339 Ergebnisse für „verkauf privatverkauf“

Leserforumvon scanner | Internetauktionen | 1 Antwort | 25.11.2003 09:45
Hallo darf wenn eine Firma eine gebrauchte Ware verkauf einen Privatverkauf machen und die Gewährleistung ausschliessen?
Leserforumvon ilovemagic | Internetauktionen | 10 Antworten | 26.10.2010 16:16
explizit ausgeschlossen sein oder reicht es einfach zu schreiben.... ... dies ist ein Privatverkauf.... oder dies ist ein Privatverkauf, kein Umtausch.... ist dann die Gewährleistung von 2 Jahren trotzdem gegeben? ----------------- "" Am 26.10.2010 von jurafrog einen recht guten Gewährleistungsausschluss findest du im eBay Rechtsportal ----------------- "Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel " Am 26.10.2010 von bogus1 http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistung-richtig-formuliert-__f209399.html ----------------- "" Am 26.10.2010 von RoseTyler quote:Muss bei Privatverkauf die Gewährleistung explizit ausgeschlossen sein Ja. quote:reicht es einfach zu schreiben.... ... dies ist ein Privatverkauf.... oder dies ist ein Privatverkauf, kein Umtausch. ... Geht es um einen Privatverkauf oder um einen gewerblichen Verkauf?
Leserforumvon TokTok | Internetauktionen | 5 Antworten | 10.08.2010 00:13
Könnte es hier Probleme geben, wenn er es als Privatverkauf deklariert? ... Schau mal wie das Wort "Gewerbe" definiert ist: definition Gewerbe Vergleiche auch hierzu Focus online privatverkauf vs. gewerblich Klar ist es immer eine Einzelfallfrage ob die Tätigkeit privat oder schon gewerblich ist. ... Muss man für diesen Verkauf extra für die Dauer dieser einen Auktion nochmal ein Gewerbe anmelden (Das Gewerbe ist ja bereits nicht mehr existent und die Ware ist ins Privatvermögen abgelöst worden)?
Leserforumvon mtoss | Internetauktionen | 9 Antworten | 13.02.2012 14:05
Meines Wissens trägt bei einem Privatverkauf das Versandrisiko, soweit das Teil ordentlich verpackt wurde, der Käufer. ... Hin und her konnten wir uns nicht einigen... wegen "Privatverkauf" ohne jegliche Gewährleistung etc... ... Meines Wissens trägt bei einem Privatverkauf das Versandrisiko, soweit das Teil ordentlich verpackt wurde, der Käufer.
Leserforumvon actionandi | Internetauktionen | 1 Antwort | 15.03.2011 21:34
geschrieben(mit Fragezeichen),in der Beschreibung das die Kronen halt nicht geprüft sind und wir nicht wissen wieviel oder ob überhaupt Gold enthalten ist.Foto war auch dabei,halt auf Foto verwiesen.Hinweis auf Privatverkauf,keine garantie etc.Es gab sehr viele Anfragen,Sofortkauf wollten viele boten recht hohe Summen,und fragten nach der Wertigkeit nach.Ich habe dann verneint,kein Sofortkauf und fügte der Artikelbeschreibung zu das ich nicht weiß ob Gold enthalten ist und fügte hinzu das nichts davon sattgelb wäre,hochwertiges Gold ist meist sattgelb.Auktion starte bei 1 Euro und endete im 1000 Euro Bereich.Upps,Käufer aus dem Eu-Ausland.Hatte während der Auktion keine Frage gestellt,fing aber nach Ende viele Fragen zu stellen,ob das denn wirklichGold ist,bla,bla.Ich sagte ihm das es ungeprüft ist.Er fing an das er schon mal sein Geld auf offiziellen Weg zurückholen mußte.Kam mir alles spanisch vor.Egal,habe den Versand vorbereitet und hatte ein komisches Gefühl,daher dacht ich mir nimmst du mal einpaar kronen und geh zum Juwelier,kann ja nicht schaden.Habe eine Brücke und 5 Kronen hingebracht,wurde geprüft,jau Goldhaltig!... Moment mal,so nicht.Habe ihn darauf aufmerksam gemacht das ich keine Wertigkeit oder Garantie auf einen bestimmten Goldgehalt gemacht habe und sogar geschrieben habe das ich nicht mal weiß ob Gold enthalten ist.Außerdem Privatverkauf etc...Dann ging das Theater richtig los,er schrieb er wäre bei der Bundespolizei,ich wäre ein Betrüger,die Auktion war irreführend(er hat nicht einmalwährend der Auktion nachgefragt),ich muß ins