42 Ergebnisse für „unfall polizei unfallgegner abstand“

Leserforumvon Frutti | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 26.05.2018 13:53
Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt. ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h. mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. ... PS: Vor 2 Tagen kam Post von der Polizei egen fahrlässiger Körperverletzung. Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen mein Auto ist direkt nach der Kollision dort stehen geblieben.. nachdem Aufprall hat er mein Wagen um 45 Grad gedreht und die ganze Karosserie vorne laut Gutachter verschoben weil er erst 3-4 Meter danach angehalten ist... habe ich was zu befürchten?
Leserforumvon Blumenbinder | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 14.09.2015 11:19
Er wurde dann ausfallend, wie blöde Autofahrer etc. und so bat ich ihn die Polizei zu rufen. ... Daher die Frage: Wie viel Abstand war zwischen Person und Auto? ... Zitat:Sie sind auf jeden Fall Schuld, denn der Unfallgegner sei wie ein Fußgänger zu behandeln.So pauschal ist das gleich doppelt falsch.
Leserforumvon heiko2468 | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 08.09.2010 11:37
Damit wurde der Unfall dann von der Polizei ohne Schuldzuweisung aufgenommen. ... Klar, das Problem des TE ist doch gerade, daß der Unfallgegner das Gegenteil behauptet, nämlich daß der TE beim Spurwechsel auf die Spur des Unfallgegners war und der Unfall deswegen passiert ist. ... Wenn der Unfallgegner das bestreiten will, müßte er wohl schon etwas mehr aufbieten als einen Zeugen. quote:Ich habe gehört, wenn die Polizei einen Verursacher feststellt, dann kann man das natürlich anfechten, aber die Aussicht auf Erfolg ist sehr gering.
Leserforumvon Anostra | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 06.01.2016 16:03
Hergang: Der Unfallgegner fuhr vor ihr, bremste intervallartig, Sie vergrößerte den Abstand und im direkten Anschluss wehte vom Dach des Unfallgegners vor ihr derart viel Schnee runter auf ihr Auto, dass die Sicht durch die Frontscheibe vollends versperrt worden ist. ... Im Grunde genommen hat der Unfallgegner eine Ordnungswidrigkeit begangen und sein Auto nicht vom Schnee befreit, der Unfall entstand wegen der mangelnden Sicht daraufhin. ... Sollte Sie zur Polizei und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Unfallgegner mit den Fotos anregen?
Leserforumvon go510241-2 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 06.03.2019 13:25
Da der Gegner seine Schuld nicht zugibt, wurde die Polizei muteinbezogen. ... X hat die Polizei angerufen und hat gebeten, das Verfahren einzustellen. ... Oder bestreitet der Unfallgegner, dass er rückwärts gefahren ist?
Leserforumvon Henrixxen | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 26.08.2018 01:42
Die Polizei hat den Unfall dann aufgenommen und der Mieter hat bei Sixt angerufen, deren Meinung war natürlich dass seine Unterschrift unter den AGB zählt, ganz egal was der Mitarbeiter gesagt hat. ... Hätten wir uns richtig aufgeteilt gäbe es überhaupt kein Problem Zur zweiten Frage: Wie gesagt, der Unfallgegner stand mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, mit der kompletten Länge im absoluten Halteverbot und in der Fünf-Meter-Zone (praktisch 0m Abstand zur Kreuzung). ... Am 28.8.2018 von Henrixxen Zitat (von -Laie-):Zitat (von Henrixxen):Zur zweiten Frage: Wie gesagt, der Unfallgegner stand mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, mit der kompletten Länge im absoluten Halteverbot und in der Fünf-Meter-Zone (praktisch 0m Abstand zur Kreuzung).Ja und???
Leserforumvon Mbek | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 22.07.2012 22:04
Ich habe vor Ort als die Polizei uns verhörte keine Aussage gemacht. Der Hondafahrer hingegen schon (er gestand mündlich vor der Polizei, das er am Unfall schuld sei und in mein Auto fuhr) Polizei nam dies zu Protokoll. ... Meiner Meinung nach hat der Unfallgegner den Unfall provoziert oder gar durch sein Handy verursacht.
Leserforumvon fr3da | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 30.01.2020 22:23
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. ... Wurde sie von der Polizei vernommen? ... Wurde sie von der Polizei vernommen?
Leserforumvon Jakob777 | Verkehrsrecht | 39 Antworten | 24.03.2020 16:26
Die Berufsgenossenschaft wirft mir fahrlässiges bzw. vorsätzliches Fahren mit dem Fahrrad vor, da die Polizei, nach dem Unfall auf das Fahrrad geschaut hat, und meinte, ach Sie sind ja ohne Licht gefahren. ... Ja der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, selbstverständlich, bei dem Blut der von mir tropfte und die ganze Straße bedeckte. ... Bisher lese ich auch nichts davon, wie groß der Abstand zu dem Transporter war.
Leserforumvon der.kleine.nick | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 26.07.2019 22:23
Der Unfall wurde vor Ort von der Polizei aufgenommen. ... Ende April wurde dem M ein Formblatt (Strafantrag) übersandt, in dem er befragt wurde, ob er Strafanzeige gegen den Unfallgegner stellen möchte. ... Der Abstand war jedenfalls definitiv größer als drei Monate, so dass der Bescheid tatsächlich verjährt sein dürfte, oder?
