89 Ergebnisse für „flug entschädigung ausgleichszahlung“

Leserforumvon StairwayToHeaven | Reiserecht | 1 Antwort | 05.11.2019 14:06
Das eigentliche Problem ist nun, dass mir eine Entschädigung von 250 Euro zu gesprochen wurde, aber meiner Mitreisende diese verwehrt wird, obwohl es sich um den selben Flug handelt, der storniert wurde, da wir zusammen gereist sind. Antwort auf mein Antrag: Zitat:Lieber Kunde, wir danken Ihnen für Ihr Schreiben in Bezug auf Ihren Flug mit KL1856 am 07.10.2019 Berechtigung auf Ausgleichszahlung Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 handelt es sich hier um eine Situation, in der eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 250 zusteht. ... Flug KL 1856 am 7.
Leserforumvon Christian123123 | Reiserecht | 8 Antworten | 24.01.2018 09:59
Wir müssen hier zwischen Ausgleichszahlung, Erstattung und Entschädigung Ersatzbeförderung unterscheiden. Die Ausgleichszahlung muss die Fluggesellschaft leisten, die laut Reiseunterlagen den Flug Stuttgart-Frankfurt durchführen sollte. ... Die Ausgleichszahlung machen Sie direkt bei der Lufthansa geltend.
Leserforumvon Line | Reiserecht | 5 Antworten | 11.03.2014 08:47
Hallo zusammen, folgender Fall: Flug nach Hong Kong startet pünktlich in Helsinki, kehrt aber nach ca. 1h aufgrund eines technischen Defekts um. ... Bei der Fluggesellschaft habe ich dann die Entschädigung eingefordert. ... Demnach haetten Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Leserforumvon guest-12327.12.2018 10:08:41 | Reiserecht | 8 Antworten | 29.06.2018 13:50
FR wird hier sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat der zur Anullierung führte nur die Ausgleichszahlung nach Art. 5 der EU-VO und das gebuchte FR Ticket selbst erstatten müssen. ... Es gibt zwar die Ansicht dass eine nicht rechtskonforme Ersatzbeförderung zum Anspruch auf die Ausgleichszahlung führt, allerdings sieht dies die EU-Verordnung selbst nicht direkt vor.. ... In Ihrem Fall haben Sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug mit Ryanair.
Leserforumvon Daniel185 | Reiserecht | 5 Antworten | 05.10.2019 15:19
wir haben über lufthansa einen Flug nach San Francisco gebucht! ... Am 6.10.2019 von AlinaKl Doch die Ausgleichszahlung von 600 Euro wird davon unabhängig fällig. ... Wahrscheinlicher ist jedoch dass eine Ticketerstattung mit dem Hinweis abgelehnt wird, weil der Flug genutzt wurde.
Leserforumvon honis56 | Reiserecht | 9 Antworten | 01.07.2017 11:55
Welche Entschädigung bekommt man über die Erstattung des Flugpreises hinaus? ... Wahrscheinlich hätten wir einen Anspruch auf 400 € Entschädigung pro Person (ca. 3400 km) gehabt. ... Fordert der Reisende eine Ausgleichszahlung ist die Ankunft der Ersatzverbindung sehr wohl relevant!!
Leserforumvon fb491121-5 | Reiserecht | 3 Antworten | 23.05.2018 20:59
Haben wir hier eine Chance eine Entschädigung zu verlangen. Der Flug ist Mitte Juni. ... Gruss Marc Am 24.5.2018 von AlinaKl eine Entschädigung im Sinne der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung wird es hier nicht geben da noch mehr als zwei Wochen Zeit bis zum betreffenden Rückflug sind.
Leserforumvon Xaero | Reiserecht | 7 Antworten | 04.11.2022 15:18
Der umgebuchte Flug war dann: 4.11. ... Ausgleichszahlung mit rein? ... Soweit ich es gelesen habe (Wikipedia) ist die MTC die Zeit zwischen Landung Flug A und Abflug Flug B.
Leserforumvon pampersrocker | Reiserecht | 3 Antworten | 31.07.2018 07:23
Das wuerde Ihnen je Person zustehen, die fuer diesen Flug gebucht war und die ueber ein Ticket verfuegte. Das nennt man Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung ist eine pauschale Entschaedigung, die alle Kosten, die mit der Verspaetung entstanden sind abdecken soll.
Leserforumvon Schalkefan | Reiserecht | 4 Antworten | 18.10.2012 18:57
Der urspruenglich gebuchte Flug wurde ja nicht durchgefuehrt. ... Achso: nein, ich habe nicht vor, eine Entschaedigung zu beantragen, schliesslich bin ich am Ende doch noch recht puenktlich in Duesseldorf angekommen. ... Ich sehe es ausserdem nicht, dass eine Ausgleichszahlung fällig wird, da der Zielflughafen relativ pünktlich erreicht wurde.
Leserforumvon docross | Reiserecht | 2 Antworten | 28.04.2015 12:31
Ich finde besonders unter dem Gesichtspunkt dass mir vorgegaukelt wurde dass Ich den Flug antreten kann das Verhalten des Reisebüros nah am Betrug. ... Inwiefern habe Ich Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung, auch auf den stornierten Flug? ... Auf jeden Fall ist nach der EU-Fluggastverordnung 261/2004 dann eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbefoerderung faellig.
