81 Ergebnisse für „anspruch pflichtteilanspruch“

Leserforumvon Jaspensina | Erbrecht | 7 Antworten | 17.02.2023 02:03
[/quote] Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch und das ist ein Anspruch in Geld. ... Am 17.2.2023 von Nana71 [quote=hh]Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch und das ist ein Anspruch in Geld.... Februar 2023 13:39[/editmessage] Am 18.2.2023 von bostonxl [quote=hh]Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch[/quote]Wieso hat die Mutter nur einen Pflichtteilanspruch?
Leserforumvon hube | Erbrecht | 1 Antwort | 26.08.2004 17:18
Wir wollen das Haus vielleicht selber renovieren.Meine beiden Schwestern haben vor 25Jahren 30000DM bekommen.Mir Wurde das Haus vor 14 Jahren überschrieben,meine beiden Schwestern haben leider nicht unterschrieben.Somit haben sie noch Anspruch auf einen Pflichtteil.Wird der dann vom renovierten Haus berechnet?
Leserforumvon Dallas81 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.05.2010 15:34
Frage: Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die (Enterbung) meines Bruders und mir und damit "nur" Anspruch auf unseren Pflichtteil? ... Frage: Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die (Enterbung) meines Bruders und mir und damit "nur" Anspruch auf unseren Pflichtteil?
Leserforumvon maerie | Erbrecht | 3 Antworten | 30.08.2006 13:13
allgemein geht es also darum, ob ein uneheliches Kind, dass vor dem 01.07.1949 in der DDR geboren wurde, einen Pflichtteilanspruch hat... ... Ohne Testament besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. ... Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Leserforumvon Miekesch.1.+ | Erbrecht | 8 Antworten | 04.10.2011 20:39
Denkbar wäre auch, dass Du damit einen Erbvertrag meinst und Deine Geschwister nicht auf Ihren Pflichtteilanspruch verzichtet haben. ... Bist nur Du Erbe, haben Deine Geschwister grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils.
Leserforumvon guest123-234 | Erbrecht | 5 Antworten | 15.08.2005 18:58
Ist der Anspruch verjährt (drei Jahre sind ja lange um!)? ... Wenn der Anspruch tatsächlich verjährt ist, kann es wirklich sein, daß der Sohn GAR NICHTS bekommt?
Leserforumvon gomez | Erbrecht | 7 Antworten | 12.08.2009 17:14
Haben die beiden Enkel Anspruch auf einen Pflichtteil aus der gesamten Erbmasse ? ... Haben die beiden Enkel Anspruch auf einen Pflichtteil aus der gesamten Erbmasse ?... #Haben die beiden Enkel Anspruch auf einen Pflichtteil aus der gesamten Erbmasse ?
Leserforumvon DerKrebsmann1963 | Erbrecht | 2 Antworten | 10.11.2023 13:24
Nun hatte ich bei meinem Bruder Auskunft auf den Nachlass gestellt, da ich Anspruch auf den Pflichtteil habe. ... Meine Frage: Würde bei einer Klage die ursprünglichen Guthaben auf den Konten für die Pflichtteilberechnung zugrunde gelegt werden, oder habe ich keinen Anspruch mehr, da alles weg ist? ... Liebe Grüße RG Am 10.11.2023 von hh [quote=DerKrebsmann1963]Würde bei einer Klage die ursprünglichen Guthaben auf den Konten für die Pflichtteilberechnung zugrunde gelegt werden, oder habe ich keinen Anspruch mehr, da alles weg ist?
Leserforumvon recht oder unrecht | Erbrecht | 3 Antworten | 15.05.2011 10:00
hallo, vielleicht kann jemand weiterhelfen, konkreter fall : testament liegt vor, darin werden erben genannt ( 5 vereine ), im testament sind auch 5 personen genannt, die ein geldvermächtnis erhalten sollen, im testament wurde ausserdem ein testamentvollstrecker benannt, das ist alles . nun sieht es so aus, das testament wurde vom tetamentvollstrecker vollstreckt, es ist noch eine mutter vorhanden, alleinige angehörige, die ihren pflichtteil in anspruch genommen hat ( sie war im testament aber nicht erwähnt ), das problem besteht nun darin, der testamentvollstrecker zahlt die geldvermächtnisse nicht voll aus, da er meint, es muss nicht ganz erfüllt werden, da die mutter die hälfte als pflichtteil in anspruch genommen hat, die erben( die vereine) also nicht verpflichtet dazu sind, mehr als 50% des geldvermächtnisses zu zahlen , stimmt das ???
Leserforumvon guest-12331.10.2015 18:48:07 | Erbrecht | 0 Antworten | 31.10.2015 11:47
Hat mein Bruder und ich nun Anspruch auf diese Schenkungen?
