Am 12.7.2009 von Poicephalus Sehe ich anders...ich sollte vielleicht ergänzen, dass Apple nur 1 Jahr Garantie von Hause aus gibt. ... Zuletzt konnte er doch auch nicht wissen, dass das Notebook, zumindest was das Appel "Verfallsdatum" angeht nicht neu ist, sondern bereits ein halbes Jahr alt, wenn auch unausgepackt. ... Zuletzt konnte er doch auch nicht wissen, dass das Notebook, zumindest was das Appel "Verfallsdatum" angeht nicht neu ist, sondern bereits ein halbes Jahr alt, wenn auch unausgepackt.
Mein Problem wird natuerlich nun sein, dass ich es zwar privat verkauft habe, allerdings im Rahmen der Artikelbeschreibung nicht geschrieben habe, dass es keine Gewaehrleistung, Garantie oder Ruecknahme gibt. ... -- Editiert am 16.06.2009 19:24 Am 16.6.2009 von MarkOh Nun gut, die Gewährleistung von 1 Jahr gilt, sofern diese nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde. ... Auf 1 Jahr kann (!)
Ich gedenke dort ein altes Notebook zu verkaufen. ... Der Käufer hat kein Anrecht auf Gewährleistung, Garantie. ... Nach neuem EU-Recht müssen auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben, es sei denn, es wird ausgeschlossen.
Jahr defekt ist, schicken Sie es zu uns. ... Ich bin zwar erfreut darüber, dass der VK ein weiteres Jahr Gewährleistung übernimmt, jedoch entspricht dies nicht der Artikelbeschreibung. ... Da die Verlängerung der Garantie bei dem Notebool- Hersteller ca 180€ kostet habe ich das Notebook bei diesem Händler gekauft.
Ich habe mir bei Azubo ein Notebook ersteigert. ... Frohes Fest und ein besseres Jahr 2004. Am 25.12.2003 von MC.Iglo @powerseller: hierbei ist aber zu beachten, dass garantie und gewährleistung etwas völlig unterschiedliches sind.
Ich bin Privatverkäufer, habe Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen! Da ich das Notebook selber von einem Händler gekauft hatte, besteht ein Jahr Herstellergarantie (wurde auch auf der Rechnung vermerkt!)! ... Das will der Käufer nicht, er fordert mich auf, das Notebook zurück zu nehmen!
Das Notebook habe ich von einem Händler gekauft, Zustand neuwertig, mit 1 Jahr Herstellergarantie, da es ein Austellungsgerät war. Nun habe ich das Notebook wieder auf Ebay verkauft, mit der Rechnung, die ich beim Kauf bekommen hatte (auf der steht auch drauf, dass 1 Jahr Herstellergarantie besteht). ... Ich bin Privatverkäufer und habe meinerseits Garantie und Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen!
eBay Ware beschädigt angekommen - wer haftet?
2 von 5 Sterne
Gewährleistung ausgeschlossen? ... Jegliche Garantie und Gewährleistung oder Umtausch wird ausgeschlossen. ... Am 19.11.2008 von bogus1 > Jegliche Garantie und Gewährleistung oder Umtausch wird ausgeschlossen.
Hallo, ich habe ein Notebook bei Ebay als Privatperson verkauft. ... Gruss SB -- Editiert am 18.03.2009 01:08 Am 18.3.2009 von maria21 Der Account ist für mich gewerblich, da 4 Notebooks in diesem Jahr verkauft wurden In einem "normalen Haushalt" ist es höchst unwahrscheinlich innerhalb dieser Zeit, so viele Notebooks zu verkaufen . ... Und der Verkäufer hat wirksam erklärt, er gebe keine Garantie und Gewährleistung.
Die Akkus passten nicht zum Notebook. ... Daher Verkauf ohne Garantie.... Am 7.11.2002 von araebay Hi Thomy, "Verkauf ohne Garantie" ist natürlich strenggenommen nicht ganz richtig, eine Garantie ist halt was anderes als eine Gewährleistung.
De schliesst jegliche Gewährleistung aus, den Händler betreffend. ... was du meinst ist die Gewährleistung. ... Das notebook dürfte in der tat nur noch als ersatzteillager zu gebrauchen sein.
Folgendes: Ich habe vor ein paar Wochen bei ebay ein Notebook verkauft. Natürlich mit der üblichen Klausel Privatverkauf - ohne Gewähr, Garantie und Rückgaberecht. ... Ich hatte es im Oktober 2005 selber gebraucht gekauft und eine Rechnung erhalten, da 1 Jahr Gewährleistung besteht.
KEINE GARANTIE,UMTAUSCH ODER RÜCKNAHME Ich bin in der Meinung dass er mich übern Tisch ziehen will. ... In meiner Beschreibung stand das eine defekte CPU von mir verkauft wird, sie haben das Angebot zur kenntnis genommen und Ihren Willen geäußert die CPU zu erwerben, somit ist ein Vertrag zustande gekommen. da es sich hier um einen Privatverkauf handelt gilt wie auch im Angebot dokumentiert: KEINE GARANTIE,UMTAUSCH ODER RÜCKNAHME Ich werde keines falls Zahlungen an Sie leisten. mfg und fertig! ... Denn genau diesen Fall hatte ich mal im letzten Jahr.
Letzteres hat mich schon zweimal erwischt bei einem Notebook-Akku von HP und einer Kaffemaschine von Philips. ... Letztes Jahr habe ich mir bei einer "fröhliche Zweinachten"-Aktion einen Fernseher gekauft zu dem es ein Tablet für 400€ dazu gab. ... Wenn du es nicht als "neu" verkaufst, kann der K auch nicht erwarten, all das zu bekommen, was bei einer "neuen" Ware üblich ist (volle Garantie etc.).
Es sind übrigens alle Teile als "privat" verkauft worden(d.h.ohne Garantie und Rücknahme),die "Privatauktion"(also ausblenden der Bieternahmen)ist hier nebensächlich,allenfalls verdächtig auf pushen... ... Bei letzteren ergibt der "Schutz der Bieter" einen gewissen Sinn; beim Notebook gibt es keinen Grund für Privatauktionen, außer Verdecken des Pushens und anderer krummer Sachen. ... Gewerbsmäßiger Handel als "Privatverkauf" mit Ausschluß der Gewährleistung und des Rückgaberrechts im Fernabsatz: Dies ist definitiv gegeben, denn Sie haben allein in den letzten zwei Wochen im Dezember fünf neue Notebook-Computer angeboten.