193 Ergebnisse für „reisebüro veranstalter“

Leserforumvon CityCobra | Reiserecht | 4 Antworten | 15.09.2006 23:07
Das Reisebüro haftet für Beratungs- und Vermittlungsfehler. ... Wenn ich als Kunde ein Reisebüro aufsuche, kann ich erwarten das die Informationen verlässlich sind die ich erhalte. ... Und diese Leute erwarten umso mehr eine erstklassige u. verlässliche Beratung in einem Reisebüro.
Leserforumvon alabina | Reiserecht | 8 Antworten | 27.09.2004 11:52
----------------- "Julchen" Am 17.10.2004 von Barbarossa Hallo, nein, bei einer ueber Reise, die durch ein Reisebuero bei einem deutschen Veranstalter gebucht wurde, ist das Geld nicht weg - der Geldeingang beim reisebuero ist wie der Geldeingang beim veranstalter. ... Vertragspartner des Kunden ist das Reisebüro als Mittler, so wie der Veranstalter Vertragspartner des Reisebüros ist. ... Hat das Reisebüro durch seinen Handelsherren-vulgo Veranstalter, Inkassovollmacht, nimmt es das Geld treuhänderisch für den Veranstalter ein und haftet gegenüber diesem.
Leserforumvon Maeurer | Reiserecht | 4 Antworten | 06.12.2009 14:15
In der Regel ist es so, dass der Handelsherr, also der Veranstalter, zunaechst einmal fuer seine Erfuellungsgehilfen, also das Reisebuero, haftet. ... Der Veranstalter wird das Reisebuero in Regress nehmen. ... Bezichtigt weiterhin der Veranstalter das Reisebuero, wie auch das Reisebuero den Veranstalter, dann wuerde ich ohne weitere Vorankuendigung Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
Leserforumvon ChrisB91 | Reiserecht | 4 Antworten | 27.02.2009 00:03
Gegenüber dem Veranstalter wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Reisebüro. ... Aendert der Veranstalter den Reisetag wird er vertragsbruechig. ... Willenserklaerungen muessen Sie dem Veranstalter gegenueber aeussern.
Leserforumvon urlaubssim | Reiserecht | 9 Antworten | 04.07.2013 10:31
Die Reise fand statt, jedoch kam ca 1Jahr später ein Brief vom Veranstalter (GTI) mit der Bitte, die Reise zu bezahlen. Wir sind wieder zum Reisebüro gegangen, jedoch gab es das nicht mehr. ... War das Reisebuero allerdings berechtigt, dass Inkasso durchzufuehren, dann gilt, dass das Geld durch die Zahlung im Reisebuero beim RV angekommen ist.
Leserforumvon a.s_b | Reiserecht | 1 Antwort | 25.07.2007 13:10
Nach 5 Tagen erhielt ich einen Anruf vom Reisebüro,welches mir mitteilte, dass der Reiseveranstalter einen Fehler bei seinen Preisen hatte. ... Unser Reisebüro hat nun mit dem Veranstalter ausgehandelt, dass sie vom neuen Preis: 1380 Euro 50 Euro aus Kulanz abziehen. ... In den AGBs geht der Veranstalter nicht auf eine solche Situation ein.
Leserforumvon sun38 | Reiserecht | 19 Antworten | 02.08.2012 17:29
Den Anspruch auf die vollständige Erstattung ist nicht an irgendein Reisebüro oder Veranstalter zu richten, sondern an Air Via (also die Fluggesellschaft). ... Die Stornierung erfolgte übrigens 30 Tage vor Antritt nachmittags per Email an das Reisebüro und den Veranstalter, wurde aber erst am nächsten Tag durchgeführt (dann 29Tage vorher = 5% teurer). ... Viele Grüsse sun Am 8.8.2012 von bernardoselva quote:.....Den Anspruch auf die vollständige Erstattung ist nicht an irgendein Reisebüro oder Veranstalter zu richten, sondern an Air Via (also die Fluggesellschaft)......
Leserforumvon bountie1976 | Reiserecht | 49 Antworten | 12.08.2009 19:33
(Ich rief bereits beim Veranstalter an, der Veranstalter meinte zudem zu mir, dass sie den vollen Reisepreis erstatten- nur scheint es mir, dass das Reisebüro wohl was an mir verdienen will). ... Damit verliert der Veranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Wenn Sie schon geleistet haben, sind Ihnen vom Veranstalter (!)
Leserforumvon Stephan Kutzer | Reiserecht | 6 Antworten | 22.07.2005 11:52
Bitte nenne den Veranstalter. ... handelt es sich wirklich um eine reisebüro? ... Falls die Tickets morgen nicht da sind, werde ich dem Reisebüro rechtliche Schritte ankündigen.
Leserforumvon MrHalliwell | Reiserecht | 6 Antworten | 25.03.2020 12:24
Flug und Ferienhaus haben wir über ein TUI Reisebüro in unserem Ort gemacht. ... Die gibt es in Deutschland jetzt schon, steht min BGB und bedeutet kurzgefasst "Geld zurück wenn der Veranstalter storniert". ... Das Reisebüro und der Reiseveranstalter kennen die Rechtslage.
