307 Ergebnisse für „account recht verkäufer käufer“

Leserforumvon FunClown | Internetauktionen | 14 Antworten | 30.01.2010 11:53
Kann sich der Käufer darauf beziehen und somit dem Verkäufer noch mehr Stress machen? ... Kann sich der Käufer darauf beziehen und somit dem Verkäufer noch mehr Stress machen? ... "Eigentum" kann an einem Account sowieso nicht bestehen, allenfalls eine Nutzungserlaubnis, die ist rechtlich kein Eigentum, sondern ggfs. ein eigentumsgleiches Recht. quote:Dann hat dieser den Account doch nicht legal verkauft.
Leserforumvon Vincee | Internetauktionen | 9 Antworten | 19.05.2014 16:52
Ich habe vor zwei Tagen auf Ebay einen World of Warcraft Account erworben. ... Und nicht mit den Account spielen! ... Ein Käufer hat ein Recht zur Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung", wenn der Käufer in (nachweislicher) Kenntnis eines kaufentscheidungsrelevanten Umstands diesen unerwähnt gelassen hat, und wenn dieser Umstand für den Käufer auch so bedeutsam ist, daß er seinen Kaufentschluß (so) NICHT getroffen hätte, falls er um den arglistig verschwiegenen Umstand gewußt hätte ( d.h. wenn seine täuschungsbedingte Fehlvorstellung ( "Account ist schuldenfrei" ) für seinen Kaufentschluß ursächlich war. ) Hat der Verkäufer denn zugegeben, daß er wußte, daß auf dem Account noch "Schulden" lasten...?
Leserforumvon go425708-31 | Internetauktionen | 1 Antwort | 13.10.2015 17:44
Liebe Forengemeinde, nach einer recht intensiven, aber wenig aufschlussreichen Internetrecherche wende ich mich an euch. ... Möglicherweise haben Account-Besitzerin und Käufer sich abgesprochen, nun behauptet sie jedenfalls "das war ich nicht" und Paypal wälzt das ganze auf mich als Verkäufer ab. Warum aber sollte ich als Verkäufer für einen Hack haften?
Leserforumvon snippp | Internetauktionen | 14 Antworten | 21.04.2009 10:52
Der Käufer stellt den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen gegenüber Blizzard Entertainment und/oder einem seiner Rechtsnachfolger frei.Der Verkäufer weist darauf hin, daß der Original oder Erstbesitzer dieses Accounts ohne Einwirken des Verkäufers die Möglichkeit hat den Account zurückzuholen. In diesem Fall verzichtet der Käufer unwiderruflich auf die Rückerstattung des an den Verkäufer bezahlten Betrages! ... Am 21.4.2009 von CvD "Gehören" kann einem ein "Account" sowieso nicht, weil er kein materielles Ding ist, sondern allenfalls ein Recht darstellt.
Leserforumvon go270357-33 | Internetauktionen | 5 Antworten | 04.01.2011 12:25
Folgender Fall: Verkäufer stellt bei eBay einen Account des Online-Rollenspiels "World of Warcraft" ein. ... Käufer pocht nun auf Rückabwicklung, da der Verkäufer den Artikel ja nie hätte verkaufen dürfen. ... Frage: Ist der Käufer im Recht?
Leserforumvon Leon11 | Internetauktionen | 8 Antworten | 31.01.2007 19:44
Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. ... Nein, Blafasel. keine Gewährleistung nach EU-Recht Nonsens. einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht Vierfachnonsens.
Leserforumvon go492717-49 | Internetauktionen | 35 Antworten | 09.09.2020 20:01
Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen. ... Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen. ... Ein Betrug läge nur dann vor, wenn der Verkäufer wirklich den Account versuch hätte zurück zu holen.
