Der Käufer meldete sich heute bei mir und schrieb das das Handy defekt sei. ... Am Montag schickt er das Päckchen wohl wieder zu mir. ... Das Gerät ist ja wie angeboten voll Funktionstüchtig.
ebay - Ware defekt erhalten
5 von 5 Sterne
Ich habe dann das Produkt neu verpackt und es an den Käufer zurück geschickt, da ich keinerlei weitere Reaktionen bekommen habe und ich mit einem kaputten Gerät nichts anfangen konnte. ... quote:Wenn das unsere Rechtsauffassung ist, dass defekte Waren für teures Geld verkauft werden können und der Käufer hat dann halt Pech gehabt, dann "armes Deutschland" Woher willst du denn wissen, dass das Gerät vor dem Absenden schon defekt gewesen ist? ... quote: Ich habe das Päckchen dann schon sicherer verpackt.
Oder sogar den Aufpreis für ein equivalentes Gerät verlangen? ... Ja Oder sogar den Aufpreis für ein equivalentes Gerät verlangen? ... Das ist wie mit dem unversicherten Päckchen und dem Freund, der mit bei der Post war.
Käufer x schreibt am 20.11.2013 Drucker defekt Fehler Nr. 5100 will Geld zurück. ... quote:Der Käufer hat schon beim ersten Schriftwechsel Schwierigkeiten mit dem Gerät bekundet... ... Käufer x schreibt am 20.11.2013 Drucker defekt Daraufhin hat sich der Verkäufer sogar noch die Mühe gemacht, dem Käufer den Fehlercode aufzuschlüsseln.
Hallo, habe in einer Auktion ein Samsung S4 welches als defekt deklariert war ersteigert. ... Ich kaufen massenhaft defekte Handys und ALLE versenden es als vernünftiges Paket oder Päckchen solide verpackt. ... 2. ) Das durch den Verlust sich verwirklichende Versandrisiko trägt grundsätzlich der Käufer/Empfänger.
Bei einem Päckchen gibt es halt keinen Nachweis. ... Hier hat er jedoch auch eine geeignete Alternative angeboten, die hat der Käufer nicht gewählt - somit könnte er wieder aus der Haftung sein. ... Als Käufer kannst du ERST alles lesen, ganz ohne Euphorie, was er anbietet.
Du hast trotz unversichertem Versand Sorge zu tragen, dass Dein Artikel unbeschädigt den Käufer zugesendet wird. Du hättest zumindestens den Taschenrechner grosszügig mit Polsterfolie in einer Warensendung oder in einem Päckchen versenden müssen. ... Und dann ist natürlich noch die Frage ob das Gerät tatsächlich bei übernahme schon defekt war.
@bahia machen Sie demnächst Bilder auf den der Käufer sieht auf was er bietet. ... Nach den ersten 6 Monaten ist die Beweislast jedoch beim Käufer. ... Bis jetzt ist noch kein defekt aufgetreten bzw. hat sich keine Tapete an der Wand aufgelöst.
Folgendes: ich habe vor ca. 4 Monaten ein Noztebook bei ebay deutich als defekt verkauft, Käufer hat pünklich bezahlt, ich habe das Gerät pünktlich versand. ... Der Käufer gibt gegenüber der Polizei an, das er das Gerät nie erhalten hat. ... Als Päckchen oder Paket?
Der Käufer trägt nur das Risiko des Verlustes. ... Also hafte ich auch für den Defekt für den GLS bzw. der Käufer möglicherweise Verantwortlich ist? ... Am 3.5.2005 von Campagnolo "Die Verpackung zeigt auch keine Schäden da sie überall mit Tesafilm zugeklebt war" Ich stell mir, bei so einer Beschreibung der Verpackung, das Päckchen so vor, als wäre mehr Tesa dran, als tatsächlich Päckchen.
Wenn Gerät als defekt verkauft (Formulierung??) kann Käufer erwarten, dass Gerät defekt und zB Blumen auf Notebook pflanzen. ... Du müsstest Dir das Gerät dann übergeben lassen und den zugesagten defekt herstellen,.