Leserforumvon Molito | Reiserecht | 18 Antworten | 21.06.2012 11:16
Auf dem Rückflugschein steht oben ( Amadeus Selling Platform ) und darunter halt die Flugdaten Veranstalter: CFI , was auch immer das bedeutet. ... Es handelt sich hier um ein Thomas Cook Reisebüro. ... Aber sind Sie denn ganz sicher, dass es sich um ein TC-Reisebuero handelt, oder handelt es sich um ein privates Reisebuero mit TC-Vertretung?
Leserforumvon Start4u | Reiserecht | 2 Antworten | 05.05.2020 11:05
Aufgrund der sich ständig ändernden Situation stand sie in täglichem Austausch mit ihrem Reisebüro. ... Das kommt mir ehrlich gesagt etwas wenig vor weil für mein Verständnis der Urlaub bereits am Dienstag durch den Veranstalter beendet wurde. ... Die Info kam vom Reisebüro oder Reiseveranstalter?
Leserforumvon Dommo | Reiserecht | 3 Antworten | 11.06.2011 20:12
Da hat mir die Beraterin gesagt, dass dieser wie abgesprochen inklusive sei und das sie dies ja auch im Vertrag vermerkt hat, dass in Absprache mit dem Veranstalter dies möglich sei. ... Sie wurde ganz panisch, hat nochmals beim Veranstalter angerufen und auch dort wurde ihr nun gesagt, dass der Poolbereich nicht dazugehört. ... Sie koennen nicht erwarten, dass die Berater im Reisebuero jedes Hotel in- und auswendig kennen.
Leserforumvon curubaaa | Reiserecht | 6 Antworten | 01.05.2012 20:55
Der Beschreibung nach wurde die Pauschalreise ja noch nicht einmal vom Reiseveranstalter bestätigt, die Auftragsbestätigung ist wohl eher einem Reisebüro zuzuschreiben. ... Das ist hier nicht geschehen, damit ist diese Option für den Veranstalter auch nicht mehr offen. ... Der Veranstalter hat die Reise storniert, weil angeblich im Hotel keine Zimmer mehr frei sind.
Leserforumvon guest-12330.07.2016 09:52:01 | Reiserecht | 2 Antworten | 07.03.2012 09:45
Die Frage wäre nun: wie muss sie sich verhalten, um bei eventuellen Leistungsstörungen in der Dienstleistungskette nicht in eine Haftung als Veranstalter hineinzugeraten? Genügt es, dass die Interessenten den Flug gemäss der Angaben selbst buchen und auch die Hotelleistung, sowie die Teilnahme an der Veranstaltung beim Veranstalter. ... Schliessen Sie aber mit etwaigen Interessenten separate Vertraege ab, zum einen ueber den Flug, zum anderen ueber die Hotelleistungen ab, dann sind Sie im klassischen Sinne Vermittler, also wie ein Reisebuero handelnd.
Leserforumvon divorce51 | Reiserecht | 26 Antworten | 11.10.2017 04:09
Uns Sie sprechen davon, dass Sie bei einem der 'grössten Japananbieter' gebucht haetten und dieser Veranstalter macht derart laeppische Anfaengerfehler???? ... Das Reisebüro hat z.B. auch ein gewisses Haftungsrisiko. ... Du bezahlst deine Reise ja schliesslich an das Reisebüro und nicht an das Hotel.
Leserforumvon all4blacks | Reiserecht | 1 Antwort | 05.01.2007 20:48
Keine Mindestteilnehmerzahl im Katalog. 2 Tage vor Ablauf der 4-Wochen-Frist (4.1.2007)wurde Reise per E-Mail gekündigt, weil angeblich der Schlittenhundführer nicht kann und diese Information bisher nicht an Reisebüro ging.
Leserforumvon bmw-biker | Reiserecht | 12 Antworten | 28.08.2010 15:01
Der Weg über das Reisebüro zum Veranstalter ist doch ganz gut. ... Der Weg über das Reisebüro zum Veranstalter ist doch ganz gut..... ... Oder auch, dass das Reisebuero die vom Kunden geschriebene Rekla mit einem Begleitschreiben an den Veranstalter weiterleitet.
Leserforumvon fb512488-58 | Reiserecht | 6 Antworten | 05.04.2019 15:10
Vor 10 Tage erhalte ich einen Anruf von meinem Reisebüro, das der Veranstalter durch die Insolvenz der Fluglinie Germania den Flug Umbuchten müssen. ... Jetzt am 04.04.19 rief mich das Reisebüro wieder an um mir mittzuteilen, dass der Veranstalter die Reise storniert hat, da wir das Angebot abgelehnt haben. ... Grundsätzlich sollte man jedoch dem Reisebüro als auch dem Veranstalter mitteilen, dass man die Stornierung nicht akzeptiert und auf die Erfüllung des Vertrags besteht.
Leserforumvon Jalainchen | Reiserecht | 18 Antworten | 21.03.2015 08:01
Ausserdem wird Ihnen kein Reiseveranstalter zugeteilt, schliesslich sind wir hier nicht in der SBZ, sondern Onlineportale zeigen Ihnen in der Auflistung stets den jeweiligen Veranstalter an, man muss nur die Augen offen haben. ... Man muss sich halt entscheiden, kauft man Service (=lokales Reisebüro) oder nur einen Preis (=Online-Portal).
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