62 Ergebnisse für „angebot fernabsatzgesetz“

Leserforumvon robo | Internetauktionen | 18 Antworten | 10.07.2007 14:57
Benötigte nur eine Komponente davon; ANfrage an Vk erbrachte sein Angebot, das Stück für 79€ zu bekommen. ... Abgesehn davon, dass das so nicht zulässig ist, meine Frage: - Kann ich gemäß Fernabsatzgesetz zurücktreten, da der Vertrag ja gemäß den Bedingungen zustande kam? ... Also entsprechend seinem Angebot.
Leserforumvon desaster | Internetauktionen | 25 Antworten | 21.01.2005 14:46
Kurz und bündig: Wenn ich bei Ebay ein Produkt im Wert von 50 Euro kaufe und nach dem Erhalt der Ware von meiner Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts nach Fernabsatzgesetz Gebrauch mache, kann dann der Verkäufer die Einstellgebühren bei Ebay bei mir geltend machen und vom überwiesenen Betrag abziehen?? ... Das faire angebot habe ich Ihnen unterbreitet und wir haben ja alles schriftlich vorliegen. ... "Ebay schreibt den Käufer an, dieser gibt sein ok dass der Kauf nicht zustande kam " Wenn man sich so manches Angebot anschaut , muß man schlichtweg davon ausgehen , daß in aller Regel der Käufer mit dem korrekten Vorgehen in diesem Falle überfordert ist - kurz zu dämlich ... bzw. er erkennt nicht die Bedeutung einer korrekten Beantwortung für die Gutschrift auf Händlerseite.
Leserforumvon Cha | Internetauktionen | 8 Antworten | 18.11.2002 15:55
Sie haben das Angebot eines NEUEN Receivers und das Angebot einer Speziellen Überarbeitung des Gerätes bekommen, das auch Fehler die durch Ihre Lautsprecher verursacht werden, beheben könnten. ... Am 18.11.2002 von MCNeubert Ich halte das Fernabsatzgesetz für einschlägig und somit Deinen Widerruf für rechtmäßig. ... Hat er eigentlich eine Belehrung geschickt (1), oder war diese im Angebot(2)?
Leserforumvon Nicole2002 | Internetauktionen | 3 Antworten | 22.10.2002 17:44
Bin sehr verzweifelt Am 22.10.2002 von MCNeubert Hallo Nicole, das Fernabsatzgesetz tritt nur in Kraft, wenn der Verkäufer als Händler verkauft hat.
Leserforumvon ELcalibra | Internetauktionen | 8 Antworten | 25.04.2012 13:12
. ----------------- "" Am 27.4.2012 von ELcalibra Ändert trotzdem nichts an der Tatsache das er in seinem Angebot die Gewährleistung ausschließt und keinerlei AGB´s besitze.
Leserforumvon bazonk | Internetauktionen | 3 Antworten | 22.03.2004 13:11
Ist unter Umständen auch ein Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz möglich, auch wenn er sich nicht als Händler beim Angebot geoutet hat? ... Ist unter Umständen auch ein Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz möglich, auch wenn er sich nicht als Händler beim Angebot geoutet hat?
Leserforumvon hennesch | Internetauktionen | 7 Antworten | 18.03.2012 22:18
----------------- " " Am 19.3.2012 von hiphappy Du bist doch nicht gezwungen, sein Angebot anzunehmen. ... Fernabsatzgesetz? ... Am 19.3.2012 von hennesch Gilt das widerufsrecht gemäß fernabsatzgesetz nicht nur für gewerbliche Verkäufer?
Leserforumvon Frage | Internetauktionen | 3 Antworten | 12.12.2003 18:16
Kann ich davon ausgehen, dass er als Gewerbetreibender gilt und daher nach Fernabsatzgesetz vom Kauf zurücktreten? ... Ist das dann überhaupt ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz? ... Ist das dann überhaupt ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz?
Leserforumvon BlackDesign | Internetauktionen | 0 Antworten | 27.03.2007 18:32
Bieten Sie nicht , wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot , das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des §3 Abs.5 des Fernabsatzgesetz handelt. Das beteutet für den Höchstbietenden ,dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Wiedrrufrecht besteht." in der Beschreibung steht Top Zustand, Funktionsfähig, dies stimmt aber in meinen augen nicht da der "joypad" zur navigartion nur nach unten und links funktioniert, somit ist das schlaten nach rechts und oben nicht möglich.
Leserforumvon chillgrill | Internetauktionen | 4 Antworten | 06.02.2003 13:50
.- euro ersteigert, jetzt allerdings hab ich herausgefunden, das es bereits zu spät ist meinen alten vertrag zu kündigen. 2 vertäge sind für mich aber weder sinnvoll noch wirklich finanzierbar. also habe ich dem verkäufer ne mail geschrieben in der ich ihn um nachsicht gebeten habe und das es doch bitte vom vertrag absehen möge, daraufhin erhielt ich folgende mail: Wenn sie also diesen Vertrag nicht abschließen möchten oder können kann ich ihnen das Angebot machen mir eine Pauschale von 15,- € auf folgenden Konto... zu überweisen. ... Bitte lesen Sie in Zukunft Auktionen für die Sie bieten genau durch und bieten Sie erst wenn Sie sich 100 % über das Angebot im klaren sind. meine frage jetzt ist es zwingend diese 15.- euro zu bezahlen, oder kann ich mich auf das fernabsatzgesetz berufen und vom vertrag zurück treten ohne was zu zahlen, schließlich ist der verkäufer definitiv gewerblicher natur und kosten sind im dadurch auch keine entstanden Am 2.3.2003 von bdk Also ich waer auch als Haendler sauer wenn mir sowas passieren wuerde. ich betreibe einen Versandhandel und wuerde denjenigen den Arsch aufreißen, der die bestellte bzw. gebotene Ware "nicht mehr will". ... Und wenn er das nicht will, wende das Fernabsatzgesetz an.
