56 Ergebnisse für „kaufvertrag garantie vertrag bestehen“

Leserforumvon Sandmann10 | Internetauktionen | 5 Antworten | 11.05.2014 02:44
Kann er auf den Kaufvertrag bestehen und den Artikel oder Ersatzartikel mit 5 Jahren Garantie verlangen? ... Wie es tatsächlich aussieht, kann der Verkäufer den Vertrag aber gar nicht erfüllen, da es diese 5 Jahre Garantie überhaupt nicht gibt, und das hat sich vor Bezahlung herausgestellt. ----------------- "" Am 11.5.2014 von xxsirodxx Wenn der Verkäufer 5 Jahre Garantie anbietet, muß er sie auch gewähren. ... Kann er auf den Kaufvertrag bestehen und den Artikel oder Ersatzartikel mit 5 Jahren Garantie verlangen?
Leserforumvon Robert_T3 | Internetauktionen | 20 Antworten | 30.05.2015 15:48
Und wie gestaltet sich ein Kaufvertrag von Privat zu Privat um den Ausschluss der Garantie zu sichern ? ... Zitat:Und wie gestaltet sich ein Kaufvertrag von Privat zu Privat um den Ausschluss der Garantie zu sichern ? Man muss Garantie speziell geben, automatisch gibt es keine Garantie.
Leserforumvon Jens1968 | Internetauktionen | 17 Antworten | 15.10.2009 16:45
Habe ich dennoch einen gültigen Kaufvertrag auf desen einhaltung ich bestehen kann. ... Im Angebot schreibt er aber, dass der Artikel Privat ohne Garantie verkauft wird. ... Habe ich dennoch einen gültigen Kaufvertrag auf desen einhaltung ich bestehen kann.
Leserforumvon LondoMolari | Internetauktionen | 13 Antworten | 18.10.2003 18:59
Bei Internet-Auktionen wird nach Zeitablauf ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. ... (Nicola Machiavelli)" Am 20.10.2003 von Hank "einen Kaufvertrag Anfechten kann nur ein VERKÄUFER!" ... Ergo: Vertrag muss erfüllt werden.
Leserforumvon Songwriter | Internetauktionen | 11 Antworten | 07.03.2007 18:09
Aber ich meine mit garantie hat das ja alles nichts zu tun.. ... Es gibt nur ganz wenige Leute, die noch so einen Vertrag haben (Früher gabs das mal) Die Anwaltskosten müssten vorgestreckt werden. ... Sie haben einen Kaufvertrag mit dem 2.
Leserforumvon Simbol | Internetauktionen | 10 Antworten | 12.08.2004 14:42
Greift die 12-monatige Garantie nur bei technischen Defekten oder kann ich im Rahmen dieser Garantie auf einen Ersatz des mangelbehaftet gelieferten Gerätes bestehen? ... Händler hat das Recht nachzubessern, er kann nicht einseitig den Kaufvertrag "kündigen". Auf Lieferung von mangelfreier Ware bestehen !
Leserforumvon heinzja | Internetauktionen | 5 Antworten | 07.02.2004 11:12
Mit Abgabe des Höchstgebotes wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen. ... ----snapp---- Das ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen wurde ist schon klar. ... Ansonsten kann der Käufer sehrwohl auf eine Lieferung der beschriebenen Ware bestehen.
Leserforumvon minimilk67 | Internetauktionen | 9 Antworten | 13.09.2007 21:26
Rücktritt, Garantie, Umtausch habe ich in der Auktion als Privatmann ausgeschlossen. ... Du hast mit diesem einen Vertrag. ... Ansonsten kannst du noch nicht einmal auf die Zahlung bestehen, da der K ja noch keine Ware bekommen hat.
Leserforumvon Poicephalus | Internetauktionen | 14 Antworten | 12.07.2009 09:57
Somit bestehen für mich im Endergebnis nur ca. 6 Monate Garantie durch Apple und sonst nichts. ... Dass er sich geirrt hat ist augenscheinlich, möglicherweise könnte er deshalb den Vertrag anfechten. ... Wie es überhaupt fraglich scheint, ob der Gewinner Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen kann, ein Kaufvertrag liegt ja gerade nicht vor, also eher nicht, es verbliebe dann nur die Garantie, falls es eine gibt.
Leserforumvon guest-12330.01.2011 12:31:10 | Internetauktionen | 6 Antworten | 23.06.2004 14:24
Es liegt also kein gültiger Vertrag vor - der Kaufvertrag wure nur einseitig abgeschlossen, da der Vk seinen Willen, keinen Vertrag einzugehen, bereits vor Abschluss der Auktion widerrufen hat. ... Falls Fragen bestehen können Sie mich gerne anschreiben Achtung: Da es sich um ein Angebot privater und nicht gewerblicher Natur handelt muss ich darauf hinweisen dass ich keinerlei Garantie, Umtausch oder ähnliches anbieten kann. ... Falls fragen bestehen so können Sie mich gerne anschreiben MFG gruß Am 23.6.2004 von Nordstern also hat er geboten, bevor die Auktion als beendet erklärt wurde.