Leserforumvon fellhauer | Erbrecht | 11 Antworten | 18.06.2004 12:54
Am 18.6.2004 von fellhauer danke für ihre schnelle antwort. es wird dargestellt, obwohl meine stiefmutter in keinster weise gearbeitet hat, dass das vermögen beiden gehört. das gegenteil ist wohl nicht nachweisbar. also denke ich, wird sie doch mehr als die hälfte bekommen. liebe grüße brigitte Am 18.6.2004 von fellhauer guten tag nochmal, die frage, was das mit dem pflichtteil zu tun hat, verstehe ich leider auch nicht. darum geht es doch. wir wollten wissen, wie das mit der stiefmutter geteilt werden muss. liebe grüße brigitte Am 18.6.2004 von hh Ich denke, Brigitte hat hier den gesetzlichen Anspruch gemeint und nicht den Pflichtteilsanspruch. Der Anspruch besteht aus 1/4 als Erbe und einem weiteren 1/4 als Zugewinnausgleich.
Leserforumvon EN3M1GO | Erbrecht | 2 Antworten | 12.12.2012 11:44
Wir bzw. meine Frau möchte nun den Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen. ... Der Anspruch ist per Einschreiben mit Rückschein der Mutter gegenüber geltend gemacht. ... Was müssen wir jetzt tun, um diesen Anspruch nicht mit dem Jahreswechsel zu verlieren.
Leserforumvon fasti | Erbrecht | 1 Antwort | 30.12.2016 16:57
Hallo, ich hätte eine Frage zu § 2317 abs. 2 bgb und der Vererbung des Pflichtteils(anspruch). ... Kind B hat lediglich Anspruch auf den Pflichtteil. - Der Pflichtteilanspruch verjährt Ende 2014 (nicht im Februar 2014, sondern man muss das nächste volle Kalenderjahr abwarten). - Kind B hat den Pflichtteil nie eingefordert ist aber über den Tod von Mutter M informiert und auch über die Erbfolge - Kind B stirbt Ende 2014 kurz bevor der Pflichtteilanspruch verjährt. - Kind A wird zunächst gesetzlicher Erbe von Kind B, da Geschwister.
Leserforumvon thorsten333 | Erbrecht | 1 Antwort | 26.06.2008 12:23
Hallo, Kinder haben ja einen Pflichtteilanspruch. Wie kann man diesen Anspruch schützen, damit die Mutter nicht über das Vermögen verfügen kann?
Leserforumvon LinksAntwort | Erbrecht | 2 Antworten | 04.01.2024 13:46
Gehe ich somit leer aus oder habe ich nun wieder Anspruch auf den Pflichtteil? ... Am 4.1.2024 von hh [quote=LinksAntwort]Gehe ich somit leer aus oder habe ich nun wieder Anspruch auf den Pflichtteil?
Leserforumvon Mhod | Erbrecht | 1 Antwort | 23.03.2005 17:02
Meine Mutter und er hatten ein sogenanntes Berliner Testament, welches mich und meine Schwester als Erben ausschließt, jedoch -soweit bin ich schon mit der Recherche- kommt dies einer Enterbeung gleich, d.h. ein Pflichtteilanspruch besteht trotzdem. Meine Schwester hat ihren Anspruch nun auch bei meiner Mutter mündlich angemeldet. ... Bisher bin ich davon ausgegangen, dass meiner Mutter ohnehin die Hälfte des Geldes gehört, dann vom Rest die Hälfte erbt und dann der restliche Betrag auf uns 2 Kinder aufgeteilt werden kann, bei Pflichtteilanspruch jedoch um weitere 50% geringer wird.
Leserforumvon Carp | Erbrecht | 3 Antworten | 14.12.2014 22:43
Muss er für den Pflichtteilanspruch auch einen Erbschein beantragen? ... Zusätzlich hat der Ehemann Anspruch auf den Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB) Im Extremfall kann das dazu führen, dass der Ehemann durch die Enterbung einen höheren Anspruch hat als ohne Enterbung. ... Dinge die während der Ehe angeschafft wurde, aber dem Ehemann gehören, fallen jedoch nicht darunter, weil sie dem Ehemann sowieso gehören. quote:Muss er für den Pflichtteilanspruch auch einen Erbschein beantragen?
Leserforumvon sinola | Erbrecht | 3 Antworten | 03.02.2017 11:30
Ich habe die Information von meiner Bank, dass Erben, die nur Anspruch auf den Pflichtteil haben, kein Auskunftsrecht bei der Bank über unser Vermögen haben.
Leserforumvon Renrew | Erbrecht | 9 Antworten | 24.10.2023 13:36
F wird trotzdem einen Pflichtteilanspruch haben und auch geltend machen. ... Im Übrigen würde auch bei einem vorhandenen PT-Anspruch kein Anspruch auf Mieteinnahmen bestehen, sondern auf Auszahlung eines bestimmten Anteils des Wertes der ETW. ... Stiefkinder, die nicht adoptiert sind, haben keinen Anspruch.
Leserforumvon hansen11 | Erbrecht | 6 Antworten | 06.05.2013 02:20
Um zu verhindern, dass eventuell der Pflichtteilanspruch auf die Kinder des Schwiegervaters übergeht soll die Verjährungsfrist nicht abgewartet werden. Ist es ratsam zu Lebzeiten des Ehemannes einen Pflichtteilverzichtsvertrag bei einem Notar zu machen oder ist es weniger umständlich dass der Schwiegervater nach dem Tod des Ehemannes seinen Anspruch ausschlägt? ... Am 8.5.2013 von hansen11 Bei kinderlosen Ehepaaren haben die Eltern einen Pflichtteilanspruch, da bin ich mir sicher.
123·5