337 Ergebnisse für „recht foto“

Leserforumvon Bahama | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.12.2007 09:30
Ich habe mich direkt beim noch Anwesenden beschwert und dann kam das mit dem Foto... Frage: Welche Rechte hab ich an diesem Foto? ... Es stellt sich nur die Frage wie mit dem Foto umzugehen ist.
Leserforumvon Withgil | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 07.02.2013 20:25
Kann man ein Foto anfordern auf dem das Kennzeichen erkennbar ist? Letztlich könnte das Foto auch von einem Baum am Straßenrand sein... ... Wenn ich mich wirklich im Recht sehe, dann ist das sicherlich anders zu beurteilen.
Leserforumvon so384270-33 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 13.09.2018 13:27
Das Foto des Fahrers (ich) ist zur Hälfte komplett mit dem Rückspiegel verdeckt. ... AufGrund dieser Bezugnahme wird das Foto zum Bestandteil der Urteilsgründe(eingehend OLG Brandenburg DAR 98, 112; BayObLG DAR 98, 147; OLG HammNStZ-RR 98, 238 = VRS 95, 232). ... Göhler, JR 97, 39) kann der Tatrichter das Foto auch in Form einer Fotografie oder einer Fotokopie in die Urteilsgründeselbst aufnehmen.
Leserforumvon DerRitter | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 27.02.2006 15:29
A ist in Besitz eines entsprechenden Multimedia-Handys und macht Foto- und/oder Videoaufnahmen des Vorganges. ... MfG, der Ritter Am 28.2.2006 von DanielB Wieso sollte ein auf öffentlicher Straße aufgenommenes Foto als Beweismittel nicht zulässig sein? Das Recht am eigenen Bild nach Kunsturheberrechtsgesetz ist meines Wissens erst dann beeinträchtigt, wenn Bilder verbreitet oder öffentlich ausgestellt werden und die Möglichkeiten im Sinne des §201a STGB den höchstpersönlichen Lebensbereich von Fahrzeuginsassen während der Fahrt zu verletzen dürften, soweit dieser auf Fahrzeuge überhaupt anwendbar ist, eher begrenzt sein.
Leserforumvon luckypunch123 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 26.06.2023 11:50
Die Sache ist dass es kein Foto von mir gibt und keine Geschwindigkeitsüberschreitung wurde angegeben. ... Juni 2023 15:04[/editmessage] Am 26.6.2023 von cauchy Es geht um österreichisches Recht. ... Es kann daher sein, dass es gar kein Foto vom Fahrer gibt.
Leserforumvon GiBly | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 03.04.2008 18:36
Wenn dann wäre das Foto als Beweismittel zulässig. ... Er meinte, mit dem Foto zu beweisen, daß ich ihn gedrängelt hätte. ... Lediglich die Veröffentlichung ohne Einwilligung der fotografierten Person würde gegen geltendes Recht (das recht am eigenen Bild) verstoßen.
Leserforumvon Exocet | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 27.02.2012 19:57
Für eine Anzeige wäre das Foto nichtmal notwendig. quote:Und wo überhaupt? ... Ein Foto ist als Beweis nicht notwendig, nur aussagekräftiger. ----------------- "" Am 29.2.2012 von bear Ah ja. ... Am 29.2.2012 von muemmel @ Lesen-Denken-Handeln, Scappler hat völlig recht - die Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten ist nicht zwingend, wie Sie in § 47(1) OWiG nachlesen können.
Leserforumvon GeblitztOderNicht | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 17.11.2008 08:58
Leider wie hier in Berlin üblich ohne mitgeschicktes Foto. ... Beste Grüße, Manfred Am 17.11.2008 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Es gibt generell kein Recht auf ein Verwarngeldangebot. ... Also KEIN Recht auf Verwarnung.
Leserforumvon Katastrophe | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 22.06.2015 13:33
Danke Am 22.6.2015 von lesen-denken-handeln Zitat:Er fährt einen Skoda Roomster und ist damit auf Garantie nicht zum Rasen bereitZum einen ist das Auto an sich doch recht irrelevant, ein bestimmtes Auto sagt nicht göleich etwas über den Fahrer aus!
Leserforumvon Keystone | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 11.09.2009 09:59
Dies hat nichts mit EU Recht zu tun. ... Somit haben wir es hier mit ausschließlich nationalem, also deutschem Recht zu tun. ... Pass 1 Lichtbild (Biometrisches Foto) Falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z.
