Auch der Bereich der zwei Parkplätze ist eindeutig mit dem Parken mit Parkschein Schild inkl. ... Muss ich nun auf den Bescheid warten und dann dagegen widerspruch einlegen? ... Gruß MWA -- Editiert MWA am 23.07.2014 13:14 Am 23.7.2014 von reckoner Hallo, quote:Muss ich nun auf den Bescheid warten und dann dagegen widerspruch einlegen?
Dazu:quote:Werktags Mo-Fr Stand dieser Widerspruch wirklich so auf dem Schild? ... Mir fällt aber noch etwas auf: Stand der Text "nur mit Parkschein 2 1/1 Stunden" auch so auf dem Schild? ... Das Schild sah so aus ...: P mit Pfeil nach links mit Bus-Piktogramm darunter, P mit Pfeil nach rechts mit "nur mit Parkschein ...".
Wie seht ihr meine Erfolgsaussichten auf Widerspruch? ... Zitat:Wie seht ihr meine Erfolgsaussichten auf Widerspruch? ... Zitat (von SteFi):Wie seht ihr meine Erfolgsaussichten auf Widerspruch?
. - Zusatzschild: "Parken nur auf markierten Stellplätzen" - Zusatzschild: "Bewohner mit Parkausweis D frei" - Zusatzschild: Besucher mit Parkschein Mo-Fr 8-22 h, Sa 8-16 h - außerdem Schild "Verkehrsberuhigter Bereich", also blaues Rechteckschild. 2. ... quote:- Zusatzschild: Besucher mit Parkschein nur Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-16 h NUR von bis... sollte eindeutig sein quote:Gibt es Chancen bei einem Widerspruch oder Prozess (bei ersterem sind sie wahrscheinlich =0, aber im Prozess?) ... Das Schild spricht aber von "Besucher mit Parkschein".
Das Schild ist nunmal da. Das Schild weiter vorne (Parken für Anwohner oder Parkschein) hat auch eine zeitliche Begrenzung. ... Ist dieses Schild (Anwohner/Parkschein 17 bis 23 Uhr) nachts nach 23 Uhr quasi auch nicht da?
Da steht einem immer noch der Rechtsweg (Widerspruch) offen. ... In Street View kann ich kein Schild erkennen welches die Samstagszeiten ausweisen würde. ... Sonst leg halt einfach Widerspruch ein und warte ab, was passiert.
[/quote] (Ausführlicher begründet auch im Widerspruch, ebenso wie der Hinweis, dass ich bereitwillig zahle, falls man mir zeigen kann, wo diese Veröffentlichung stattfand). ... [/quote] Welches Schild hätte die Behörde denn nach Deiner Auffassung anordnen sollen um das Gebot zu Zeichen 290.1 anzuordnen? ... Ohne Parkschein dürfte man dort parken.
Es handelt sich laut Schild maximal um einen Fußgängerstreifen, nicht um eine Fußgängerzone. ... Mich irritiert übrigens noch das Schild 283 in dem Fußgängerbereich. ... Davon bin ich natürlich ausgegeangen, ansonsten wäre es imho ein Widerspruch.
Zunächst Widerspruch schriftlich, nachweisbar. ... Zum Fall: Es wurde jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Nehmen wir an, ein Verkehrsteilnehmer habe infolge der nicht ungefährlichen Situation (aus schnell fließendem Verkehr in die besagte Einfahrt abbiegen, ohne dass ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt) beim Einfahren diese Regelung übersehen, sein Fahrzeug mit gültigem Parkschein abgestellt, es jedoch vor Ablauf der vermeintlichen Parkzeit nicht mehr vorgefunden, da vom Ordnungsamt bereits der Abschleppdienst verständigt worden ist. ... Stefan Am 22.8.2017 von Harry van Sell Hat man denn den Parkschein noch? Weiteres Argument: warum konnte man überhaupt ein Parkschein ziehen, wenn dort alles gesperrt war (Bei uns machen die dann so graue Hauben drüber)?
Guten Tag, im august war in Holland. In dezember schreiben von Invoned bekommen 4 euro parkgebühren + 65,30 bearbeitungsgebühren. Da ich gelesen hab, dass unter 70 euro passiert nicht hab ich es ignoriert.