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Jetzt erhalte ich nach meinem Urlaub eine E-Mail vom Verkäufer, daß er die Sache an den Anwalt übergeben hätte und den vollen Kaufpreis von mir einklagen würde !
Doch jetzt möchte ich von diesem Kauf zurücktreten (habe noch nichts bezahlt, Händler hat nichts geschickt). ... Außerdem hat er nach dem Kauf meine Mail nicht beantwortet und in der Artikelbeschreibung stand nicht, daß es sich um Mangelware handelt... Der Händler sagt, daß ich zwar zurücktreten kann, muß aber 25% der Summe zahlen - Rücktrittskosten und droht mir sonst mit einem Anwalt.
Ich teilte dem verkäufer daraufhin mit das ich mich geirrt habe und vom Kauf zurücktreten möchte. ... Andernfalls droht er EBay einzuschalten und mich per Anwalt auf Abnahme verklagen zu lassen. Mich würde nun interessieren ob ich bei einem Kauf von privat wegen des beschriebenen Irrtums zurücktreten kann und was ich infolgedessen an Kosten des Verkäufers zu tragen habe.
Gruss Susi Am 7.5.2006 von Thomasovic Sie können vom Kauf zurücktreten, ganz klare Sache. ... Erst kaufen und dann jammern. ich gebe das auch gleich morgen meinen Anwalt!!! ... Beim Rückgaberecht kann der Käufer erst nach Erhalt der Ware vom Kauf zurücktreten.
12:59:17 UTC ich Ja genau 12:59:54 UTC Support Mitarbeiter Hast Du den Verkäufer heute kontaktiert das er den Kauf abbrechen soll? 01:00:56 UTC ich Ebay Support hat den Kauf für mich abgebrochen weil der Käufer mir nicht mehr geantwortet hat. ... [/quote] (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Werktag [8.11.2023]) 27.10. 16:11 - Kauf 28.10. 16:11 - 1.
Habe deshalb kalte Füße gekriegt und wollte vom Kauf zurücktreten. ... Hat dadurch seine Provision erstattet bekommen, will aber nun über einen Anwalt den Kauf durchdrücken.
Ich habe den Kauf aber widerrufen und auch eine schriftliche Mail als Bestätigung der Annahme des Widerrufes erhalten. ... Lt. einer Rechtsberatung bei einem Anwalt wird es bei der UG sicher nichts mehr zu holen sein und man könne sich die Klage sparen.
Ich habe mich dann laut EBay Forum auf §119 berufen und §114, und ihm das in einer E-Mail mit geteilt, worauf er mit wieder mit Anwalt drohte und falls ich ihm die Reifen nicht für 1€ geben will soll ich ihm eben 30€ Schadensersatz zahlen, ansonsten wieder Anwalt. ... Der blufft doch nur. http://www.123recht.net/1--Sofort-Kauf-ebay__f135471.html -- Editiert am 24.07.2009 14:22 Am 24.7.2009 von SgameX Und das mit dem Schadensersatz? ... Was noch hinzu kommt ist das der Käufer mir jetzt droht mit Anwalt und mich Erpresst und nötigt das ich im die 30 € Schadensersatz zahle oder sonst... bla bla Anwalt Gruß Am 24.7.2009 von Tonitronic "Erpressung" oder "Nötigung" ist darin ja noch nicht zu erkennen.
der Rechtsanwalt des Klägers hat die Gleiche Nachname und die gleiche addresse wie der Kläger selbst. ich habe nun festgestellt, dass der Käufer selbst ein Rechtsanwalt ist und arbeitet zusammen mit "seine Rechtsanwalt) welche als Rechtsanwalt auf Mahnbescheid steht. darf ein Rechtsanwalt auch von Kauf zurücktritten? ... vielen Dank im voraus Am 18.2.2007 von normi *darf ein Rechtsanwalt auch von Kauf zurücktritten?... Ein Anwalt ist ein Freiberufler und hat kein Widerrufsrecht.
