18 Ergebnisse für „adoption bgb erbe vater“

Leserforumvon Kerstin N. | Erbrecht | 12 Antworten | 23.04.2008 15:55
Könnte aber ja das Erbe ausschlagen. ... Von daher ist die Adoption zu empfehlen. ... Eine Adoption dagegen kann nur aus wichtigem Grund und auf beidseitigen Antrag hin aufgehoben werden (§ 1771 BGB). -- Editiert von nataly am 26.04.2008 12:27:55 -- Editiert von nataly am 26.04.2008 12:38:05 Am 26.4.2008 von cruncc1 ...Ein Testament würde also reichen.
Leserforumvon Lieslix | Erbrecht | 2 Antworten | 20.06.2018 11:53
Meine Mutter hat eine Änderung des Nachnamens erwirken können. mein leiblicher Vater hat der Adoption durch meinen Stiefvater jedoch nie zugestimmt. ... Nun ist es an dem fall, das mein leiblicher Vater verstorben ist. ... Nachzulesen in § 1770 BGB
Leserforumvon Lipi | Erbrecht | 3 Antworten | 09.03.2005 18:38
Von seinem leiblichen Vater wird er, außer wahrscheinlich Schulden, später nichts veerbt bekommen. ... Mit der Adoption erlischt auch die Verwandtschaftsbeziehung, d.h., falls der leibliche Vater stirbt, kann der Sohn nicht mehr zur Zahlung der Beerdigung (vom Sozialamt) verdonnert werden. ... Durch die Adoption eines Erwachsenen erlöschen nicht dessen Verwandtschaftsbeziehungen zu den leiblichen Verwandeten (§ 1770 BGB).
Leserforumvon sometsu | Erbrecht | 11 Antworten | 01.05.2023 14:59
Am 1.5.2023 von muemmel Hier reinschauen, Absatz 3:[link=https://dejure.org/gesetze/BGB/1753.html] https://dejure.org/gesetze/BGB/1753.html[/link] Am 1.5.2023 von sometsu Okay, ja den Absatz 3 habe ich auch gelesen, das macht mir auch die Hoffnung. ... Außerdem ändern sich durch Adoption Pflichtteilsansprüche. ... Am 1.5.2023 von sometsu Okay, ja die Erbfolge wäre halt momentan klar, da der Vater meines Stiefvaters noch lebt - er würde das Erbe aber am liebsten nicht antreten und wäre froh wenn wir das Testament finden, wo ich als Alleinerbe drin stehen soll.
Leserforumvon ctwalt | Erbrecht | 5 Antworten | 14.09.2004 11:24
Am 14.9.2004 von Rechtspfleger Hi, die Rechtsfolgen der Adoption ergeben sich aus § 1755 BGB. ... Sollte also dein leiblicher Vater nach der Adoption sterben, erbst du hnach Ihm nicht. ... In dem Fall ändert die nachträgliche Adoption nichts daran, dass du Erbe geworden bist.
Leserforumvon anna10 | Erbrecht | 7 Antworten | 13.01.2006 11:32
Hallo, der Vater meines Freundes ist vor 3Wochen verstorben. ... Der Vater ist neu verheiratet hat dort einen Sohn. ... Deswegen auch der Hinweis mit der Adoption.
Leserforumvon wouldliketoknow | Erbrecht | 5 Antworten | 25.03.2019 11:14
Nachtrag: Ist der verstorbene mit dem Testament Vater der adoptiv Vater oder leibliche Vater? ... Der verstorbene Vater ist der leibliche Vater von allen 5 Kindern. b. und c. scheinen der aktuellen Rechtslage prinzipiell nicht ganz richtig zu sein: Ein in einem Testament oder Erbvertrag bedachter Erbe kann unter Umständen den Pflichtteilsanspruch auch dadurch herstellen, dass er die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil verlangt (§ 2306 BGB). c. ... Mit der Adoption erlischt nämlich das Verwandtschaftsverhältnis des angenommenen Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten, also auch zu seinen leiblichen Eltern, § 1755 BGB.
Leserforumvon czpcologne | Erbrecht | 9 Antworten | 26.12.2005 21:41
Nach der Adoption bist du mit deinem Vater nicht mehr verwandt im rechtlichen Sinne und kannst somit auch nicht sein Erbe werden. Wenn dein leiblicher Vater dich an seinem Erbe teilhaben lassen wollte, müßte er dich durch Testament einsetzen. ----------------- "justice" Am 27.12.2005 von hh Ich muss meinen Vorrednern widersprechen. Da Du erst adoptiert wurdest, als Du bereits volljährig warst, ist Dein Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater nicht erloschen (§ 1770 Abs. 2 BGB).