Leserforumvon Doc Moscow | Internetauktionen | 10 Antworten | 05.03.2010 16:14
Guten Tag, undzwar habe ich vor geraumer Zeit (vor 2 Wochen) einen WoW Account gekauft, diesen auch bezahlt, und nun entlohnt mich der Verkäufer mit Funkstille seinerseits. ... Der Käufer stellt den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen gegenüber Blizzard Entertainment und/oder einem seiner Rechtsnachfolger frei.Der Verkäufer weist darauf hin, daß der Original oder Erstbesitzer dieses Accounts ohne Einwirken des Verkäufers die Möglichkeit hat den Account zurückzuholen. In diesem Fall verzichtet der Käufer unwiderruflich auf die Rückerstattung des an den Verkäufer bezahlten Betrages!
Leserforumvon Wildi | Internetauktionen | 5 Antworten | 19.01.2007 12:04
Rechtliche Hinweise: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern.Weil Sie nur die Zuganfsdaten bekommen.Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. ... Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. ... Am 20.1.2007 von Mareike123 nach dem neuen EU-Recht [...]
Leserforumvon mdi_84 | Internetauktionen | 5 Antworten | 04.06.2008 10:53
Das Ganze ist recht kompliziert aber ich versuche es verständlich zu erklären : Ich habe mir für ca. 200 € einen World of Warcraft Account auf Ebay per Sofortkauf gekauft und das Geld noch am selben Tag per Auslandsüberweisung überwiesen (Komme aus Österreich, der Verkäufer aus Deutschland). ... Dies war meinem Verkäufer jedoch nicht so ohne weiteres möglich da er ebenfalls nicht der Erstbesitzer ist sondern den Account von einem Schulkollegen erhalten hat, der sich damit aber angeblich sehr viel Zeit lässt... ich trau der Geschichte aber nicht so ganz... ... Zitat: " Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern...."
Leserforumvon Dextar | Internetauktionen | 1 Antwort | 26.03.2007 11:52
Ich habe folgendes Problem: Ich habe etwas bei eBay ersteigert, mit meinem normalen privaten eBay Account. ... So weit mir bekannt ist kommt der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer aber doch mit Ende der Auktion zu standen (spricht in diesem Fall zwischen mir privat und dem Verkäufer). Kenn jemand zufällig einen ähnlichen Fall am besten mit passendem Urteil ;-) Recht herzlichen Dank Dex
Leserforumvon darkslicerx | Internetauktionen | 7 Antworten | 05.12.2011 12:44
Heute schrieb mich der käufer an ( Per mail ) das auf dem account bei der übergabe marken usw gefehlt haben. Zitat auf der Mail: Sehr geehrter Verkäufer, durch Ebay und PayPal gab es leider keine möglichkeit Sie zu belangen. ... Sollte in den nächsten 3 Tagen keine Rückmeldung bei mir eingehen werde ich hier alles mir mögliche tun um zu meinem Recht zukommen.
Leserforumvon Schneidi | Internetauktionen | 5 Antworten | 02.03.2007 15:53
Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. ... Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. ... Zu dem erlaubt es Blizzard nicht Accounts weiterzuverkaufen etc. somit hat der Verkäufer auch nicht draufhingewiesen das Blizz. diesen Account sperren kann falls er verkauft wird.
Leserforumvon Kenzo1985 | Internetauktionen | 13 Antworten | 31.08.2009 22:10
Guten Tag, ich habe ein Problem mit einem Käufer, der einen World of Warcraft Account bei mir gekauft hat. ... Der Kaeufer stellt zudem den Verkaeufer mit dem Kauf des Artikels von saemtlichen Anspruechen seitens Blizzard frei.Darueber hinaus verpflichtet sich der Kaeufer unmittelbar nach erhalt der Login-Daten saemtliche Accountdaten wie e-mail,Kontodaten,Adresse,usw.zu aendern!!!... Es geht hier nicht darum, dass mir ein Account weggenommen wurde, sondern darum, dass meinem Käufer der Account weggenommen wurde und er mich verdächtigt.
