Und 2. hat er ja auch erst sein Geld von mir bekommen bevor er mir das gebrauchte Gerät zugeschickt hat. ... Er hat das Recht die Ware zu begutachten bevor er ihnen was zurückzahlt. Ein Recht ihr Geld vorab zu bekommen haben sie da nicht.
Ebay Artikel ersteigert, kam mit Transportschaden
5 von 5 Sterne
Wir haben den Händler direkt kontaktiert und er meinte, das Gerät wird wieder abgeholt und er würde uns das Geld zurück erstatten. ... Mit 50€ gebe ich mich nicht ab, für die starken Transportschäden. Was für Recht habe ich nun?
Ich habe alles schön verpackt und habe das Gerät mit DHL versendet. ... Der Käufer meint nun, das es sich um einen großen Transportschaden handeln muss. ... Bei einen Transportschaden, hätte er sich kümmern müssen, da er den Kkarton annimmt.Richtig?
., ob ich mein Geld je wiedersehe, ist aber fraglich. ... Der Einschaltkontakt am Gerät ist abgebrochen, dadurch lässt sich das Gerät nicht mehr einschalten. ... Und da ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann, ging das Gerät vorher wahrscheinlich auch nicht.
Habe meinen Verkäufer nun schon mehrmals per Mail ermahnt mir das Geld zurück zu überweisen. ... Das Gerät ist damals nach der Prüfung durch die Post automatisch wieder and den Absender zurückgegangen (VK meines VK´s). ... Am 20.12.2004 von psst Zunächst einmal Antrag auf Käuferschutz stellen : Ob es sich tatsächlich letztendlich um einen Transportschaden handelt , haben Sie nicht zu beurteilen - Ihr Recht ist es , eine einwandfreie Ware zu erhalten , dafür haben Sie bezahlt - der erhaltene Artikel entsprach nicht der Besschreibung - fertig...
Andernfalls: Ja, der K hat ein Recht, Dir das Gerät zurückzusenden und sein Geld einzufordern, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. ... Du kannst den Kauf wandeln, der K bekommt sein Geld inkl. ... Einen Transportschaden hätte wohl der K zu verantworten bei einem Privatverkauf.
Nachdem der Käufer das Gerät 1 1/2 Wochen bei sich hatte behauptete er plötzlich, das Gerät wäre Defekt und er wolle sein Geld zurück. ... Sie haben doch das Recht, die Reklamation des K zu prüfen! ... Transportschaden haftet.
Wenn ich mich recht entsinne, ist es Aufgabe des VK den Schaden bei der Post zu melden und nicht du! ... Am 19.9.2006 von Tinnitus Der Verkäufer bekommt jetzt u.U. auch kein Geld von DHL, da du die Frist nicht eingehalten hast. ... Ich glaube, dass das Gerät schon vorher kaputt war.
Wer ist denn jetzt im Recht ? ... E. einen Transportschaden ausschließen. ... 2., Haben Sie eine Möglichkeit feststellen zu lassen, dass das Gerät nicht durch einen Transportschaden beschädigt wurde?
Schon seltsam dass das Gerät nun noch in der angeblich steckerlosen Garage gelaufen ist in der es schon seit Monaten steht?!? ... Wir bekommen (natürlich auch nicht umsonst) ein "Gutachten", dass den Schaden beschreibt und in dem direkt auch steht, dass dieses KEIN Transportschaden ist. ... Wir werden dieses nun einem Anwalt übergeben (auch wenn der Streitwert recht gering ist) - aber ohne Ärger kommt der Verkäufer mir nun nicht mehr raus.
Ich habe freundlich reagiert, das dies von mir kurz vor den versenden noch benutzt wurde (Daten sichern) und es ein Transportschaden sein könnte. ... Sein Gerät, sein Problem Zitat (von Margodok):Oben beim Gebot sichtbar: Keine Rücknahme, deutlich angezeigt. ... Zitat (von Margodok):und es ein Transportschaden sein könnte.
