Käufer meldete sich nach 4 Stunden und bezichtigt mich des Betruges, da die Fernbedienung des Avrs mehr Abnutzungserscheinungen hatte wie auf dem Bild. ... Der Käufer hat ein Gerät mit einer bestimmten, angepriesenen Beschaffenheit gekauft und sie müssen ein entsprechendes Gerät liefern. ... Ihr Geld bekommen sie schließlich so oder so.
Jetzt will der Käufer sein Geld zurück, da auf Notebook das Betriebssystem fehle und das eine arglistige täuschung sei. ... Gibt es zu dieser Auktion einen Link, sodass man sich einmal ein Bild machen kann? ... Ist natürlich nicht nachvollziehbar, warum in der Auktion ein Betriebssystem als frisch Installiert vermerkt ist, und der KÄUFER dann ein Gerät OHNE BS bekommt.
Der Verkäufer hat sich jetzt gemeldet und möchte sein Geld wieder haben, da Bedienungsanleitung, Einbaurahmen und Befestigungsmaterial nicht vorhanden sind. ... Am 25.12.2004 von Laeuschen bitte mal den link zur auktion posten, damit wir uns ein objektiveres bild machen können! ... Nach den ersten 6 Monaten ist die Beweislast jedoch beim Käufer.
Wir einigten uns auf den Preis und ich habe darauf bestanden das der Käufer im Vorraus das Geld überweist und mir die bestätigung der Überweisung zuschickt. ... Ich bestand darauf das der Käufer mir ein Bild vom personalausweis schickt beidseitig, um die Daten wie Name usw abzugleichen. ... Käufer wurde von mir angeschrieben wo denn das Geld bliebe, worauf der Käufer mir angeboten hat den Beleg zu zeigen das es vom konto gegangen ist (habe nun mehrmals darauf bestanden mir den Beleg zu zeigen aber bis jetzt kam nichts und wurde auch gekonnt ignoriert).
Ich werde das Gerät nicht zurücknehmen da ich das Gerät nicht kaputt verschickt habe. ... Denn nur so gibt es Geld von GLS !!!... (ein Bild wäre eben hilfreich).
Jetzt unterstellt der Käufer mir trügerische Absichten, da nur das Gerät neu sei, der Rest allerdings nicht und droht mit einr Strafanzeige, wenn ich nicht 'deutlich nachbessere'. ... Er allerdings verlangte zunächst das Geld, bevor er die Bewertung überarbeitet. ... Der Käufer.
Der Käufer hat recht zügig bezahlt und ich habe das Gerät sehr gut verpackt und auch zügig versendet. Zur Info Gerät war zweimal benutzt worden und funktionierte wirklich einwandfrei . vor einer Woche moniert der Käufer er habe den Artikel erhalten dieser sei aber defekt bzw.Kaputt. ... Der Käufer ist in der Beweispflicht dafür, einen Versandschaden nachzuweisen.
Hinweis: Das Gerät gibt es noch (es handelt sich nich um Apple-Gerät, sonder nur um ein Gerät, welche damit kompatibel ist). ----------------- "" Am 12.5.2013 von Harry van Sell quote:Anrecht auf einen deutschen Stecker habe ich wohl, oder? ... Ein UK-Gerät hat oft andere Artikelnr. etc.. ... Ansonsten ist doch das Gerät identisch mit "deutschen" Modellen?
Dann würde ich den Käufer schreiben, dass sicherlich kein Geld zurückgesendet wird ohne die angeblich beschädigte Sache in Augenschein genommen zu haben. ... Auf jeden Fall aber kein Geld überweisen. ... Lass dir doch mal ein Bild schicken, mit welchem Stecker er das gerät betreiben wollte.
Noch ein paar mögliche Beweise die ich einbringen kann: - Auf dem Bild der Auktion ist das Notebook an und es zeigt den Windows Desktop - den eMail-Verkehr habe ich noch komplett in welchem der Käufer behauptet, dass es beim ersten Einschalten funktionierte, danach nicht mehr. ... Aber dann hätte ich ein defektes Notebook (welches zuvor einwandfrei funktioniert hat), und Geld hätte ich dann auch keines mehr. ... Sie können nachweisen, dass das Gerät vor der Absendung einwandfrei funktioniert hat.
