Versand sollte nach Großbritannien gehen und da die Versicherungsgrenze für GB bei DHL €500 ist, habe ich mich mit dem VK auf GLS geeinigt, da ich von anderen professionellen VK schon mehrfach Ware per GLS ohne Probleme erhielt. ... Nach Öffnen stellte sich an einem der beiden Gegenstände (Kleinserienprodukt) Versandschaden in Form abgebrochener Teile und Absplitterungen heraus. ... Deshalb bitte dringende Hinweise: a) Gibt es Sammelklagen/Beispiele hier/auf anderen Plattformen, bei denen Versandschäden gegenüber GLS erfolgreich geltend gemacht wurden?
Der Versand über DHL wird besprochen und A bittet aufgrund der Beschaffenheit um eine sorgfältige Versandverpackung um Versandschäden zu vermeiden. ... Wäre die Verpackung entsprechend AGB gewesen wären Versandschäden ausgeschlossen gewesen. ... Und im übrigen KÖNNTE natürlich auch die (mögliche) "ich will Billig-Versand" Forderung des Käufers ein Problem sein.
Kann natürlich auch sein, dass der Schaden schon vor dem Versand da war, aber der VK hat explizit auf 1a-Zustand hingewiesen. ... Dann ist der Versand über die Post AG bis zu 500 € versichert.
'Versand über eBay erledigt'? ... Versicherter oder unversicherter Versand? ... GLS hat doch garkeinen unversicherten Versand.
Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte. ... Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert). ... Beweisen müsste man den behaupteten Versandschaden im übrigen genauso.
-- Editiert von Laeuschen am 20.03.2005 21:33:02 Am 21.3.2005 von Mellas DPD schliesst eh Versand von Glas und Porzellan aus.
Ich habe es vor dem Versand getestet. ... Bin ich jetzt verpflichtet die Ware trotzdem zurückzunehmen und nochmals Versand zu zahlen? ... Der Käufer könnte auf dei Idee kommen, bei der Post einen Versandschaden zu melden, und wenn dann der Postdienstleister eine "Schlechtverpackung" feststellt, gib es bei Dir böse Post vom Käufer.
Für den Versand habe ich schon 13€ bezahlt, und jetzt soll ich noch mal für den Rückversand aufkommen. ... Der VK ist verpflichtet die Ware sicher zu verpacken, ansonsten gehen auch Versandschäden zu dessen Lasten. War der Versand versichert, dann gehen Versandschäden bei ordnungsgemäßer Verpackung zu Lasten des Transportunternehmens.
. über 20 kg schwer, das schutzgitter vorne 2 mm dickes eisen... mit der hand nicht einzudrücken und richtig stabil... ich bot ihm an, das gerät dort abzuholen, wo es lagert... (150km von münchen weg)... wollte er nicht... ich bot ihm an, das gerät zu mir schicken zu lassen und er kann es bei mir in münchen abholen, aber er müsse die versandkosten (16euro über hermes als versichertes paket) dennoch bezahlen, da dies schliesslich kosten seien, die ich nicht zu tragen bräuchte.... schliesslich seien die versandkosten angegeben gewesen. und die option, das gerät zu mir kommen zu lassen und er holt es bei mir ab wäre ein entgegenkommen um seiner angst eines versandschadens entgegenzuwirken... wollte er auch nicht... ich bekam meine ersten zweifel... was hat der mensch für ein problem mit einem noch nicht mal entstandenen versandschaden??? ... auch wären in dem gerät geräusche loser teile zu vernehmen. er will das gerät nicht und sein geld zurück. ich schrieb ihm, diese schäden lagen vorher nicht vor (lagen sie auch definitiv nicht) und es "müsse" sich in dem fall tatsächlich um einen versandschaden halten. was hätte ich sonst vermuten können???
Ich habe Bilder von vor dem Versand und seine eMails.
