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Auskunftpflicht VK an Käufer bez. Transportschaden
3,33 von 5 Sterne
Wie kann der Käufer an die Informationen kommen, ohne einen Anwalt einzuschalten? ... Ein Transportschaden liegt doch da eher fern. ... Der VK sieht daher mit seinen Zeugen freudig dem entgegen, dass ich einen Anwalt nehme und fordert mich nun sogar dazu auf, zum Anwalt zu gehen.
Nachbesserung scheidet wohl aus, da sollte man dem VK den Rücktritt erklären und unter Fristsetzung das Geld zurückfordern, § 323 BGB. ... Ich werde morgen auf alle Fälle zur Post gehn mit dem paket und melde einen transportschaden, damit ich es schriftlich habe, dass es unsachgemäß verpackt worden ist. ... Damit man hinterher behaupten kann, es sei ein transportschaden und man denkt, man sei damit fein raus aus allem.
Transportschaden bei der Post angezeigt. ... Die Post kann ohnehin nur Auskunft darüber geben, was ihr vorgelegt wurde, das ist alleine kein Beweis, vielleicht ein Indiz. ... Dann geht es weiter mit Rücktritt nach § 440 BGB.
Ersatz geben. ... Verstreicht die Frist - Rücktritt mit einer Frist von sieben Werktagen zur Rückzahlung . ... Ist nun der einzig mögliche Weg der Weg zum Rechtsanwalt?
Den Grund nennt er nicht, ich könne mich telefonisch oder schriftlich bei seinem Anwalt erkundigen. ... Könnt ihr mir einen Rat geben, was ich jetzt tun soll, vlt. mache ich mir ja unnötig viele Gedanken, aber könnte es trotzdem zu einem Verfahren kommen? ... Haben beide Seiten einen Anwalt --> rund EUR 250,00 für den Unterliegenden.
vielen Dank für die tips Cus Am 19.5.2003 von Joe2003 Hallo, so sehe ich das : die Garantie oder Gewährleistung spielt hier keine Rolle, es handelt sich um einen Transportschaden. ... Nach fruchtloser Verstreichung kann ein Rücktritt erfolgen. ... Am 19.5.2003 von sabi70 @Andreas.Krueger Du kannst doch hier nicht direkt Tips geben womit der Threaderöffner sich selber strafbar macht... denke doch mal nach.
Am 25.2.2005 von catwelatze der verkäufer ist gewerblich. war eine powerauktion mit 180 artikeln. in diesem fall haftet der VK für den transportschaden. also wenn es dir die sache wert ist lieferung eines unbeschädigten artikels fordern (das ganze natürlich mir einschreiben/rückschein) fristsetzung nicht vergessen. dann stehen dir alle weiteren möglichkeiten offen. aber bei dem betrag ??? ... Gruss Susi ----------------- " Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" Am 25.2.2005 von catwelatze ist schon klar, ausserdem hat der vk keine chance. ist halt nur immer die frage inwieweit einem dass die angelegenheit wert ist. ist ja auch immer zeit - und die wird nicht ersetzt. von daher wäre für mich das kosten nutzenverhälltnis rein persönlich schon relevant. aber wie gesagt, dass muss jeder selber entscheiden. spiel es dochmal durch: schreiben - keine reaktion; einschreiben mit rückschein - keine reaktion; anwalt / mahnbescheid - sicherlich eine reaktion und deine ware oder geld zurück. und, wieviel zeit verballert ?? ... Konntest Dich wohl nicht entscheiden, welche Schiene Du fährst und hast gleich mal beide Antwortalternativen gepostet. ----------------- "Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Wenn ich zur Polizei gehe wegen Anzeige oder zum Anwalt - schicken die mich nicht wieder nach Hause wegen geringfügigkeit des Betrages?
Auktion einvernehmlich abbrechen, kurze Frist zur Abholung setzen, Rücktritt erklären, anderweitig verkaufen. ----------------- "" Am 4.7.2011 von lesen-denken-handeln Sorry, aber ich würde das jetzt etwas anders sehen, in der Beschreibung ist lediglich eine Bitte vorhanden, eine Bitte ist doch nichts verbindliches. ... Das Risiko, daß da ein Transportschaden und neues Theater droht, wäre mir viel zu gross. ... Finde ich nicht ziemlich fair, aber gut, auch der VK muss Acht geben, was er für Versandarten angibt.
Ob Du Dir jedoch diesen Streß geben willst, mußt Du selbst entscheiden. ----------------- "Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? ... Wahrscheinlich beschwert sich der Käufer dann noch, wenn es nen Transportschaden gibt und will sein Geld zurück: Artikel nicht ordnungsgemäß verpackt!! ... Ja, ich könnte einen Anwalt einschalten, und wenn er nicht liquide ist, bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Am 5.9.2006 von catwelatze lass dich von dem nicht verrückt machen. da der mangel von 6 monaten nach kauf ist aufgetreten ist, muss er nachweisen, dass der mangel bei verkauf noch nicht bestanden hat. das mit der anzeige ist dummes zeug. von daher könntest du auch die auktionsnummer posten, aber nach 3 monaten kann man den text eh nicht mehr einsehen. fordere den verkäufer schriftlich per einschreiben / rückschein zu nachbesserung auf uns setze ihm dazu unbedingt einen fixen termin (genaues datum angeben) nachdem du bereits am 29.07. reklamiert hast, sollte eine frist von 14 tagen ausreichend sein. für den fall des fruchtlosen ablaufes der frist würde ich den rücktritt vom kaufvertrag erklären und die rückzahlung des kaufpreises und der versandkosten auf dein konto (nummer mit angeben) fordern. wenn er darauf nicht reagiert kannst du nach ablauf der frist einen gerichtlichen mahnbescheid beantragen und ihn deinerseits anzeigen. seine drohung einer anzeige wegen erschleichung von garantieleistungen ist lächerlich. ... Ich werd noch irre, jetzt kann ich zu den 66 Eus noch hunderte Eus an den Anwalt geben, ja ich denke anzeigen werd ich den auf alle Fälle nur soviel ich weiss gibts da ne Bagatellgrenze die über 250 Euro liegt und inwiefern die Staatsanwaltschaft das als "in öffentlichem Interesse" ansieht steht wieder auf einem anderen Blatt. ... Kann ein Transportschaden sein - kann aber auch sein, das Du das Bügeleisen in den 4 Monaten hast fallen lassen.
Etwas Anderes ist, dass der Absender den Schaden abwickeln muss, da nur er der Vertragspartner der DHL ist und auch nur er eine Erstattung erhält, wenn es denn eine geben sollte. ... Der Verkäufer wusste dies oder eben nicht, was aber doch irrelevant für einen Rücktritt meinerseits sein sollte. ... Wenn jetzt der Verkäufer behauptet, es wäre ein Transportschaden, dann müsste Hermes haften, es sei denn, der Verkäufer hätte nicht gut verpackt.