ViewItem&ih=003&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=130042442007&rd=1&rd=1), bei der Lieferung stellte ich fest, dass die Brücke (ein für mich entscheidender Teil des Pakets) nicht komplett war; von der aus vier Teilen bestehende Brücke waren nur zwei vorhanden. ... Der Verkäufer hätte als Beschreibung "Brückenteile" oder "Brücke, nicht vollständig, siehe Foto" o.ä. liefern müssen. ... Am 13.11.2006 von Thomas.Newton Da würde ich als Duplo-Nichtkenner eher dem Verkäufer recht geben.
Recht wirst Du haben, das Foto entspricht nicht der Beschreibung, an der Beschreibung kannst du den festnageln. ... Wenn du bereit bist, dir das zuzumuten -> dann Attacke -> Reklamation -> Nacherfüllung verlangen -> am besten per Einschreiben - Rückschein, Frist setzen -> nach Datum bestimmen -> passiert nix, befindet sich der Verkäufer in Verzug -> Rechtsanwalt! ... Auch wenn noch so oft da steht dass das Teil in rot ist kann man darauf warten bis die erste Frage über ebay kommt ob es das Teil auch in rot gibt.
Während der Aktion versuchte ich mehrmals mit der Verkäuferin Kontakt aufzunehmen (wegen Foto), die Emails kamen immer zurück, mit dem Hinweis die Mailbox von der Verkäuferin wäre zu überladen. ... Das war teil des Kaufvertrages, und der Vertrag ist zu den angegebenen Bedingungen gültig. Wenn der Verkäufer sich weigert den Sattel "auf Probe" zu verschicken (nach Anzahlung von 200€) oder den Sattel nicht zurücknimmt wenn er nicht passt dann wird er Vertragsbrüchig.
Der Verkäufer weigert sich jedoch und will mir nur einen Teil des Betrages zurücküberweisen. ... Damit bleibt allein das Foto hinsichtlich des Zustandes und die Angaben zum Lochkreis. ... Im Ergebnis ist es billiger, zu nehmen, was so ein Verkäufer freiwillig zahlt und fertig.
Das wird nun an den Verkäufer zur Stellungnahme weitergeleitet. ... Ich finde diesen Verkäufer schon ziemlich dreist. ... Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen Teil ihrer Fähigkeiten verliert.
Zur Überprüfung sollte dazu ein Foto der gelieferten Typenbezeichnung und der Seriennummer reichen. ... Vielleicht will der TE das Teil ja dort einsetzen, wo es erlaubt ist. ... Zitat:Vielleicht will der TE das Teil ja dort einsetzen, wo es erlaubt ist.
----------------- " " -- Editiert von benson am 15.09.2006 12:59:01 Am 15.9.2006 von nada2 Wenn diese gravierenden Mängel tatsächlich vorhanden sind, bestehe auf Umtausch oder der Verkäufer bezahlt die Reparatur. ... ----------------- " " Am 18.9.2006 von catwelatze @ benson das verstehe ich nicht ganz. klar prüfe ich ein auto bei einem privatkauf vorher. nur ist das bei einem internetkauf etwas schwierig. daher muss die beschreibung den zustand schon korrekt wiedergeben. und der satz irrtümer und änderungen vorbehalten greift hier überhaupt nicht. ich biete etwas als top zustand an, versende dann schrott und sage dann: oh, sorry, war ein irrtum . habe ja aber geschrieben, dass irrtümer und änderungen vorbehalten sind. hast du halt pech gehabt. nein, wenn das teil in dem beschriebenen zustand ist, entspricht es schlicht und einfach nicht der beschreibung und berechtigt zum rücktritt vom kaufvertrag. Am 18.9.2006 von hera da muss man catwelatze absolut zustimmen.. denn bei einer internetauktion ist das foto und die beschreibung des artikels bindent!!
Alles andere beruht, wenn ein Verkäufer das akzeptiert, auf eine nachträgliche Einigung. ... Die Jacke habe ich heute aus der Waschmaschine geholt und erst da fest gestellt, daß an der Unterseite der Ärmel die Nähte und ein Teil der Innenseite mit aufgerissen sind, welche vermutlich noch von einem Sturz herrühren oder vom Waschvorgang herrühren...? ... Sie haben auch von der Innenseite ein Foto eingestellt, da hätte Ihnen dies wohl auffallen müssen.