Leserforumvon SClan00 | Erbrecht | 13 Antworten | 15.07.2009 22:13
Er hätte gerne, dass ich sein Nachlass erbe. ... Sollte Dein Vater ein größeres Vermögen hinterlassen, dann solltet Ihr über eine Adoption nachdenken. ... quote:Sollte Dein Vater ein größeres Vermögen hinterlassen, dann solltet Ihr über eine Adoption nachdenken.
Leserforumvon majolue | Erbrecht | 12 Antworten | 05.01.2005 13:41
Warum mussten wir dann das Erbe ausschlagen???...... Danke Majo Am 5.1.2005 von hh Ist der leibliche Vater Deines Sohnes bereits vor der Adoption verstorben? Dann erlischt nach § 1756 Abs. 2 BGB das Verwandtschaftsverhältnis zu den Verwandten des leiblichen Vaters durch die Adoption nicht.
Leserforumvon Delfin1975 | Erbrecht | 5 Antworten | 19.09.2004 15:00
Am 19.9.2004 von guest123-56 Die Bestattungskosten muß man tragen, wenn man Erbe ist oder dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings erlöschen sowohl gesetzlicher Erbteil als auch Unterhaltspflicht gegenüber einem leiblichen Elternteil mit der Adoption. ... Am 19.9.2004 von guest123-56 § 1755 Abs. 1 BGB: "Mit der Annahme [an Kindes Statt = Adoption] erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten."
Leserforumvon Heiserkeit | Erbrecht | 11 Antworten | 12.02.2016 13:07
Von daher: M hat keinerlei Erbanspruch gegen den Vater. ... Der einzige Weg um so etwas zu erreichen ist eine Adoption. ... Und in dieser kommt der verstorbene Sohn schon gemäß §1923 Abs. 1 BGB nicht mehr vor.
Leserforumvon ratbedarf | Erbrecht | 11 Antworten | 04.06.2017 19:23
Es besteht seitens des Sohnes eine Adoption aus den 70zigern. ... Also ergänze ich folgendes: Der Sohn starb 2009, Adoption ca. 1972. ... Der § 2162 BGB ist auch nicht ganz einfach auszulegen.
Leserforumvon Dominikdekeyser | Erbrecht | 35 Antworten | 29.11.2022 13:14
[/quote] Wenn es keine Erben gibt, erbt nach § 1936 BGB das Land, es kann daher bereits durchaus problematisch sein, dass ihr euch um den Hund kümmert, denn im Einzelfall kann auch durch schlüssiges Verhalten eines Erben das Erbe trotz Ausschlagung angenommen werden. ... Die dürften Dankbar sein, wenn Ihr die "Adoption/Pflege" des Hundes übernehmt. ... [/quote] Es reicht bereits, das man sich eine Sachen vom Erbe mitnimmt, um das Erbe komplett zu bekommen / anzunehmen.
Leserforumvon jennymilky | Erbrecht | 24 Antworten | 18.05.2018 17:33
Nein, das Erbe geht zuerst an meinen "Vater" (nicht leiblich, nicht adoptiv, hat meine Mutter später geheiratet, aber mit ihm aufgewachsen) und erst wenn er stirbt an seine Kinder und ich den Pflichtteil. ... Der Erbe, hier wohl Dein "Vater" muss Dir ein Viertel des Wertes als Geld auszahlen. ... Nein, das Erbe geht zuerst an meinen "Vater" (nicht leiblich, nicht adoptiv, hat meine Mutter später geheiratet, aber mit ihm aufgewachsen) und erst wenn er stirbt an seine Kinder und ich den Pflichtteil.
Leserforumvon Sissa81 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.12.2023 06:37
Der Vater des Kindes, ist verstorben. ... Frage ist, eine Adoption für den Ehemann überhaupt Sinn machen würde. ... Eine ausdrückliche Enterbung führt dann zu einem Unterschied, wenn der eingesetzte Erbe vorverstirbt.
Leserforumvon guest-12307.05.2009 12:48:06 | Erbrecht | 15 Antworten | 05.05.2009 11:04
Ansonsten sind Sie Erbe gemäß § 1922 BGB. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag und auch ein Erbverzicht bedürfen der notariellen Beurkundung gemäß § 2348 BGB. ... Ich könnte es sogar verstehen, wenn da jmd sagen würde du hast dein Erbe schon zu Lebzeiten bekommen.
Leserforumvon 3n5x19y | Erbrecht | 16 Antworten | 08.08.2019 13:05
Adoption, ausserehelicher Kegel? ... Ist nur Vater oder auch die Mutter leibliche Eltern? Adoption, ausserehelicher Kegel?
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