172 Ergebnisse für „verjährung verjährungsfrist“

Leserforumvon weltadler 2511 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 04.03.2022 10:22
Die 3monatige Verjährungsfrist wäre somit der 20.02.2022. ... Der unterbricht die Verjährung, so dass am 20.02.2022 keine Verjährung eingetreten wäre. ... Der unterbricht die Verjährung, so dass am 20.02.2022 keine Verjährung eingetreten wäre.
Leserforumvon robbi3000 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 04.05.2014 11:36
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Verjährungsfrist für die Anordnung der MPU. ... Ich bin mir jetzt nicht sicher ob durch den neuen Punktekatalog und den teilweise geänderten Fristen die Verjährung für die MPU auch auf 10 Jahre geändert wird und ob das dann auch "nachträglich" bei mir wirksam werden würde.
Leserforumvon Hellskorpion | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 18.06.2015 22:06
Vielen Dank Am 18.6.2015 von hh Es kann sein, dass Verjährung eingetreten ist, jedoch kann man das letztlich nur durch Akteneinsicht beurteilen. Bereits die behördeninterne Anordnung, den Anhörungsbogen zu verschicken, unterbricht die Verjährungsfrist. Die Anfrage bei der Mietwagenfirma unterbricht die Verjährung jedoch nicht.
Leserforumvon ephedrin | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 24.10.2016 22:50
Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist !? ... Am 25.10.2016 von drkabo Zitat:Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist ! ... Kann man hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html Hier liegt die Verjährungsfrist korrekt bei 6 Monaten- Eine 3-Monatige Verjährung gibt es nur bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnliche Vorschriften für den Straßenverkehr.
Leserforumvon Völker13 | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 06.11.2020 17:51
Die Verjährungsfrist für S dürfte durch den Anhörungsbogen an V nicht unterbrochen worden sein. ... Die Verjährungsfrist des S dürfte mMn dadurch nicht tangiert werden. ... Die Verjährung gegen S ist eingetreten.
Leserforumvon Duc Ascona | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 04.08.2009 07:07
Hi every one Ich bin neu hier und habe eine kurze Frage wegen der Verjahrungsfrist: Ich hab vor paar Jahren (das war 1997) mal zu schnell und wurde erfasst. ... Zumindest nicht auf Grund des Grenzübertrittes. ----------------- "" Am 4.8.2009 von guest-12304.08.2009 23:29:42 quote:Ein Bußgeldbescheid, gegen den die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind, ist ein vollstreckbarer Titel, der verjährt erst nach 30 Jahren Das ist natürlich kompletter Unsinn. § 34 OwiG Vollstreckungsverjährung (1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1.fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2.drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro. (3) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. (4) Die Verjährung ruht, solange 1.nach dem Gesetz die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann, 2.die Vollstreckung ausgesetzt ist oder 3.eine Zahlungserleichterung bewilligt ist. ----------------- "" Am 4.8.2009 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Ach Ali Baba, äh Herr Lehmann, wie ich Deine freundlichen Worte schätze. ... MfG Stefan Am 7.8.2009 von Duc Ascona Meine Herren Danke vielmals fuer Eure Antworten. ich nehme jetzt an, Verjährungsfrist soll also 3 oder 5 Jahre sein.
Leserforumvon MK212 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 05.06.2019 08:10
ZUR EIGENTLICHEN FRAGE: Welche Verjährungsfrist gilt denn nun? ... Oder bin ich da schon im Bereich der absoluten Verjährung von 2 Jahren weil vielleicht irgendwann ein Termin ins Haus flattert? ... Allerdings sollte man nicht von Verjährung ausgehen nur weil man 6 Monate nichts gehört hat.
Leserforumvon guest-12305.02.2024 16:07:15 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 23.03.2009 11:04
Bild habe ich noch keines erhalten, müsste demnaechst nicht meine Verjährungsfrist ablaufen? ... Am 23.3.2009 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Die Verjährung wurde gehemmt.
Leserforumvon faehre | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 23.02.2007 13:43
Liegt eine Verjährung vor oder hat der Zeugenfragebogen an die Fa. verjährungshemmende Wirkung? ... Im übrigen geht es mir nicht um die mickrigen 40 EUR sondern: 1. um mein Recht 2. den Punkt in Flensburg Viele Grüße faehre ----------------- "faehre" Am 23.2.2007 von guest123-1542 Die Verjährung wird nicht gehemmt, sondern unterbrochen: § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, 2. jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung, 3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter, wenn vorher der Betroffene vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist, 4. jede Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten, 5. die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht, 6. jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, 7. die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen, 8. die Abgabe der Sache durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde nach § 43, 9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung, 10. den Eingang der Akten beim Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde nach § 69 Abs. 5 Satz 1, 11. jede Anberaumung einer Hauptverhandlung, 12. den Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden (§ 72 Abs. 1 Satz 2), 13. die Erhebung der öffentlichen Klage, 14. die Eröffnung des Hauptverfahrens, 15. den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung. 2Im selbständigen Verfahren wegen der Anordnung einer Nebenfolge oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung wird dieVerjährung durch die dem Satz 1 entsprechenden Handlungen zur Durchführung des selbständigen Verfahrens unterbrochen. (2) 1Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. 2Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. (3) 1Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. 2Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. 3Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, so gilt als gesetzliche Verjährungsfrist im Sinne des Satzes 2 die Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt. 4§ 32 bleibt unberührt. (4) 1Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. 2Die Unterbrechung tritt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7, 11 und 13 bis 15 auch dann ein, wenn die Handlung auf die Verfolgung der Tat als Straftat gerichtet ist Nach § 21 Abs. 2 OWiG verjährt diese Tat nach 6 Monaten. -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:26:12 -- Editiert von meri am 23.02.2007 15:28:46 Am 23.2.2007 von barchetta Vielen Dank meri dass du schon den Verweis auf den § 33 OWiG gepostet hat.
