483 Ergebnisse für „pkw aussage“

Leserforumvon Lilly83 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 05.10.2009 11:29
Folgende (für mich sehr "schwerer") Fall: A ist angeblich beim Rückwärstfahren an der Ampel auf ein anderes PKW von B drauf gefahren, das unmittelbar (d. h. sehr knapp) hinter ihm steht. ... Steht hier dann "Aussage vs Aussage" von A und B?
Leserforumvon Kupppi123 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 27.12.2009 12:43
Der TÜV beamte hat den PKW voll abgenommen ohne Mängel und den Wagen weiterhin als Sonder KFZ Feuerwehrfahrzeug laufen lassen. ... Normal als PKW geschlossen Rekord E ca. 550€ Steuern da kein G-Kat. Aussage der Zulassungsstelle ist nun Gutachten nach §23 Oldtimergutachten machen lassen und dann als Oldtimer zulassen das würde wiederrum gehen.
Leserforumvon Maddock | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 21.10.2003 21:44
Ein PkW hat mit dem Blinker signalisiert, dass es rechts abbiegen wolle, was es dann auch getan hat. Allerdings hat der Fahrer nach eigener Aussage mich gesehen und daher gebremst - allerdings so, dass er den Radfahrstreifen zum Geradeausfahren blockiert hat. ... Oder sogar - Wunschdenken - keine Schuld, weil mir der PkW die Vorfahrt genommen hat?
Leserforumvon JayC | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 30.06.2006 15:40
Ich (PKW + kl. ... Aufnahme durch Polizei > Aussage gegen Aussage trotz meiner Zeugin, die nicht als neutral angesehen wird!? ... Die BG eines PKW mit Anhänger wiederum kann höher sein, als die BG eines PKW ohne Anhänger.
Leserforumvon cawero2 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 07.11.2012 08:10
Nachdem der Radfahrer kurz nach unten geschaut hatte, kollidierte er bereits mit einem entgegen kommenden PKW. ... Wenn das Auto wirklich gefahren ist, würde ich beim Autofahrer mindestens 75% Schuld sehen; bei der (hoffentlich aufgenommenen) Aussage, dass er wegen der Sonne nichts gesehen hat und trotzdem fuhr, bei 100%. ... Die Aussage, dass die Fahrerin des PKW aufgrund der Sonne nichts gesehen hat, wurde wahrscheinlich nicht aufgenommen.
Leserforumvon Strafanzeige | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 25.03.2014 13:27
Die Aussage des Krankenhausarztes bei der Polizeivernehmung lautet, dass dies eine typische Stoßstangenverletzung sei (offene Trümmerfraktur im Unterschenkel), könnte jedoch auch durch Verdrehen oder Umknicken entstanden sein. Da kein PKW-Fahrer ermittelt werden konnte, lehnt die Versicherung Schmerzensgeld ab und verweist auf die Verkehrsopferhilfe , da unbekannter Täter. Diese wiederum lehnt Schmerzensgeld ab, da sie sich auf die Aktenlage beruft; - kein PKW wurde ermittelt - Aussage des Arztes (nicht 100%ig sicher durch PKW verursacht) mit der Begründung, sie glaubt dem Geschädigten nicht , dass er tatsächlich von einem Auto angefahren wurde, sondern sich beim Gehen selbst verletzt hat.
Leserforumvon eckenhagen1 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 26.08.2008 20:52
In dem Momemnt wo Fahrer A sich gerade in die Straße vortastet, kommt ein PKW an (Fahrerin B), die das links blinkende Müllfahrzeug überholt und mit Fahrer A kollidiert. ... Was kann man machen, um diese zu einer Aussage zu bewegen. Zu einer wahren Aussage, so wie es war.
