49 Ergebnisse für „artikel haftung käufer päckchen“

Leserforumvon Fulgora | Internetauktionen | 20 Antworten | 17.12.2009 18:15
Hallo, mal ne saublöde Frage: Jemand aus Deutschland erwirbt bei Ebay einen Artikel, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer stammen aus Deutschland. ... Da es sich bei dem Artikel um eine Weihnachtsgeschenk handelt. ... Kommt das Päckchen nicht rechtzeitig an oder möglicherweise nie, hat der Käufer Pech gehabt.
Leserforumvon Bernd00 | Internetauktionen | 6 Antworten | 07.11.2012 01:19
Nun nach gut 1 Woche habe ich vom Käufer gehört das der Artikel nicht eingetroffen ist und ich habe direkt einen Nachforschungsantrag gestellt. ... Dann mit dem Speditionsunternehmen die Haftung für das verschwundene Päckchen besprechen. ... ----------------- "" Am 7.11.2012 von Scappler quote:Dann mit dem Speditionsunternehmen die Haftung für das verschwundene Päckchen besprechen.
Leserforumvon Tom7 | Internetauktionen | 12 Antworten | 26.02.2009 22:08
Schließlich ist es für mich nicht möglich zu beweisen, dass der Verkäufer den Artikel NICHT verschickt hat. ... Entweder als unversicherter Brief unter Ausschluss der Haftung für Schäden Laufzeit und Verlust auf dem Postweg oder als Hermes Päckchen versichert. ... Somit kann ich dem Käufer nachweisen dass das Päckchen eingeliefert wurde.
Leserforumvon janni2007 | Internetauktionen | 4 Antworten | 18.01.2008 10:38
hallo ich brauche dringend hilfe. ich habe einen artikel versichert versendet. unter zeugen verpackt und abgeschickt.. nun behauptet der kaeufer ich habe den artikel kaputt versendet , und er will sofort bis 18.01 sein geld zurueck sonst droht er mir mit seinem anwalt. der artikel wurde in einem spezial karton +innenkarton und 2 schichten dicke blasenfolie versendet. also der karton waere von aussen nicht beschaedigt sagt der kaeufer.zudem habe ich einen zettel darauf vorsicht nicht schmeissen..... der kaeufer will nicht die unstimmigkeit bei ebay melden sowie will er nur privat kommunizieren. ich habe ihn aufgefordert es zu melden mir den artikel zurueck zusenden dann bekommt er sein geld wieder.damit ist er nicht einverstanden-er will erst geld.und dann noch auf ein anderes konto und name als wie wo das geld herkam. bei hermes habe ich es auch gemeldet .leider noch keine nachricht vorhanden. in meiner auktion habe ich auch geschrieben . keine rueckgabe oder gewaehrleistungsrecht... hat das denn in diesem fall gar nichst zu bedeuten.. bitte bitte um antworten.. vielen dank -- Editiert von janni2007 am 18.01.2008 10:41:46 Am 18.1.2008 von Jotrocken Wenn Sie als privater Verkäufer gehandelt haben, kann Ihnen der K nichts. ... GUTE NACHT Am 20.1.2008 von sad Hallo, hatte auch so einen unangenehmen Käufer, ging da um gebrauchte Software eines PC -Spieles für Kinder. Wert € 4,- plus Päckchen.
Leserforumvon nutzender | Internetauktionen | 13 Antworten | 16.02.2015 14:40
Über eine Online Plattform wird ein Artikel angeboten (Kleidungsstück). ... Der Artikel wurde vor 2 1/2 mittels Päckchen versendet, welches angeblich nicht bei dem Käufer eingetroffen ist. ... Der Käufer reagiert nur mit der Drohung, ich zeig Sie an.