Kann ich mit IP + Kontodaten zur Polizei oder Rechtsanwalt gehen oder seh ich mein Geld nie wieder? ... Also soll ich zu Polzei gehen und Anzeige gegen unbekannt stellen oder doch gleich zum Rechtsanwalt? ... Ich dachte halt das ich den nicht Anzeigen kann weil der Kauf aus einem Forum ja ohne Vertrag stattfindet?
Kann der Käufer K vom Kauf zurücktreten? ... Ich frag mal meinen Anwalt, ob sich damit Kohle machen lässt, die Ware verkaufe ich dann extra ohne Verpackung :frechgrins:
Nun, 6 Wochen nach dem kauf behauptet der Käufer, die Reifen wären angeblich 1994 hergestellt worden und nicht 2006. Er droht mir mit einer Anzeige wegen Betruges und will seinen Anwalt einschalten wenn ich die Reifen nicht wieder zurück nehmen würde. ... Wenn er tatsächlich einen Anwalt oder eine Anzeige eröffnet, muss die weiter schauen.
Ich habe mich natürlich geärgert, aber gedacht, der Käufer könnte sich evtl als kullant erweisen und vom Kauf zurücktreten. ... Dazu wünsche ich Dir viel Glück, da Du ansonsten wohl einen guten Anwalt brauchst. ... Irgendwie versteh ich das nicht, ich hatte auch schon Verkäufer und Käufer (was ich noch schwerwiegender finde), die sich einfach nicht gemeldet haben und so auch kein Kauf zustande kam.
Er besteht auf die Zahlung seines genannten Betrages und will einen Anwalt einschalten. ... So wie sich das bis dato liest, würde sich der VK ziemlich ins eigene Fleisch schneiden, wenn er einen Anwalt einschalten würde.
Sofort-Kauf eingestellt hat. ... Auktion mit Startpreis 1,00 Euro oder 330,00 Euro Sofort-Kauf-Preis. ... Auktion mit Startpreis 1,00 Euro oder 330,00 Euro Sofort-Kauf-Preis.
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben. ... Sobald die frist verstrichen ist, würde ich damit einen Anwalt beauftragen. ... Du hattest den Kauf abgebrochen, nach 10 Tagen wertet eBay auch ohne Zustimmung der Gegenseite den Kauf als abgebrochen und du hättest die Gebühren zurückerhalten bzw. zurückerhalten.
Auf mehrere Nachfragen und Drohungen erhielt ich folgenden Text: Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat eBay diverse Kauftransaktionen beim Kauf von der ************ abgebrochen. ... Immerhin hat der Verkäufer einen Anwalt beauftragt, seine Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, dass der Anwalt Angriffe und Drohungen gegen seinen Mandanten abwehrt.
Heute meldet er sich plötzlich wieder ( nun ist der Kauf bereits schon fast 3,5 Jahre her ) und teilt uns mit er würde jetzt einen Anwalt einschalten. ... Vielleicht hättet ihr ja vom Kauf zurücktreten können, das ist aber alles schon lange gegessen. ... Am 9.6.2015 von JogyB Zitat (von 3,141592653):Vielleicht hättet ihr ja vom Kauf zurücktreten können, das ist aber alles schon lange gegessen.
Ist es besser einen anwalt aufzusuchen? Vielen dank für eure mühe,und ein frohes osterfest franzi ----------------- ",,Der die das,wer wie was,Wieso weshalb warum,Wer nicht fragt,bleibt dumm." -- Editiert von Franziska 1 am 25.03.2005 22:14:30 Am 26.3.2005 von Laeuschen Unabhängig davon, dass Käufe außerhalb Ebays durchaus etwas kritischer sein können, haben Sie natürlich alle Rechte, wie bei jedem anderen (Versendungs)Kauf auch, wie Mahnung, Anwalt etc. ----------------- " Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Meine Frage ist nun, der Käufer hatte mich vorher nicht kontaktiert oder irgendwie eine Info dagelassen, dass er nicht Zahlen wird oder vom Kauf zurücktretten will. ... Zwischen Auktionsende und Brief vom Anwalt waren gerade mal 3 Tage verstrichen. ... Ein schaler Anwalt würde dir evtl sogar das I-Phone an sich rausleiern!!!