Dann trägt er das Versandrisiko und es gibt eine gesetzliche Gewährleistung. ... Der Einschaltkontakt am Gerät ist abgebrochen, dadurch lässt sich das Gerät nicht mehr einschalten. ... Ich weiß, dass ich VK eine Nachbesserung ermöglichen muss, aber bei dieser unzuverlässigen Person möchte ich nicht das Handy zurückschicken, solange VK mein Geld hat.
Ich habe bei Ebay ein Handy per Überweisung gekauft. ... Nun zu meiner Frage bezüglich des Deutschen Rechts: Der Vekäufer hat die Gewährleistung und Rücknahem ausgeschlossen, was sein gutes Recht ist als Privatperson. ... Um welchen Betrag [in Geld] sprechen wir hier?
2.Kann ich mein Geld zurück verlangen?... Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. ... Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist es rechtens das der Käufer das Geld zurückverlangen kann? ... Ist es rechtens das der Käufer das Geld zurückverlangen kann? ... Der Ausschluss der Gewährleistung würde "nur" bewirken, dass der Käufer nicht nur beweisen müsste, dass das Handy bei Gefahrübergang mangelbehaftet war, sondern dass der Verkäufer davon wusste (Arglist nach § 444BGB).
Lassen Sie sich das Gerät zuschicken. ... gerade wenn ich garantie und gewährleistung ausgeschlossen habe ? ... gerät annehmen, oder nicht ??
Wenn ich das Gerät zurücknehmen, kann ich doch verlangen das er mir erst das Gerät zusende bevor ich ihm das Geld erstatte oder? ... Wie "alt" ist denn das Handy? Sind die zwei Jahre Gewährleistung durch den Hersteller bereits erloschen?
Der nette Herr Kriminalkommissar wünschte ihr dann viel Glück, auf dem zivilrechtlichen Wege an ihr Geld zu kommen & schätzte die Aussicht auf irgendein Feedback bzgl. ... B. dass das Handy einwandfrei funktioniert oder Ähnliches? ... Er hat wie die meisten Gewährleistung und Co ausgeschlossen, aber das bedeutet ja nicht, dass er deswegen defekte Ware (bei Lieferung defekt, Lieferschaden kanns net sein, Umverpackung top, Gerät gut wattiert eingepackt, auch keine Macken) als intakte verkaufen darf, wäre ja noch schöner.
Du hast zwar jegliche Gewährleistung ausgeschlossen aber du musst die WSare Sachmängelfrei übergeben. ... die ware hat keine mängel. da sind keine überdimensionalen kratzer... nur gebrauchspuren, kleine schrammen, die auf jedem gebrauchten handy sind. es geht hier darum, dass der käufer das gerät eventuell beschädigt hat und jetzt ausflüchte sucht. ... er has mir ja zurückgeschickt und will jetzt sein geld wieder...
Handy als defekt verkauft, jetzt Probleme
5 von 5 Sterne
Der Verkäufer schrieb in seinem Angebot das das Handy vor dem auseinanderbauen einwandfrei funktionierte und jetzt kaputt ist. desweiteren schrieb er noch Zitat: "Da ich es als defekt als Privatanbieter verkaufe, gebe ich keine Garantie, Gewährleistung, die Rücknahme ist ausgeschlossen." nun behauptet Person B (Käufer) das er sein Geld zurück will da das Handy einen Wasserschaden hatte und nicht durchs auseinanderbauen defekt gegangen sei. ... Imho sollte wenigstens geschildert werden, was passiert ist (Handy ist runtergefallen, Handy wurde beim auseinanderbauen beschädigt) und was jetzt nicht mehr funktioniert (geht überhaupt nicht mehr an, Display flackert, Akku lädt nicht). ... Da der Käufer in der Beweispflicht ist, würde ich Sheldon_Cooper zustimmen, er wird nicht nachweisen können, wann und durch wen der Schaden entstanden ist (kann ja er selbst gewesen sein, oder beim Transport, wer weiß). quote:und das es selbsterkärend ist wenn man ein Gerät reinigt das auch minimal Flüssigkeit dazu verwendet wird Derart würde ich mich hingegen nicht äußern, das kommt ja einem Geständnis nahe.
Bevor ich an einem solch empfindlichen Gerät selbst "bastel' " nutze ich doch meine Garantie, diese Möglichkeit hatte der Käufer. ... Bevor ich an einem solch empfindlichen Gerät selbst "bastel' " nutze ich doch meine Garantie, diese Möglichkeit hatte der Käufer. ... Ein einfacher Ausschluss der Gewährleistung wäre die richtige Methode gewesen.
