385 Ergebnisse für „gewährleistung ausschluß“

Leserforumvon hokip | Internetauktionen | 12 Antworten | 15.06.2007 16:18
Du darfst als gewerblicher Verkaufsagent nicht die Gewährleistung ausschließen. ... Daher kann der Verkäufer meines Wisasens nach auch die Gewährleistung nicht ausschliessen. ... Der VK darf in keinem Fall die Gewährleistung ausschließen, egal ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht.
Leserforumvon guest123-917 | Internetauktionen | 1 Antwort | 14.04.2007 13:00
In der Artikelbeschreibung steht ausserdem, dass die Ware defekt und daher unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft wird. Der Verkäufer will mir die Ware unfrei zurücksenden, er beruft sich nämlich genau auf letzten Satz: "defekt verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" - darauf pocht er, in diesem Fall gelte das Rückgaberecht nicht, und sowieso nur bei Neuware (steht aber nirgends bei ihm, es steht da: "Alle Artikel").
Leserforumvon rubefeli | Internetauktionen | 7 Antworten | 08.12.2015 16:04
Damit ist die Gewährleistung ja nicht ausgeschlossen, oder? ... Aber zur Frage, Privatpersonen dürfen Garantie/Gewährleistung in solchen Klauseln synonym verwenden, ergo wirksam ausgeschlossen.
Leserforumvon ilovemagic | Internetauktionen | 16 Antworten | 28.05.2011 03:07
In meinen Auktionen steht folgender Wortlaut drin: Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung + kein Umtausch möglich. ... : Verkauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung + kein Umtausch möglich. ... Das schrieb Katanaka zwar schon, aber gerne nochmal: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Leserforumvon axmo | Internetauktionen | 5 Antworten | 22.03.2006 12:50
Hallo aus München, könnt ihr mir bitte sagen, ob und wie ich den Satz "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.
Leserforumvon zzobi | Internetauktionen | 25 Antworten | 26.09.2018 21:17
Wenn man bei einem privaten Verkauf bei eBay Kleinanzeigen ein Elektrogerät anbietet und dabei folgende Formulierung anfügt: "Ich verkaufe das Gerät auf privatem Wege, es erfolgt daher unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. ... Z.B.:"... es erfolgt daher unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder der Rücknahme." ... Zitat (von Harry van Sell):Ich verwende immer diesen Text: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft.
Leserforumvon der Fragende 0815 | Internetauktionen | 3 Antworten | 26.03.2009 11:26
Viele User haben ja eine Art Klausel, am Ende ihrer Artikelbeschreibung stehen...keine Gewährleistung da Privta usw..ist dies rechtens? ... "Garantie" ist schon mal Banane (richtig: Gewährleistung) und Rückgaberecht hat der K sowieso nicht, das muß man also auch nicht ausschließen. Warum nicht korrekter "Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung" (noch korrekter wäre "... der Sachmängelhaftung", aber das verstehen Käufer dann wohl nicht oder falsch)?
Leserforumvon manny | Internetauktionen | 13 Antworten | 12.04.2003 10:41
Am 12.4.2003 von MCNeubert Ja, wenn es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt, kann die Gewährleistung durch solch einen Zusatz ausgeschlossen werden. ... Dort ist geregelt, dass beim Verbrauchsgüterkauf (Kauf vom Unternehmer) die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nicht unter 1 Jahr reduziert werden kann. Beim "normalen" Kauf (nicht vom Unternehmer) kann daher die Gewährleistung beliebig - also auch auf Null - eingeschränkt werden.
Leserforumvon guest-12309.08.2014 22:13:54 | Internetauktionen | 8 Antworten | 18.03.2010 18:47
Reklamationen können also nicht anerkannt werden: Als Privat-Mensch erfolgt dieser Verkauf also unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie, Rücknahme etc. pp." ---------------------------------------------------------- Mir ist sehr wohl klar, dass der Ausschluss der Gewährleistung nur dann greift, wenn der angebotene Artikel auch dem tatsächlichen entspricht (sonst könnte ich ja sagen "Ich verkaufe einen Ferrari", verkaufe aber in Wirklichkeit einen Apfel und sage dann "Naja, Gewährleistung ist ja ausgeschlossen") Allerdings möchte ich vermeiden, dass am Ende jemand auf mich zukommt und sagt "Dieser und dieser technische Fehler wurde nicht erwähnt". ... Habe ich was falsch gemacht, bzw bin ich haftbar, trotz Ausschluß der Gewährleistung? ... Davon abgesehen, dass das EU-Recht nicht das geringste damit zu tun hat, dass niemand eine Garantie geben muss (Unterschied Garantie - Gewährleistung), http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1 dass hier von "Garantie" die Rede ist, wo es um "Gewährleistung = gesetzliche Sachmängelhaftung geht, könnte der Ausschluss wirksam sein, zumindest haben 2 - 3 Gerichte so etwas durchgehen lassen.