Eine Auskunft des Herstellers, dass das Gerät erst kürzlich in Verkehr gebracht worden ist, ist für den Käufer inakzeptabel. ... Sonst rennt man dem Geld nur unnötig hinterher. ... Harry bezieht sich ausschließlich auf die als Bild gepostete Kommunikation zwischen Vk und K.
Meiner Meinung nach hat der Käufer hier gute Chancen das defekte Gerät doch zurückgeben zu können. ... Ich biete hier eine Original-Ferrari-Motorhaube an; bis zu meiner Erblindung gestern war sie BLAU ( siehe Bild ) [ zeigt blaue Motorhaube ]. ... Der Käufer hat ihn auch so verstanden ("Gerät funktioniert").
eBaY - Navi als defekt verkauft - Käufer will Geld zurück, weil Speicherkarte nicht geht
5 von 5 Sterne
Wollte direkt das gesamte Geld zurück erstatten. ... Aber Woher soll ich denn immer wissen, was die Käufer vom Gerät brauchen? ... Gerät lädt die Karte nicht vollständig?
Ich hatte Anfang Mai diesen Notstromer ersteigert: Notstromer und mich auf das Bild mit den Leistungsdaten verlassen und den Verkäufer auch gefragt hat er wirklich 6kw, Verkäufer meinte ja wie auf dem Bild zu sehen. ... Dann habe ich das Gerät in eine Fachwerkstatt gebracht zum Prüfen und schaue da, das Gerät hat nur 4PS anstatt 11PS, nur knapp 2KW anstatt 6KW. ... Der Verkäufer weigert sich das Gerät zurück zu nehmen.
Für mich als Käufer ist es jedoch selbsverständlich das er dazu gehört. ... Ich hätte einfach gesagt.. gute Frau, gib mir das Geld zurück und Du bekommst Deinen alten Schrauber zurück aber nach der Email nicht mehr. ... So kann ich als Käufer nur davon ausgehen das es sich um eine Darstellung des angebotenen Produkts handelt.
Kann er doch nicht einfach dran rum basteln und dann Geld zurück verlangen. ... Ich bitte Sie hiermit, mir das Geld zurück zu überweisen, da ich NICHT bereit bin, für ein defektes Gerät zu zahlen." ... Der Käufer droht ja damit an ebay zu eskalieren oder "rechtlich" vor zu gehen wenn ich das Gerät zurück schicke.
Die das defekte Gerät natürlich nicht hat .. ... Beispiel: VK verkauft einen Monitor "mit brilliantem Bild" als "defekt". ... Vgl. mein Beispiel mit "brilliantes Bild" oben.
Imho ganz klar der Käufer. ... Der Dummfug-Bauern-Nepper bietet ein Bild an, der Käufer ist der Meinung er bietet auf ein Gerät. ... Im Besten Falle schuldet der VK das Gerät und handelt in betrügerischer Absicht.
Nun wurde mir vom Käufer berichtet das er defekt sei und ich ihm das Geld zurücküberweisen soll, da er sonst rechtliche Schritte einleiten will, da er davon ausgeht das ich gewußt haben soll das er defekt ist, was ich aber nicht wußte. ... Ich würde dem Käufer das Geld zurückzahlen, die Ware erneut einstellen und natürlich wie oben beschrieben, ändern. Überleg mal, wenn es wirklich so erlaubt wäre, dann könnte man mit Schrottautos bares Geld machen.
Nach Erhalt des Receivers und Überprüfung bei meinem Sat-Händler auf Eingriff, geht das Geld 150,50 EUR und Porto an Sie zurück." ... Gleiche Software drauf, Gerät nicht aufgeschraubt, Siegel gebrochen, usw.... ... Habe ich mir mal zu Gemüte geführt, das zeigt ein ganz gutes Bild des Käufers.