Leserforumvon Marta79 | Reiserecht | 7 Antworten | 29.07.2017 15:54
Was können wir mache , haben wir Anspruch auf Entschädigung. ... 400,-- Euro Ausgleichszahlung leisten. ... Bei der Fluggesellschaft Sundair fordern Sie je Ticket 400,-- Euro Ausgleichszahlung.
Leserforumvon Seneca1992 | Reiserecht | 14 Antworten | 09.07.2016 07:51
Die Flugnummer ist natürlich gleich geblieben, ist ja auch der gleiche Flug. ... Also ich wuerde wie folgt vorgehen: Nach Rueckkunft die Airline anschreiben und die Ausgleichszahlung einfordern. Aber zuvor vor dem Abflug noch mitteilen, dass man den Flug wg. der verschobenen Zeiten nur unter Protest antritt.
Leserforumvon inkasso_becker_fan | Reiserecht | 8 Antworten | 22.04.2019 02:00
Die restlichen 10 Passagiere dürfen nicht ins Flugzeug, obwohl sie einen Boarding pass haben und rechtzeitig beim Boarding waren. - Diese 10 Passagiere können erst am nächsten Tag den Anschlussflug antreten und kommen mit 12 Stunden Verspätung am Endziel an. - Eine Entschädigung von 600 Euro nach 261/2004 wird gegenüber der europäischen Fluggesellschaft geltend gemacht. - Die Entschädigung wird mit folgender Begründung abgelehnt: "Per our records, I note that the above mentioned flight [Flug A] was delayed due to Air Traffic Control. ... Trotz Verspätung von Flug A kamen die Passagiere rechtzeitig am Boarding Gate von Flug B an und ca. 2/3 der Passagiere von Flug A wurden ja auch tatsächlich in Flug B mitgenommen. ... Selbst wenn alles auf einem Ticket ist, wird das eine hohe Hürde werden, die Ausgleichszahlung gerichtlich durchzusetzen.
Leserforumvon amz475284-23 | Reiserecht | 8 Antworten | 26.09.2017 09:38
Noch am Flughafen erfuhren wir dank Internet dass der Flug um 17:30 von HAN nach STR storniert wurde, ebenfalls & 2.Flug um 20 Uhr. ... Sorry für den langen Text Meine Frage ist nun, habe ich ein recht auf 2x Entschädigung, da 2x umgebucht wurde? ... Danach duerften Ihnen je Ticket 250,-- Euro Ausgleichszahlung zustehen.
Leserforumvon VagaBUNT | Reiserecht | 20 Antworten | 26.11.2017 22:17
Trotzdem sollten Sie versuchen eine Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen und abwarten, wie man von dort reagiert. ... Oder NUR die Entschädigung? ... Die Forderung von EUR 400 pro Fluggast an einer Ausgleichszahlung sind tatsächlich berechtigt, wenn nachgewiesen werden, dann für der Fluggast eben für den ursprünglichen Flug eingebucht war.
Leserforumvon Helene84 | Reiserecht | 23 Antworten | 13.08.2018 20:05
Hinflug von Nürnberg am 06.08.18/Flug FR8116: Auf dem Hinflug sind wir mit mehr als 3 Stunden Verspätung gestartet. ... Für uns Passagiere war es nicht nachvollziehbar, warum sich der Flug so verzögerte. ... Die Kosten für den Flug liegen jedoch deutlich höher als für den Flug von Ryanair.
Leserforumvon lilliput21 | Reiserecht | 2 Antworten | 27.06.2018 11:59
Am besagten Abreisetag wurde der Flug erst auf 16 Uhr, dann auf 17 Uhr, 17.15 Uhr und schlussendlich auf 19 Uhr verschoben. ... Meine Frage ist nun: kann ich bei der Fluggesellschaft trotzdem eine Entschädigung geltend machen, obwohl wir den Flugpreis erstattet bekommen? ... Zusaetzlich duerfte Ihnen nach Artikel 7 der EU-Fluggast-VO 261/2004 eine Ausgleichszahlung wg. grosser Verspaetung in Hoehe von 400,-- je Ticket zustehen, da die Verspaetungsgruende der Fluggesellschaft zuzurechnen sind.
Leserforumvon BEKS | Reiserecht | 20 Antworten | 21.10.2015 19:41
Warum sollte die Airline für die Ausgleichszahlung aufkommen? ... Gruß BEKS Am 22.10.2015 von vundaal76 Zitat:Warum sollte die Airline für die Ausgleichszahlung aufkommen? ... Es ist für die Höhe der Ausgleichszahlung aber egal, wann der Fluggast nun den Ersatzflug tatsächlich angetreten hat.
Leserforumvon vjrieden | Reiserecht | 7 Antworten | 05.11.2016 21:44
Streik sei Höhere Gewalt, deshalb gäbe es keine Entschädigung. ... Viele Gruesse bernardoselva Am 6.11.2016 von Retels Zitat (von vjrieden):Streik sei Höhere Gewalt, deshalb gäbe es keine Entschädigung. Ja, das betrifft aber nur den Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung.
123·5