7 Ergebnisse für „polizei führungszeugnis person verhalten“

Leserforumvon PhilM | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 12.03.2019 14:26
März wurde eine Person mit dem Kleinkraftrad seiner Partnerin (nicht verheiratet, keine gemeinsamer Haushalt) von der Polizei angehalten. ... Wie verhalten sich beide nun am besten und was haben sie zu befürchten? Ist eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis wahrscheinlich?
Leserforumvon guest-12310.06.2015 19:37:16 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 26.12.2009 23:03
Ich hab mich kooperativ verhalten und alles getan was verlangt wurde! ... Kann/sollte ich mich an die polizei wenden um mehr zu erfahren !?? ... Die Verurteilung steht nicht im Führungszeugnis, aber im Bundeszentralregister.
Leserforumvon guest-12318.09.2021 21:45:08 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 07.05.2016 07:56
Anruf bei der Polizei 17:03 Uhr. ... Hätte ich Fahrerflucht bewusst begangen, wieso sollte ich in so kurzer Zeit die Polizei. ... Jetzt kannst du dir selbst überlegen ob dein Verhalten unter diesen Straftatbestand subsumierbar ist oder nicht.
Leserforumvon snooky1988 | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 27.07.2010 18:29
Es könnte also sein, dass wenn Du der Vorladung folgst Du Deinen Führerschein gleich bei der Polizei lassen musst. Folgst Du der Vorladung nicht, wozu Du auch nicht verpflichtet bist, könnte es passieren dass die Polizei Dich aufsucht um den Führerschein sicherzustellen. ... Schade nur, dass dein Verhalten auch zwei unschuldige Kinder trifft
Leserforumvon skaujef | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 30.06.2013 18:44
Geh zum Anwalt und rede nicht mit der Polizei. ----------------- "" -- Editiert alleskoenner am 01.07.2013 12:07 Am 1.7.2013 von gabimaus quote: Meiner Meinung nach ist der Überholer nicht zu 100 Prozent schuld. ... Ich versteh solches Verhalten nicht. ----------------- "Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?" ... Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Leserforumvon Claire123 | Verkehrsrecht | 55 Antworten | 02.01.2008 15:21
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du Dich falsch verhalten hast und nun mit den Konsequenzen leben mußt. ... Daher meine Frage an Dich, hast Du eine Aussage gegenüber der Polizei gemacht, und wenn ja, was hast Du gesagt? ... Um der TE Vorsatz unterstellen und beweisen zu können ist entscheidend ob, und wie sich die TE gegenüber der Polizei geäussert hat.
Leserforumvon eskannnureinengeben | Verkehrsrecht | 98 Antworten | 01.10.2018 20:01
hallo kurz zu meiner sache ich habe meinen führerschein 1986 erworben 1989 wurde er mir wegen fahren unter alkohol (1,84 promille) entzogen mpu wurde angeordnet die ich natürlich nicht bestanden habe habe dann aufgegeben und war fast 30 jahre aklohol und canabisabhängig habe meine alkoholanhängigkeit dann endlich 2016 aus eigener kraft und ohne therapie oder fremde hilfe in den griff gekriegt und auch absolut kein verlangen mehr nach alkohol brauchte aber noch canabis um von dem alkohol runterzukommen habe dann 2018 einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubnis gestellt mit dem ergebnis das ich nur eine theoretische und praktische prüfung ablegen mußte habe also nach vier fahrstunden die theoretische prüfung mit 0 fehlern und danach auch die praktische prüfung bestanden und mir geschworen das ich das canabis rauchen wenn ich wieder ein auto habe auch aufgeben werde und mir einen billigen kleinwagen geholt und wie es der zufall so will bin ich direkt an 1. tag kurz nachdem ich mein auto abgeholt hatte von der polizei angehalten wurde diese hat natürlich einen drogen schnelltest gemacht und es wurden reste von thc in meinem urin festgestellt und auf der wache eine blutprobe entnommen habe dann einen monat später eine bildungsmaßnahme zum kraftfahrer begonnen für die ich beim job center schon jahrelang gekänpft hatte und für dessen bewilligung ich meinen führerschein wiedererlangen sollte was ich ja auch hingekriegt habe habe dann also in 2 monaten meine theoretische prüfung ebenfalls wieder mit 0 fehlern bestanden und die beiden praktischen prüfungen c und ce waren für mich auch kein problem und hatte auch nach dem vorfall mit der polizei kein canabis mehr zu mir genommen und auch absolut kein verlangen mehr danach und hatte gedacht für mich beginnt jetzt ein neues leben da ich auch schon seit 16 jahren arbeitslos bin in der zwischenzeit kam dann auch der bußgeldbescheid der erstmal schon ein hammer für mich war und wo ich dachte das sei dann schon genug bestrafung so und jetzt kommt der oberhammer wollte dann letzte woche freitag meine fahrerkarte und meinen führerschein klasse c/ce beim straßenverkehrsamt beantragen wo mir die dame dann eröffnete das sie mir die fahrerlaubnis entziehen werden die dame sagte ich könnte den führerschein direkt da lassen dann würde es nichts kosten ansonsten würde er mir am 4.10. entzogen und es kämen dann noch kosten ihv 150 euro auf mich zu und hat auch meine beiden prüfbescheinigungen für die bestandenen c und ce prüfungen einbehalten war direkt danach beim gericht und habe mir einen beratungsschein geholt und bei einem anwalt einen termin für heute gemacht dieser sagte mir vorhin das ich mit einer klage gegen die entziehung wohl sowieso nicht durchkommen würde und verlangt unter anderem erstmal eine sicherheitsleistung ihv 500 euro habe mir übrigens heute in der apotheke einen drogenschnelltest auf canabis gekauft welcher auch wie zu erwarten nach jetzt über 3 monaten abstinenz negativ ausgefallen ist ich weiß echt nicht mehr was ich jetzt machen soll bin ich wirklich so böse oder was ist hier los in unserem rechtsstaat wenn die mir das antuen war alles was ich die letzten 2 jahre an meinem leben geändert und geleistet habe umsonst und ich kann weiter nichtstuend zuhause rünhängen mal von den kosten die da auf mich zukommen ganz abgesehen und eine große zeitspanne zu reagieren haben sie mir auch nicht gelassen am 28.9. kam das schreiben das sie mir den führerschein entziehen wollen also erst als ich wieder vom strassenverkehrsamt zu hause war und dort wurde es mir ja schon persönlich nahegelegt das sie mir die fahrerlaubnis am 4.10. entziehen werden das kann es doch wohl nicht sein ich bin echt am ende nun meine fragen habe ich überhaup eine chance nochmal glimpflich aus der nummer rauszukommen durfte die dame am strassenverkehrsamt meine prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten und gelten diese trotzdem noch wenn mir die fahrerlaubnis die ja zur zeit nur b enthält dann doch entzogen wird habe ich falls ich keinen anwalt hinzuziehen kann eine chance selber einspruch einzulegen was würde überhaupt bei einer entziehung der fahrerlaubnis erwarten Am 1.10.2018 von Harry van Sell Eventuell diese unleserliche Textwand mal etwas renovieren?
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