Leserforumvon fabi2010 | Internetauktionen | 10 Antworten | 13.05.2010 13:43
Ein eBay Käufer mit 0 gegen einen Händer mit über 10.000 positiven Bewertungen. ... Noch am selben Tag bekam ich eine bitterböse E-Mail vom Händler, dass sein eBay Account meinetwegen gesperrt worden sei, dass seine Existenz bedroht ist, etc. ... Der Verkäufer hat mehr als unprofessionell gehandelt, sollte er doch wissen, dass seine Käufer ein 1monatiges Widerrufsrecht haben - die Frist dafür beginnt erst mit der Lieferung der Ware/dem schriftlichen Zugang der Widerrufsbelehrung zu laufen, das bedeutet in deinem Fall, die Frist für einen möglichen Widerruf hat noch gar nicht begonnen.
Leserforumvon guest-12327.12.2011 17:20:58 | Internetauktionen | 8 Antworten | 08.04.2009 19:29
Wenn ein Verkäufer dennoch Gebühren fordert (in der Auktionsbeschreibung), sind diese Gebühren vom Käufer zu übernehmen, der Verkäufer verstößt zwar gegen die PayPal AGB, dennoch ist das Erheben der Gebühren rechtswirksam, wenn die Auktion nicht von eBay entdeckt wird und storniert wird. ** Nur wenn in der Auktionsbeschreibung PayPal offiziell als Zahlungsmethode offeriert wurde und keine Angaben zu Gebühren gemacht werden und der Verkäufer wälzt die Gebühren im Nachhinein auf den Käufer ab, wäre das unzulässig. ... Doch was nützt es dem Verkäufer, wenn sein Account gelöscht ist weil er - zwar im Recht, aber dennoch gegen die Ebay-Grundsätze gehandelt - sein vielleicht gutgehendes Geschäft verliert? ... Der Verkäufer.
Leserforumvon junia68 | Internetauktionen | 36 Antworten | 11.02.2008 15:16
Erst recht,wenn das Gerät als *fast neu* deklariert wird. ... Wäre es nicht zuerst besser, dem Käufer die Info mitzuteilen? ... Hat nämlich ein Käufer die Ware erst ausgepackt und in Gebrauch genommen, ist es für einen Verkäufer kaum noch möglich nachzuweisen, daß er mängelfreie Ware verschickt hat.
Leserforumvon guest-12325.10.2008 18:43:14 | Internetauktionen | 23 Antworten | 04.12.2004 15:05
Wie hieß denn der gesperrte Verkäufer? "und wenn das account zu recht gesperrt worden wäre, würde ich wohl kaum die dreistigkeit besitzen, dies hier zu propagieren..." ... Als die Mail von Ebay kam, haben sie gesehen, dass der Verkäufer nur ein paar Häuser weiter wohnt.
Leserforumvon Enninger | Internetauktionen | 13 Antworten | 16.03.2005 13:01
Ist der Zuschlag erst in der E-Mail des Verkäufers zu sehen, mit der Mitteilung, der Käufer habe das höchste Gebot abgegeben? ... Nun kann der Verkäufer den Kaufpreis verlangen und der Käufer den Kaufgegenstand. ... Deshalb gilt im Grundsatz: Internetauktionen sind grundsätzlich für Verkäufer und Käufer bindende Verträge. ----------------- " Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Leserforumvon TomTom08 | Internetauktionen | 25 Antworten | 11.04.2011 09:30
Hallo nehmen wir mal an Käufer kauft bei ebay einen Gegenstand vom Verkäufer.. So nachdem die Auktion beendet war schickt der Käufer dem Verkäufer eine Mail in der gefragt wird: Ob der Gegenstand auch verschickt werden kann da Speergut. ... Seid dem kam keine Rückmeldung mehr, was soll der Käufer machen welche Chancen hat der Käufer den Artikel einzuklagen, da der Käufer glaubt das der Verkäufer den Artikel nicht abgeben will, da er weit unter dem Wert verkauft wurde...
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