Gefängnis,Anzeige,alles querbeet einmal durch,Drohung etc..Ich blieb hart und teilte ihm mit das ich die stichprobe 2 Tage vor Versand gemacht hätte und es wäre definitiv Gold auch dabei.Erpocherte auf sein Recht ich auf meines,habe ihm mitgeteilt das er doch so ein hohes Gebot abgegeben hätte,obwohl keine Wertigkeit angegeben war und sein schnelltest würde mich auch nicht interessieren.Nach ca 15 emails von ihm,alles über die ebay-Plattform,obwohl er ab der 3 email mit mir Kontakt per emailadresse wollte(habe ich verneint)habe ich ihm ganz klar gemacht,das er mich ruhig anzeigen könne,ich würde bei der hiesigen Polizei dann Stellung zu dem Verkauf nehmen.Er schrieb das er das Paket an mich zurückgeschickt hat und sein Geld will,ich antwortete das ich es nicht annehmen werde und ich von mir aus mit ihm den juristischen Weg notfalls gehen werde und ich kein Betrüger bin.So ist fast zu Ende Er hat Fall bei ebay gemeldet,ich habe geantwortet wie ich es sehe(Käufer hat spekuliert auf sehr hohe Goldanteile,Artikel entspricht beschreibung etc...)Das Paket kam wirklich,habe Annahme verweigert-zurück an Versender.Was meint ihr bin im Recht,hat er Recht?
Leserforumvon amz567151-15 | Internetauktionen | 7 Antworten | 25.12.2020 15:28
(Der Verkauf lief nicht über eBay, da er mir aus welchem Grund auch immer keinen Preisvorschlag senden konnte). ... Wortlaut war „Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" Zitat (von amz567151-15):Laut dem Käufer geht jetzt das Magazin für die Dias nicht und der Käufer möchte die Ware zurückschicken. ... Am 25.12.2020 von amz567151-15 Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von amz567151-15):Wortlaut war „Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" Schlecht, denn diese Klausel wäre dann nichtig, bedeutet 2 Jahre gesetzliche Sachmängelhaftung.
Leserforumvon ebaer | Internetauktionen | 3 Antworten | 25.09.2012 10:20
Bei Käufen auf der Auktionsplattform eBay gilt beim Verkauf von Privat an Privat ja grundsätzlich: Keine Rücknahmepflicht für den Verkäufer bei mängelfreiem Artikel. ... B. durch folgende Formulierung: "Privatverkauf- keine Rücknahme" Hier sieht dann der potenzielle Käufer zwei sich widersprechende Aussagen, einerseits Rücknahme ja im Formular, andererseits Rücknahme nein in der Auktionsbeschreibung.
Leserforumvon sala | Internetauktionen | 9 Antworten | 15.05.2017 08:45
Meine Frage dreht sich jetzt um die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis, also € 275,- Mir ist bekannt, dass bei einem Privatverkauf der Käufer das Transportrisiko trägt. ... Zitat (von sala):Mir ist bekannt, dass bei einem Privatverkauf der Käufer das Transportrisiko trägt. ... Zitat (von sala):Der Verkauf erfolgt von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung meinerseits Ich vermute hier ein verschleierten gewerblichen Verkauf..
Leserforumvon Wetty | Internetauktionen | 17 Antworten | 31.10.2014 11:04
A fügt der Beschreibung noch folgenden Satz hinzu "Da es sich um einen Privatverkauf handelt ist, wird ein Umtausch oder eine Rücknahme ausgeschlossen." ... Am 31.10.2014 von spatenklopper Hmm..... quote:"Da es sich um einen Privatverkauf handelt ist, wird ein Umtausch oder eine Rücknahme ausgeschlossen." ... Selbst wenn es den Defekt gab, kann der Käufer die Kenntnis dessen seitens der Verkäufers vor Verkauf doch gar nicht beweisen.
Leserforumvon Peter_H | Internetauktionen | 2 Antworten | 23.09.2017 20:19
Hallo Community, folgende Fragen habe ich zu einem aktuellen Fall: - Privatverkauf eines technischen Artikels für unter 300 €. ... Hinweis auf Baujahr 2013 in der Artikelbeschreibung. - Verkauf bei Ebay belegt durch Ebay-Email mit Datum. ... - Angabe im Artikeltext, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, daher kein Umtausch, keine Garantie, keine Rücknahme oder Gewährleistung.
