143 Ergebnisse für „beschreibung recht käufer foto“

Leserforumvon Dirk Jenrich | Internetauktionen | 3 Antworten | 13.11.2006 15:47
Der Käufer verweigerte beides. ... Der Verkäufer hätte als Beschreibung "Brückenteile" oder "Brücke, nicht vollständig, siehe Foto" o.ä. liefern müssen. ... Am 13.11.2006 von Thomas.Newton Da würde ich als Duplo-Nichtkenner eher dem Verkäufer recht geben.
Leserforumvon 111engel | Internetauktionen | 7 Antworten | 03.05.2004 13:30
Am 3.5.2004 von MichiM Nun, wenn sich die Beschreibung mit dem Foto widerspricht, liegt zumindest mal ein Irrtum vor. ... Das würde ja bedeuten, dass der Käufer das Porto für die Rücksendung zahlt, auf die wir uns schon geeinigt haben. ... Wer ist im Recht?
Leserforumvon Padded | Internetauktionen | 19 Antworten | 13.10.2011 11:26
Das erste Foto ist lediglich ein Bidl aus dem Netz und entspricht nicht dem Original. ... Man kann vom Käufer und muss sogar vom Käufer erwarten, dass dieser eine Beschreibung komplett durchliesst, dies hast du aber nicht getan, dass musst du dir eindeutig vorwerfen lassen. ... D.h. dadurch das er dieses Recht nciht ausgeschlossen hat, könnte ich im Garantiefall auf Ihn zurückkommen?
Leserforumvon warum_ich | Internetauktionen | 19 Antworten | 06.03.2010 10:21
Nun erhalte ich vom Käufer eine Mail: Ich fühle mich betrogen,weil sie eine Verpackung mit optischer Täuschung anbieten.Nun wer ich mich gesetzlich erkundigen ob man sowas darf,wenn nicht,werde ich mein Recht nachgehen oder sie nehmen ihr Karton zurück und ich vergesse das ganze. Unverständlich für mich,da alles genau in der Beschreibung stand.Wieso optische Täuschung,es war ein Bild nur von der Verpackung abgebildet.Desweiteren hat der Verkaufer mehr als 30 min vorher mehrmals auf die Auktion geboten,also hatte er genug Zeit sich die Beschreibung durch zu lesen. ... ViewItem&category=34345&item=260560852825 ich finde die beschreibung ok( sollte es die genannte auktion sein, dann dann bescheisst uns hier der threadstarter ganz schön...ebenso den käufer denn so transparent wie sich zumindest die beschreibung hier an hört, ist es nämlich nicht. die informationen im letzten absatz, in dem eben entscheidene infos wie, dass es sich nur um die verpackung handelt genannt werden, sind nicht nur in einem fliesstext untergebracht, dadurch leicht überlesbar...man muss gar innerhalb des auktionsfeldes scollen, damit diese überhaupt sichtbar werden. die richtigsten infos am besten versteckt... -- Editiert am 07.03.2010 03:20 Am 7.3.2010 von seba79 Eine Drohkullisse baut man ja auch gleich mit auf, damit einige das so hinnehmen und zahlen.
Leserforumvon guest-12329.12.2011 22:58:24 | Internetauktionen | 14 Antworten | 29.12.2011 20:28
Weil eben die andern 3 Felgen erheblich von der beschreibung abweicht obwohl ich ja schrieb das dort 1 Felge zu sehen ist und die anderen nur auf wunsch foto usw. ... Wer steht jetzt im Recht ? ... quote:Weil eben die andern 3 Felgen erheblich von der beschreibung abweicht obwohl ich ja schrieb das dort 1 Felge zu sehen ist und die anderen nur auf wunsch foto usw Und damit hat sie auch recht!
Leserforumvon jeremy01 | Internetauktionen | 14 Antworten | 19.12.2005 11:28
Auf dem Foto ist aber ein anderes, mechanisches System zu sehen. ... Käufer (Fragesteller hat 100%), wieso raufhauen? ... Dieser Kaeufer braucht doch bestimmt nicht alles fuer sich.
