Laut Auskunft der DB verfällt der Anspruch auf einen alternativen Fernzug allerdings, wenn ich das Ticket nicht durchbuche, sondern nur den Fernverkehrsanteil buche, den Rest mit dem 49 € Ticket fahre und dann, durch Verschulden der Bahn, verspätet in Würzburg ankomme und so den Zug verpasse. ... Die DB wirbt so: [i]Mit dem Deutschland-Ticket (D-Ticket) können Sie ab sofort für nur 49 Euro pro Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des [u]öffentlichen Nahverkehrs[/u] reisen.... Es ist also eher so, wie wenn ich durch einen verspäteten Zug meinen Flug verpassen würde (vorausgesetzt ich habe alles separat gebucht), dann ist die DB ja auch nicht angreifbar, korrekt?
Ich habe eben vom Posen einen Flug gebucht weil mich die Verspätung kräftig ärgert. Das Ticket für den Zug habe ich bei der DB also Europezialpreis gekauft und war teurer als der Flug kann ich das Zug Ticket jetzt ersetzt bekommen? ... ich habe das TIcket bei der DB gekauft aber der Zug ist ja auf der polnischen Strecke und es ist kein DB Zug?
Ein verlorener Arbeitstag (Selbstständigkeit) bei einer Rückreise am nächsten Tag mit 15h Verspätung wird sicherlich in keiner Weise durch die DB kompensiert? ... [/quote] Wer hat denn das Ticket ausgestellt? ... Mietwagen oder gar einen Flug - es muss nicht ein Taxi sein.
Da wir aus Berlin kommen wurde uns ein Rail & Fly Ticket gegeben. ... Wenn Sie um 20:25 Uhr angekommen sind, dann waeren Sie ohne Verspaetung um 19:00 Uhr angekommen. ... Auszug: Mit dem "Zug zum Flug"-Ticket für die Deutsche Bahn AG haben Sie zu allen innerhalb Deutschlands gelegenen Abflughäfen optimalen Anschluss an den internationalen Luftverkehr.
Kommt es für den Erhalt der Entschädigung auf die Benutzung des geänderten Fluges und das tatsächliche Erleiden der Verspätung an? ... Aufgrund Ihrer Angaben haetten Sie dann wohl einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Artikel 7 der VO) je Ticket von 400,00 Euro. ... Es könnte zum Beispiel sein, dass durch die Flugänderung der gesamte Flug obsolet wird und man dadurch Schaden hat, obwohl man keine Verspätung tatsächlich erlitten hat.