6 Ergebnisse für „buchung ryanair erstattet airline“

Leserforumvon pilat83 | Reiserecht | 18 Antworten | 24.01.2016 17:22
Das Geld, was ich selber überwiesen habe, habe ich nicht zürück erstattet bekommen. Nach vielen Anrufen, Mails und Fax bekam ich eine Schreiben, dass Ryanair kein weiteres Geld für die Buchung bekommen hat. ... Allgemein Betrachtet hat die Airline einen Vertrag mit einem Zahlungsabwickler.
Leserforumvon Matthiasrff | Reiserecht | 2 Antworten | 05.06.2018 19:39
Flüge wurden über die Homepage der Airline Ryanair gebucht. ... Die Hotline der Airline war ebenfalls nicht zu erreichen. ... Ryanair zurückzubekommen?
Leserforumvon Helene84 | Reiserecht | 23 Antworten | 13.08.2018 20:05
Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen, aber nicht davon ausgehen können, dass Ryanair die vollen Kosten für Flüge mit anderen Fluggesellschaften erstattet. ... Immerhin wurde uns ein Hotel sowie der Transfer dorthin von Ryanair vermittelt. ... Was muss von der Airline übernommen werden?
Leserforumvon Dirk06 | Reiserecht | 24 Antworten | 26.05.2011 14:24
Die Airline wird Ihnen jederzeit ermöglichen in diesen Full Flex Tarif umzubuchen. ... Der Airline ist nichts vorzuwerfen, haben die doch für jeden Fall einen Tarif. ... Darauf hin habe ich Opodo geschrieben, dass es sein mag, dass der Mitarbeiten gemäß internen Anweisungen oder Richtlinien richtig gehandelt hat, dies aber mit dem geltenden Recht erstmal nichts zu tun hat, da ich weder in den AGB von Opodo darüber eine Aussage gefunden habe und die AGB oder Tarif-details lagen mir bei der Buchung nicht vor.
Leserforumvon pal415568-69 | Reiserecht | 28 Antworten | 31.08.2021 08:20
Dazu sammelten wir zuvor entsprechende Bonuspunkte im Kundenbindungsprogramm der Airline, welche für die Buchung der Prämientickets verwendet wurden, außerdem wurden Steuern und Gebühren mit Kreditkarte bezahlt. ... Und das Ticket erhält man ja erst NACH der Buchung - so dass dessen Inhalt keinen Einfluss auf den Eindruck zum Zeitpunkt der Buchung haben konnte. ... Nein für Anwendung der EU-Verordnung kommt es nicht auf den Sitz von Zweigniederlassungen der Airline an sondern ob es sich um eine EU Airline im Sinne der VO handelt.
Leserforumvon arianna | Reiserecht | 54 Antworten | 13.12.2015 14:26
Bleibt da eine Differenz zu den gezahlten Betraegen, wird diese erstattet.
1