ob man sich nach einem Parkplatz, neuen Schuhen oder dem neuesten iPhone umsieht, ist egal.
Leserforumvon sehr_dumm_gelaufen | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 06.11.2007 23:13
Parkplatz geparkt, und hatte ein Knölchen dran, weil mein TÜV seit letztem Monat abgelaufen ist. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon guest-12318.09.2021 21:45:08 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 17.09.2018 11:55
Wenn man nachhause kommt, egal wann, bekommen man selten einen Parkplatz. ... Dann würde sich die Zahl der Fremdparker sicher schenll reduzieren. Nachteil: Auch Anwohner müssten dann zahlen - hätten dann aber einen Parkplatz vor der Haustür.
Leserforumvon pretty-blue | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 13.03.2008 12:05
Habe folgendes hier gelesen: "Man darf auf einem prvaten Parkplatz fahren, allerdings darf dort die StVO nicht gelten!" ... Ja. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Beispiel hierfür wäre ein Parkhaus oder ein Parkplatz eines Supermarktes.
Leserforumvon Milan0401 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 16.12.2022 15:57
Mir wird vorgeworfen 1. auf einem Behinderten Parkplatz sowie 2. im absoluten Parkverbot geparkt zu haben. ... Falls ja, steh dazu und zahl die 55 Euro. ... Mir wird vorgeworfen 1. auf einem Behinderten Parkplatz sowie 2. im absoluten Parkverbot geparkt zu haben.
Leserforumvon neo1975 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 26.11.2007 19:38
Hallo, Ich bin neu hier und habe eine Frage zu einem Streitfall der mir persönlich etwas zu hoch ist bzw ich nicht weis wie man hier reagieren soll.Es geht hier um meine Freundin die mit ihrem Wagen einkaufen gefahren ist.Sie stand auf dem Parkplatz vor dem Kaufhaus und wollte losfahren.In dem Moment wo sie fahren möchte ist vor ihr auf dem Parkplatz jemand am einparken.Der übersieht meine Freundin und fährt ihr in das Auto.Der Junge man von 22 Jahren tauscht mit ihr die Daten und personalien aus und man einigt sich hier ohne Polizei(er hat zugegeben die Schuld auf sich zu nehmen).So nun 2 Wochen danach ruft seine Mutter an und will das meine Freundin den schaden zahlen soll da sie ihn ja verursacht hat und es zugegeben hat.Nun ruft sie dauernd an und fragt wann sie bezahlt und droht ansonsten mit anzeige. ... Somit könnte hier auch jeder eine Teilschuld zugewiesen bekommen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Willkürliches Abschleppen 2,5 von 5 Sterne
Leserforumvon JoRa | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 24.06.2004 14:31
Es sind aber viel zu wenig Parkplätze, bemessen an der Zahl der Einwohner in diesem Viertel. ... JoRa Am 25.6.2004 von guest123-16 > Es sind aber viel zu wenig Parkplätze, bemessen an der Zahl der Einwohner in diesem Viertel. Auch ein 'JoRa' hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung.
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