32 Ergebnisse für „betrag geld mail zahl“

Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Internetauktionen | 9 Antworten | 02.09.2009 16:36
Der Käufer will nun sein Geld zurück und droht mit Anwalt. Wie gehe ich nun mit der Situtation um, ich habe dem Käufer schon ne Mail geschrieben wo ich ihm erklärt habe das er hätte sich vor der Auktion informieren können. ... Ich wäre an Deiner Stelle froh, wenn der Käufer nur seinen bisher gezahlten Betrag zurückverlangt, denn er könnte auch auf Vertragserfüllung (funktionierender Kat) bestehen, und dies könnte für Dich vermutlich teuer werden.
Leserforumvon Thomas2005 | Internetauktionen | 6 Antworten | 01.07.2004 14:14
Eine Woche später war das Geld immer noch nicht da und auf eine E-Mail meinerseits antwortete er jetzt, er habe den Betrag überwiesen und würde mir gerne eine Kopie des Überweisungsauftrags zukommen lassen. ... Soll ich die als schriftliche "Mahnung" per Einschreiben/Rückschein oder per E-Mail stellen? ... Und für das Einschreiben zahl ich auch noch mal 4,50 EUR.
Leserforumvon Katrinkr | Internetauktionen | 10 Antworten | 10.08.2007 19:00
Montag 06.08. fordert mich der Käufer auf ihm den Artikel zu schicken, da der Betrag bereits auf meinem Konto ist.Am 07.08. 18.00Uhr war der Betrag gebucht. ... Ihnen hätte es aber auch auffallen müssen, das Sie Geld von einem xxx und xxxxxrich, die Sie nirgends einordnen konten. ... *looooooool* Überweisungen kann man nicht zurückholen sobald das Geld beim Empfänger eintrifft hat der Absender Pech gehabt...
Leserforumvon Nudelsalat | Internetauktionen | 2 Antworten | 08.11.2010 20:52
Er antwortete, dass das Geld wieder zurückgekommen ist, er hat bei der kontonummer eine Zahl falsch eingegeben und er hat mich gefragt, ob ich PayPal habe da es ja dann schneller geht. ... Natürlich kann das auch eine Masche sein, es ist nicht ausgeschlossen, dass er den Geldeingang schon registriert hatte und dann erst die E-Mail versendet hat. ... Einwurfeinschreiben, der Zugang muss nachweisbar sein, Frist setzen, 8 Tage nach Datum bestimmt, alle relevanten Daten angeben, Auktionsnummer, Betrag etc., zu Rückzahlung auffordern: "Zahlen Sie spätestens bis tt.mm.jjjj.
Leserforumvon AngelNights | Internetauktionen | 22 Antworten | 04.10.2007 15:08
Soll ich den Betrag (7,99) der Ersteigerung (ohne Porto) an den Verkäufer überweisen und eine Mail schreiben, das ich das Geld überwiesen habe und die Ware nicht zugeschickt werden braucht? ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Wenn du es nicht kapierst, dann zahl einfach die ganze Summe...
Leserforumvon tbooo | Internetauktionen | 7 Antworten | 11.01.2019 14:55
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht 2. ... Gegen Inkassobriefe und E-Mail-Terror bin ich aber auch recht immun. ... Das funktioniert, je nach Betrag allerdings nicht.
Leserforumvon Waage | Internetauktionen | 14 Antworten | 11.06.2008 17:50
Verlangen Sie vom VK schriftlich (nicht Mail) und unter Fristsetzung (konkretes Datum) die Lieferung der Ware. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Anschließend kommt eine Mail, dass er inzwischen 5 EUR (zuvor 3) zusätzlich von mir fordert. ... Am 17.6.2008 von -Laie- Das schreibt er nur, PS wäre wahrscheinlich der letzte der das Geld freiwillig zahlen würde.
Leserforumvon HDT | Internetauktionen | 8 Antworten | 08.02.2011 15:21
Danke HDT ----------------- " " Am 8.2.2011 von guest-12305.09.2012 14:45:22 Hallo, ich wurde vor ca. 2 Jahren bei Ebay um viel Geld betrogen. ... Ja, da haben Sie recht. ;-) Ich hätte das Geld wohl besser gespendet. ... Da der Betrag in meinem Falle gering ist und wahrscheinlich vom PayPal-Käuferschutz übernommen wird, möchte ich mich auf ebay beschränken.
Leserforumvon niedi | Internetauktionen | 14 Antworten | 25.09.2008 08:02
Ich habe den Betrag per PayPal bezahlt. ... Dies stimmt aber nicht, denn ich habe Ihn in einer Mail gefragt wann er das Gerät losschicken kann wenn ich per PayPal zahle. ... Europaweit ist die Zahl weitaus größer.
Leserforumvon neuling-help | Internetauktionen | 16 Antworten | 27.09.2007 16:55
Habe das Geld sofort am nächsten Tag überwiesen. ... Bei dem Betrag würde ich den Fall verbuchen unter 'Lehrgeld' und künftig nicht mehr bei Privatverkäufern etwas kaufen, die nur unversicherten Versand anbieten. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Schreib ihm eine Mail und bitte ihn darum, das er dich posetiv bewertet.
Leserforumvon utenheimer | Internetauktionen | 15 Antworten | 12.12.2003 13:19
Andere Merkmale , die ich kenne sind die Zahl auf der Nietenrückseite des großen Knopfes und der Schriftzug auf dem Zipper. ... Bei einer negativen Bewertung zu Unrecht, wird pauschal ein Betrag von 950,00 € eingeklagt. ... Ich bekomme mein Geld zurück und er seine Hose.
