6 Ergebnisse für „veranstalter ferienwohnung“

Leserforumvon Maddels | Reiserecht | 15 Antworten | 23.03.2020 09:50
Wie ich gelesen habe, hat der Pauschaltourist ja doch einige Möglichkeiten seinen Reisepreis zurückzubekommen (so lange der Veranstalter noch Zahlungsfähig ist). ... Trotzdem stornieren Sie nicht übereilig Ihre Ferienwohnung. ... Wir haben die Ferienwohnung mit 500€ angezahlt, die Restzahlung wird bei Anreise fällig.
Leserforumvon guest-12313.03.2018 23:04:01 | Reiserecht | 15 Antworten | 07.10.2014 10:12
, oder trat das Reisebuero als Veranstalter auf? ... Anreise in einer komplett anderen Ferienwohnung (20km entfernt) erfolgte um ca. 18 Uhr. ... So wie sich der TE hier ausdrueckt hat er ueber einen kroatischen Vermittler/Veranstalter gebucht.
Leserforumvon Tinnitus | Reiserecht | 17 Antworten | 14.03.2007 23:26
Welche Möglichkeiten haben wir gegen den Veranstalter bei offensichtlichen Organisationsmängeln? ... Anreise ist selbst geplant und somit die Verantwortung nicht auf den Veranstalter abwälzbar. ... Veranstalter ist ein deutscher Veranstalter, der nur einen ägyptischen Partner vor-Ort hat.
Leserforumvon nikki70 | Reiserecht | 8 Antworten | 08.11.2004 12:31
Der Veranstalter, Hotelier, etc... kann aber auch durch entsprechenden nachweis auf 100% plädieren und manchmal sogar Recht bekommen. ... Im übrigen sollte man sich als Stornierender auch mal vor Augen halten, dass die Ferienwohnung oder das Hotelzimmer ja verbindlich bereitgestellt wird. ... Bei einer Buchung via Veranstalter - in diesem Fall Neckermann, sind die AGB´s des Veranstalters bindend.
Leserforumvon ate101 | Reiserecht | 17 Antworten | 27.07.2013 18:59
Hallo, wir haben eine Ferienwohnung gemietet. ... Falls das der Fall ist, muss der Veranstalter einen genauen Schaden nachweisen (etwa dass er nur noch zu LastMinute-Preisen verkaufen konnte und daher weniger bekommen hat). ... Auch hätte der Vermieter nachzuweisen, daß er die Ferienwohnung nach dem Zeitpunkt der Stornierung wieder als vermietbar angepriesen hatte.
Leserforumvon prostatiker | Reiserecht | 12 Antworten | 05.07.2015 17:22
guten Tag hier eine unangenehme Situation: Frau A und Frau B wollen in ca 10 Tagen zu einer Ferienwohnung fahren. ... Ich schätze Deine Kommentare als regelmässiger Leser hier durchaus sehr, aber jetzt ist es irgendwie schwer verdaulich geworden. gruss -- Editiert von prostatiker am 06.07.2015 14:51 -- Editiert von prostatiker am 06.07.2015 14:55 -- Editiert von prostatiker am 06.07.2015 14:58 -- Editiert von prostatiker am 06.07.2015 15:00 -- Editiert von prostatiker am 06.07.2015 15:09 Am 6.7.2015 von prostatiker also, ich versuche nochmal kurz zusammenzufassen. - Einen "Veranstalter" für die Reise gibt es nicht. - Das Geld beider ist an den V bezahlt worden, d.h. der ist saturiert und stellt die Wohnung bereit. - einer kann kurzfristig nicht teilnehmen.
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