Dafür muss er Ihnen das Gerät zur Verfügung stellen. ... Zunächst muss der Käufer das Porto zahlen, erst wenn die Ware wirklich einen defekt oder einen Grund zur Nacherfüllung aufweist, muss dies der Verkäufer übernehmen. ... Ein Päckchen mit Nachweis kostet bei DHL 5,40 Euro, ein Paket sogar 6,90!
Am 1.8.2002 von Wischnek bin kein jurist, daher ohne gewähr: die sache hängt wohl davon ab, wie kompliziert das ding ist (simples monitording oder studiokonsole). meiner erfahrung nach, ist auch ein fachmann auf bestimmte infos aus dem manual angewiesen. wie auch immer: wenn das ding so komplex ist, dass der käufer ohne handbuch nicht klarkommt, dann ist das ding für ihn wertlos. die juristen sagen dann wohl, das eine wesentliche eigenschaft fehlt. das eröffnet die palette von minderung, rückgabe usw. was ist denn das für ein teil, ich kann ja auch noch mal auf die suche gehen. gruß martin Am 1.8.2002 von Moritz Kraft danke für dein angebot. zwei finden vielleicht mehr als einer... das gerät IST eine studiokonsole *schwitz* und zwar eine 16kanalige korg 168rc. wie gesagt: ich suche auf jeden fall weiter, ich möchte ihm durchaus zu einem manual verhelfen (verständlich, schließlich will ich das gerät nicht zurücknehmen, nachdem ich ENDLICH einen käufer habe... nu soll er auch glücklich werden mit dem teil...) ... [; ). --> "Was den Käufer angeht, so haben Sie ein Recht auf Nacherfüllung und seine Fristsetzung ist zu kurz." Am 1.8.2002 von guest123-574 ... hoffentlich geht das Päckchen vor Zeugen zur Post, sonst besser als Einschreibebrief!
Zur Auswahl stehen ja "DHL Postpaket" und "DHL Päckchen". ... Damit befindet sich der VK in Verzug. -- Editiert von cps am 26.04.2006 01:48:24 Am 26.4.2006 von Thomas.Newton Es gibt ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten: a) die Maschine war bei Ihnen schon defekt, sie haben es vielleicht übersehen b) die Maschine war beim Käufer defekt, sei es als Versandschaden, sei es weil er es selbst gemacht hat. ... Das Gerät ist ja nicht defekt also bestehe ich auf den Kaufvertrag.
Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer. ... Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer.... Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer.
Der Kaeufer will den "unversicherten" Versand. ... Käufer behauptet er habe es nicht bekommen!! ... Käufer behauptet er habe es nicht bekommen!!
als Päckchen? ... als Päckchen?" ... Ich erstatte den Versand,aber nur bei tatsächlichem Defekt.
Unverlangt zugesandt- wohin damit?
1 von 5 Sterne
Der Fall ist ja geschlossen, das Geld bei Franz, das alte Gerät bei Hinz. ... Das Gerät mit Fehlerbeschreibung haben wir auch erhalten. ... Zumindest nicht durch den Käufer.
Ist kein Zustand vereinbart, muss sie so sein, wie der Käufer es nach Art der Ware normalerweise erwarten kann. ... Aber der Verkäufer macht sich nur auf diesen einen Satz fest: "Die Kamera ist defekt und wird deshalb unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft." ... Er beruft sich immer wieder auf: "defekt verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
Deswegen wohl sehr erboßt schrieb mir der Käufer einige Tage später (inzwischen drei Wochen nach Erhalt der Ware) und behauptete nun, eines der gekauften Geräte sei so offensichtlich defekt, dass ich auch ohne das Gerät zu testen von dem Defekt hätte Kenntnis haben müssen. ... Und der Käufer wird ja nicht gezwungen auf den Artikel zu bieten. ... Als der Käufer das Gerät nun für diese 1,- DM erworben hatte und den Verkäufer dann wegen Versandkostenabzocke verklagte, entschied das Gericht, dass es sich auch bei 2000,- DM Versandkosten nicht notwendigerweise um Abzocke oder Betrug handle, sofern der Warenwert höher ist als Kaufpreis und Versandkosten zusammen.