Anfechtung bei Ebay-Auktion
5 von 5 Sterne
War die Anfechtung wirksam? ... Ich halte die Anfechtung für nicht durchsetzbar. ... Dies verneinte ich mit Verweis auf die Anfechtung.
Die Mängel wurden ja beschrieben. ... Bei einer Anfechtung wird nur der Vertrauensschaden ersetzt. ... Angeblich war ihm nicht bekannt, dass das Gerät Mängel aufweist.
Am 16.6.2009 von matkei Wenn ich der Argumentation richtig folge, dann hat die gute Frau sich in ihrer Einschätzung darüber geirrt wie leicht man das Gerät reparieren kann. wörtlich hieß es: "Ich werfe nicht gerne mit Paragraphen um mich aber in Anbetracht ihres Bestehens auf ihrer Forderung erkläre ich hiermit nochmals ausdrücklich meine Anfechtung des Vertrags aufgrund § 119 BGB wegen Irrtums. ... Wenn die Sachlage natürlich unvollständig dargestellt wurde (etwa behauptet wurde, es liege nur ein leicht behebbarer Mangel vor und in Wirklichkeit war das Gerät Totalschaden), kann es anders aussehen. ... Dann darf auch nur genau dieser Mangel vorliegen (aber nicht zum Beispiel der Bildschirm schwarz bleiben oder die Festplatte nicht mehr laufen oder ...).
Den Mangel einer an Taste streitet er ab. ... Definition Sachmangel (§§ 434, 437 BGB): Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit. -> der Artikel muß die beschriebenen Eigenschaften besitzen und darf keine weiteren als die durch den Verkäufer beschriebenen Mängel aufweisen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die dem Käufer zum Kaufabschluss bekannt sind.
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist daher nicht möglich. ... Hier greift die Beweislastumkehr, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate hat der Verkäufer zu BEWEISEN, dass der Mangel erst beim Käufer aufgetreten ist. ... Tut er dies nicht, so hat er zwei Jahre für Mängel zu haften.
Wurde zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, daß der Verkäufer nicht für Mängel haften soll? ... RK Am 2.10.2014 von Oleander69 quote:Wurde zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, daß der Verkäufer nicht für Mängel haften soll? ... Ein anderer Mangel wurde nicht erwähnt bzw. das Gerät in einem desolaten Zustand beschrieben.
Klar, dem arglistig täuschenden Verkäufer braucht selbstverständlich keinerlei Gelegenheit eingeräumt zu werden, durch Ausgleich der "offenen Beträge" innerhalb angemessener Fristen den täuschungsbedingt erlangten "Kaufpreis" doch noch behalten zu dürfen. quote:Erster Schritt wäre Mängelbeseitigung (Rechtsmangel ) Eine Mängelhaftung setzt weder voraus, daß der Verkäufer den Mangel gekannt haben müßte, noch daß der fragliche Mangel kaufentscheidungsrelevant war. Ein Käufer hat ein Recht zur Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung", wenn der Käufer in (nachweislicher) Kenntnis eines kaufentscheidungsrelevanten Umstands diesen unerwähnt gelassen hat, und wenn dieser Umstand für den Käufer auch so bedeutsam ist, daß er seinen Kaufentschluß (so) NICHT getroffen hätte, falls er um den arglistig verschwiegenen Umstand gewußt hätte ( d.h. wenn seine täuschungsbedingte Fehlvorstellung ( "Account ist schuldenfrei" ) für seinen Kaufentschluß ursächlich war. ) Hat der Verkäufer denn zugegeben, daß er wußte, daß auf dem Account noch "Schulden" lasten...?
Wenn der Verkäufer nun den zivilrechtlichen Weg einschlägt, bleibt mir nur die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung übrig. ... Zitat:bleibt mir nur die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung übrig. ... Der Verkäufer muss meiner meinung nach von diesem Mangel gewusst haben, hat den Artikel als technisch einwandfrei verkauft.