Auf Grund der Grösse habe ich keine Versand sondern nur Selbstabholung angegeben. ... Aber eventuell kann man anhand der Spuren des Schadens eindeutig auf Versandschäden schließen? Was war denn das überhaupt für ein komischer Versand, der die Maschine "total" zerschrottet???
Der Verkäufer sagt, dass er die Ware vor dem Versand getestet hat - und es wäre alles okay gewesen. Es muss sich laut seiner Aussage um einen Versandschaden handeln.
. - uhr war beim versand funktionstuechtig, - kaeufer bemaengelt, dass die sekundenanzeige nicht funktioniert war privat zu privat. ... Wenn die Uhr bei der Aufgabe zum Versand funktionstüchtig war und erst beim Versand beschädigt wurde - also so wie der Fragesteller es geschildert hat - dann muß er als Privatverkäufer egal, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht, hierfür nicht einstehen. ... Am 11.5.2005 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 11.5.2005 von Harry2000 >>"Versandschaden ist auf fahrlässiges Verpacken seitens des VK zurückzuführen."
Laut Internetrecht bin ich als Privatverkaeufer nicht haftbar fuer Versandschaeden? ... [/quote] Ist ja logisch, dass der Karton vor dem Versand in Ordnug bzw. neu war. ... Google hat mir eine Frist gesetzt den Versand bis zum 20.
. @ Supergirl: bei 10,50 Euro Versand: ist der versichert gewesen?? ... Sonst gab es ja auch folgende Auswahlmöglichkeiten: Hermes Paket (versichert); Versicherter Versand oder Unversicherter Versand. ... Wenn die Maschine bereits bei Ihnen defekt war, nutzt Ihnen auch der Gewährleistungsausschluss wenig.Und einen Versandschaden müßten Sie doch gelten machen.
Am 9.12.2004 von Trebor Wenn es ein Versandschaden war, warum haben sie es nicht bei der Post gemeldet? ... Allgemein trägt aber der Käufer das Risiko beim Versand von Privatverkäufen. ... und by the way, eine meldung bei der post wegen versandschaden kann nur der versender stellen und nicht der empfänger!
Am 28.1.2005 von psst Unbedingt auch eigenständig beim Versandunternehmen einen möglichen Versandschaden melden ! ... -)" (aber nur deine Beiträge) Am 29.1.2005 von Bellthor @ PSST Selber den Versandschaden melden dürfte schwierig bis unmöglich sein. ... Fakt ist aber, dass Versandschäden innerhalb von 8 Tagen dem DPD gemeldet werden müssen.
Wenn ich ein Handy mit Pappe verkleide und dann mit Tesa umwickle, ist das doch keine ausreichende Verpackung, und dennoch gehe ich mal nicht davon aus, das das Handy den Versand überleben würde. ----------------- "Gruß Campa" Am 3.5.2005 von Bayer09 Wenn man 8-10 Akkus verkaus so ist man ein Gewerblicher Verkäufer?? ... Es kann also davon ausgegangen werden, dass sie das auch schon vor dem Versand war, alles andere lässt sich nicht belegen.
Versand war mit DHL Paket angegeben. ... Auktion war Versand als DHL Paket vorgesehen. ... Vereinbart war versicherter Versand, davon ist er abgewichen und daher muss er auch statt der Versicherung für den entstandenen Versandschaden einstehen.
Kannst du das nicht beweisen, kann auch genau so gut all das beim Versand entstanden sein und wie du ja sicher wissen wirst, trägst du alleine das Versandrisiko, sprich wenn beim Versand etwas kaputt geht geht das zu deinen Lasten. ... Am 14.5.2012 von lesen-denken-handeln Trotzdem genügt es nicht, wenn K einfach sagt das muss schon vor dem Versand so gewesen sein, wenn VK sagt das war vor dem Versand nicht so, ist K erstmal in der Beweispflicht, den einen Versandschaden kann K bestimmt nicht mit absoluter Sicherheit ausschliessen... ----------------- "" Am 14.5.2012 von bear Bei dem Kaufpreis würde ich keinen Aufstand machen.