Leserforumvon woman1987 | Internetauktionen | 13 Antworten | 30.03.2009 18:02
Habe leider vergessen zu schreiben : Keine Garantie und Rücknahme.... ... Sachverhalt. " Am 30.3.2009 von bogus1 > Habe leider vergessen zu schreiben : Keine Garantie und Rücknahme.... ... "c) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB)."
Leserforumvon Ankerheinz | Internetauktionen | 6 Antworten | 11.09.2010 16:41
Der Käufer erhielt (vorrangig als Eigentumsnachweis) einen Kaufvertrag, in dem auch nochmals der Verkauf von Privat an Privat wie gesehen mit Ausschluß von jeder Gewährleistung von beiden Parteien unterzeichnet wurde. ... Wichtig ist, dass das genau so in der Auktion angegeben war und im Vertrag steht. ... Eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur dahin vorgenommen werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
Leserforumvon Hechoamano | Internetauktionen | 10 Antworten | 28.06.2009 13:06
Der Verkäufer wollte einseitig vom Vertrag zurücktreten, was natürlich nicht in meinem Interesse liegt, da ich mich auf das Gerät gefreut habe. ... Juni 2006 - VIII ZR 209/05 http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/viiizr209_05.htm Am 29.6.2009 von bogus1 Der Ausschluss der Gewährleistung umfasst nicht die explizite Beschaffenheitsvereinbarung "Neu" und "Dremel", sondern soll "höchstens" nur für solche Mängel gelten, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06) c) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). ... Die Vermutung, dass sich der Ausschluss der "Garantie" nicht auf die Gewährleistung erstreckt, hatte ich bereits im Vorfeld.
Leserforumvon Borgs | Internetauktionen | 84 Antworten | 17.03.2009 23:50
Wurde eventuell eine Garantie suggeriert? ... Und wo erkläre ich denn mit der Rechnung eine Garantie ? ... Spätestens bei der Übergabe des Gerätes hätte der Ebay-Käufer dann bemängeln müssen, aber anscheinend hat er das Gerät ausprobiert, war zufrieden und hat bezahlt und hat sogar eine Art Kaufvertrag unterschrieben.
Leserforumvon Bloodfreak | Internetauktionen | 8 Antworten | 05.02.2009 23:04
Es geht allein nur darum, ob der Verkäufer seinen Vertrag erfüllen kann oder nicht. ... Ich würde auf LIEFERUNG bestehen um mir das Gerät selbst anzuschauen. ... Ich würde auf LIEFERUNG bestehen um mir das Gerät selbst anzuschauen.
Leserforumvon Christoph06 | Internetauktionen | 24 Antworten | 30.10.2006 23:17
Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung und Sie können daher auf eine Rücknahme bestehen. ... Ich finde, da sollte man schon auf seinem Recht bestehen, ein einwandfreies Produkt oder sein Geld zu erhalten. ... Somit wäre der Vertrag schon, ohne auf das bestehende Gewährleistungsrecht zurückzugreifen, danach anzufechten und rückabzuwickeln.
Leserforumvon JoergMengent | Internetauktionen | 7 Antworten | 24.01.2010 13:41
Er beruft sich auf die Aussage über den Ausschluss der Garantie und Gewährleistung und auf das Foto, welches jedoch nicht erkennen lässt um welchen Artikel es sich handelt. Zur Verdeutlichung: kann man keinen VW Käfer als Ferarri verkaufen und dann sagen "nein, ich habe Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. ... Eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur dahin vorgenommen werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
Leserforumvon kathis1989 | Internetauktionen | 11 Antworten | 23.07.2010 12:10
klar ich bin einen vertrag mit ihr eingegangen, aber wenn sie auf den bestanden hätte, warum hat sie dann die maschiene wieder eingestellt, darf sie dann da noch was machen?? ... Wenn du wirklich aus dem Vertrag herauswillst, müßtest du beweisen können, daß du mit dem VK eine einvernehmliche Aufhebung vereinbart hast. ... Was hinterher besprochen wird, hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag der bei ebay durch ersteigern des Kühllschranks zustande gekommen ist, nichts mehr zu tun.
Leserforumvon Angelika_P | Internetauktionen | 9 Antworten | 20.07.2008 12:58
Keine Garantie keine Gewährleistung da Privatverkauf.!!! ... VIII ZR 92/06 hat da schon gesagt:"Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur dahin vorgenommen werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB)" Ich würde eine Beschaffenheit sehen, darin das das Gerät als funktionierend angeboten wäre und tatsächlich nicht geht. ... Müsste er ein neues Gerät "Subventionieren" Reichte die Ablehnung der Reparatur als endgültige Verweigerung den Kaufvertrag zu erfüllen?
Leserforumvon Jensi B | Internetauktionen | 4 Antworten | 28.06.2009 18:06
. ** Außerdem gibt es einen Gewährleistungsauschluss: "Achtung, Aufgrund der EU-Richtlinien folgender Hinweis: Da ich Privatverkäufer bin muß ich jegliche Garantie auf Gebrauchtwaren ausschließen.Mit Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich automatisch einverstanden auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie zu verzichten." ** Hat zwar mit EU Richtlinien nicht das Geringste zu tun, könnte dennoch als Gewährleistungsauschluss durchgehen. ... Insbesondere auch für den Fall, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, wie hier. c) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
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