Leserforumvon 321Meins | Internetauktionen | 20 Antworten | 04.03.2004 01:44
Bei der Beschreibung waren auch Fotos dabei, die eindeutig das neueste Modell von Bosch zeigen Typenbezeichnung ist gut lesbar auf dem Foto). ... Normalerweise bin ich ja recht umgänglich und viel zu Faul für die paar Kröten weiterzugehen. ... Das Produkt muß zur Beschreibung allerdings passen.
Leserforumvon CaVo | Internetauktionen | 27 Antworten | 05.09.2004 13:44
Lt. der Beschreibung konnte der Käufer tatsächlich von einem echten Foto ausgehen. ... Der Käufer hat genau das erhalten, was ich angeboten habe, ein Foto mit Originalunterschrift. ... Der Käufer hat anscheinend eine Eigenschaft (Original-Foto aus den 30ern) erwartet, die ich nie zugesichert habe, und die anhand des fotos und der Ebay-Kategorie auch nicht erwartet werden konnte.
Leserforumvon Janna20 | Internetauktionen | 22 Antworten | 02.10.2016 14:55
Da ich mich nicht auskenne, möchte ich folgendes fragen: Ein Käufer ersteigert eine digitale Kamera zusammen mit einem Objektiv und einem externen Blitzgerät. ... Der Käufer hat die Kamera im Paket so erhalten wie auf dem Foto, wo alle drei Teile (Kamera, Objektiv, externes Blitzgerät) zusammengesteckt sind. ... Bezahlung erfolgte mit PayPal Hat der Käufer das Recht auf die fehlenden Teile, die normalerweise bei den Artikeln standardmäßig ab Neukauf dabei sind, wenn es keine weitere Beschreibung von der Kamera gibt und die fehlenden Teile auf den Fotos gar nicht zu sehen sind ( mit Ausnahme des hinteren Objektivdeckels, den man auf einem der Fotos am Obkjektiv sehen kann, und die unter "Produktpakete" erwähnte, aber fehlende Speicherkarte)?
Leserforumvon actionandi | Internetauktionen | 1 Antwort | 15.03.2011 21:34
geschrieben(mit Fragezeichen),in der Beschreibung das die Kronen halt nicht geprüft sind und wir nicht wissen wieviel oder ob überhaupt Gold enthalten ist.Foto war auch dabei,halt auf Foto verwiesen.Hinweis auf Privatverkauf,keine garantie etc.Es gab sehr viele Anfragen,Sofortkauf wollten viele boten recht hohe Summen,und fragten nach der Wertigkeit nach.Ich habe dann verneint,kein Sofortkauf und fügte der Artikelbeschreibung zu das ich nicht weiß ob Gold enthalten ist und fügte hinzu das nichts davon sattgelb wäre,hochwertiges Gold ist meist sattgelb.Auktion starte bei 1 Euro und endete im 1000 Euro Bereich.Upps,Käufer aus dem Eu-Ausland.Hatte während der Auktion keine Frage gestellt,fing aber nach Ende viele Fragen zu stellen,ob das denn wirklichGold ist,bla,bla.Ich sagte ihm das es ungeprüft ist.Er fing an das er schon mal sein Geld auf offiziellen Weg zurückholen mußte.Kam mir alles spanisch vor.Egal,habe den Versand vorbereitet und hatte ein komisches Gefühl,daher dacht ich mir nimmst du mal einpaar kronen und geh zum Juwelier,kann ja nicht schaden.Habe eine Brücke und 5 Kronen hingebracht,wurde geprüft,jau Goldhaltig!Das Geld kam an,Paket verschickt.Paar Tage später,mail vom Käufer,sinngemäß Paket bekommen,Kronen geprüft,kein Zahngold,schicke ich ihnen zurück,bitte Betrag zurücküberweisen,freundlichen Gruß.Ich so häh?Moment mal,so nicht.Habe ihn darauf aufmerksam gemacht das ich keine Wertigkeit oder Garantie