Am 12.3.2017 von Harry van Sell Hier wäre eventuell eine Anfechtung wegen Irrtums möglich. ... Ob das bei juristischen Laien sinnvoll ist - gerade bei dem nicht unkomplxen Thema "Anfechtung" und "Täuschung" - steht auf einem anderen Blatt. ... Wenn sich ergeben sollte, daß die Lieferung der Original-Zertifikate als vereinbart anzusehen wäre, dann läge bei Lieferung "nur" eines Händler-Zertifikats ein Mangel vor.
Ich halt die Argumentation des Anwalts, dass bereits geringfügige Mängel zum Abbruch berechtigen, sofern sie gewährleistungsrelevant sind, für grundlegend falsch. ... Wenn Gewährleistungsrechte bestünden, dann würden diese die Möglichkeit zur Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums verdrängen und damit wäre nach Auslegung des BGH eben kein Abbruch mehr möglich.
Bei einer Anfechtung wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Anfechtende den Irrtum, der Ihn zur Anfechtung berechtigt, zu benennen hat. Ausserdem muss auch ein zur Anfechtung berechtigender Grund vorliegen. ... wohl nicht als Anfechtung gelten.
Die Gerichte stellen immer auch auf den Grad des Verschuldens des Verkäufers am Mangel ab, Frage des Einzelfalls etc. ... Die Anfechtung wird hier auch nicht von der Sachmängelhaftung verdrängt, wie oben jemand geschrieben hat. ... Die Anfechtung wird hier auch
Des ausdrücklichen Wortes „Anfechtung" bedarf es nicht. Die Anfechtung hat innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist zu erfolgen. Bei Anfechtung wegen Irrtums ist dies gem. § 121 BGB „unverzüglich" nach Bemerken des Irrtums.
Die Anfechtung eines Vertrages bedeutet nicht automatisch, dass er auch unwirksam ist. ... Also schon garvierende Mängel, wenn es denn so ist. ... Ansonsten dürfte der Verkäufer den Artikel doch nicht als "funktionsfähig" anbieten. ----------------- "" Am 7.1.2015 von -Laie- Wie soll man denn mit der Angabe "irgendwas" beurteilen können ob der Schaden tatsächlich zur wirksamen Anfechtung ausreichend sein könnte????
Es sind Mängel bzw. ... In einer weiteren Mail wurde dem Verkäufer dann die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung erklärt was sich aus den Angaben seiner letzten Mail recht deutlich ableiten lies. Die Mängel waren dem Verkäufer sehr wohl bekannt, er hat nur darauf gehofft einen Käufer zu finden der diese nicht bemerkt.
Sämtliche Mängel habe ich in der Auktionsbeschreibung genannt. ... Dieser unterliegt nicht der Anfechtung nach §119 BGB.
Am 29.6.2004 von MichiM Ich sehe da keine Chance - das Gerät funktioniert (also ohne Mängel) - und alleine das ist entscheidend. ... Käme nicht auch eine Anfechtung wg.
ebay Warenbetrug - Schadensersatzansprüche nach 2 Jahren?
3,5 von 5 Sterne
Ist es mehr: Er haftet nicht mehr für den Mangel, muss also nicht nacherfüllen. ... In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, daß ein Mangel beim Kauf schon vorhanden war, ab dem 7. Monat muß der Käufer nachweisen das der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.
Der Käufer hat mich nicht über den Mangel informiert, sondern hat den Artikel überprüfen und reparieren lassen! ... Am 21.4.2015 von snipermobil Selbst wenn der Käufer den Mangel hat dokumentieren lassen? ... Den Anspruch auf Anfechtung der Willenserklärung "Vertragsschluß" wegen arglistiger Täuschung formal gesehen nicht.
Eine Anfechtung wäre dann was und wie? Am 11.11.2019 von hiphappy Ich sehe da auch keine Anfechtung. ... Wie hätte so eine Anfechtung denn aussehen müssen?