Leserforumvon Hesse2012 | Internetauktionen | 43 Antworten | 12.05.2013 18:00
Das klärt dann auch Fragen wie Ausschluß der Gewährleistung, sofern überhaupt erwähnt. ... Bei Ausschluss gibt es auch keine Gewährleistung. ... Da hier kein Ausschluss der Gewährleistung erfolgte, gibt es automatisch die gewünschte "deutsche Gewährleistung".
Leserforumvon DrKurt | Internetauktionen | 12 Antworten | 29.05.2007 00:35
Grundsätzlich ist es im BGB so geregelt, dass ein Verkäufer zwei Jahre Gewährleistung bieten muss. Diese Gewährleistung muss er dann erbringen, wenn der Gegenstand nicht frei von Sachmängeln ist. ... Nun zum Privatkauf und dem Gewährleistungsausschluss: Meines Wissens nach gilt dieser GL-Ausschluss nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennen konnte, da er selbst meist Laie ist (zB dass ein Transistor gewackelt hat und nach einem Monat abbricht).
Leserforumvon Roik | Internetauktionen | 1 Antwort | 12.04.2006 19:11
Hallo, liege ich bei folgender Annahme richtig? Bei einem Privatverkauf[privat zu privat/gewerblich] ( bei Ebay) gilt: - Käufer hat kein Anspruch auf Widerruf/ Rückgabe(???) - Damit die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, so muß vorher darauf hingewiesen werden, daß es sich um einen Privatverkauf handelt.
Leserforumvon ana.ktzig | Internetauktionen | 14 Antworten | 12.11.2009 22:00
Kann ein Gewerblich angemeldeter Ebayer Gewährleistung ausschliessen? ... Die Gewährleistung sei jedenfalls wirksam ausgeschlossen worden. ... Richtig ist aber, dass auch ein gewerbetreibender privat Dinge unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen kann.
Leserforumvon OPG8281 | Internetauktionen | 4 Antworten | 30.07.2010 06:51
Das hat nichts unbedingt mit der Gewährleistung zu tun. ... Auch hast du dies ausgeschlossen, obwohl der Ausschluss etwas laienhaft war, da gibt es bessere und sichere Formulierungen. hast du das Handy per EC/Visa Karte bezahlt im Laden? ... Das stimmt so nicht, wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, muß auch ein Privatverkäufer die Gewährleistung übernehmen.
Leserforumvon olav_ | Internetauktionen | 3 Antworten | 29.04.2008 12:06
. - das die Karte laut Vorbesitzer bis zum Tag des Ausbaus funktionierte - ich dies aber selber nicht testen konnte, da sie nicht in mein Notebook passt - ich sie daher leider ohne Funktionsgarantie anbieten muss - wie auch ohne Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.
Leserforumvon Tom7 | Internetauktionen | 1 Antwort | 15.05.2011 11:44
Hallo Es wurde über Ebay eine Software bestellt bei einer Privatperson mit Ausschluß der Gewährleistung,nun war in der Lieferung die aus mehreren CDs bestahnt eine doppelt und dafür fehlte eine andere. ... Bestehen ansprüche auf Ersatzlieferung auch bei Ausschluß der Gewährleistung ?
Leserforumvon ZN19 | Internetauktionen | 14 Antworten | 28.11.2020 18:25
Ich weiß nicht, ob das etwas zur Sache tut, aber in meiner Beschreibung stand, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. ... Am 28.11.2020 von Harry van Sell Zitat (von ZN19):aber in meiner Beschreibung stand, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. ... Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft.
Leserforumvon Shabby | Internetauktionen | 2 Antworten | 19.08.2012 18:40
Dafür würde ich gerne die Gewährleistung und das Rückgaberecht mit einen kleinen Text ausschließen. ... Gruß Max ----------------- "" Am 19.8.2012 von Harry van Sell Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon snk | Internetauktionen | 3 Antworten | 09.11.2008 16:12
D.h., die Gewährleistung erstreckt sich dann nicht auf die Schäden, die bereits in der Auktion mit angegeben waren. ... Am 9.11.2008 von bogus1 Ein Ausschluss der Gewährleistung bei einem Verkauf von Unternehmer an Privat ist schlichtweg nicht möglich. §475 BGB. ... Lediglich die Beschränkung auf 1 Jahr bei Gebrauchtwaren. http://www.rechtstipps.net/pub/307/ausschluss-gewaehrleistung-internetauktionen.html Also ausnahmsweise von einem Bekannten verticken lassen, Flohmarkt oder tatsächlich, wie so viele, auf Risiko spielen und sich vielleicht eine Abmahnung fangen.
Leserforumvon dj_hotline | Internetauktionen | 10 Antworten | 22.03.2005 16:48
Am 22.3.2005 von cps "Privatverkauf - daher unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" sollte da nicht "unter Ausschluß der Gewährleistung" stehen? ... Wie wäre es mit: "Privatverkauf - daher unter Ausschluß der Sachmängelhaftung und der Gewährleistung"??? ... und jeglicher Gewährleistung Am 23.3.2005 von Mareike123 > "Privatverkauf - daher unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" sollte da nicht "unter Ausschluß der Gewährleistung" stehen?
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