2.536 Ergebnisse für „artikel recht“

Leserforumvon bedrohterebayer | Internetauktionen | 11 Antworten | 30.10.2010 20:10
Schließlich hat Sie ja eine Original Tasche ersteigert oder hat Sie nur Recht auf Erstattung des Kaufpreises? ... Ja. quote:Bleibt einem das Recht auch wenn man nicht über ebay kauft sondern über ein Forum und dann mit paypal zahlt? ... Dass ihr jemals eine LV-Tasche erstreitet wage ich zu bezweifeln, Recht hin oder her. ----------------- "" -- Editiert am 30.10.2010 22:28 Am 30.10.2010 von bedrohterebayer quote:Dass ihr jemals eine LV-Tasche erstreitet wage ich zu bezweifeln, Recht hin oder her.
Leserforumvon djeanny | Internetauktionen | 9 Antworten | 17.06.2011 02:01
hätte mal eine frage zu defekten artikeln. in letzter zeit habe ich mal wieder öfter das problem, dass fehlerhafte, beschädigte oder defekte artikel zugeschickt werden. wie ist das nun mit der rücksendung. oft wird nur einmal porto für die rücksendung angeboten. müsste aber nach geltendem recht der auktionspreis sowie die hin- und rücksendekosten zurück bezahlt werden? ... Kommt halt auch auf die dort gemachten Angaben drauf an... ----------------- "" Am 17.6.2011 von jurafrog guckst du hier http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm ----------------- "Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel " Am 17.6.2011 von djeanny ich hab mich da nun mal durchgeforstet. also im grunde ist es wohl durchschnittlich so: 1.) privater VK 2.) schließt rückgabe aus 3.) bietet einen artikel an, der defekt/kaputt ist oder mängel hat, die aus dem auktionstext NICHT hervorgingen - nicht einmal ansatzweise. da möchte ich nun wissen wie es sich verhält. immerhin sind es auch oft klare und offensichtliche mängel, die einfach nicht genannt wurden. z.b. handschuhe werden im top zustand angeboten. diese kommen an, das leder ist alt und mufflig, ein viertel der innenfütterung fehlt (beide daumen im innenhandschuh fehlen, mehrere löcher vorhanden und fingerkuppen ebenso fehlend) und dazu noch ein 3 cm loch am linken zeigefinger, wobei ein teil davon ausgerissen ist. wenn ich daher vom kauf zurücktreten möchte, da der innenhandschuh irreparabel ist sowie das loch am zeigefinger nur sehr aufwenig zu nähen ist, welche rechte habe ich dann? ... bitte info, danke, tina ----------------- " " Am 18.6.2011 von Harry van Sell Das kommt darauf an, wie genau der Artikel angepriesen wurde.
Leserforumvon martin_80 | Internetauktionen | 19 Antworten | 01.11.2016 13:55
K rechnet damit, dass sich V durch die Ablehnung des Antrages im Recht sieht und vermutet, dass er einen Anwalt einschalten muss, um seine Ansprüche gegenüber V durchzusetzen. ... Der gekaufte Artikel hat einen Listenpreis von ca. 800 Euro. ... Der Artikel hat Kratzer.
Leserforumvon daba | Internetauktionen | 8 Antworten | 08.07.2008 10:52
Nun gibt es zwei Personen, die auf Ihr Recht pochen und den Artikel für 5,50 haben wollen. ... Hat der Höchstbietende nun 4 Radios ersteigert oder warum haben die 3 Unterlegenen Bieter auch das Recht auf ein Radio? ... Konkretes Beispiel: Ich als Käufer ignoriere ein Sonderangebot für Artikel A (z.B. für 80 Euro statt regulär 100), weil Du mir denselben Artikel noch billiger (50 Euro) anbietest.