Leserforumvon fb548531-56 | Verkehrsrecht | 35 Antworten | 07.06.2020 07:52
Dann waren es sicher 5min. hier der Link,was "Verlassen" bedeutet. https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3712 Sollte doch richtig sein? ... Und wenn parken dort nicht erlaubt ist, ist die Verwarnung zu recht erfolgt. ... Und was willst du immer mit dem Foto?
Leserforumvon FMichaely | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 04.11.2010 18:24
Hallo, angenommen man bekommt eine Verwarnung weil man angeblich 16 km/h zu schnell gefahren ist, aber es ist kein Foto in der Verwarnung enthalten kann man dann ein Foto anfordern? Wenn einem allerdings nur 1 Woche Zeit gegeben wird das Geld zu zahlen, dann hat man ja eigentlich gar keine Möglichkeit vorher das Foto zu sehen? ... Bist du dir allerdings sicher,das Fahrzeug zu diesem Zeitraum nicht gefahren zu haben,so ist es dein Recht (und deine Pflicht) bei der Aufklärung mitzuwirken.
Leserforumvon Pabsdorf | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 20.08.2002 20:13
Konnte mich nicht so recht erinnern, ob ich an diesem Tag dort langefahren bin. Habe um das Foto gebeten, dass als Beweismittel angegeben war. ... Kann ich nur Widerspruch einlegen, um das Foto einzusehen, oder muß ich über meine Rechtsschutzvers. erst einen Anwalt bemühen, der Einsicht nimmt?
Leserforumvon Elirion | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 31.08.2010 23:20
Ansatzpunkt b) In wie fern gilt ein solches Foto überhaupt als Beweis? ... Ich danke euch schonmal recht herzlich..! ... Das Foto beweist, dass das Fahrzeug dort stand.
Leserforumvon Kosvar | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 13.10.2008 21:07
Am 30.04.08 erhält er das Foto. ... Nun meine Fragen: Ist Fahrer X verpflichtet sich selbst zu belasten wenn er sich auf dem Foto wiedererkennt bzw. hat Fahrer X das Recht zu bestreiten sich auf dem Foto zu erkennen? ... Danke und Grüße, Kosvar Am 13.10.2008 von Jotrocken quote:Ist Fahrer X verpflichtet sich selbst zu belasten wenn er sich auf dem Foto wiedererkennt bzw. hat Fahrer X das Recht zu bestreiten sich auf dem Foto zu erkennen?
Leserforumvon sacharja | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 02.10.2011 23:38
Jetzt musst ich feststellen, dass das Foto auf den 08.05.2011 16:10 Uhr datiert ist. ... Laut Gerichtsbeschluss stellt auch ein aufgenommenes Foto einen Eingriff in das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" dar. ... Der Verstoß wurde durch das Foto dokumentiert.
Leserforumvon Azu | Verkehrsrecht | 24 Antworten | 14.09.2007 14:12
Wg. dem Foto? ... Da haben Sie recht Herr Fahrlehrer. ... Am 16.9.2007 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Ja, der hochverehrte Herr Fahrlehrer hat natürlich recht.
Leserforumvon FFM-117 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 19.02.2018 00:46
Dann darfst Du gerne einen Gegenanzeige gegen "noch Unbekannt" machen, da er Dich zuerst darum bitten muss, ein Foto zu machen (Persönlichkeitsverletzung / Recht am eigenen Bild) Zitat: Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. ... Dann darfst Du gerne einen Gegenanzeige gegen "noch Unbekannt" machen, da er Dich zuerst darum bitten muss, ein Foto zu machen (Persönlichkeitsverletzung / Recht am eigenen Bild) Das ist so nicht richtig. Hier bestand ein berechtigtes Interesse daran, das Foto zu schießen.
Leserforumvon guest-12311.08.2019 10:24:01 | Verkehrsrecht | 24 Antworten | 10.08.2019 10:26
Das Foto? ... Grundsätzlich hat im deutschen Recht der Zeugenbeweis einen sehr hohen Stellenwert. ... Grundsätzlich hat im deutschen Recht der Zeugenbeweis einen sehr hohen Stellenwert.
Leserforumvon Beinhaar | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 31.03.2017 13:35
Offenbar hat man ja recht schnell erkannt dass ihr die Leute für blöd verkaufen wollt. ... Als der Anhörungsbogen kam hat er daher ohne das Foto zu betrachten ausgefüllt zurück gesandt. ... Allerdings je nach Foto wird dann vor Gericht festgestellt ob man den Foto ausreichend Ähnlichekeiten mit Sohn hat.
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