auf einen bestimmten Goldgehalt gemacht habe und sogar geschrieben habe das ich nicht mal weiß ob Gold enthalten ist.Außerdem Privatverkauf etc...Dann ging das Theater richtig los,er schrieb er wäre bei der Bundespolizei,ich wäre ein Betrüger,die Auktion war irreführend(er hat nicht einmalwährend der Auktion nachgefragt),ich muß ins Gefängnis,Anzeige,alles querbeet einmal durch,Drohung etc..Ich blieb hart und teilte ihm mit das ich die stichprobe 2 Tage vor Versand gemacht hätte und es wäre definitiv Gold auch dabei.Erpocherte auf sein Recht ich auf meines,habe ihm mitgeteilt das er doch so ein hohes Gebot abgegeben hätte,obwohl keine Wertigkeit angegeben war und sein schnelltest würde mich auch nicht interessieren.Nach ca 15 emails von ihm,alles über die ebay-Plattform,obwohl er ab der 3 email mit mir Kontakt per emailadresse wollte(habe ich verneint)habe ich ihm ganz klar gemacht,das er mich ruhig anzeigen könne,ich würde bei der hiesigen Polizei dann Stellung zu dem Verkauf nehmen.Er schrieb das er das Paket an mich zurückgeschickt hat und sein Geld will,ich antwortete das ich es nicht annehmen werde und ich von mir aus mit ihm den juristischen Weg notfalls gehen werde und ich kein Betrüger bin.So ist fast zu Ende Er hat Fall bei ebay gemeldet,ich habe geantwortet wie ich es sehe(Käufer hat spekuliert auf sehr hohe Goldanteile,Artikel entspricht beschreibung etc...)Das Paket kam wirklich,habe Annahme verweigert-zurück an Versender.Was meint ihr bin im Recht,hat er Recht?
Leserforumvon maxbe | Internetauktionen | 1 Antwort | 06.06.2006 00:20
Ich brauche Eure Hilfe Ich habe ein antikes Radio Volksempfänger Kapsch 301 Dyn verkauft.Ein Foto(Innenansicht) war aber von einem anderen Radio der selben Marke angezeigt, wiel ich mir die Arbeit ersparren wollte es aufzuschrauben und zu fotografieren.... Hat er das Recht das als Betrug zu nennen ??!!
Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Internetauktionen | 4 Antworten | 07.05.2009 09:55
Kannst Du die Schuld dem Käufer nicht nachweisen, dann hat er im Zweifel Recht. ... Vor Gericht bekommt meist der Käufer Recht und du hast die Kosten zu bezahlen. ... Das Risiko des Transports trägt beim Privatverkauf der Käufer (§ 447 BGB). **** Kannst Du die Schuld dem Käufer nicht nachweisen, dann hat er im Zweifel Recht.
Leserforumvon lesen-denken-handeln | Internetauktionen | 28 Antworten | 16.04.2012 22:02
Das Paket wurde geöffnet und als Käufer ist man sichtlich enttäuscht. Was würdet ihr zu der Beschreibung bei EBAY sagen, Artikelnummer ist 160767945577 Würde mich mal über verschiedene Meinungen freuen, danke... ----------------- "" Am 16.4.2012 von Dopavin also meiner Meinung nach kann der Käufer anhand quote:...in der Verpackung des iPhone 4S geliefert... ... Auf dem 2ten Foto sieht man diesen Antennentr
Leserforumvon Rich2 | Internetauktionen | 9 Antworten | 30.03.2004 18:45
Was stand hierzu in der Beschreibung? ... Wurde dies in der Beschreibung erwähnt? ... Solltest Du alles korrekt beschrieben haben und auch mit dem Foto deutlich ersichtlich dargestellt haben könnte eigentlich der Käufer auch nichts beanstanden und von Dir auch keine Warenrücknahme verlangen.