Leserforumvon eddie91 | Internetauktionen | 6 Antworten | 20.02.2006 18:34
Habe in der Auktion auf den Privatverkauf hingewiesen, das es keine Garantie- oder Gewährleistungansprüche von meiner Seite aus gibt. ... Muss ich den Akku zurück nehmen, oder hab ich mit der Klausel mit dem Privatverkauf keine Pflicht dazu? Am 21.2.2006 von zuspät Ich würde dem Käufer mitteilen, daß ich den Artikel vor dem Verkauf geprüft und für funktionsfähig befunden habe (wenn dem tatsächlich so ist).
Leserforumvon hans1919 | Internetauktionen | 7 Antworten | 12.04.2011 12:35
"Privatverkauf. kein Rücknahme" steht im Kopf des Artikels. ... Klare Absage von mir, da es ein Privatverkauf ist. ... Was du meinst sind gewerbliche Verkäufer mit einem Verkauf über 40,-€.
Leserforumvon guest-12303.06.2019 09:57:05 | Internetauktionen | 5 Antworten | 18.08.2015 16:04
Käufer (beim Privatverkauf) trägt das Versandrisiko (Ausnahme: andere vertragl. ... Also stimmt der Vorwurf, dass ich bei dem Verkauf der Tickets dafür sorge zu tragen hätte das sie rechtzeitig ankommen nicht?
Leserforumvon Metzger80 | Internetauktionen | 6 Antworten | 04.11.2013 16:26
. ----------------- "" Am 5.11.2013 von 3,141592653 Es geht um einen Privatverkauf.... ... Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft, dies bedeutet: Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals Gewährleistung), dass ab dem 01.01.2002 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Leserforumvon dine4420 | Internetauktionen | 5 Antworten | 05.02.2016 19:58
Es handelt sich um einen Privatverkauf. ... Am 6.2.2016 von dine4420 Hallo, Käufer droht nun mit Anzeige das ich defekte Ware verkaufe, es war ein ganz normaler Ebay Kleinanzeigen Verkauf, da steht Privat kann man ja anklicken und dann stand dran das ich den Verstärker verkaufe mit Daten, mehr nicht. mfg Am 6.2.2016 von radfahrer999 Zitat (von dine4420):Käufer droht nun mit Anzeige das ich defekte Ware verkaufe, Ist doch egal.
Leserforumvon GrandMasterLW | Internetauktionen | 8 Antworten | 11.04.2007 11:51
Es wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Teil um einen Privatverkauf handelt. ... Laienmeinung Am 13.4.2007 von franzjo89 Privatverkauf=kein GESCHÄFT=keine AGB`s Ein Verkauf, ob privat oder gewerblich ist vollkommen irrelevant, ist ein Rechtsgeschäft ! ... Insofern würd ich auch sagen, dass die AGB nicht diesem Privatverkauf zuzurechnen sind und der Verkäufer im Recht ist.
Leserforumvon z_sven | Internetauktionen | 4 Antworten | 20.06.2007 23:54
(Verkauf als Privat (erster Verkauf bei eBay), Absicherung über: Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. ... Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und währleistung, sowie Rückgabe und Umtausch!)
Leserforumvon leona | Internetauktionen | 11 Antworten | 10.05.2005 16:12
Zitat des Versteigerers: "Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" hier auch der Link .. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... Am 10.5.2005 von yeti Solche "Spekulationsgeschäfte" (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte) sind natürlich steuerpflichtig, soweit zwischen An-und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. ...und in diesem Fall ist mE 100% davon auszugehen, daß die Steuererklärung (zufällig) bei einer Stichprobe genauestens unter die Lupe genommen werden wird.
Leserforumvon harmlos | Internetauktionen | 25 Antworten | 30.12.2007 15:54
Habe eine Sache als Privatverkauf angeboten und das auch ausdrücklich dazu geschrieben! ... Weil ich privatverkauf anbiete über mein gewerbliches Konto und dabei das Widerrufsrecht beim Privatverkauf nicht einräume! ... Habe eine Sache als Privatverkauf angeboten und das auch ausdrücklich dazu geschrieben!
Leserforumvon P900 | Internetauktionen | 12 Antworten | 22.05.2006 15:35
Privatverkauf? ... Viele Grüße, Michael Am 22.5.2006 von P900 Der Verkauf war von privat, bin kein gewerblicher Anbieter. ... Mindererlös bei erneutem Verkauf) ersetzen. wie kann man ihn dazu zwingen Anwalt, notfalls Klage.
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