Leserforumvon alexandra322 | Internetauktionen | 34 Antworten | 14.02.2009 15:28
Sie wollte, dass ich ihr das Geld zurückerstatte. ... Möchte mich gerne korrekt verhalten... habe ihr - wiegesagt - auf ihre letzte Mail nicht mehr geantwortet. ... Am 14.2.2009 von bogus1 Um welchen Betrag geht es überhaupt?
Leserforumvon OEBVB09 | Internetauktionen | 8 Antworten | 07.02.2009 13:21
Als das Geld auf meinem payPal Konto gebucht war,habe ich den Artikel per E-Mail versendet. Was ich bis dahin noch nicht wusste,dass sich E-Mail Versand bei PayPal nicht für den Verkäuferschutz qualifiziert. ... Um welchen Betrag geht es denn überhaupt ?
Leserforumvon thomy | Internetauktionen | 22 Antworten | 06.11.2002 23:31
Am 7.11.2002 von jome Wieso, will er Geld zurück?? ... Nach ca 1 Monat kam die E-Mail das er die Federgabel neu abdichten mußte da diese jetzt undicht wäre. ... Da gibt es keine konkrete Zahl ... irgendwo habe ich aber ein Urteil gelesen, dass lag so in deinem Rahmen.
Leserforumvon headcrab93 | Internetauktionen | 20 Antworten | 19.02.2019 20:35
Den Käufer könntest du mindestens wegen der restlichen 230 Euro verklagen (oder halt erstmal normal zur Zahlung aufzufordern), weil er nun ja mindestens um diesen Betrag ungerechtfertigt bereichert zu sein scheint. ... Habe jetzt eine E-Mail von PayPal bekommen, in der ich dem ganzen widersprechen kann, mit Text und Dateianhängen. ... Also was die Geschichte mit PayPal angeht: Man könnte es wohl als legitim ansehen, dass PayPal dir das Geld zurückgibt; die können Geld schenken, wem immer sie möchten - immerhin ist das auch ihr Versprechen.
Leserforumvon September1 | Internetauktionen | 13 Antworten | 19.12.2008 11:16
Wenn dieser eine Pullover weniger als Euro 40,00 gekostet hat und der Händler hat in seiner Widerrufsbelehrung, dass dem Kunden die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden, wenn der Betrag der zurückzusendenden Ware Euro 40,00 nicht übersteigt, hat der Kunde das Porto von Euro 6,00 zu bezahlen. ... Das Geld vom PULLOVER wird A wohl zurückbekommen, es geht sich um die PORTOKOSTNEN. ... A hat gerade folgende Mail vom Händler erhalten: in Ihrer Mail vom 19.12. hatten Sie allerdings nichts von einem fehlenden Etikett erwähnt,normalerweise bemerkt man doch sowas gleich.Da die Ware allerdings Original verpackt ist,verstehe ich nicht wie sich deshalb eine erhebliche Wertminderung äußern soll.Da wir ein Recht auf Nachbesserung in unseren AGB,s verankert haben,dürfte dieses kein Problem sein ein Etikett anbringen zu lassen und wir Ihnen die Ware zurücksenden können sobald dieses Erfolgt ist.Bitte teilen Sie mir mit,wie Sie weiter verfahren möchten.
Leserforumvon mart | Internetauktionen | 23 Antworten | 08.08.2003 18:25
Ort,Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Diesen Inhalt soll das Schreiben aufweisen,das ich per E-Mail sofort und aus Rechtsgründen per Post bis zum 14.08.03 von Ihnen erhalten werde. ... Wenn's gar nicht anders geht, zahl halt in zwei Wochen. ... Er soll mal froh sein, dass er das Geld relativ zeitnah zurückerhält.
Leserforumvon abba | Internetauktionen | 25 Antworten | 17.04.2008 13:36
Und einen Tag später kommt eine ähnliche eMail von PayPal, das Geld wird vorübergehend einbehalten. ... :/ PS: Es handelt sich bei dem Paypal-Negativsaldo um einen Betrag von ~500€. ... Am 16.5.2008 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 17.5.2008 von nopaypal Zahl den Betrag auf keinen Fall!!!
Leserforumvon Kr1stall | Internetauktionen | 20 Antworten | 22.07.2011 03:35
Meine Frage ist nur, ob ich das Geld zurückzahlen muss, wenn das Päckchen nach Angaben vom Käufer nicht bei Ihm eingetroffen ist, obwohl ich das Päckchen mit Ware abgeschickt habe, alle Nachweise darüber führe und kundenfreundlich extra einem Versand nach Italien zugestimmt habe? Am 22.7.2011 von Snoop Pooper Scoop quote:ob ich das Geld zurückzahlen muss, wenn das Päckchen nach Angaben vom Käufer nicht bei Ihm eingetroffen ist Solange kein versicherter Versand vereinbart war, schulde(te)st du auch keinen. ... Also wird sich wohl der Käufer den Betrag über Paypal von die zurück holen.
Leserforumvon AX-Turbo | Internetauktionen | 169 Antworten | 17.08.2002 01:34
Habe gesamten e-Mail-Schriftverkehr noch. ... Meine e-Mail-Adresse ist joerg.brekeller@addcom.de Ich hatte Mr. ... Das war aber die letzte mail die er schrieb.
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