Leserforumvon Thomas80 | Internetauktionen | 8 Antworten | 20.05.2003 14:38
Von der Post gibt es nichts, da ein Päckchen nicht versichert ist und mit der quittungslosen Anlieferung die Beförderung beendet ist. Und dass das Päckchen da war, ist ja unstrittig. ... Ich zitiere: "Betrug wird bei eBay wie folgt definiert: Sie haben für einen Artikel bezahlt, ihn aber nicht erhalten " Daß der Verkäufer den Versand aufgrund der Versandform nicht beweisen kann ,ist in diesem Fall Ihr Vorteil.
Leserforumvon manny | Internetauktionen | 11 Antworten | 18.04.2003 09:34
In einer Auktion biete ich für den angebotenen Artikel den Versand als Päckchen an, weise aber darauf hin, dass ich keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust übernehme und biete außerdem an, eine andere Versandart zu wählen. ... Aber wie sieht es aus, wenn der Käufer einen Versand als Päckchen ausdrücklich wünscht? ... Du musst nicht für den Transportschaden beim Päckchen haften, wenn du es mit dem Käufer vertraglich so ausmachst, dass er haftet.
Leserforumvon Dopavin | Internetauktionen | 3 Antworten | 23.01.2012 18:45
Nun schickt der Käufer den Artikel an die Adresse, die im Impressum auf der Auktionsseite zu sehen ist. Dies macht er zwar mit Hilfe der Online-Frankierung, aber nur als Päckchen. ... Sobald er das Päkchen bei der Post abgibt geht die Haftung doch auf dich über als Unternehmer.
Leserforumvon guest123-2021 | Internetauktionen | 15 Antworten | 08.12.2006 08:13
--- editiert vom Admin Am 8.12.2006 von franzjo89 15 Artikel im Wert von jeweils 50 Euro von einem privaten Verkäufer widerspricht sich ein bisschen... ...aber grundsätzlich geht das Transportrisiko bei Privatverkäufen ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen, in dem Fall wohl DHL, auf den Käufer über. ... Ob es vielleicht nur 1 Päckchen war kann man hier auch nicht genau sagen, das musst du selbst wissen, ob es überhaupt möglich wäre, dass alle 15 Artikel die Maße eines Päckchens nicht überschreiten und auch zusammen nicht über 2kg wiegen. -- Editiert von franzjo89 am 08.12.2006 21:20:06 Am 11.12.2006 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 11.12.2006 von otto98 Warenwert 750,00 Euro als Päckchen ??? ... Ist die Tatsache, daß die Post sich mangels Einlieferbeleg aus der Haftung "stiehlt", zu der sie zwar verpflichtet ist, aber für den Absender nicht durchsetzbar in der Realität, ein Vertrauensschaden ?
Leserforumvon streamilein | Internetauktionen | 26 Antworten | 24.11.2004 00:30
Somit hat der Käufer Anspruch auf versicherten Versand. ... Kann gut sein, daß der Käufer einfach nur rachsüchtig und clever ist und so tut als hätte er kein Päckchen bekommen. ... Wenn man mehrere gleichartige Artikel verkauft handelt man gewerblich,insofern tragen Sie ohnehin das Transportrisiko.
Leserforumvon Sunshine44 | Internetauktionen | 2 Antworten | 25.09.2007 10:01
Hallo ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Artikel mit der Post versendet als unversichertes Päckchen. ... Der Käufer fordert nun sein Geld zurück, er sagt ich bin für das Artikel-Angebot verantwortlich und hätte wie angegeben mit Hermes verschicken müssen, nicht per Post. In der Artikelbeschreibung habe ich noch angeben, das ich keine Haftung für verlorene Sendungen per Post oder Hermens übernehme.