Leserforumvon junia68 | Internetauktionen | 36 Antworten | 11.02.2008 15:16
Zitat aus der eMail: Sie haben offensichtlich diesen Sachverhalt in betrügerischer Absicht in Ihrer Beschreibung nicht erwähnt. ... Gruß junia68 Am 11.2.2008 von junia68 Hier übrigens ein Foto vom verpackten Karton mit Gerät: http://img338.imageshack.us/img338/4316/pict00781024x768wn0.jpg Wurde dann alles noch mit Schaum ausgefüllt, damit das Gerät nicht abbekommt. ... Erst recht,wenn das Gerät als *fast neu* deklariert wird.
Leserforumvon johnnychrs | Internetauktionen | 7 Antworten | 26.12.2015 16:06
Die Foto´s + die Beschreibung sind eindeutig und können nicht mit einer anderen Funkserie (wie von ihnen behauptet SFX - Serie) verwechselt werden. --> Ausrede?" ... Was mir nicht auffiel, war, dass der Verkäufer einen zweiten Artikel eingestellt hatte mit gleicher Beschreibung und sehr ähnlichem Foto. ... Am 27.12.2015 von Fulgora Hallo, da hat der "Anwalt" völlig Recht das Sie den Vertrag zu erfüllen haben, aber auch der Verkäufer hat den Vertrag zu erfüllen.
Leserforumvon CB89 | Internetauktionen | 24 Antworten | 18.12.2008 11:23
Somit blieb mir nur die Option übrig, Informationen zur Beschreibung hinzuzufügen. ... Es kann also sein, dass der Bieter die Beschreibung nicht ganz gelesen hat. ... Man hat einfach nicht die ganze Beschreibung gelesen.
Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Internetauktionen | 9 Antworten | 07.05.2009 09:56
So müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät schon bei Gefahrübergang defekt war, das wird er nicht können, ob es ein Gutachter könnte, ist höchst zweifelhaft, insbesondere wird kaum jemand bei einem Artikel in dieser Preisklasse das Risiko eingehen, die Sache zivilrechtlich (mit ungewissen Ausgang) zu verfolgen -- Editiert am 07.05.2009 23:12 Am 7.5.2009 von guest-12313.02.2012 16:34:56 ich muss sagen der Käufer macht mich momentan Fertig, nun hat er eine Unstimmigkeit bei eBay eröffnet "Artikel weicht Stark von der Beschreibung ab". ... Was der Käufer jetzt über eBay einfädelt, ist sein Recht, es wird ihm aber nichts nützen. eBay wird auch nicht helfen können, es wird auf eine rote Karte hinauslaufen, er kriegt dann vielleicht von eBay ein PayPal-Gutschein über EUR 10,00, weil er eine "so unerfreuliche Kauferfahrung" gemacht hat, wie es oft heißt, dann hat er sein Geld schon fast wieder heraus, zumindest dann, wenn er einen PayPal Account hat oder einen anmeldet. ... Außerdem ist diese erst 5 Tage nach erhalt defekt, aber ich bin ja ich schuld weil ich die Box schon einmal geöffnet habe und angeblich dadurch das Siegel beschädigt wurde obwohl ich sogar ein Foto in der Auktion mit einem unbeschädigten Siegel hatte.
Leserforumvon Marcusmc | Internetauktionen | 19 Antworten | 11.05.2004 17:41
Hallo, ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay. ... Ich finde die Beschreibung auch vorbildlich. ... Auch ein Digi-Foto des Bildschirms mit Tageszeitung daneben wäre nicht schlecht .
Leserforumvon Strikers | Internetauktionen | 11 Antworten | 31.08.2006 18:55
Der Käufer droht mir nun mit Strafanzeige wegen Betruges, da er sagt es sei nicht dasselbe Modell wie auf dem Foto, was kann ich machen? Bin ich im Recht oder der Käufer? ... Am 1.9.2006 von nada2 Tut mir leid, aber auch ich würde sagen, dass der Käufer recht hat.
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