Leserforumvon Engelchen* | Verkehrsrecht | 18 Antworten | 17.03.2005 12:26
Der Anhörungsbogen ging an die Eltern und hat damit noch keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist für engelchen*. ... Wenn Du Dich auf die Verjährung berufst, dann reicht das. ... @releasy Die Verjährungsfrist von 3 Monaten ergibt sich aus § 26 Abs. 3 StVG Die Verfolgung einer falschen Person (die Eltern) unterbricht nicht die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer.
Leserforumvon Eigentümer M | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 15.08.2015 14:21
Wenn keine Verjährungsfrist unterbrechende Maßnahmen getroffen worden wären, wäre die OWI am 15.7.15 verjährt. ... Die Anordnung der Aufenthaltermittlung ist nach dem 21.7 erfolgt, also nach Verjährungsfrist, so dass dies auch nicht die Verjährung unterbricht. ... Also ich würde jetzt Einspruch einlegen wegen Verjährung.
Leserforumvon maexmaex | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 19.07.2011 20:49
In Ihrem Fall wurde die Verjährungsfrist gemäß §33 Satz 1 Nr 5 OWiG durch eine sog. ... Die Wirkung der Unterbrechung besteht darin, dass mit dem Tag, an dem sie eintritt, die Verjährung von neuem beginnt. ... Ab dieser erlassenen Aufenthaltsermittlung beträgt die Verjährungsfrist wieder drei Monate."
Leserforumvon Queenlouie262 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 22.08.2020 17:52
Wäre also von einer Verjährung erst am 07.09. zu sprechen, wenn bis zu diesem Tag nichts bei mir angekommen ist? ... Die Verjährungsfrist kann 3 Monate betragen... Allerdings kann die Verjährungsfrist jederzeit unterbrochen werden durch Handlungen der Behörde.
Leserforumvon Jotrocken | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 05.07.2010 13:00
Es ist keine Verjährung eingetreten. ... Vermutlich nicht, weil sicherlich eine Anhörung innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist angeordnet wurde. Durch diese Anordnung wird die Verjährung gehemmt, womit die Verjährungsfrist erneut 3 Monate beträgt.
Leserforumvon buerger0815 | Verkehrsrecht | 10 Antworten | 17.12.2013 15:39
Vielen Dank für eure Unterstützung Am 17.12.2013 von hh Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die zur Unterbrechung der Verjährung führen. ... Das hat aber nur zur Folge, dass ein Anhörungsbogen eben keine Unterbrechung der Verjährung mehr auslöst, die Verjährung also definitiv am 12.12. eingetreten ist (vorheriger Erlass des BB und Postlaufzeit mal außen vorgelassen. ... " läge die Verjährungsfrist bei 5 Jahren. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Martin-1984 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.06.2009 13:25
Nachdem die Verjährung eingetreten ist. ... Sobald die Verjährung eingetreten ist stimmt das. ... Um bei zukünftigen Zuwiederhandlungen den Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist zweifelsfrei identifizieren zu können. quote:er hat doch fristgerecht geantwortet.
Leserforumvon Heimax | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 02.11.2022 09:01
Nach meinem Anruf bei der Behörde, um zu klären, dass die dreimonatige First doch bereits abgelaufen sei, wurde mir entgegnet, dass die Verjährungsfrist am 01.09.2022 durch die Einleitung einer polizilichen Ermittlung unterbrochen, und demnach um drei Monate verlängert wurde. ... Ist es korrekt, dass die Verjährung unterbrochen werden kann, ohne als Beschuldigter etwas davon mitzubekommen? ... [quote=Heimax]Ist es korrekt, dass die Verjährung unterbrochen werden kann, ohne als Beschuldigter etwas davon mitzubekommen?
Leserforumvon F.a. | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 04.03.2004 14:24
Die Verjährungsfrist beginnt mit jeder Aktion der Behörde neu. ... Ausschnitt: Was hemmt oder unterbricht die Verjährung? ... Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit wird durch zahlreiche Handlungen unterbrochen (§ 33 OWiG).
Leserforumvon pal379819-57 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 07.04.2022 17:59
Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. ... Die Verjährungsfrist ist somit sechs Monate, wenn ein Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen ergangen ist. ... [/i] Möglich - es gibt so einiges, was die Verjährung unterbricht.
Leserforumvon go527979-13 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 10.10.2019 16:59
Es reicht, dass das Verwarnungsgeldangebot von der Bußgeldstelle abgeschickt wurde, damit die Verjährungsfrist unterbrochen wird. ... Es ist daher keine Verjährung eingetreten.
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