Leserforumvon djeanny | Internetauktionen | 3 Antworten | 01.03.2010 15:02
hinterher ist mir dann bei der näheren betrachtung aufgefallen, dass an den metallknöpfen dazu grünspan hängt und quasi die knöpfe ein wenig "aufgequollen" sind. einzig der verschluss vom kinnriemen ist nicht gebrochen, den krieg ich aber nun auch mit etwas mehraufwand nicht mehr zu. damit ist natürlich ein helm, der so nicht funktioniert für mich nicht nutzbar und ich hab das auch beim VK reklamiert. erst wollte er mir die hälfte zurückzahlen, worauf ich mich nicht eingelassen habe. nach einer längeren diskussion bietet er mir nun an den auktionspreis + 1x porto zu erstattetn, wobei er aber darauf besteht, dass ich den helm auf meine kosten zurück schicke. nachdem ich ja einen kaputten und damit nicht nutzbaren artikel gekauft habe, stellt sich mir die frage, inwieweit ich portokosten übernehmen muss. gibts dazu regelungen? ... ich hab mir da aus meiner sicht nichts zuschulden kommen lassen und möchte ungern für einen defekten artikel auch noch nach dem ganzen ärger kosten auf mich zukommen lassen.... sehe ich das ganz falsch? ... Den Klageweg für EUR 7,00 zu beschreiten, kann man wirklich keinem empfehlen, man kann nicht gewinnen, auch wenn man Recht bekommen sollte, was immer höchst zweifelhaft ist. ----------------- "" Am 2.3.2010 von djeanny gut... ich denke jedenfalls, dass mein bauchgefühl im grundsatz richtig war... danke für die ausführliche info!
Leserforumvon neuling-help | Internetauktionen | 7 Antworten | 23.04.2007 00:25
Es fehlen somit 4 Artikel. ... Was kann ich nun unternehmen, es ist doch mein recht die 4 Artikel die fehlen zu verlangen oder? ... ABer da er ja den Kaufvertrag nicht eingehalten hat habe ich ja das recht die Ware zurückzugeben oder?
Leserforumvon KönigLudwig | Internetauktionen | 3 Antworten | 30.09.2011 17:35
Hallo zusammen, ich habe in einem Auktionshaus immer wieder einen gebrauchten Artikel angeboten. ... Der besteht jetzt dennoch auf den Artikel zum Zuschlagpreis. ... Nach deutschem Recht kommt es daher bei der Abwicklung eines normalen Barkaufs zu drei Verträgen: Kaufvertrag, Übereignung der Kaufsache und Übereignung des Geldes.
Leserforumvon JessyC | Internetauktionen | 1 Antwort | 30.11.2008 22:08
Hallo Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert... ... Hiermit teile ich allen Bietern mit, dass ich nach dem neuen EU-Recht keine Garantie gebe.Garantieansprüche, sofern der angebotene Artikel noch Garantie hat, müssen beim Händler oder Hersteller geltend gemacht werden. ... Man konnte es zwar noch lesen aber es war recht unauffällig.
Leserforumvon VITO | Internetauktionen | 7 Antworten | 12.05.2007 08:23
Hallo leute Habe einen artikel bei ebay verkauft als defekt, habe reingeschrieben das ich das geräte als defekt verkaufe und als privatverkäufer keine garantie oder rückgaberecht gebe! ... bin ich im recht oder sollte ich lieber den artikel zurück nehmen und anderen text schreiben und nochmal verkaufen? Am 12.5.2007 von Mareike123 bin ich im recht oder sollte ich lieber den artikel zurück nehmen Selbst wenn man annähme, Sie wären im Recht, müßte die Frage eher lauten: bin ich bereit, das womöglich durch mehrere Instanzen über Jahre durchzufechten oder spare ich mir den Ärger und verkaufe das Teil lieber noch mal ohne Verschweigen und Mehrdeutigkeiten?
Leserforumvon der.Paul | Internetauktionen | 8 Antworten | 23.11.2005 13:52
: Sachverhalt: Ein ersteigerter Artikel hat nicht die versprochene Eigenschaft. ... Behauptet Artikel war bei der Übergabe Neuwertig gewesen. ... Gruß, Paul -- Editiert von der.Paul am 23.11.2005 23:01:08 Am 24.11.2005 von luDa anwaltskosten sind schadenersatz, sind sie im recht und der verkäufer in verzug (was er duch seine weigerung sein dürfte) muss er ihre anwaltskosten bezahlen - diese sind zur not auch einklagbar.
Leserforumvon Kevin007 | Internetauktionen | 2 Antworten | 26.11.2007 16:47
Ich habe einen Artikel verkauft, der mir beim verpacken dann kaputt gegangen ist. ... Am 26.11.2007 von micbu Der K hat Recht.
Leserforumvon go255841-14 | Internetauktionen | 3 Antworten | 19.10.2010 00:19
Der Artikel wurde wie beschrieben versendet und per PayPal bezahlt. ... Da dieser Artikel nicht so wie beschrieben bei mir angekommen ist, sehe ich keinen Grund ihn so bei mir einzusetzen, ich fordere sie hiermit auf den Artikel zurück zunehmen und mir das Geld wieder zu erstatten. mfg. gerhard assja Ich muss zugeben, "schön" verpackt ist was anderes. ... Bei vielen Leuten steckt nur heiße Luft dahinter... ----------------- "Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel " -- Editiert am 19.10.2010 08:37 -- Editiert am 19.10.2010 08:40 Am 23.10.2010 von pekaha in einer beschädigten Verpackung würde ich jedenfalls keinen Sachmangel sehen.
