Sollte der Artikel angemessen verpackt worden sein und dennoch beschädigt worden sein, wäre es Sache des Kunden. § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Würde dem Käufer die möglichen Ansprüche gegen die DHL abtreten. ... Jedenfalls erscheint es hier, das die DHL nicht sorgfältig genug mit dem Paket umgegangen ist, ein reines "Fallen" kann nicht diesen Schaden verursacht haben. ----------------- "" -- Editiert am 06.11.2009 10:42 Am 6.11.2009 von Harry van Sell Es las sich so, als habe der Käufer die Nachnahme bezahlt, das Paket in Empfang genommen und erst wesentlich später den Schaden bei DHL reklamiert?
Käufer hat nach Empfang reklamiert das Paket wäre Beschädigt und von DHL zugeklebt gewesen. ... Ich habe DHL kontaktiert und Rückinfo bekommen: Käufer solle bei DHL Station Paket zeigen oder Abholen lassen. ... Hat man jedoch eine ungeeignete Verpackung (z.B. gebraucht, zu schwach dimensioniert, ...) gewählt, haftet der Verkäufer für daraus resultierende Schäden.
Selbst wenn DHL den Schaden mit deinem VK regulieren würde!!! ... Dann kannst du den Schaden mit DHL abwickeln und die Kommunikation geht auch nur zwischen dir und DHL... ... @lesen-denken-handeln Wie würdest du denn diesen Fall bewerten. - ebay Auktion - Notebook - Käufer zahlt mit Paypal - nach ca. 4 Wochen Reklamation des Käufers, da in einer Ecke des Bildschirms ein heller Fleck ist - Verkäufer hat Zeuge, dass kein heller Fleck vorhanden und verweigert Rückabwicklung - Käufer stellt Käuferschutzantrag bei Paypal - Verkäufer verweigert die Annahme des zurückgeschickten Notebooks - Paypal bucht Käufer den kompletten Betrag zurück - Verkäufer verklagt den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises - Das Notebook wird nicht vom Gericht geprüft, Zeugen werden aber gehört Nach dem was du geschrieben hast, sollte doch der Käufer zu 99,99% vor Gericht verlieren, da der Käufer dem Verkäufer das Geld gestohlen/geklaut hat.
Darauf kam die Antwort, dass die Käufer den Schaden melden muss. ... Der Verkäufer ist nun am Zug, denn er allein ist Vertragspartner der DHL, er hat den Schaden zu melden und abzuwickeln. ... Ein privater Käufer bei einem privaten Verkäufer?
Wer kommt für den Schaden auf?... Der Schaden wurde von DHL Voll ersetzt! Am 14.7.2008 von thewooder 'Der Schaden wurde von DHL Voll ersetzt!'
Das DHL Paket (versichert bis 500 €) hat der Käufer erhalten, jedoch beschädigt (nachverpackt durch DHL) und ohne Inhalt. ... Da du privater Verkäufer bist geht das Versandrisiko auf den Käufer über. ... Alles hängt von der Art der Lieferung der Marken ab. hier wurde ein Schickschuld vereinbart. d.h. der Verkäufer schickt die gekaufte Ware per Transport an den Käufer. § 447 Abs.1 BGB legt fest: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Auskunftpflicht VK an Käufer bez. Transportschaden
3,33 von 5 Sterne
Käufer ist davon überzeugt, dass der Schaden an der viel zu mangelhaften Verpackung des VK gelegen hat. ... Hat der Verkäufer in dieser Sache nicht Pflicht, dem Käufer Auskunft zu geben? ... Ich will nämlich erstens Widerspruch gegen die Ablehnung von DHL einlegen, und zweitens was noch viel wichtiger ist, die exakte Begründung von DHL haben,warum der Schaden abgelehnt worden ist.
Was kann ich jetzt tun, um den Schaden ersetzt zu bekommen? Danke für Die Hilfe, Herodot Am 1.2.2011 von Harry van Sell Laut Gesetz trägt der Käufer das Transportrisiko, sofern der private Verkäufer nicht erklärt hat bis zur Übergabe an den Käufer haften zu wollen. ... Hat nur 10 Minuten gedauert und kann ja nicht schaden...
Danke für Eure Hilfe Am 25.4.2007 von Matthias76 Naja, der Verkäufer ist seinen Pflichten mit Abgabe des Pakets bei DHL nachgekommen. ... Weshalb sollte er nun Geld erstatten bevor er den Schaden von DHL ersetzt bekommt? ... Sind es z.B. 500 e, dann würde ich als Verkäufer auch erst warten, bis die Kohle von DHL da ist, bei 20 € würd ich dem Käufer sofort das Geld überweisen.
