Wie kann man das umgehen? ... Nach dem Tod des Vaters droht hier ein böse Überraschung, denn nach BGH-Rechtsprechung wird bei Vereinbarung eines Wohnrechts die 10-Jahres-Frist nicht in Gang gesetzt. ... Das Wohnrecht erlischt beim Tod des Vaters.
Aufgrund verschiedenster Differenzen ist Kind A ausgezogen, Kind B wohnt weiterhin im Haus der Eltern. Jetzt möchten die Eltern die Erbschaft vor ihrem Tod klären, auch wenn bis dahin sicherlich noch locker 10-20 Jahren vergehen. ... Sofern die Eltern noch länger als 10 Jahre leben und sich kein Nießbrauchsrecht oder umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, geht A bzgl. der erfolgten Schenkung leer aus.
Also das würde ja dann bedeuten, dass wenn die ehefrau noch mindestens 10 jahre nach dem tod ihres mannes leben würde das kind aus erster ehe kein anspruch mehr an das haus hätte, oder??? ... Also das würde ja dann bedeuten, dass wenn die ehefrau noch mindestens 10 jahre nach dem tod ihres mannes leben würde das kind aus erster ehe kein anspruch mehr an das haus hätte, oder??? ... Selbst wenn ich das wollte, könnte ich auch keine Empfehlung geben, wie Du den Pflichtteil für das Kind aus erster Ehe umgehen kannst.
Oder würde die 10 Jahresfrist zugunsten Ausgleichs von Kind B dann trotzdem niemals wirklich anlaufen weil die Mutter nunmal ein wohnrecht inne hat? ... Es soll schlichtweg keine Rechtsstreitigkeiten nach dem Tod der Mutter mit Kind 2 und dessen Gläubigern geben. ... Und warum keine generelle Rückabwicklungsklausel für den Tod der Tochter?
(Hier: auf Null Euro) Diese Ansprüche schmelzen 10 Jahre lang um jeweils ein Zehntel ab. ... Der Vater kann seiner Ehefrau einmal alle 10 Jahre 500.000 Euro schenkungssteuerfrei schenken. ... Am 18.7.2023 von hh [quote=eh1960]Diese Ansprüche schmelzen 10 Jahre lang um jeweils ein Zehntel ab.
Kann man diese Zahlung irgendwie umgehen? ... Erbe wird es erst mit dem Tod. ... Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil - insgesamt also EUR 800.000,--. ... und diesen Freibetrag gibt es alle 10 Jahre neu.
Das eine Kind hat sich vor dem Tod des Vaters (innerhalb der 10 Jahresfrist) fast alles schenken lassen. ... Kind nun leer aus oder sind diese Schenkungen Erbmasse. ... Fall die Schenkungen nicht zur Erbmasse zurückgeführt werden müssen, könnte man mit dieser Methode ganz einfach den Pflichtteilanspruch umgehen.
Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit dieses zu umgehen??? ... Es gibt keine Möglichkeit dieses zu umgehen. ... Beim Tod des 2.
Am 22.10.2020 von go561082-74 Ist es wirklich so einfach das Erbgesetz zu umgehen? ... Am 22.10.2020 von Anami Zitat (von go561082-74):Ist es wirklich so einfach das Erbgesetz zu umgehen?... Das Kind ist immer noch Erbe.
Aber läßt sich dieser Pflichtteilsanspruch nicht umgehen? ... Ansprüche haben diese nur, wenn der gemeinsame Elternteil ein Kind der Großmutter war. ... Wenn die gesamten 10 Jahre angesetzt werden können, dann dürfte das den Hauswert übersteigen.
Der Vater hatte heimlich eine Geliebte, mit der er 1 Jahr vor dem Tod seiner Frau ein Kind zeugte. ... Hinzu kommt, dass der Vater testamentarisch verfügt hat, dass sein Haus erst 10 Jahre nach seinem Tod veräußert werden darf. ... Meine Schwester, mit der ich die Firma habe, kann absolut nicht mit Geld umgehen.
