6 Ergebnisse für „gewährleistung händler produkt rückgaberecht“

Leserforumvon Reumütig | Internetauktionen | 11 Antworten | 07.06.2003 01:20
Bei Käufen von gewerblichen Verkäufern hat man grundsätzlich ein Rückgaberecht von 14 Tagen (§§ 312d I, 355 BGB). ... Das gilt übrigens für jeden Verkäufer auf eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler! ... Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, allerdings bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzen (und müssen das natürlich auch ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben).
Leserforumvon guest-12330.08.2010 12:00:36 | Internetauktionen | 8 Antworten | 25.08.2010 20:00
: Privatauktion Privat Verkauf Laut BGB§ 312d Abs.4/5 besteht kein Widerrufs recht oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen die in der Form von Versteigerungen (gem § 156 des BGB) geschlossen werden. ... Gewährleistung zu verzichten. ... Habe Ihm das Produkt zukommen lassen.
Leserforumvon iwsg01 | Internetauktionen | 28 Antworten | 01.10.2005 16:11
Dabei verkaufe ich ein Produkt A, warte auf die Ueberweisung des Kaeufers und gebe dann dem Haendler den Auftrag Produkt A zum Kaeufer zu schicken und die Rechnung zu mir. ... Wie sieht es mit Garantie, Rueckgaberecht aus? ... Am 2.10.2005 von Miad zum rest ist zu sagen, dass dein gewinn ganz schön zusammenschrumpfen wird... kommt natürlich auch darauf an wie die qualität deiner ware ist und wieviele rücksendungen es gibt ... gewährleistung musst 2 jahre geben , allerdings steht dir die ja auch von deinem händler zu ... steuern?
Leserforumvon Borgs | Internetauktionen | 84 Antworten | 17.03.2009 23:50
Ich habe aber als Privatperson eh jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme meinerseits ausgeschlossen. ... Der Käufer hat ein Rückgaberecht!!! ... Und der Verkäufer hat wirksam erklärt, er gebe keine Garantie und Gewährleistung.
Leserforumvon Dieter König | Internetauktionen | 20 Antworten | 04.11.2002 12:11
Grüße Andreas araebay Am 4.11.2002 von MCNeubert Hallo Dieter, "Jammern ist der Gruß der Händler", oder? ... Der Verkäufer bleibt im Zweifel auf seinem Produkt und den Provisionen sitzen, wenn er zu hoch pokert. ... Und die "Händler"?
Leserforumvon cityman | Internetauktionen | 25 Antworten | 27.07.2005 00:44
. ----------------- "cityman" Am 27.7.2005 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 27.7.2005 von lilicat Handelt es sich um einen gewerblichen Händler? Dann haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht und der VK ist in der Beweispflicht was den Zustand des Gerätes angeht. Bei Kauf von Privat müssen Sie beweisen das der Mangel beim Eintreffen des Drucker s vorlag Am 27.7.2005 von luDa auch wenn powerseller gerne alls alle rechte von käufern abschaffen will: das verschmieren ist ein mangel - ob er nun durch unzureichende transportsicherung hervorgerufen wurde oder schon von vorne herein bestand. dafür haftet der verkäufer, unabhängig von irgendwelchen auschlüssen (zumal hier nur garantie und rückgaberecht nicht aber gewährleistung ausgeschlossen wurde und damit wohl beweislastumkehr eintritt) soweit er das in der auktion nicht angegeben hat. eine vernünftige reinigung wird wohl nicht möglich sein, so dass sich das erübrigt. nicht ganz unentscheident dürfte es werden, ob sie einen zeugen haben, der das verschmieren im moment der öffnung des pakets bei äusserlicher unversehrtheits des paketes bestätigen kann.
1