Leserforumvon _X_X_ | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 07.06.2006 14:16
Sachschaden an meinem PKW hoch, am Motorrad gering Aber der Motorradfahrer hat sich den Fuß gebrochen und nun Strafanzeige wg. ... Mit welchen Konsequenzen ist wegen der falschen Aussage zu rechnen? ... Ein Zeuge bestätigt durch seine Aussage das ich stand als der Aufprall passierte...
Leserforumvon kalukos | Verkehrsrecht | 15 Antworten | 11.08.2014 07:19
Liebe Ratgeber...für nachfolgenden Fall: Es gibt einen Zusammenstoß zweier PKW. ... B ist der Fahrzeugführer; Fahrzeughalter des zur Fahrt überlassenen PKW ist C. ... A ist Kläger und will einen PKW-Schaden geltend machen und klagt gg.
Leserforumvon Jogi0203 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 18.12.2020 17:02
Am Radlader gab es keinen Schaden, an ihrem PKW nur ein minimaler Lackkratzer, an Sonaten auch keine weiteren Beschädigungen und zum Glück keine Verletzten. ... Es war lediglich die Aussage, dass mir 85€ + Bearbeitungsgebühren drohen. ... Während der Beamte im PKW den schriftlichen Kram erledigte, sagte seine Kollegin lediglich, dass es aufgrund der Sichtbeeinträchtigung wohl eventuell Nachlass geben könnte, was aber der Kollege auch so hätte schreiben müssen.
Leserforumvon ElBoCaDiLlO | Verkehrsrecht | 19 Antworten | 30.07.2020 14:12
Bisher habe ich dies der Polizei so am Unfallort geschildert, jedoch nichts weiteres gehört und keine weitere Aussage getätigt. ... Es wird ja wahrscheinlich noch den zweiten PKW-Fahrer und den Treckerfahrer als Zeugen geben. ... Anscheinend hat der Zeuge des zweiten PKW hinter dem Trecker seine Aussage, welche er vor Ort gegenüber der Polizei gegeben hat, revidiert und argumentiert, dass die Polizei seine Aussage falsch aufgenommen hat.
Leserforumvon fb467177-30 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 04.06.2017 01:33
PKW B Fahrer behauptet, dass PKW A zurückgerollt ist. PKW A Fahrer ist sich sicher, dass er nicht zurückgerollt ist und PKW B aufgefahren ist. ... PKW B hat überhaupt kein Schaden.
Leserforumvon engel07 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 09.03.2005 13:32
Und hier ist m.E. die PKW-Haftpflicht zuständig.
Leserforumvon kai_aus_hawaii | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 07.01.2008 22:01
hallo, vor 2 monaten fuhr ich in meine straße (spielstraße) wie immer mit schrittgeschwindigkeit. die straße verläuft geradeaus und ist sehr eng (passt ein auto durch) und dann ist ein kreisel zum wenden. ich fuhr richtung kreisel etwas weiter links da rechts ein kind mit einem fahrread stand und weiter vorne auch ein parkender pkw und sah dass ein pkw um den kreisel fährt und richtung gerade straßen auswärts einzufahren. nur die pkw-fahrerin sah zur seite um unseren nachbarn zu winken, ich bemerkte die situation frühzeitig und bremste. die frau drehte sich erst richtung straße um wo es schon krachte. wir riefen die polizei die nahm das auf und meinte wir wären selber schuld, vor allem ich da ich noch jünger wäre und zu weit links gefahren wäre, --> der unfall wäre aber unvermeidbar gewesen.dass ihr kind sich leicht verletzte da es nicht angeschnallt war interessierte die polizei nicht, kein bußgeld nichts. polizeibericht: unfall aufgenommen, die dame gab an nicht auf die straße gesehen zu haben. der pkw fahrer fuhr sehr weit links da kinder sich auf der rechten seite befanden (kinder als zeugenaussage!) ... die frau ist ohne auf die straße zu sehen in mein stehenden pkw gefahren! ... In diesem Zusammenhang drängt sich mir folgende Frage auf: quote:nur die pkw-fahrerin sah zur seite um unseren nachbarn zu winken, ich bemerkte die situation frühzeitig und bremste. die frau drehte sich erst richtung straße um wo es schon krachte.