Leserforumvon 19Bia91 | Internetauktionen | 9 Antworten | 09.01.2012 15:14
Die Firma hat das gesetzliche Muster verwendet und das ist ja recht verständlich? ... Wenn der VK auch Ö Verbraucher anspricht, gilt Ö Recht. ... EU-Recht, Verbraucherschutz.
Leserforumvon vinek | Internetauktionen | 10 Antworten | 23.03.2006 17:44
Nun will der höchstbietende den Zuschlag für den Artikel! ... Hat der Käufer dann ein recht auf die Versandkosten die in der Auktion erwähnt waren. ... Am 23.3.2006 von vinek Naja ich wäre ja bereit den artikel zu liefern!
Leserforumvon Boyington | Internetauktionen | 6 Antworten | 23.08.2005 19:23
Ich habe einen Artikel zum Verkauf angeboten ab 1Euro. ... Nun hat mich jemand angeschrieben das er den Artikel für 100Euro inkl. ... Nur er stellt sich so an und meint das er recht hat.
Leserforumvon go281073-50 | Internetauktionen | 2 Antworten | 21.02.2011 19:29
Hi liebe Community, gestern Abend war ich am überlegen mir demnächst meine CDs auf E-Bay zu kaufen.Da mich der meist letzte Satz in der Produktbeschreibung "Da es sich um ein Privatverkauf handelt kein Umtausch oder Rückgaberecht" abschreckte wollte ich erst noch einmal fragen.Denn wenn nun der Artikel kaputt ist kann ich ihn ja aufgrund dieses Satzes nicht umtauschen.Wenn ich nun allerdings behaupte,dass mir der falsche Artikel gesendet wurde( meiner ist laut Beschreibung nämlich funktionsfähig) könnte ich doch so meinen Artikel zurückgeben.Denn ich denke ,dass ist das gleiche als wenn ich einen 12" Fernseher bestelle aber nur einen 6" Fernseher bekomme,denn da habe ich denke ich das recht auf Umtausch/Ersatz/Rücknahme. ... Kommt der Artikel defekt bei Dir an, muß der Verkäufer den Artikel zurück nehmen.Notfalls hilft eine Beschwerde bei eBay.
Leserforumvon Dookiestar | Internetauktionen | 11 Antworten | 12.03.2007 20:40
Jetzt will ich den Artikel zurück senden. ... Recht! ... ViewUserPage&userid=pid-handy-fit Hat er jetzt erstmal das Recht auf Nachbesserung?
Leserforumvon K. Waldmann | Internetauktionen | 4 Antworten | 26.08.2004 12:40
Der Artikel wurde als Neuware beschrieben. ... Ist es ok, den Artikel im Online-Shop anzubieten, wenn man eine Auktion über genau diesen Artikel laufen hat? ... Der Käufer ist im Recht, da ein wirksamer KV zustandegekommen ist.
Leserforumvon humelum | Internetauktionen | 15 Antworten | 23.09.2008 11:19
Muss ich den Artikel zurück nehmen? ... Gruss Am 15.10.2008 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Der Käufer hat Recht. ... Am 15.10.2008 von MarkusMa > "Der Käufer hat Recht.
Leserforumvon Schlork | Internetauktionen | 4 Antworten | 09.07.2009 13:18
Also: Verkäufer bietet mehrere Artikel per Auktion an, und weist in seinem Auktionstext ganz großgeschrieben auf weitere (auch identische) Artikel hin: "Bitte beachten Sie auch meine anderen Aktionen um Porto zu sparen", weist an dieser Stelle aber nicht auf zusätzliche Versandkosten pro weiterem Artikel hin, sondern erst ganz ganz kleingeschrieben am Ende der Seite mitten in der "Standard-Klausel", die eigentlich jeder mittlerweile überliest: "Das neue EU-Recht sieht eine einjährige/zweijährige Gewährleistung bei Gebraucht-/Neuwaren vor. Auf Grund des neuen EU-Rechtes für gebrauchte Güter erklärt der Bieter mit Abgabe seines Gebotes, dass er sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf das Recht der gesetzlich zustehende Gewährleistung und Rücknahme des Artikels, völlig zu verzichten. ... Artikel" bezieht sich doch ganz offensichtlich auf "Mengenrabatt".
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