explizit ausgeschlossen sein oder reicht es einfach zu schreiben.... ... dies ist ein Privatverkauf.... oder dies ist ein Privatverkauf, kein Umtausch.... ist dann die Gewährleistung von 2 Jahren trotzdem gegeben? ... Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. ... Die Kosten dafür, zahlt der Käufer in der Regel selbst, es sei denn, der Gutachter wäre in einem Verfahren vom Gericht bestellt worden.
Hallo Ich habe einen defekten Druckkopf wegen Gewährleistung zum Händler eingesendet. ... Also habe ich die Gewährleistung in Anspruch genommen und der Händler musste widerwillig nachbessern. ... Ich wusste ja vom ersten Umtausch das der Händler sich vermutlich wieder quer stellt und habe sicherheitshalber den DK vor dem Versand vorab noch mal Fotokrafiert.
Reicht diese Formulierung eines privten eBay Anbieters, um die Gewährleistung (!) ... Rücknahme und Umtausch sind ausgeschlossen." ... Aber solche Entscheidungen sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich, je nach geauer Formulierung und nach Einschätzung des Einzelfalls.
Es war eine Privatauktion ohne Rückgaberecht oder Umtausch. ... Würde sich ein Gericht über sowas mit einem Streitwert von 60 Euro überhaupt beschäftigen? ... 'Würde sich ein Gericht über sowas mit einem Streitwert von 60 Euro überhaupt beschäftigen?'
Der Käufer hat kein Anrecht auf Gewährleistung, Garantie. Umtausch, Geldrückerstattung oder Ähnliches. ... Habe ich was falsch gemacht, bzw bin ich haftbar, trotz Ausschluß der Gewährleistung?
Ist Software vom Umtausch nicht sowieso ausgeschlossen? ... Würde ein Gericht so eine Klage überhaupt zulassen. ... Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Reicht das als Hinweis aus, dass der Umtausch ausgeschlossen ist? ... Gewährleistung ausgeschlossen? ... Darf ich mir das ausdrucken und einrahmen Andere Threads zum selben Thema wurden mit drei Seiten gefüllt ----------------- "alle Angaben ohne Gewehr ;-)" Am 14.9.2006 von micbu @Mareike Punkt 3 greift nicht, da ( wenn VK privat ) ein Ausschluß der Garantie mit einem Ausschluß der Gewährleistung vor Gericht gleichgesetzt wird.
Der Käufer sagt dem VK dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. ... Sollte die Ware defekt sein, hat er Anspruch auf RÜckerstattung oder Umtausch. ... *Sollte die Ware defekt sein, hat er Anspruch auf RÜckerstattung oder Umtausch.* Auch das ist so pauschal nicht richtig.
Unsere Frage ist, könnte man nach einem Jahr noch eine Repatur oder Umtausch von *** erwarten? ... Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers.
Der VK ist ein privater Verkäufer und hat die Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen. ... Fraglich bleibt,ob der VK riskiert damit vor Gericht zu scheitern. ----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Er will es auf jeden fall vor Gericht gehen lassen.Er gibt mir jetzt noch eine Woche um im das Geld zu Überweisen. ----------------- "" Am 5.7.2011 von creativs mE können Sie die Sache ganz entspannt angehen. ... Nein, das gilt für den Verkauf, nicht für den Versand im Zuge der Gewährleistung, § 439 BGB. ... Der VK verkauft als Privatperson ohne Garantie oder Gewährleistung.
ABER in der artikelbezeichung steht: "Da es sich um Gebrauchte Ware handelt, schließe ich Garantie, Umtausch, Rücknahme oder sonstige andere Gewährleistungen aus." muss ich jetzt das geld erstatten um einer anzeige aus dem weg zugehen. oder würde der käufer vor gericht recht bekommen ? ... > ""Da es sich um Gebrauchte Ware handelt, schließe ich Garantie, Umtausch, Rücknahme oder sonstige andere Gewährleistungen aus."
Ein einfacher Ausschluss der Gewährleistung wäre die richtige Methode gewesen. ... Ich meine mich zu erinnern, dass vor Gericht die Formulierung "keine Garantie" bestand hatte, obwohl "Gewährleistung" gemeint war. ... Ich meine mich zu erinnern, dass vor Gericht die Formulierung "keine Garantie" bestand hatte, obwohl "Gewährleistung" gemeint war.
Rücknahme 2 Wochen nach Erhalt und 3 Monate nach Kauf?
1,5 von 5 Sterne
Ich habe in der Artikelbeschreibung angegeben das es ein Privatverkauf ist und ich keinerlei Haftung, Gewährleistung und Umtausch gebe Am 19.12.2015 von Scappler Zitat (von Droid):Hast du denn die Rücknahme/Garantie in der Auktion ausgeschlossen ? ... Daher den Kontakt mit der Käuferin einstellen und einfach waren, ob überhaupt etwas vom Gericht kommt. ... Anwalt oder Gericht, bleiben leere Drohungen.
Käufer muss einverstanden sein und es gibt kein Umtausch und keine Garantie. ... Müsste ich einen Umtausch zustimmen? ... Eine Arglist kann er mir nur vor gericht nachweisen und somit würden kosten auf mich zukommen, oder?
Kein WUM+S (Wandlung, Umtausch, Minderung + Schadensersatz) möglich! ... Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. ... Denn selbst bei Gebrauchtware beträgt die Gewährleistung zwei Jahre.
Das empfiehlt ebay und es macht Sinn: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. ... Sehr schwer zu beweisen -------------------------------------------------------------------- Sollte die Klausel einem Gericht nicht reichen, dann wäre der Gewährleistungsausschluss dahin. Folge: 24 Monate Gewährleistung!
Erst bei einem Mahnbescheid vom Gericht oder einer Klage musst du reagieren. ... Wie wäre denn folgende Formulierung zu bewerten: Der Verkauf erfolgt von Privat an Privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung (Sachmängelhaftung), keine Rücknahme oder Umtausch. ... Am 15.1.2017 von Harry van Sell Zitat (von BudWiser):Der Verkauf erfolgt von Privat an Privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung (Sachmängelhaftung), keine Rücknahme oder Umtausch.
Der Passus "Da es sich um ein Privatverkauf handelt, ist ein Umtausch ausgeschlossen.... Störungen in der Sprachqualität fallen bestimmt nicht unterm Ausschluß der Gewährleistung... denn sowas fällt doch jeden auf der solch ein Handy benutzt (Ausschluß der Gewährleistung greift bei Mängeln die dem VK unbekannt waren) Am 21.9.2004 von Wikkid Vielen Dank, ich habe mir auch schon gedacht, dass ich so handeln muss. ... Anwalt und Gericht hm?
Sollte der Käufer darauf hinweisen das er in der Beschreibung eindeutig darauf hinweist das kein Umtausch oder Gewährleistung angeboten wird so nützt ihm das nichts da der Artikel nicht wie im beschriebenen Zustand ist Am 2.2.2006 von achim303 hier der link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... Und am Ende folgt vor Gericht ein Vergleich.