In der Auktion hat der Verkäufer keine Angaben zum Versand gemacht, außer der Auswahlmöglichkeiten die von ebay vorgegeben werden, wo ich eben DHL Paket ausgewählt hatte. ... Hätte ich als Käufer mir das Angebot genauer anschauen sollen oder nachfragen sollen, ob die Ware versichert verschickt wird oder steht der Verkäufer in der Pflicht, die Ware beim Versand aussreichend zu versichern? ... Du brauchst also den Verkäufer nicht dazu, den Schaden geltend zu machen. ----------------- "" -- Editiert asap am 14.01.2014 21:03
Grundsätzlich hat der Verkäufer die Einlieferung nachzuweisen. ... Insofern ist ein Päckchen, eigentlich kann es sich nur um ein DHL Päckchen handeln, andere Versandunternehmen haben so etwas gar nicht mehr im Programm, fast schon ungeeignet, weil man praktisch nie eine Einlieferung nachweisen kann, es sei denn, man hätte Zeugen. http://www.123recht.net/Verlorenes-P%C3%A4ckchen-%29-__f244040.html Außerdem war ein Paketversand vereinbart, für ein DHL Päckchen gibt es aber eine eigene Versandkategorie "DHL Päckchen". ... Man ist ohne Grund vom vereinbarten Versand abgewichen. § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Diese Angabe wird für Verkäufer ab 01. ... Jetzt ist nur ein weiteres Problem aufgetreten...Der Käufer weigert sich strikt bei DHL den Schaden zu melden und wenn er es nicht macht,dann sehe ich nichts von dem Geld wieder.Und woher soll ich wissen, dass er den Fernseher nicht kaputtgemacht hat?... Am 11.1.2007 von Mia21286 Hallo, nochmal zu DHL:Ich muss nicht zu DHL gehen, derjenige, der das Paket erhalten hat muss den Schaden MELDEN;alles weitere würde mit mir geklärt werden.Er weigert sich jedoch zu DHL zu gehen.Ich war bereits da, und die haben mir halt gesagt, dass er den Schaden melden muss.
Der Verkäufer schrieb mich an und meinte es sei ein Schwarzer Streifen zu sehen. ... Erfahrene Verkäufer versiegeln Ihre Ware vor dem Versand, damit der Käufer nicht nur seine defekten Innereien austauscht und du kannst es nicht beweisen. ... Im Allgemeinen muss die Ware so sicher verpackt sein dass ein fall aus 1,10 m Höhe keinen Schaden an der Ware verursacht (z.B.
Stress mit Käufer
5 von 5 Sterne
Habe dem Käufer gemailt, dass er mir dann bitte Fotos schicken soll damit ich nach DHL kann und einen versand schaden melden kann.Mein Fehler war es definitiv ist. ... Wäre es auf dem Transport beschädigt worden oder Teile entwendet worden, obwohl angemessen verpackt wurde, wäre es das Risiko des Käufers. § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. ----------------- "" Am 2.12.2009 von Harry van Sell quote:Er hat mich zwar jetzt bei ebay gemeldet Er hat einen Fall geöffnet? ... Der Verkäufer hat Zeugen 2.
Bist du Privat-Verkäufer, genügt dann der Nachweis des Versands. Dem Käufer dann entsprechend ein "Bei DHL wurde eine Nachforschung gestartet. ... Schaden kann es nicht, von DHL einen Nachweis zu erhalten, ein Paket an die korrekte Adresse versandt zu haben. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
Verkauft ein privater Verkäufer auf eBay einen Artikel und bietet dem Käufer einen versicherten sowie unversicherten Versand an, haftet der Verkäufer bei Verlust der Sendung nicht selbst wenn der Käufer die sichere Versandmethode PayPal wählt soweit der Verkäufer die Einlieferung der Sendung beweisen kann. ... Bei der Bezahlung wählte der Käufer den Versand als DHL Päckchen und bezahlte den Gesamtbetrag über PayPal. ... -- Editiert von ia92 am 30.07.2018 11:55 Am 30.7.2018 von guyfromhamburg BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Melde DHL diesen Schaden und begehre Schadensersatz. ... Melde DHL den Schadensfall oder frage den Verkäufer nach dem Aktenzeichen dort. Sobald DHL sich dazu äußert, verweise auf die Versicherung und sehe zu, dass dem Käufer dann aus der Versicherung der Schaden bezahlt wird.
Artikel wird per DHL Packet was sehr gut gepolstert ist Verschickt. ... Darauf Antwortet der Verkäufer das die Mängel vor den Versand nicht aufgetreten sind und bietet den Käufer an die DHL Packet Versicherung in Anspruch zu nehmen, den Artikel selber zu reparieren da es wahrscheinlich nur mit ein kleinen Zeitaufwand und keinen Kosten verbunden ist oder ihn zurück zu schicken und der Verkäufer Versucht ihn zu Reparieren. ... Ein gewerblicher Verkäufer kann das nicht.
DHL wird hier auch nicht für Transportschäden aufkommen ... oder ? ... Wenn es erst später heruntergefallen sein sollte, könnte das theoretisch beim Verkäufer oder beim Käufer passiert sein. ... Die Verpackung war einwandfrei laut Käufer. ** Mit Sicherheit wird DHL NICHT für den Schaden aufkommen. ***** > schreiben sie dem käufer doch mal das er ihnen das gerät zuschicken soll, sie würden dann anhand der imei-nummer sehen ob es sich um das verkaufte handy handelt, prüfen ob das display wirklich defekt ist u. ggf. nachbessern - es soll schon leute gegeben haben die so versucht haben vom VK ihr defektes handy bezahlt zu bekommen. ** Würde ich nicht machen, das führt nur zu unnötigen Komplikationen, wenn es eben tatsächlich das eigene beschädigte Handy ist.
Jetzt letzten Montag den 10.10.2016 habe ich den Fernseher über DHL versendet. ... Der Käufer hat bereits schon am Donnerstag ein Konflikt eröffnet. Als ich bei DHL angerufen habe, hat man mir gesagt, das der Käufer sprich Empfänger des Pakets zum nächsten DHL-Shop gehen soll (innerhalb von 7 Werktagen) und ein Nachforschungsantrag stellen soll.