Als dann nach einer Woche das Geld gutgeschrieben wurde, verpackten wir das Handy sehr sicher und ordentlich. ... Und Sie will das Geld fürs Handy zurück oder das Geld um es reperieren zu lassen! ... Ich bin mir sicher, dass der Grund entweder der sein könne - ihr gefällt das Handy nicht - sie hat es selbst kaputt gemacht - sie will das Geld und das Handy?
Rubrik: Handy Dummies Nokia quote:Das wohl genialste Teil der Welt Das Gerät ist nagelneu, befindet sich in der originalen Verpackung und wurde noch nie ausgepackt! ... EU-Recht zustehende Recht auf Garantie und Gewährleistung. ... Habe Rubrik "Handy Dummys" benutzt.
Da ich ihm leider nicht helfen konnte, will er nun das Handy zurückschicken und sein Geld wiederhaben. ... Wenn er sich so sicher ist das er den braucht dann wird er ja wohl auch wissen was der für eine Funktion hat und wie Sie Ihm den besorgen können. -- Editiert von thomasovic am 18.01.2006 17:26:13 Am 18.1.2006 von deltakilo @Thomasovic Der Code sperrt das ganze Gerät wenn er DREIMAL falsch eingegeben wurde - hatte das selbe Problem mit meinem Siemens Gerät. ... Am 18.1.2006 von +Olga+ Also, ich würde mir mal vom K gaaanz ausführlich und genau erklären/beschreiben lassen wann genau das Gerät welchen Code verlangt.
Handy Ausstellungstück
5 von 5 Sterne
Jetzt alle Daten von Handy........^^ Wieder Beschreibung: "Bitte Beachten!! ... Ich gewähre KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung und schließe ein Umtauschrecht aus. ... ViewItem&item=270574533284#ht_2366wt_1137 => und klein im Fußnotengewusel: quote:Das angebotene Gerät ist ohne funktionen und ohne Zubehör es dient als Ausstellungsstück.
Einem unbedarften Käufer wird hier suggeriert, daß er ein neues Handy kaufen kann. ... D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. ... Mit der Ausnahme von defekten Geräten ist ein "Gerät das nichts kann" allerdings kein Gerät, da sich der Begriff Gerät nunmal über das Können der Sache definiert. quote:..Gegenstand und/oder eine Gruppe von Gegenständen, mit denen etwas bearbeitet, hergestellt oder bewirkt werden kann .
Hallo, es wurde über Ebay ein iPhone verkauft (Privatverkauf, das Gerät wurde als gebraucht verkauft unter Ausschluss der Rücknahme, Erstattung, Garantie oder Gewährleistung). ... Wenn ich Ebay bzw. den Paypal-Käuferschutz am Telefon richtig verstanden habe, muss er nur dieses Gutachten vorlegen, dass das Handy wirklich defekt ist und dann muss ich ihm das Geld erstatten. ... Verursacht der Käufer innerhalb von 45 Tagen nach Auktionsende einen Defekt am Gerät und hat mit Paypal bezahlt, hat er alle Möglichkeiten, das Geld zurückzufordern, wenn er behauptet der Defekt wäre wissentlich verschwiegen worden....
Wie stehen meine Chancen damit über einen Anwalt mein Geld zurück zu bekommen, bzw hat schon jemand ähnliches erlebt? ... Kommt er dem nicht nach, was ja fast anzunehmen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten und schickst ihm das Handy zurück und er muss Dein Geld (+Versandkosten)zurücküberweisen. ... Laut Beschreibung ist das Gerät ja gebraucht, aber in optisch einwandfreiem Zustand.
Nach 4 Wochen kommt nun ein Mail, daß das Gerät nicht mehr funktioniere und er umgehend das Geld zurück möchte. ... Vollmer Am 9.10.2002 von Scharnhorst Sehr geehrter Herr Vollmer, wenn Sie als Privatmann ein gebrauchtes Handy versteigern, sind Sie verpflichtet eine Gewährleistung von 1 Jahr einzuräumen, sofern Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben. ... Ist dem Käufer das Handy also runtergefallen, sind Sie selbstverständlich nicht zur Gewährleistung verpflichtet (immerhin hat es 4 Wochen funktioniert).
Unverlangt zugesandt- wohin damit?
1 von 5 Sterne
Der Fall ist ja geschlossen, das Geld bei Franz, das alte Gerät bei Hinz. ... quote:Der Fall ist ja geschlossen, das Geld bei Franz, das alte Gerät bei Hinz. ... Fakt ist: Geld und Handy behalten geht beides nicht. 2 Möglichkeiten: A) Handy wieder zurückschicken (keine gute Idee, siehe Ausführungen von ldh und mir).
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel am Kaufgegenstand. ... Heute ist das Gerät angekommen. ... Tut sie das nicht, vom Vertrag zurücktreten und Geld zurückfordern.