Und Sie will das Geld fürs Handy zurück oder das Geld um es reperieren zu lassen! ... Wenn die Reklamation nicht berechtigt ist, senden Sie das Gerät wieder an die Käuferin, nachdem sie Ihnen das Geld für den erneuten Versand bezahlt hat. ... Und selbst wenn wir jetzt ein defektes Gerät zurückbekommen, denke ich kaum, dass sie es losschickt bevor wir das Geld überwiesen haben und dann haben wir wahrscheinlich gar nichts mehr...
Ein Fachhändler vermutet einen Transportschaden bzw. einen Defekt der Playstation vor dem Versand. ... Wenn er sagt das Gerät funktionierte dann muss es bei ihnen auch funktionieren, mind. einmal Sie haben also Anspruch auf ihre komplettes Geld zurück. ... Recht hin oder her.
Das Gerät funktionierte wie in der Beschreibung erwähnt einwandfrei. ... Nun meldete er sich gestern erneut und teilte mir mit, dass das Gerät von seiner Firma getestet worden ist, es am Display erhebliche Mängel hat und er sein Geld zurück haben will (inzwischen sind seit Auktionsende fast 4 Wochen vergangen). ... Eine Reklamation als Transportschaden wird nun auch nicht möglich sein, da er das Paket sicherlich schon vor mehr als einer Woche erhalten haben muss.
Wenn nicht muss ich den erwähnten Anwalt wohl doch bemühen :/ Am 2.11.2006 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 2.11.2006 von TobyKG war vermutlich schlecht formuliert, aber irgendwie muss man doch zu seinem Recht kommen daß man das was man bezahlt hat auch erhält und nicht ein kaputtes Gerät Am 2.11.2006 von Klagdichreich So schlecht war das doch gar nicht formuliert. ... Beweislast für Transportschäden liegt nicht beim Verbraucher AG Fürstenwalde, 9.6.2005, 15 C 147/04 http://www.shopbetreiber-blog.de/?... Geld in +3 - 7 Tagen zurückfordern.
Ich habe das Geld im Voraus bezahlt. ... Laut Verkäufer bekommen sie ja ein neues Gerät sobald er Bescheid von der Post bekommen hat. ... Ansonsten ist der e-shop auf jeden fall eine Firma und Sie haben das Recht auf ein Ersatzgerät.
Ich kenne mich eigentlich auch recht gut mit Rechnerbastelei aus und "falsch formatieren" kann man eigentlich nicht. ... Ich hatte eigentlich schon mal sowas ähnliches, wo ich ein Mainboard für 35 € verkauft hatte und auch der Käufer dann mit dem angeblichen "Fachmann" ankam und mit dem Anwalt drohte, allerdings ging es da ja um weitaus weniger Geld und die entsprechende Person hat sich nicht auf eine solch aggressive und bösartige Weise wie mein jetziger "Kunde" geäußert. ... Am 2.3.2006 von Blind-Passenger Nachtrag: Er schreibt auch, er hätte das Gerät vor Zeugen das erste Mal in Betrieb genommen und da hätte es nicht richtig funktioniert.
Ich wollte die Ware wegen dem Defekt zurück geben und mein Geld zurück haben. ... Gerät vom Netz nehmen und einmal auspusten. ... Wann wurde das Gerät urpsrünglich gekauft?
Aber auch bei einem Transportschaden bist Du selbst als Privater NICHT immer aus der Haftung(Gefahrenübergang). ... Gruss Am 15.10.2008 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Der Käufer hat Recht. ... Am 15.10.2008 von MarkusMa > "Der Käufer hat Recht.
Die Verkäuferin will das Gerät zurück und Herr X das Geld erstatten. ... Es hat lange gedauert solch ein Gerät zu finden. Herr X besteht auf sein Recht und möchte das Gerät so wie beschrieben.