Leserforumvon chamo | Internetauktionen | 3 Antworten | 14.01.2003 11:45
Hallo, ich diskutiere hier mit freunden folgenden sachverhalt: zuschlag für gebraucht. dell-PC (3 Monate alt) bekommen. es stellt sich später erst (nach auktionsende) durch kontaktaufnahme zu 100% heraus, verkäufer ist händler (würde rechnung mit firmenkopf und ausgewiesener Mwst erstellen). im ebay-angebot wurde aber auch auf rechnung und mwst hingewiesen. Käufer möchte nun vom kauf zurücktreten gemäß fernabsatzgesetz (mit oder ohne angabe von gründen).
Leserforumvon silvana | Internetauktionen | 4 Antworten | 28.04.2005 19:05
Am 28.4.2005 von guest123-2087 Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäss Fernabsatzgesetz Gebrauch und treten Sie vom Kauf zurück. ... Gruss Susi ----------------- " Gott verzeiht, ich niemals" Am 28.4.2005 von cdfmi steht doch sogar in dem angebot Angaben des Verkäufers zur Rücknahme: 14-Tage-Geld-zurück - Der Käufer hat das Recht, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückzugeben.
Leserforumvon nüchtern | Internetauktionen | 15 Antworten | 27.01.2005 09:50
Am 28.1.2005 von Stefan72 ZITAT: Das Fernabsatzgesetz war aber die auf der ebay-Michseite von Person A vermerkt. Das ist nicht ausreichend , wenn dies nicht mit einem sprechenden Hyperlink in dem Angebot deutlich ersichtig ist. ... Ich ignorier das erste Schreiben, das NICHT per Einschreiben gekommen ist und nehme das Angebot vom Markt.
Leserforumvon ireeho | Internetauktionen | 16 Antworten | 20.02.2005 03:36
Mit freundlichen Grüßen Betriebs- und Verkaufsleiter< Obwohl es sich bei dem Angebot eindeutig um ein gewerbliches Angebot handelte, (Fotos in Verkaufsräumen aufgenommen, Mitgliedsname: Autohaus……. , Verweis auf Homepage auf der ca. 80 Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden) war weder eine eindeutige Anbieterkennung, noch ein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz auf der Angebotsseite. ... Obwohl auf Ihrer Angebotsseite nicht eindeutig erkennbar war, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt, gehe ich davon aus, dass es ein solches war. ... Kann ich mich im Falle einer Abnahme auf das Fernabsatzgesetz berufen und das Fahrzeug zurückgeben?
Leserforumvon dennis1989123 | Internetauktionen | 16 Antworten | 21.07.2017 02:01
Meine Auktionen sind nach Par. 3, Abs. 5 Fernabsatzgesetz private Versteigerung ohne Widerspruchs- und Rückgaberecht. ... Das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit 5 Jahren nicht mehr, Ebay Kleinanzeigen sind "Verkäufe" keine Versteigerungen. ... Zitat (von Sir Berry):Das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit 5 Jahren nicht mehr, Da fehlt eine 1.
Leserforumvon Traut24 | Internetauktionen | 14 Antworten | 11.10.2004 22:51
Als Privatverkäufer kann er es nur ausschließen, das muß er aber im Angebot schreiben. ... Das muß er aber im Angebot erwähnen. ... Das Fernabsatzgesetz ist am 1.1.2002 außer Kraft getreten.
Leserforumvon go323091-82 | Internetauktionen | 7 Antworten | 20.12.2011 17:14
Ich habe um Ihnen entgegenzukommen den zweithöchst bietenden angeschrieben und ihm das angebot gemacht den artikel zu kaufen. Sollte dieser das angebot ablehnen werde ich auf den kaufvertrag welchen ich mit ihnen geschlossen habe bestehen. wie schon in der artikelbeschreibung angegeben " Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. " Käufer seine Antowrt darauf: "Das mit dem Wiederrufsrecht stimmt. ... Das Fernabsatzgesetz ist zwischenzeitlich im BGB eingebunden.
Leserforumvon Manuel Riepl | Internetauktionen | 8 Antworten | 26.05.2004 16:40
Ich habe mir bei Ebay am 26.04.2004 eine Werbeplane gekauft, hier der Link zum Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... Ich habe dem Verkäufer angeboten Hierbei die Ebay gebühren zu übernehmen, doch der beruft sich auf volgenden Text: "Lt Fernabsatzgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. ... "Lt Fernabsatzgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
Leserforumvon Miad | Internetauktionen | 13 Antworten | 31.05.2005 14:14
Dies ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt. ... Dies ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt. ... Am 31.5.2005 von Engelchen* Ich kenne mich da nicht 100 %ig aus, aber bist du sicher, dass der Verkäufer das Angebot abgebrochen hat?
Leserforumvon Rambo20009 | Internetauktionen | 6 Antworten | 05.12.2009 18:39
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. ... Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
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