Leserforumvon Neuling87 | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 08.11.2018 16:59
Am Unfallort hat der Unfallgegner dies natürlich auch gleich zugegeben, leider habe ich keine Polizei geholt, mein Fehler, werde ich in Zukunft mit Sicherheit jedesmal tun. ... Wenn Du von der rechten Spur in die linke gewechselt bist und dabei den Abstand des hinter Dir fahrenden massiv verkürzt hast und er um den Unfall zu vermeiden nach rechts erfolglos auswich, kann er Dich durchaus auch rechts getroffen haben. ... Die Polizei hat schließlich auch nicht gesehen, wie der Unfall genau passiert ist.
Leserforumvon Sascha Hein | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 21.05.2003 20:45
Wir fuhren zur polizei und machten eine Anzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung im Straßenverkehr durch ausbremsen. ... Welche Punkte sind hier zu berücksichtigen das wir keine Schuld am Unfall bekommen. ... Ich bin doch nicht auf die Polizei gefahren weil ich schuld am Unfall habe.
Leserforumvon Drékorig | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 13.10.2009 14:39
Ich wollte damals die Polizei rufen, aber der andere Herr wollte das nicht, stand unter zeitdruck musste in die Kur fahren, naja ich habe ihm dann meine daten aufgeschrieben und nochmals gesagt das ich schuld war. ... Dein Unfallgegner hatte auch das Recht auf Nutzungsausfall bzw. ... Und sich der schaden + Leihwagen auf ca. 1400 € beläuft. quote:Dein Unfallgegner hatte auch das Recht auf Nutzungsausfall bzw.
Leserforumvon G-H-L | Verkehrsrecht | 25 Antworten | 02.04.2015 22:46
Gruß Gerhard Am 3.4.2015 von epoeri Wurde die Polizei gerufen? Am 3.4.2015 von G-H-L Zitat (von epoeri):Wurde die Polizei gerufen? ... Erst dann fuhr er los wobei sich der Abstand zwischen ihm und mir auf knappe 1,5 Wagenlängen verkürzte, als er auch schon bremste.
Leserforumvon Brok3 | Verkehrsrecht | 33 Antworten | 08.11.2021 15:21
Es wird keine Polizei gerufen, es gibt einen Zeugen der bezeugen kann, dass der Fahrer des hinteren Fahrzeugs unaufmerksam war. ... [quote=Brok3]Es wird keine Polizei gerufen,[/quote] Bevor man sich jetzt darüber ärgert, nicht die Polizei gerufen zu haben möchte ich darauf hinweisen, dass das Einschalten der Polizei wohl auch nichts geändert hätte. ... [quote=hh]Bevor man sich jetzt darüber ärgert, nicht die Polizei gerufen zu haben möchte ich darauf hinweisen, dass das Einschalten der Polizei wohl auch nichts geändert hätte.
Leserforumvon go544315-93 | Verkehrsrecht | 27 Antworten | 22.04.2020 07:20
Vielleicht noch zu erwähnen, die Polizei hat es genauso wie ich gesehen, dass er grundlos gebremst hat, war aber der Meinung ich hätte keinen Abstand gehalten. ... Er hat der Polizei gesagt, er hat die Straße verpasst in der sein bekannter wohnt, die Polizei sagte vor Ort die sehen es genauso, er hat die Straße verpasst, ist ortsfremd und hat deswegen wohl so stark gebremst, ich hätte allerdings nicht genug Abstand gehabt. ... Hättest du den erforderlichen Abstand eingehalten, dann wäre es nicht zu einem Unfall gekommen.
Leserforumvon ilias2 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 09.10.2007 15:11
(Laut späterem Kostenvoranschlag 400€) Mein Unfallgegner sagte am Unfallort am Auto sei nichts kaputt. Ich wartete auf Rat des Polizisten erst mal ab meine Forderungen zu stellen, da mein Unfallgegner seine Schuld auch nach nochmaliger Belehrung der Polizei nicht einsah.... Also hättest du, wenn du gebremst hättest (nach dem einscherren) einen Abstand aufbauen können / müßen.
Leserforumvon Tawil | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 08.04.2005 10:29
Abstand und so. ... Am 23.4.2005 von Ecky Ich würde bei jeden Unfall, auch wenn ich selbstverschuldet bin die Polizei rufen, damit sie den Schadensfall protokollieren. Denn ohne Polizei gibts immer Zoff mit der Versicherung und den Unfallgegner.
Leserforumvon pa480503-59 | Verkehrsrecht | 35 Antworten | 19.09.2019 19:31
Auf der ersten Seite steht sehr deutlich, dass der Unfallgegner nicht einmal aus Betriebsgefahr haften muss. ... Der vom Unfall verursachte Schaden lag jedoch im Bereich der Tür und des Kotflügels. ... Der vom Unfall verursachte Schaden lag jedoch im Bereich der Tür und des Kotflügels.
Leserforumvon M1991 | Verkehrsrecht | 37 Antworten | 26.09.2016 22:28
Hallo liebes forum, Ich hatte vor ca 1 woche einen unfall auserorts. ... Sicher, der Unfallgegner trägt da auch eine grosse Schuld wegen nicht Achtsamkeit, zu geringem Abstand etc. ... Sicher, der Unfallgegner trägt da auch eine grosse Schuld wegen nicht Achtsamkeit, zu geringem Abstand etc.
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