Darin kann dann festgelegt werden, dass das Kind beim Tod des Vaters nur die Eigentumswohnung erhält. ... Das Überschreiben der Eigentumswohnung an ein minderjähriges Kind hat schließlich noch weitere Rechtsfolgen für das Kind, die durchaus zu Problemen für das Kind führen können. ... Oder wie kann man das sonst alles so umgehen?
Und so könnte man eben auch noch die Erbschaftssteuer umgehen. ... Und so könnte man eben auch noch die Erbschaftssteuer umgehen. ... Nein Kommentar am Rand: Natürlich ist wohl "kein Gesetz gewachsen" gegen den unnatürlichen Zustand, dass Eltern ihr eigenes Kind nicht lieben.
Wideruf Verzicht auf Geltendmachung Pflichtteil
3,5 von 5 Sterne
Meine Stiefmutter hat mir nach dem frühen Tod meines Vater einen Verzicht auf Geltendmachung ihres Pflichtteils unterschrieben. ... Du schreibst vom frühen Tod Deines Vaters, andererseits ist die Stiefmutter bereits 90. ... Du schreibst vom frühen Tod Deines Vaters, andererseits ist die Stiefmutter bereits 90.
Nein, sie darf nicht durch das Verschenken des Hauses das Testament umgehen (§ 2287 BGB). ... Davon hat dann jedes Kind Anspruch auf 1/6. ... Nichts, außer sich mental auf Forderungen beim Tod der Oma einstellen.
Kein Testament, Schulden und Grundbuchänderung
4,5 von 5 Sterne
Das Haus wurde einige Zeit vor seinem Tod (zu einem Zeitpunkt an dem er schon wusste daß er stirbt) per Grundbucheintragung an eines der 3 Kinder überschrieben. ... Weshalb der Vater die Immo an ein Kind übertragen hat, spielt keine Rolle. ... Der Teil der Schenkung fällt dann anteilig ins Erbe, wenn die 10 Jahre noch nicht verflossen.
Enkelin Ira muss sich daher auch dann darauf einstellen, jedem Kind 1/6 des Hauswertes auszuzahlen. ... Somit nach 10 Jahre auf 0 waere? ... Kann man so die 10 Jahre umgehen?
Da in diesem Haus schon meine UrUr Großeltern und so weiter gewohnt haben, unter anderem auch meine Eltern und ich als kleines Kind, stand letztes JAhr halt die Frage im Raum, was machen mit der großen, alten Wohnung. ... Und quote:um irgendwelchen Dingen seitens des Amtes oder, ich weiß es nicht zu umgehen! ... Dann kann aber a) das Sozialamt 10 Jahre lang die Schnekung rückgängig machen lassen, um ihre Pflege sicherzustellen und/oder b) Du schuldest nach ihrem Tod den Erben 100%-10%*a, wobei a die Jahre seit der Schenkung sind.
Jetzt habe ich gehört man sollte das Haus möglichst 10 jahre vor dem Erben überschrieben bekommen um die Erbschaftssteuer zu umgehen. ... Wenn das Haus nicht über 200m² Wohnfläche hat UND nach dem Tod des Erblassers mindestens 10 Jahre lang ausschließlich von dir und deiner Familie genutzt wird (also nicht z.B. die bisherige Wohnung des Vaters untervermieten) - dann fällt es nicht in die zu versteuernde Erbmasse. ... Wenn das Haus nach dem Tod des Vaters 10 Jahre weiter bewohnt wird, dann ist es steuerfrei, soweit die Wohnfläche 200m² nicht überschreitet.
Du solltest aber bedenken, das Du damit nicht den Pflichtteil Deiner Kinder umgehen kannst. ... Wenn sie durch Enterbung auf das Pflichtteil gesetzt werden, steht ihnen nur noch die Hälfte zu, also jedem Kind ein Viertel des Erbes. ... Aber: Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers lösen unter Umständen "Pflichtteilsergänzungsansprüche" aus, man kann also mit Schenkung nicht einfach die Pflichtteils-Ansprüche aushebeln.