Leserforumvon heutesonne | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 31.12.2015 09:44
Also diese Aussage wird eine Steilvorlage für jeden Anwalt des Autofahrers sein. ... Ich nehme an, ich werde erstmal zu einer Aussage eingeladen, oder wie verhält sich das? ... Habe ich nicht unterschieden (Pkw /Fahrrad) Aber ich denke mit dem Rest habe liege ich nicht völlig daneben.
Leserforumvon habschondiese | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 24.12.2014 15:42
Hat der andere Zeuge dich die ganze Zeit auf der Rückbank beobachtet, oder wie kommt er zu dieser Aussage? ... Niemand hat den "Unbekannten" gesehen. ----------------- "" Am 24.12.2014 von ChrisC quote:(ich kann mich an nix mehr erinnern) quote: bin ich wirklich nicht gefahren Ich weis von dem Vorfall nichts mehr bin mir aber sicher nicht gefahren zu sein ist keine besonders schlüssige Aussage. quote:Ein Zeuge will gesehen haben das ich gefahren bin und der andere Zeuge hat der Polizei gesagt das ich auf keinen Fall gefahren bin da er mich auf die Rückbank gelegt hat aber er auch nicht weiß wer der Fahrer war. ... Bei dieser starken Alkoholisierung und deiner Aussage, dass du dich nur schwer an alles erinnern kannst, ist es natürlich nicht abwegig zu behaupten, dass du eventuell selbst das Fahrzeug gesteuert hast.
Leserforumvon der-fall-tim-k.de | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 15.06.2016 22:47
Es geht hier rein um eine gesetzliche Grundlage für dieses Ausstattungsmerkmal moderner PKW. ... Deiner Aussage mit dem erlischen der BE würde ich da auchnur Teils zustimmen.
Leserforumvon negresso | Verkehrsrecht | 29 Antworten | 07.06.2015 18:32
Am 7.6.2015 von Harry van Sell Dann wäre die Aussage also: Zitat:da ich nie geschrieben hatte ich war nicht in Fahrtrichtung unterwegs. ... Geschwindigkeit PKW? Sichtbehinderungen von Seiten des PKW?
Leserforumvon herkules2010 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 24.03.2010 19:45
hi zusammen, nehmen wir an, man hatte letztes jahr einen auffahrunfall (mit PKW B) (nur leichter belchschaden sonst nix) .. der unfall wurde vom unfallgegner provoziert, aufgrund der tatsache das PKW A aufgefahren ist war dieser direkt schuld, aufgrunddessen stellt man beim anwalt strafantrag gegen den gegner. leider hatte man keine zeugen, daher würde dem Fahrer des PKW A ein kollege anbieten, dass er eine falsche aussage macht.. um den unfallhergang des Fahres von PKW A zu bestätigen. der kollege musste eine aussage beim staatsanwalt machen.. in der er die tat falsch beschrieben hat, da er ganricht anwesend war am unfallort.. der gerichtstermin ist in ein paar wochen und der Fahrer des PKW A und der Kollege haben sich nun entschieden die warheit zu sagen bzw zu sagen, dass der kollege kein zeuge war. Daher würde der Kollege seine beim Staatsanwalt gemachte Aussage gerne Korrigieren, ist dies möglich? Zu dem Zeitpunkt wurde noch keine Gerichtsverhandlung oder Ähnliches vollzogen. was für mögliche konsequenzen könnten daraus folgen für den Fahrer des PKW A und des Kollegen?
Leserforumvon berlinf12 | Verkehrsrecht | 29 Antworten | 15.09.2012 18:06
Du hast doch auch schon meine entsprechende Aussage zitiert ("Rechnung an der Windschutzscheibe").
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