Nach dem ersteigern viel mir auf, das im oben Teil der "Werbung" die in den technischen Daten angegebene Loggerfunktion nicht erwähnt war und das Artikelfoto eine Aufschrift "SiRF star III" zeigt obwohl ein anderer Chipsatz versprochen wurde. ... Am 7.10.2008 von alcosmart Der Verkäufer bietet Rüchtritt, ohne die Rücksendkosten zu erstatten. ... Diesen hat der Verkäufer auch im Angebot.
Folgend wurde noch auf einem Foto das ausgepackte Telefon mit seinen Zubehärteilen gezeigt, und der Lieferumfang am schluß der Produktseite aufgeführt. ... Dieses Teil ist nich mehr unter normalen Aufwand zu beschaffen. Nach Mitteilung an den Verkäufer mit den Möglichkeiten mir das Teil zu beschaffen oder das Gerät zurück zu nehmen stellte der sich "doof" und schrieb das ist gekauft wie beschrieben.
Auf dem Foto selbst, kann ich keinen Bügel sehen, wenn ich wissen will ob er mit dabei ist, frage ich den Verkäufer! ... Der Überrollbügel ist Teil der Standardausführung des Gestells ist. ... Wenn ich das Foto richtig deute, fehlt der System(Hand)griff.
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer sich nun mit den Fotos der Beschädigungen an den Versender werden muss. ... Bist du der Käufer oder der Verkäufer? ... Denn dann ist der Verkäufer aus dem Schneider, denn der Nachbar ist dann in der Haftung.
Auch auf dem Foto zur Auktion wird der komplette Lieferumfang dargestellt. ... Dennoch habe ich nach einem fehlenden Teil gesucht und es auch gefunden. ... Jedenfalls hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrags erfüllt, alles andere ist Kulanz. -- Editiert am 16.03.2009 22:11
Das Foto, das er dem Angebot hinzufügt, wurde aus dem Internet gezogen, entspricht aber dem Gegenstand. ... Manche Verkäufer wissen selbst nicht,dass sie Plagiate verkaufen. ... Nehmen Sie das Teil zurück, erstatten das Geld, Sperren den K für Ihre weiteren Auktionen, geben zu der neg.
Es war auch ein Foto dabei, doch dieses hatte eine zu schlechte Qualität, um darauf die optischen Schäden erkennen zu können. ... Die Situation sieht jetzt folgendermaßen aus: Ich habe heute eine Mail von dem Verkäufer bekommen. ... Es ist nicht Ihr Risiko, dass der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt, Sachen entgegen der Tatsachen schönredet usw.
Ein anderes mal haben Sie einfach den Fall geschlossen, obwohl am gekauften Gerät ein wichtiges Teil fehlte, welches aber auf dem Foto abgebildet war. ... Anzeige machen und dann muss der Verkäufer erstmal beweisen das ein Handy drin war..Vielleicht hat ja Fotografiert wie er den Stein rein gemacht hat :-) Am 8.11.2008 von guest123-2129 --- editiert vom Admin Am 8.11.2008 von bogus1 Ein Foto kann doch überhaupt kein Beweis sein, auch für Quelle nicht. ... Ein Foto beweist nur, dass ein Foto gemacht wurde...
. *** Verkäufer schrieb am 13.1 per Mail. ... +++ *** Verkäufer schrieb am 13.1 per Mail. ... Es gibt nun zwei Ausreden für den Verkäufer: 1.
Wenn ich ein Auto verkaufe und auf dem Auktionsfoto steht daneben noch ein Motorrad, ist das dann auch Teil der Auktion? ... Am 15.5.2007 von guest123-2065 --- editiert vom Admin Am 16.5.2007 von mega Ich denke eher, dass die Karte Teil der Auktion war, wenn sie deutlich erkennbar auf einem Foto zu sehen ist, das dafür gefertigt wurde, die angebotene Ware zu illustrieren. ... Falls die Karte nicht geliefert wird, würde ich das beim Verkäufer reklamieren.
Ich habe den Verkäufer unverzüglich nach ankommen des Paketes und Tests darüber informiert und das Foto gleich mitgeschickt. ... Nun will ich natürlich nicht auf dem Teil, was immerhin 100€ gekostet hat sitzen bleiben. ... Nimmt man aber eine Taschenlampe und hält diese dagegen sieht man es wie auf dem Foto.
Die Artikelbeschreibung war sehr kurz ("original Kingston RAM 128 MB", darüber hinaus gab es ein Foto des Aufklebers. ... Dies hat der Verkäufer meiner Ansicht nach eindeutig unterlassen. ... Der Verkäufer ging auch nicht auf mein Angebot einer gütlichen Einigung ein (teilw.