Leserforumvon Henry86 | Internetauktionen | 9 Antworten | 08.02.2016 18:22
Hallo, ich habe vor drei Wochen einen Artikel mit kostenlosem Versand von einem privaten Käufer gekauft und vorab bezahlt. ... Nein, da der Käufer dir erstmal die Ware schuldet. ... Der Artikel wurde auf ebay gekauft
Leserforumvon ElDorado | Internetauktionen | 18 Antworten | 19.12.2006 10:52
Da dies ein privater Verkauf ist, schliesse ich ausdruecklich jegliche Gewaehrleistung, Ruecknahme oder Haftung fuer Artikel oder Versand aus. ... Nun behauptet der Käufer, er habe das unversicherte Päckchen nicht erhalten. ... Die Post meint, die Haftung liege beim Käufer, sobald das Päckchen abgegeben wurde (bei der Post).
Leserforumvon nopaypal | Internetauktionen | 11 Antworten | 07.06.2008 14:43
Wenn ich als Privatverkäufer einen Artikel auf ebay verkaufe, Garantie und Gewährleistung ausschließe und dazu unversichert verschicke, kann der Käufer dann irgendetwas zurückverlangen, wenn der Brief oder das Päckchen nicht ankommt? ... Erst wenn sie aufgegeben wurde bist du als Privatmann aus der Haftung bei unversichertem Versand - wenn dieser nicht ankommt. ... Risiko liegt also beim Käufer.
Leserforumvon Maxgod | Internetauktionen | 24 Antworten | 19.08.2020 18:27
Bei einem Päckchen gibt es halt keinen Nachweis. ... Hier hat er jedoch auch eine geeignete Alternative angeboten, die hat der Käufer nicht gewählt - somit könnte er wieder aus der Haftung sein. ... Als Käufer kannst du ERST alles lesen, ganz ohne Euphorie, was er anbietet.
Leserforumvon audimadl | Internetauktionen | 5 Antworten | 13.04.2003 23:09
Um welche Höhe des Preises vom Artikel geht es denn Am 14.4.2003 von audimadl Es wurde garnix ausgemacht wegen Versicherung oder so. Versand war ganz normal als Päckchen ausgemacht. ... Jedenfalls denke ich nicht daß dem Käufer das Geld zurückerstattet werden MUß.
Leserforumvon Simone Behrends | Internetauktionen | 4 Antworten | 25.12.2003 16:04
Wenn sich das Päckchen dann nicht wieder einfindet, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. ... Zur Post gebracht habe ich den Artikel bereits am ... . ... Ich verkaufe meine Artikel ausdrücklich von Privat.
Leserforumvon Recht11 | Internetauktionen | 8 Antworten | 25.01.2019 04:07
Fange ich mal an: Ich habe einen Artikel für um die 50 Euro bei Ebay verkauft und der Käufer hat das Geld per PayPal bezahlt. ... Fände es irgendwie ärgerlich wenn ich, obwohl der Käufer der Versandart zugestimmt hat, am Ende ohne Artikel und ohne Geld dastehe. ... Ich habe den Artikel per DHL Päckchen verschickt anstatt per Brief der Deutschen Post (wie angegeben).
Leserforumvon OceanBlue72 | Internetauktionen | 32 Antworten | 26.05.2015 21:08
Der Artikel ist bisher nicht angekommen (über 14 Tage). ... Ein Hermes Päckchen wäre bis 50€ versichert, aber auch hier Artikel zu groß. ... Dann wäre selbst "versichertes Päckchen" nicht vertragskonform und der Käufer hätte die volle Haftung.
Leserforumvon guest-12324.01.2017 20:39:49 | Internetauktionen | 15 Antworten | 21.03.2016 21:54
Und der Käufer hat Artikel + Versand bezahlt und für den neuen Versand muss er auch zahlen, also warum so ein Aufstand. Am 22.3.2016 von radfahrer999 Zitat (von Droid):Und der Käufer hat Artikel + Versand bezahlt und für den neuen Versand muss er auch zahlen, also warum so ein Aufstand. ... Das erkennt man auch gut daran, dass eBay keien Haftung für die Richtigkeit der Antworten seines eigenen Kundenservices in Rechtsfragen übernimmt.
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